Archiv für Juni 2006

Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

Donnerstag, 22. Juni 2006

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unre-pariert- mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (Fortführung von BGHZ 154, 395 ff.).

Quelle: BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05

Das ist immer wieder ein Streitpunkt mit den Versicherern. Das Beispiel aus der Praxis (ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer) sieht so aus:

Die Reparaturkosten liegen bei 8.000 Euro.
Der Wiederbeschaffungswert des Moppeds liegt bei 9.000 Euro.
Der Restwert des Moppeds liegt bei 4.000 Euro.

Der Versicherer will “freiwillig” nur 5.000 Euro zahlen. Mehr als dieser sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand (also Wiederbeschaffungswert 9.000 Euro abzüglich Restwert 4.000 Euro ) sei nicht drin. So ist auch in Berlin die gängige Rechtsprechung - gewesen(!).

Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben: Wenn der Kradler das Mopped auf Dauer (mindestens sechs Monate) weiter nutzen will, sind der Unfallgegner und sein Versicherer in der Pflicht, die vollen Reparaturkosten zu zahlen, auch wenn das Krad (ganz oder teilweise) unrepariert bleibt oder in Eigenregie instand gesetzt wird. Danach hat der Geschädigte auch ohne Reparaturnachweis einen Anspruch auf Ersatz der vollen 8.000,00 Euro.

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Ferrari für Weicheier

Donnerstag, 22. Juni 2006

Ferrari aus Wolle
Studentin strickt kuschelweichen Ferrari

Ferrari aus Wolle

Lauren Porter hat sich ihren Abschluss an der Universität von Bath im wahrsten Sinne des Wortes erstrickt. Die britische Kunststudentin verarbeitete rund 16 Kilometer rote Wolle, um ihren Professoren schließlich einen maßstabgetreuen Ferrari 355 zu präsentieren - komplett mit gestrickten Reifen, Seitenspiegeln, Logo und selbstverständlich auch den Scheibenwischern.

Quelle: Krone.at

Das wäre dann ja auch mal was für die Öko-Fraktion. Zumal die Strickerin versucht hat,

männliche Symbole und weibliche Handarbeit in eine neue Beziehung zu stellen. Statt hartem Stahl also kuschelweiche Baumwolle…

So sind’se, die Autofahrer. ;-)

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Rumtrödeln gilt nicht

Mittwoch, 21. Juni 2006

Der Strafgefangene wollte sich wehren. Gegen eine Maßnahme der Anstaltsleitung. Die hatte nämlich gegen ihn ein einwöchiges Fernsehverbot als disziplinarische Maßnahme ausgesprochen. Das Gericht, das der Gefangene angerufen hatte, schickte seine Beschwerde auf dem Dienstweg an die Anstaltsleitung zur Stellungnahme und setzte eine Frist von zwei Wochen. Die Stellungnahme der Leitung erschöpfte sich darin, daß sich die Sache bereits durch Zeitablauf erledigt habe. Die Woche Sperre war bereits vorbei. Folgerichtig wurde der Antrag des Häftlings zurück gewiesen.

Das Ganze wiederholte sich ein weiteres Mal, als gegen den selben Gefangenen eine weitere Disziplinarmaßnahme verhängt wurde.

Gericht und Anstaltsleitung ließen den Grundrechtsträger am ausgestreckten Arm der Justiz verhungern. So geht das nicht, meinte dazu das Bundesverfassungsgericht, das der Häftling dann mit einer Verfassungsbeschwerde angerufen hat.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Behandlung der Eilanträge des Beschwerdeführers durch die Strafvollstreckungskammer den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

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Geistesblitz eines Strafverteidigers?

Mittwoch, 21. Juni 2006

newsclick.de - Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Salzgitter-Zeitung fragt:

Meteorit bei Braunschweig eingeschlagen?

Braunschweig (dpa) - Ein Meteorit ist nach Einschätzung von Wissenschaftlern möglicherweise im Großraum Braunschweig auf die Erde gestürzt. Inzwischen hätten sich 13 Zeugen gemeldet, die am Abend des 11. Juni eine «Feuerkugel» am Himmel gesehen haben, sagte Torsten Poppe vom Institut für Geophysik und Extraterrestrische Physik der Technischen Universität Braunschweig.

«Wir sind sicher, dass es sich um einen Meteoriten handelte», meinte Poppe am Dienstag und bestätigte damit Medienberichte. Nun suchten die Forscher nach einem möglichen Einschlagort.

Und ich bin ganz sicher, daß es der ultimative Geistesblitz des Braunschweiger Strafverteidigers Werner Siebers war, was da am Firmanent geleuchtet hat.

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“Toller” Service bei Mobile.de

Mittwoch, 21. Juni 2006

Irgendein Gauner hatte bei mobile.de einen PKW zum Verkauf angeboten. Zu einem Superschnäppchenpreis. Allerdings hat er unsere Kanzleirufnummer angegeben. Reichlich Interessenten haben dann hier auch angerufen. Auch übers Wochenende, an dem wir eine kostenintensive Anrufweiterschaltung installiert hatten. Kurzum: Der hier entstandene Schaden wurde fast dreistellig.

Ich habe dann am Montag bei mobile.de die Sperrung der Anzeige veranlaßt. Das ging auch recht flott. Gleichzeitig wollte ich die Daten des Veranlassers haben, um meine Ansprüche bei ihm anmelden zu können. Das war am 27. Februar 2006.

Heute am 21. Juni 2006 - also knapp 4 Monate später - erhalte ich die Antwort von mobile.de: Die Daten werden nur vier Wochen nach der Sperrung vorgehalten, danach werden sie gelöscht.

Ich sage dazu jetzt ‘mal nichts weiter … jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit.

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Alles ganz normal bei der Staatsanwaltschaft

Dienstag, 13. Juni 2006

Um ein wenig Schwung in die Sache zu bekommen und um die schleppende Bearbeitung einer Strafsache zu beschleunigen, habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Daraufhin bekomme ich folgende Nachricht von der Dienstaufsicht:

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gibt mir keine Veranlassung, die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft zu beanstanden.

1. Die erforderlichen Ermittlungen sind entgegen Ihrer Annahme in Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23. März 2006 zeitnah durchgeführt worden. So hat der Zeuge schon in einem Vermerk vom 26. März 2004, also kurz nach Anzeigeerstattung, niedergelegt, keine genauen Erinnerungen mehr an den Inhalt der Aussagen der beiden Beschuldigten zu haben. Die Ermittlungen wurden auch im Übrigen mit der gebotenen Zügigkeit geführt. Verzögert hat sich lediglich die abschließende Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft.

Nach nachvollziehbarer Darlegung der Dezernentin war ihr infolge einer erheblichen arbeitsmäßigen Belastung ein früherer Verfahrensabschluss nicht möglich. Sie habe zunächst noch ältere Verfahren und solche von höherer Priorität vorrangig in die Bearbeitung genommen.

2. Dass Ihre Sachstandsanfrage vom 14. September 2005 nicht beantwortet worden ist, beruht nach Angaben der Dezernentin auf einem Versehen, zumal das Verfahren zu dieser Zeit nur vertretungsweise bearbeitet worden ist. Ihre weitere Sachstandsanfrage vom 7. November 2005 ist zunächst aus nicht ersichtlichen Gründen an das Amtsgericht weitergeleitet worden. Wann diese zu den Akten gelangt ist, lässt sich nicht ersehen, ebensowenig, ob Ihr Schreiben überhaupt der Dezernentin vorgelegt worden ist. Ihre dritte Sachstandsanfrage vom 23. Februar 2006 ist der zuständigen Dezernentin am 2. März 2006 zur Kenntnis gelangt, worauf diese die abschließende Verfügung gefertigt hat.

Strafrecht | 3 Kommentare

Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch nicht gegen 1 & 1

Dienstag, 13. Juni 2006

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der 1 & 1 Internet AG einleiten.

Ich hatte bereits berichtet, daß ich gegen die Westerwälder wegen

1) Abbuchens trotz Entzug der Lastschriftermächtigung und
2) Sperrung aller meiner Verträge trotz Erfüllung meiner entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen

Strafanzeige gestellt habe. Ersteres werte ich als Betrug, zweiteres als Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz - die ich nicht für zuständig halte, weil der “Erfolgsort” Berlin ist - will aber nicht ermitteln. Gegen die entsprechende Entscheidung hatte ich Beschwerde eingelegt.

Nun erhalte ich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
1. Es lägen keine tatsächlichen Anahltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor.
2. Der Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung sei ebenfalls nicht gegeben.

Das ganze Begründung der Beschwerdeentscheidung hat einen Umfang von 3 (!) Zeilen. 8 Zeilen lang ist die Rechtsmittelbelehrung, die ich gern entgegen genommen habe: Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe ich soeben nach Koblenz gefaxt.

Ich meine nicht, daß die 1 & 1 Internet AG sich gegenüber wehrlosen Verbrauchern das herausnehmen darf, wofür wehrlose Verbraucher ohne Zögern der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Moral ist etwas Wichtiges; das muß man doppelt haben!

1 & 1 Internet AG | 7 Kommentare

Offenkundig ungeeignet

Sonntag, 4. Juni 2006

Es ging mal wieder um die Vorlage einer Vollmacht. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In einem Vermerk heißt es:

Die Versicherung eines Anwalts, dass eine Bevollmächtigung erfolgt sei, ist ausreichend, um Akteneinsichten vorzunehmen und Stellungnahmen abzugeben.

Sie ist unzureichend, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung zu führen.

Es ist erfreulich, daß dies zwischenzeitlich bei dem Herrn Ermittler bekannt ist. Aber dann kommt doch noch die Trotzreaktion:

Da der Verteidiger in einem anderen durch Uz. bearbeiteten Verfahren es vorzog, eine 1 1/2 - seitige Abhandlung über die Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmacht zu verfassen anstatt - wie auch von namhaften Verteidigern praktiziert - eine solche zu den Akten zu reichen, wurde von einer erneuten Anfrage an den Verteidiger Abstand genommen.

OK, dann bin ich eben in den Augen des Ermittlers kein namhafter Verteidiger. Ob er deswegen weiter nörgelt?

Auf das hiesige Schreiben Bl. 48 erfolgte keine Reaktion, obwohl angekündigt worden war, dass sich die Mandantschaft grundätzlich zu dem Vorwurf äußern wolle, Bl. 38.

Für eine Beiordnung ist der Verteidiger offenkundig ungeeignet.

Schön, daß jetzt schon Staatsanwälte beurteilen können, wann eine Verteidigungsschrift sinnvoll ist oder ob der Angeklagte sich erst einmal durch Schweigen verteidigen möchte. Dann werden Verteidiger ja überflüssig. Zumindest die nicht namhaften.

Strafrecht | 3 Kommentare

Der erste Tote im Tunnel ist ein Kradfahrer

Samstag, 3. Juni 2006

Am 1.6.06 gegen 20 Uhr verlor ein 47-jähriger Kradfahrer aus Kreuzberg im Tiergartentunnel in Fahrtrichtung Süd aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Motorrad und geriet gegen den linken Bordstein. Er kam ins Schleudern, streifte auf einer Länge von zirka 27 Metern die Tunnelwand, prallte gegen eine Nottür und wurde aus dem Sitz geschleudert. Der 47-Jährige erlitt schwere Verletzungen und ist in einem Krankenhaus gestorben. Es handelt sich um den sechsten Kradfahrer, der in diesem Jahr in Berlin bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Der sechste Moppedfahrer ist zugleich das erste Unfallopfer im neuen Tiergartentunnel.

Motorradrecht | 1 Kommentar

Suizidversuch als Mittel zum Zweck?

Samstag, 3. Juni 2006

Der 39-jährige Spandauer, der gestern im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Stichverletzungen seiner 47-jährigen Mitbewohnerin am Brunsbütteler Damm festgenommen wurde, ist heute aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Die bisherigen Ermittlungen der 4. Mordkommission beim Berliner Landeskriminalamt ergaben, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat, in der Absicht sich umzubringen.
Die Spandauerin war gestern Mittag mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen. Eine Notoperation rettete ihr Leben. Die Verletzte hatte Zeugen gegenüber geäußert, dass ihr Mitbewohner sie bedroht und auf sie eingestochen habe.
Daraufhin nahmen Polizeibeamte den 39-Jährigen zunächst als Tatverdächtigen fest.

Gegen die Frau wird nun wegen der Vortäuschung einer Straftat und falscher Verdächtigung ermittelt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Ob die Frau dem Mitbewohner auf diesem Wege irgend etwas mitteilen wollte? Ich denke, sie hat wohl nicht nur strafrechtliche Probleme.

Strafrecht | Keine Kommentare

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