Archiv für März 2006

Polizist in Berlin niedergeschossen

Samstag, 18. März 2006

Nach den Schüssen auf einen Polizisten in Berlin-Neukölln hat die Mordkommission am Samstagmorgen die Spurensuche wieder aufgenommen. Die Grünanlage Hasenheide werde mit mehr als 70 Beamten durchsucht, sagte Polizeisprecher Bernhard Schodrowski.

Der durch einen Kopfschuss schwer verletzte Beamte schwebe nach wie vor in Lebensgefahr. Die Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen.

Gemeinsam mit zwei Kollegen wollte der Hauptkommissar in Zivil in der Grünanlage Hasenheide am Freitagabend zwei Männer kontrollieren, die sich auffällig verhielten. Als die Polizisten die Verdächtigen ansprachen, habe einer sofort geschossen, sagte Schodrowski. Der 42- Jährige wurde am Kopf getroffen und noch in der Nacht im Krankenhaus notoperiert.

Die Hintergründe der Tat waren auch am Samstagmorgen noch unklar. Ob es sich um ein Delikt in der Drogenszene handelt, konnte die Polizei noch nicht sagen. Die Hasenheide ist Neuköllns älteste und bekannteste Grünanlage. Sie gilt heute als Drogenumschlagplatz zwischen den Problembezirken Neukölln und Kreuzberg.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg

Soeben (15:40 Uhr) wurde gemeldet: Der Polizeibeamte habe keine Chance mehr zu überleben; die Ärzte hätten den Hirntod bereits festgestellt.

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Macrobotellón und die Jugend von heute

Freitag, 17. März 2006

Spaniens junge Menschen wetteifern, welche Stadt die meisten Säufer hat. Ist das noch Jugendkultur?

In welcher Stadt kommen die meisten Jugendlichen zusammen - und zwar zum Saufen? So lautet ein seltsamer Wettbewerb, der am Wochenende in Spanien ausgetragen wird. Seit Tagen schwirren E-Mails und SMS durch die Jugendzimmer der Nation. In mindestens 15 Städten findet der macrobotellón statt. “Botellón” heißt so viel wie große Flasche und ist für rund eine halbe Million junger Spanier zwischen 14 und 30 die Hauptbeschäftigung an jedem Wochenende - üblicherweise auf den Plätzen der historischen Altstädte. Jetzt soll dem “macro”-mäßig noch eins draufgesetzt werden.

Quelle: taz vom 18.3.06

Na, wenigstens kiffen sie nicht.

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Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.

Freitag, 17. März 2006

Das Angebot:

Das Software-Modul XX erwerben Sie bei uns; wir haben uns hier für ein Überlassungsvergütungsmodell à la Datev entschieden. Die Kosten für das Modul betragen 39,- Euro im Monat.

Die Nachfrage:

Was halten Sie von 31,00 EUR? Die kann ich besser zu den 69,00 EUR hinzurechnen, die ich für die Ergänzung Ihres Moduls an XX zahlen muß. Bei 39 EUR käme so eine häßliche krumme Zahl heraus, die dann unter Umständen eine Sehnenscheidentzündung bei meinem Buchhalter verursachen könnte. Unschön deswegen, weil ich dann ja meine Buchhaltung wieder selber machen müßte, dann keine Zeit mehr hätte, um mich um meine Verbrecher zu kümmern. Das hätte wiederum die Verringerung meiner Einnahmen zur Konsequenz und in der Folge nähme dann die Auslastung meiner Kanzleirechner ab, die dann wiederum erst in längeren Zyklen erneuert werden könnten und müßten. Damit würden in Ihrem Unternehmen dann die Umsätze zurückgehen, was unter Umständen dann zum Verlust von Arbeitsplätzen …

Und das wollen Sie Herrn [Supertechniker] doch nicht wirklich antun, oder?
Also müßte Herr [Geschäftsführer] auf’s Moppedfahren verzichten. Und das wäre ja nun der SuperGAU schlechthin.

Brauchen Sie noch weitere Argumente? ;-)

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Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von U-Haft

Freitag, 17. März 2006

Der Beschwerdeführer befindet sich seit einem Jahr und neun Monaten wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner Ehefrau in Untersuchungshaft. Nachdem das Landgericht Mannheim sechs Sitzungstage verhandelt hatte, verurteilte es den Beschwerdeführer im Dezember 2004 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zugleich beschloss es die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft. Auf die Revision des Beschwerdeführers hin hob der Bundesgerichtshof im Oktober 2005 das Urteil des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Termine zur Durchführung der erneuten Hauptverhandlung sind für März und April 2006 bestimmt.

Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, mit der er sich gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wandte, war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob die angegriffenen Haftfortdauerbeschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzten. Die Gerichte hätten sich bei der Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht hinreichend mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass durch eine unzureichende Arbeitserledigung im nichtrichterlichen
Bereich, der vor allem Schreib- und Routinearbeiten betraf, erhebliche Verfahrensverzögerungen eingetreten sind. Dies sei wegen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nicht hinnehmbar. Die Sache wurde zu erneuter Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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Anklage: Polizeibeamte begehen 17.493 Straftaten

Freitag, 17. März 2006

Wegen rekordverdächtiger 17.493 Straftaten haben sich seit dem 5.3.06 vier ehemalige oder vom Dienst suspendierte Beamte der Frankfurter Verkehrspolizei vor Gericht zu verantworten. Staatsanwalt Justus Koch legt den Angeklagten Untreue zur Last, weil sie von Verkehrssündern Verwarnungsgelder in einer Gesamthöhe von 612.000 Euro in bar klassiert, aber nicht im Polizeipräsidium abgeliefert haben sollen.

Fast vier Jahre lang blieb zwischen 2000 und 2004 der an beinahe jedem Dienst-Tag der motorisierten Beamten vollzogene Schwindel unentdeckt.

Quelle: FAZ.NET - Rhein-Main-Zeitung

Nimmt man einmal an, es handelt sich um gewerbsmäßige oder/und bandenmäßige Untreue in Ausnutzung der Stellung als Amtsträger (besonders schwerer Fall, §§ 266 I, II, 263 III StGB) müssen die zukünftigen Ex-Beamten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten rechnen. Pro Fall! Wenn es denn zur Verurteilung kommt, werden die Herrschaften froh sein, daß es eine Gesamtstrafbildung gibt. “Billig” wird das aber trotzdem nicht. Zumal der Verlust des Beamtenstatus mit dem Verlust aller Pensionsansprüche noch oben drauf kommt.

612.000 EUR geteilt durch vier Beamte abzüglich Spesen. Das sind runde 150.000 EUR pro Nase. War es das wert?

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Der Staatsanwalt und die Anhörung per eMail

Freitag, 17. März 2006

Im Normalfall erreicht den Beschuldigten per Briefpost eine schriftliche Nachricht der Ermittlungsbehörden, daß gegen ihn ermittelt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Ich verteidige den Beschuldigten in einer (anderen) Umfangstrafsache. Gestern erhielt ich von dem dort zuständigen Staatsanwalt die folgende Mitteilung per eMail:

Staatsanwaltschaft bei dem
LG XX

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

unter dem Aktenzeichen XXX ist bei mir ein Ermittlungsverfahren anhängig geworden, in dem Ihrem Mandanten XXX zur Last gelegt wird, am 6.12.05 gegen 12:55 Uhr in seinem Pkw XXX eine Gotcha Pistole Black Maxx Nr. 04585, Kal. 68 mit “F” im Fünfeck mit aufgeschraubter Luftdruckpatrone sowie einem leeren Magazin mitgeführt zu haben.

Dazu hätte er einen sogenannten kleinen Waffenschein benötigt, über den er nicht verfügt hat.

Sollte Ihr Mandant mit einer formlosen Einziehung der Waffe nebst Zubehör einverstanden sein, könnte das Verfahren ohne Weiteres eingestellt werden. Ich wäre für eine kurze schriftliche Stellungnahme dankbar.

Andernfalls würde Ihnen selbstverständlich nach Eingang eines entsprechenden Legitimationsschreibens auch in diesem Verfahren zunächst Akteneinsicht gewährt.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
Staatsanwalt

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Das Verhör

Freitag, 17. März 2006

Wieso haben Sie die Leiche ausgegraben? Nach all den Jahren?

fragt der Kommissar.

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Tod nach Misshandlungen durch Polizisten

Donnerstag, 16. März 2006

Vier Jahre nach der tödlichen Misshandlung eines 31-Jährigen durch Polizeibeamte hat das Kölner Landgericht den Angehörigen des Opfers 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Musiker war von Polizisten in der mittlerweile geschlossenen «Eigelsteinwache» so schwer misshandelt worden, dass er wenige Tage später starb.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte der Mutter des Opfers bereits zuvor 10 000 Euro gezahlt. Die Angehörigen hatten mit ihrer Klage vor dem Kölner Landgericht insgesamt 25 000 Euro gefordert.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht «vor allem das erhebliche Verschulden der Polizeibeamten». Gerade die Tatsache, dass die Verletzungen des Geschädigten «durch Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes erfolgte», wirke sich «anspruchserhöhend» aus, begründete die Zivilkammer am Dienstag ihre Entscheidung, in der sie insgesamt 15 000 Euro für «angemessen» hielt.

Sechs Polizeibeamte waren im Sommer 2003 wegen gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 16 Monaten verurteilt worden. Alle mussten daraufhin ihren Dienst quittieren.

Quelle: ddp-nrw via FFYR

Ohne die Akte zu kennen: 15.000 EUR sind nach den deutschen Tarifen und je nach Sachlage manchmal noch angemessen. Aber wenn meinem Mandanten wegen einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr, für die er nur eine von drei Ursachen gesetzt hatte, 8 Monate bekommt, haben die Polizeibeamten mit 12 bis 16 Monaten wohl gute Verteidiger gehabt. Oder hat das Gericht die beamtenrechtlichen Folgen (Entfernung aus dem Dienst, Verlust aller Pensionsansprüche) strafmildernd berücksichtigt?

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Nicht Drücken. Ziehen!

Donnerstag, 16. März 2006

Aus einem Bericht über einen Polizeieinsatz, der eine Table-Dance-Party des Outlaws MC in Munderkingen beendete:

Pannen überschatteten den Sturm der beteiligten Polizeikräfte: Eine Einheit sollte durch den Haupteingang in die Diskothek stürmen. Sie sah sich mit einer verschlossenen Tür konfrontiert und versuchte, die Glastür mit Hilfe einer Ramme aufzubrechen. Das zog sich in die Länge, und so waren die Beamten immer noch mit der Tür beschäftigt, als bereits die gesamte Diskothek von den restlichen Einheiten unter Kontrolle gebracht war.

Ein Kollege einer anderen Einheit erwies sich als Leiter in der Not und öffnete die Tür von innen. Türen von Kneipen und Diskothek öffnen sich nun mal immer von innen nach außen.

Quelle: Michael Alsdorf, Bikers News 4/2006, S. 46 (47)

Hätte vielleicht ein Schild “ZIEHEN” den Glasbruch verhindert?

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Spritpreise 2005

Donnerstag, 16. März 2006

und zwar ohne Steuern:

Quelle: obs/Aral Aktiengesellschaft

Off Topic | 7 Kommentare

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