Archiv für April 2006
Samstag, 29. April 2006
Derzeit ist das Weblog der Vier Strafverteidiger nicht mehr unter der bekannten URL www.vier-strafverteidiger.de zu erreichen.
Die Plattform für das Weblog liefert www.blogger.com, die leider nur eine sperrige URL ermöglichen: http://vier-strafverteidiger.blogspot.com/. Deswegen hatten die Vier Strafverteidiger die 1&1 Internet AG beauftragt, die Domain www.vier-strafverteidiger.de zu hosten. Aufrufe der griffigen URL werden wurden vereinbarungsgemäß zu der Adresse bei Blogger.com umgeleitet.
Diese Umleitung hat die 1&1 Internet AG ohne Vorankündigung bereits während der Osterferien gesperrt. Damit beschäftigt sich nun die Staatsanwaltschaft und die 5. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Ich werde berichten …
1 & 1 Internet AG |
Freitag, 28. April 2006
Nachdem der europäische “Gesetz”-Geber darüber nachgedacht hat, neben der Helmpflicht Motorradfahrern auch das Tragen von Schutzkleidung zur verbindlichen Pflicht zu machen, wird nun darüber nachgedacht, Schutzkleidung auch für Teilnehmer am Straßenverkehr vorzuschreiben, die zu Fuß unterwegs sind. Tolle Idee von TOM in der taz.
Motorradrecht |
Freitag, 28. April 2006
Gegen 9.00 Uhr in den Nachrichten auf einem Berliner Radiosender war zu hören, daß drei unabhängige Zeugen geschildert haben sollen, die Agression sei von dem Geschädigten Ermyas M. ausgegangen. Es war von einem Fußtritt des Deutsch-Afrikaners die Rede, den der Angegriffene mit einem Faustschlag abgewehrt haben soll.
Das wird also noch richtig spannend.
Strafrecht |
Mittwoch, 26. April 2006
Unter dem Titel: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis verkündete das Oberlandesgericht Karlsruhe am 08.02.2006 (1 Ss 30/05) einen Beschluß zu folgendem Fall:
Wilhelm Brause war mit seiner Kawasaki unterwegs, als ihn die freundlichen Herrschaften von der Rennleitung die schwarze Fahne zeigten, weil sie sich den Schall-nicht-mehr-Dämpfer des Krades ein wenig genauer anhören wollten. Das Ding war ein Teil aus dem Zubehörhandel, was an der Aufschrift „Racing-Endtopf” unschwer zu erkennen war. Und genau so hörte sich das gute Stück auch an.
So geht es natürlich nicht, meinte die Bußgeldbehörde in einem Bußgeldbescheid, der eine Geldbuße in Höhe von € 50 formulierte. Das war nicht das Problem, eher aber die 3 Flens, die bei Rechtskraft der Sanktion eingetragen worden wären. Deswegen kämpfte der Moppedfahrer.
Brause meinte nämlich, es träfe ihn keine Schuld daran, daß die Betriebserlaubnis des Kraftrades erloschen sei. Die Brülltüte habe schließlich eine EWG-Betriebserlaubnis für sein Mopped.
Das Gericht hatte aber festgestellt, daß auf wundersame Weise die vormals vorhandenen Querbleche in dem Topf nicht mehr da seien, wo sie eigentlich hingehörten. Der Grund dafür stand aber gar nicht fest: Entweder hat der Moppedist sie selbst entfernt oder sie sind durch Verschleiß oder Korrosion einfach abgefallen.
Motorradrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht |
Mittwoch, 26. April 2006
Mit der beginnenden Motorrad-Saison sind leider auch schon die ersten heftigen Verkehrsunfälle mit Motorradfahrer-Beteiligung zu beklagen.
So hieß es am 25.04.06 um 12.00 Uhr in einer Pressemeldung der Berliner Polizei:
Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt – Polizei sucht Unfallzeugen in Marzahn-Hellersdorf
Lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein 21-jähriger Motorradfahrer gestern Abend gegen 21 Uhr 15 bei einem Verkehrsunfall in der Landsberger Allee in Marzahn.
Er fuhr mit seiner „Honda“ im rechten Fahrstreifen in Richtung Rhinstraße, als der Fahrer eines neben ihm in gleicher Richtung fahrenden Autos plötzlich in seinen Fahrstreifen wechselte. Der 21-Jährige versuchte zu bremsen und nach rechts auszuweichen, geriet dabei gegen den Fahrbahnrand und wurde von seinem Motorrad geschleudert. Er prallte mit seinem Helm gegen den Mast einer Laterne und blieb am Straßenrand liegen, während sein Motorrad noch mehrere Meter weit über die Straße rutschte.
Mit offenen Verletzungen am Kopf und einem Bruch im rechten Bein wurde er in ein Krankenhaus gebracht.
Der Autofahrer entfernte sich ohne anzuhalten vom Unfallort.
Der Verkehrsdienst der Direktion 6 hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen des Unfalls, sich unter der Rufnummer 4664 – 681800 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Motorradrecht |
Montag, 24. April 2006
Gestern in der Werkstatt:
Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni. …
Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-plöpp. …
Ni-ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-ni-ni-ni-PLÖPP. …
Ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP. …
Ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP-brooah-plöpp. …
…
Ni-brooah-BROOOAH-BROOOAH-BROOOAH-BROOOAH.
Die Duke atmet wieder.
Ein bisschen spät, dieses Jahr. Aber der Spargel in Beelitz ist ja auch noch nicht so weit.
Motorradrecht |
Montag, 10. April 2006
Nachdem Herr Rechtsanwalt Stoffels aus Paderborn weder auf meine eher formlosen Bitten, noch auf meine Abmahnung adäquat und zuletzt vor allem nicht fristgemäß reagiert hat, habe ich die Hilfe des Landgericht Berlins in Anspruch genommen, um sicher sein zu können, nicht noch einmal von einer Mail-Bombe aus Paderborn erwischt zu werden. Mein Antrag an das Gericht ging glatt durch.
Hier ist die Einstweilige Verfügung des LG Berlin, 15 O 236/06.
Ich denke mal, daß sich die Geschichte auswachsen wird …
Nur nebenbei:
Den Gegenstandswert in dem Eilverfahren hat das Landgericht mit 5.000,00 EUR festgesetzt, in der Hauptsache sind das nach der Rechtsprechung dieses Gerichts 7.500,00 EUR.
Update am 23.10.06: Wir haben uns geeinigt und wieder vertragen.
Allgemeines |
Samstag, 8. April 2006
In Brandenburg hat die Polizei gleich mehrere betrunkene Fahrradfahrer gestoppt. Ein 51-Jähriger war bei der Kontrolle nicht mehr in der Lage, in das Messgerät zu pusten. Er saugte stattdessen daran. (07.04.2006, 17:39 Uhr)
Quelle: Tagesspiegel Online
Vielleicht ein Stammgast bei Starbucks? Diese Saft-Läden gibt es ja jetzt auch in Hamburg, meldet die Verfasste Studierendenschaft des ElbeBlawg.
Strafrecht |
Freitag, 7. April 2006
Die Schmierfinken der BILD-Zeitung berichteten über ein Hakenkreuz im Pflaster einer Straße in Görlitz (Sachsen). Und regten sich über diesen “Schandfleck” auf.
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt. Was ist eigentlich mit § 86 StGB? Ist das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, also das Abbilden von Hakenkreuzen, nicht verboten? Und warum wird dann kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Gegen die Verantwortlichen der BILD-Zeitung, die nicht davor zurückschrecken, das Hakenkreuz in ihrem Blatt und im Internet zu veröffentlichen?
Moral ist etwas Wichtiges, liebe Bildmacher. Muß man doppelt haben, woll?
Strafrecht |
Freitag, 7. April 2006
Mit diesem Gedicht wurden heute vormittag ein paar bedauernswerte Schüler von ihrem Lehrer gequält.
Verdaustig war’s, und glaße Wieben
rotterten gorkicht im Gemank.
Gar elump war der Pluckerwank,
und die gabben Schweisel frieben.
“Hab acht vorm Zipferlak, mein Kind!
Sein Maul ist beiß, sein Griff ist bohr.
Vorm Fliegelflagel sieh dich vor,
dem mampfen Schnatterrind.”
Er zückt’ sein scharfgebifftes Schwert,
den Feind zu futzen ohne Saum,
und lehnt’ sich an den Dudelbaum
und stand da lang in sich gekehrt.
In sich gekeimt, so stand er hier,
da kam verschnoff der Zipferlak
mit Flammenlefze angewackt
und gurgt’ in seiner Gier.
Mit Eins! und Zwei! und bis auf’s Bein!
Die biffe Klinge ritscheropf!
Trennt’ er vom Hals den toten Kopf,
und wichernd sprengt’ er heim.
»Vom Zipferlak hast uns befreit?
Komm an mein Herz, aromer Sohn!
Oh, blumer Tag! Oh, schlusse Fron!«
So kröpfte er vor Freud’.
Verdaustig war’s, und glaße Wieben
rotterten gorkicht im Gemank.
Gar elump war der Pluckerwank,
und die gabben Schweisel frieben.
Vier von zwölf Schülern dieser siebten Klasse sind deutsche Muttersprachler, die Mütter der anderen 2/3 sprechen türkisch und arabisch.
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