AG Charlottenburg: Streitwert bei eMail-Spam ist 300 EUR
Freitag, 31. März 2006
Das Urteil des AG Charlotte vom 28. März 2006 (228 C 179/05) möchte ich der Gemeinde nicht vorenthalten. Dort heißt es zur Bemessung des Streitwertes:
Das Urteil des AG Charlotte vom 28. März 2006 (228 C 179/05) möchte ich der Gemeinde nicht vorenthalten. Dort heißt es zur Bemessung des Streitwertes:
Neulich auf dem Flughafen Tegel.
Jetzt weiß ich auch, warum den Fluggästen der Billigflieger manchmal schlecht wird beim Starten.
Danke an die JuraTalkerin Oktavia Carstarphen für das Bildchen
Je größer das Auto, desto schwieriger gestaltet sich die Parkplatzsuche. Am vergangenen Wochenende haben wir gerade mal noch in der Nähe des ICC eine Möglichkeit gefunden, das Auto abzustellen:

Für den Fall, daß ich den Kerl erwischt habe, der das Rücklichtglas geklaut hat: Kennt jemand einen guten Strafverteidiger, der mich aus dem Strafverfahren wieder rausholt??
Organisierte und geführte „Pub Crawls“ durch die Szene-Kneipen „Hartz-IV-Treff“, „Zwitscherstübchen“ und „Bierteufel“. Ein gepflegtes Mittagessen beim „99-Cent-Döner-Grill“ und hinterher ein wenig relaxen und rauchen in der Hasenheide, auch bekannt als das „Amsterdam Berlins“.
Kollege Werner Siebers - nach seinen perfiden Urlaubsberichten sprechen böse Zungen auch von “Lanzaratte” - schreibt von Razzien in Schulenund meint:
Die Vorstellung, SEK umstellt Schule und löscht Handyspeicher von 600 Schülern, während der Unterricht ruht, lässt doch eher schmunzeln.
In der Praxis häufen sich derzeit Abmahnungen wegen “geschäftsschädigenden Verhaltens” gegen Blogger, die es wagen, negative Erfahrungsberichte über Produkte oder Dienstleistungen zu veröffentlichen. Es wird zunehmend gefährlich, im öffentlichen Raum der Blogs nicht nur über das Sammeln von Katzenbildern zu sprechen. Viele Blogger befürchten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo wirtschaftliche Interessen berührt sind.
Der Kollege Stoffels aus Paderborn weiß, daß ich mich seit Donnerstag über ihn geärgert habe. Er weiß auch, daß er die Verantwortung für diesen Ärger trägt. Gemeldet hat er sich aber nicht. Weder bei mir, noch bei den anderen Betroffenen. Und entschuldigt hat er sich schonmal gar nicht. Gelegenheit dazu hatte er. Fünf Tage lang.
Ich habe ein Paket aus Hamburg bekommen. Eine italienische Lampe für unser Besprechungszimmer.
Der Versender hätte aber wissen können, daß italienische Lampen und die Post bzw. die DHL Express nicht kompatibel sind. Die Lampe kam zerbrochen hier an. Irgendwas Schweres ist auf das Paket gefallen und das war’s dann.
Rechtsanwalt Detlev Stoffels aus Paderborn wollte ein paar Kollegen zu einer von ihm organisierten Veranstaltung einladen. Dazu besorgte er sich mehrere 100, vielleicht über 1.000 eMail-Adressen, alles Adressen von Strafverteidigern. Statt nun ein professionelles Programm zum Versand von Massen-eMails zu verwenden, greift er auf die Billigvariante von Microsoft zurück. Man spart ja, wo man kann, wenn man die Menschheit mit seinen Ideen beglücken möchte.
Während sich im LawBlog Udo Vetter Gedanken über das Recht an Kaffee in Plastiktöpfchen macht, konnte ich mir am Wochenende die amerikanische Kutur des Kaffeetrinkens in einem Starbucks neben der Paulskirche angucken.
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