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Kachelmann: Befangener Richter?

30. Juli 2010

Der Kollege Udo Vetter berichtet im lawblog über den Artikel der Baseler Zeitung über das Verfahren, das in Mannheim gegen Herrn Kachelmann geführt wird. Es geht in beiden Veröffentlichungen um die mögliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters Michael Seidling, dessen Kammer irgendwann ein Urteil zu sprechen haben wird.

In der Zeitung ist zu lesen:

Richter Seidling sagt gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.»

Udo Vetter kritisiert im Wesentlichen, daß der Richter nicht von dem “mutmaßlichen” Opfer gesprochen habe; nur in einem einleitenden Halbsatz stellt er die Frage:

Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage …

Sein weiterer Beitrag problematisiert die Glaubwürdigkeit der Zeitung und die Vollständigkeit des Zitats nicht mehr. Entsprechend fallen die zahlreichen Kommentare aus, für die es festzustehen scheint, daß der Richter tatsächlich so dämlich war, sich derart zu äußern. Das – finde ich – kann nicht zuverlässig behauptet werden. (Nur nebenbei: Das erfolgreiche – historische – Ablehnungsgesuch gegen Herrn VRiLG Bräutigam ist mir bekannt.)

Meine Erfahrung mit den Medien, egal ob es sich nun um diese überflüssigen Gossenblätter handelt oder um die Bürgerlichen oder auch um die taz, zeigt hingegen, daß Zeitungsartikel nicht den Wert eines Wortprotokolls einer Hauptverhandlung haben.

Die Kritik richtet sich daher an Herrn Vetter, der seinen Lesern – sicherlich unbedacht – suggeriert, Herr Seidling steht unmittelbar vor seiner (erfolgreichen) Ablehnung durch die Verteidigung.

Audiatur et altera pars. Das gilt auch zugunsten verdächtiger Richter. Ich bin gespannt, was er sagt wird, wenn er von kompetenter Stelle gehört werden wird.

RA Carsten R. Hoenig | Medien, Rechtsanwälte, Richter | 9 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Der Verteidiger hat immer Zeit zu haben

30. Juli 2010

Der Kampf mit den Richtern am Amtsgericht um die Terminierung der Hauptverhandlungen wird wohl solange nicht enden, wie neue Richter eingestellt werden. Wenn sich der Verteidiger – mithilfe der Oberlandesgerichte – endlich und mühsam mal den einen Richter erzogen hat, wird dieser versetzt.

Der Nachfolger lehnt dann die beantragte Verlegung eines Termins ab, den er – schließlich hat der Richter ja die Terminshoheit, wo kämen wir denn da hin?! – ohne Rücksprache mit dem Verteidiger festgelegt hat. Und wenn der Verteidiger verhindert ist, dann ist das doch – so die gern vertretene Ansicht – nicht das Problem des (neuen) Richters.

Dann geht das Theater los mit Beschwerden, Ablehnungsgesuchen, Wiedereinsetzungsgesuchen, Rechtsbeschwerden und was das Prozeßrecht sonst noch so alles anbietet. Die Argumente der Richter wiederholen sich genauso wie unsere Textbausteine mit den Zitaten aus der Kammergerichts- und OLG-Rechtsprechung. Meist gibt es dann irgendwann einen neuen Termin, den der Richter dann mit dem Verteidiger abgesprochen hat.

Dieses Spielchen macht ein Richter regelmäßig nur ein einziges Mal mit, beim nächsten Mal greift er “freiwillig” zum Telefonhörer, bevor er den Termin festsetzt.

Heute teilte uns ein Richter eines kleinen Amtsgerichtes im schönen Lande Brandenburg mit, daß er den Termin nicht wie beantragt verlegen könne. Wenn der Verteidiger verhindert sei, könne er doch einen Vertreter schicken. Außerdem sei das doch kein Fall der notwendigen Verteidigung; der Angeklagte könne ja auch ohne Verteidiger kommen. Und schließlich sei er nicht verpflichtet, den Termin mit dem Verteidiger abzustimmen. Die Terminslage des Gerichts erlaube keine Verlegung und der Angeklagte habe auch einen Anspruch darauf, möglichst schnell abgeurteilt zu werden. Der ganze Sermon eben, den das OLG Brandenburg (und andere Gerichte) reichlich oft wieder zerpflückt hat.

Ein neues Argument hat mich dann aber doch überrascht:

Wie kann es denn sein, daß die Kanzlei Hoenig damit wirbt, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche erreichbar zu sein, wenn der Verteidiger noch nicht einmal Zeit habe, vor dem hiesigen Amtsgericht zu erscheinen? Da kann ja was nicht stimmen!

Genial, was sich manche Dorfrichter mit einem 6-Stunden-Tag bei vollem Gehalt alles einfallen lassen, um sich zu profilieren. Ich bin mir nicht sicher, ob er das wirklich ernst gemeint hat.

Wie der Kollege Burhoff bereits am Mittwoch aus Bayreuth berichtete, scheint es auch dort den einen oder anderen Richter zu geben, der an den Weihnachtshasen glaubt.

RA Carsten R. Hoenig | Gericht, Richter | 7 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Die Polizei macht Punk-Party

29. Juli 2010

Die Hamburger Polizei hatte ein paar Kollegen aus Sachsen-Anhalt eingeladen, sich das Schanzenviertel einmal gemeinsam anzuschauen. Nach dem Besuch wurden die Gäste standesgemäß untergebracht, im Steigenberger Treudelberg. Die Nobelherberge verspricht nämlich:

Sie suchen noch nach dem gewissen Etwas um Ihre Veranstaltung zu etwas Besonderem zu machen? Was wäre idealer, als zwischendurch eine aktive, sportliche oder kulinarische Pause einzulegen? Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Rahmenprogramm, welches jeden einzelnen Ihrer Teilnehmer aufs Neue motivieren wird!

Aktiv, sportlich und kulinaisch. Das ist das, was die Sachsen-Anhaltiner brauchen, dachten sich die Hamburger. Und trafen den Nagel auf den Kopf. Es muß eine geile Party gewesen sein, berichtet NDR Online:

Ein volltrunkener Beamter in Uniform erbrach sich auf dem Hotelflur, andere stürmten eine Hochzeitsgesellschaft und belästigten die Gäste. Außerdem seien Hotelangestellte verbal attackiert worden.

Ich wußte es: In jedem Polizeibeamten steckt ein Punk! 8-)

Danke an Zippe für den Hinweis auf den Bericht. crh

RA Carsten R. Hoenig | Polizei | 5 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Kachelmann goes home

29. Juli 2010

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 29. Juli 2010 (3 Ws 225/10) beschlossen und

der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Quelle: OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 29.07.2010

Na bitte, es gibt – jetzt plötzlich (?) – keinen dringenden Tatverdacht mehr:

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Schlagartig wurde das Wetter in Kreuzberg besser.

RA Carsten R. Hoenig | Strafrecht | 6 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Niedergelegt

29. Juli 2010

Der Verteidiger der ersten Instanz hatte für seinen Mandanten noch Berufung eingelegt. Ein paar Wochen später schreibt er an das Gericht:

Ich frage mich, warum er seinen ehemaligen Mandanten verrät. Das Gericht geht es nichts an, wer das Mandat beendet hat; auch der Grund für das Mandatsende unterliegt der Schweigepflicht.

Auch wenn sich ein Verteidiger über das Verhalten seines Mandanten ärgert und er ihm – aus welchen Gründen auch immer – die Akte vor die Füße wirft: Die Mitteilung an das Gericht (oder die Staatsanwaltschaft) darf nur lauten:

Das Mandat ist beendet.

Oder:

Ich verteidige Herrn Bullmann nicht mehr.

Jede Information darüber hinaus berührt den roten Bereich des § 203 StGB. Aber damit kennen sich viele Hobbyverteidiger eben auch nicht aus.

RA Carsten R. Hoenig | Rechtsanwälte | 6 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Macht Migration dumm?

28. Juli 2010

Sarrazin war im Juni bei einer Veranstaltung in Darmstadt aufgetreten. Dabei hatte er die Befürchtung geäußert, das schwächere Bildungsniveau vieler Zuwanderer wirke sich negativ auf Deutschland aus. „Wir werden auf natürlichem Weg durchschnittlich dümmer“, hatte er gesagt.

berichet die Berliner Morgenpost.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt prüft nun, ob diese Dummheit Behauptung eine Volksverhetzung darstellen könnte.

RA Carsten R. Hoenig | Allgemeines | 16 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Glückskeks

28. Juli 2010

Wo er Recht hat, hat er Recht, mein Glückskeks. 8-)

Da kommt mir eine Idee: Vielleicht sollte ich selbst mal paar Zettel in Kekse verstecken und sie neben das andere unverzichtbare Hilfsmittel unserer Kanzlei legen. “Nur Geduld, Ihr Verteidiger schafft das schon!” oder “Keine Panik, Ihr Verteidiger holt Sie da wieder raus!” wären ein schon ‘mal ein paar erste Ideen …

RA Carsten R. Hoenig | In eigener Sache | 4 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Das Ende der Geduld – Bestellt

27. Juli 2010

Nachdem ich mich am vergangenen Wochenende mit Revisionen beschäftigt habe, soll’s am kommenden Sonntag dann etwas entspannter zugehen: Ich bin gespannt auf das Buch von Kirsten Heisig.

Die Neuköllner (Jugendgerichts-) Szene dürfte – auch vor dem Hintergrund der traurigen Ereignisse Ende vergangenen Monats – ein wenig kurzweiliger sein als das trockene Revisionsrecht.

Lieferung bis Donnerstag, 29. Juli

Das reicht.

RA Carsten R. Hoenig | Buchtip | 4 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Strafverfolgungswahn

27. Juli 2010

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als 10 Jahren. Es gibt u.a. einen Zeugen, der ihn schwer belastet. Eben dieser Zeuge sitzt bei seiner Vernehmung ca. 3 Meter entfernt von dem Angeklagten.

Irgendwann in einer Vernehmungspause, in der sich Strafkammer und Verteidigung über Verfahrensfragen austauschen, entsteht ein mittlerer Tumult. Die beiden Kontrahenten haben sich “unterhalten”. Er sei ein “Hurensohn”, lies der Angeklagte – wie später berichtet wurde – lautstark in Richtung des Zeugen vernehmen.

Sofort schaltet sich die Staatsanwältin ein und beginnt erkennbar einen Vermerk zu schreiben; sie fragt die anderen Beteiligten, ob sie das gehört hätten und den Zeugen, ob er einen Strafantrag stellen würde.

Der Verteidiger schlägt die Hände vor die Augen und schüttelt mit dem Kopf. Bei einer zweistelligen Straferwartung nun noch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Beleidigung einzuleiten, die eigentlich Ausdruck einer szenetypischen Umgangsform ist, grenzt nun wirklich an Irrsinn.

Unter den Verfahrensbeteiligten jedenfalls scheint ein geheimnisvoller Virus die Hörfähigkeit vorübergehend stark beeinträchtigt zu haben … gehört hat das böse Wort wohl niemand so richtig.

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft | 6 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Kollegialität aus der untersten Schublade

26. Juli 2010

Einer der 19 20 21 Verstorbenen war auch ein beliebter und stets hilfsbereiter Teilnehmer an einer Mailingliste für Rechtsanwälte. Die Nachricht von dem Tod des 38-jährigen Kollegen, die heute über die Liste ging, lies niemanden ungerührt. Das Unglück war für die “Listigen” nur bis dahin eines, das weit weg ist. Plötzlich war der persönliche Bezug vorhanden. Ich bin nachdenklich geworden …

Ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Steuerberater ist, drückte sein Befinden auf folgende Weise aus:

… sorry aber es ist nicht nur die Veranstaltung selbst bei der man bestimmt einiges besser machen könnte – ja, es sind auch die Leute, die da hingehen.

Wer zu so einer Veranstaltung geht ist m. E. der Natur nach jemand, der alles auf die Leichte Schulter nimmt und das ist alles andere als verantwortungsbewußt: Alkohol schon im Vorfeld, und wenn jemand da Bedenkenträger ist heißt es “ach so ein Spießer”.

Das hab ich mir heute gedacht und ich glaube nicht, daß wir alle jetzt in allertiefster Trauer sein sollten, nur weil ein Listenmitglied leider verstorben ist.

Ich darf hier nur denken, aber nicht schreiben, was ich von diesem Rechtsanwalt und Steuerberater halte.

RA Carsten R. Hoenig | Rechtsanwälte | 20 Kommentare Zum Seitenbeginn springen

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