0,2 mm Stahl
Freitag, 29. September 2006
Eigentlich ein Nichts. Sieht man kaum. Aber wehe, das [censored] Stück sitzt im Fußballen unter der Hornhaut. ![]()
Eigentlich ein Nichts. Sieht man kaum. Aber wehe, das [censored] Stück sitzt im Fußballen unter der Hornhaut. ![]()
Gegen den Unfallgegner unsere Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er nach Ansicht des Polizeipräsidenten den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Trotzdem will der Haftpflichtversicherer, der HDI, den Schaden nicht regulieren, der unserem Mandanten entstanden ist.
Der Berliner Kurier fragt: Essen Sie noch Döner?

5,3 % waren noch nicht in Kreuzberg.
Eine weitest gehend in der Öffentlichkeit unbekannte Rechtsnorm ist das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG). Mit vollem Namen heißt die Vorschrift “Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten”.
Danach hat der oder die Geschädigte einer Straftat die grundsätzliche Möglichkeit, die Einnahmen des Täters zu pfänden, die er durch die Veröffentlichung seiner Lebensgeschichte bzw. der Darstellung der Tat erzielt.

Angesichts des Theaters um eine Berliner Opernaufführung:
Nicht witzig!
Quelle: Tagesspiegel Karrikaturen
und Frau Merkel ist müde.
Ich bin froh, nur ein kleiner Strafverteidiger zu sein, der nicht befürchten muß, jeden Moment von irgendeinem dahergelaufenen Paparazzi abgelichtet zu werden.
Aus einer Werbe-eMail eines Mopped fahrenden Schlagzeugers:
Wir machen Rockmusik die wirklich jung und alt hören kann. Also fernab von kreischendem Punk oder finsterer Metalmusik. Ansonsten können Sie ja auch bei uns auf der Hp vorbeischauen www.10miles.de
Eine Idee übernommen hat jetzt der beliebte bayerische Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf. Nach den Gammelfleischskandalen der letzten Zeit hat sich Bayerns oberster Verbraucherschützer gestern für Rückrufaktionen von Lebensmitteln ausgesprochen.
Dann sollte der Herr Minister aber auch konsequent sein und die Idee ganz übernehmen: Er sollte sein Büro zur Verfügung stellen, damit wir ihm bei der erstbesten Rückrufaktion für Gammelfleisch den Schreibtisch vollkotzen können.
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten gebilligt. Damit können Straftätern die finanziellen Gewinne aus Straftaten künftig leichter entzogen werden. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni 2006 beschlossen, es wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb abgeschöpft werden und den Opfern zugute kommen. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Vermögensabschöpfung in den vergangenen Jahren zunehmend nachgegangen – und hat damit auch die Organisierte Kriminalität, die insbesondere durch ihr Gewinnstreben gekennzeichnet ist, effektiv bekämpft. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sind die Instrumentarien weiter verbessert worden“, sagte Zypries.
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