Archiv für September 2006

0,2 mm Stahl

Freitag, 29. September 2006

Eigentlich ein Nichts. Sieht man kaum. Aber wehe, das [censored] Stück sitzt im Fußballen unter der Hornhaut. :-(

Off Topic | Keine Kommentare

Nichts ist unmöglich

Donnerstag, 28. September 2006

Gegen den Unfallgegner unsere Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er nach Ansicht des Polizeipräsidenten den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Trotzdem will der Haftpflichtversicherer, der HDI, den Schaden nicht regulieren, der unserem Mandanten entstanden ist.

Das Bußgeldverfahren ist nicht ausschlaggebend für die zivilrechtliche Haftung. Zur Beurteilung der Haftung hatten wir bereits Stellung genommen. Eine andere Entscheidung ist nicht möglich.

schreibt der sture Versicherer.

Doch!

schreibt der sture Rechtsanwalt. Das wird das Landgericht schon noch möglich machen. Wo kommen wir denn hin, wenn ein Schadenssachbearbeiter des HDI sich über die Entscheidung eines Herrn Polizeipräsidenten erheben möchte! Wir können auch anders … ;-)

Motorradrecht | 3 Kommentare

Denn Sie wissen nicht, was sie essen

Mittwoch, 27. September 2006

Der Berliner Kurier fragt: Essen Sie noch Döner?

Naja

5,3 % waren noch nicht in Kreuzberg.

Kreuzberg | Keine Kommentare

Dunkelnorm: OASG

Mittwoch, 27. September 2006

Eine weitest gehend in der Öffentlichkeit unbekannte Rechtsnorm ist das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG). Mit vollem Namen heißt die Vorschrift “Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten”.

Danach hat der oder die Geschädigte einer Straftat die grundsätzliche Möglichkeit, die Einnahmen des Täters zu pfänden, die er durch die Veröffentlichung seiner Lebensgeschichte bzw. der Darstellung der Tat erzielt.

Damit soll es Verurteilten wie Markus Gäfgen und seinem Rechtsanwalt (der ihn nach der Verurteilung vertritt) oder Arno Funke alias Dagobert erschwert werden, mit der Straftat später noch Einnahmen zu erzielen, die nicht den Geschädigten zugute kommen.

Solche Normen muß man kennen, wenn man als Opferanwalt unterwegs ist.

Strafrecht | 2 Kommentare

Bald isses soweit

Dienstag, 26. September 2006

null

Angesichts des Theaters um eine Berliner Opernaufführung:
Nicht witzig!

Quelle: Tagesspiegel Karrikaturen

Allgemeines | 1 Kommentar

Blutbad

Dienstag, 26. September 2006

Nö! Nur richtig grober Unfug.

Hintergründe.
Video (wmv / 4 MB)

Off Topic | Keine Kommentare

Es war spät geworden

Montag, 25. September 2006

und Frau Merkel ist müde.

Ich bin froh, nur ein kleiner Strafverteidiger zu sein, der nicht befürchten muß, jeden Moment von irgendeinem dahergelaufenen Paparazzi abgelichtet zu werden.

Allgemeines | Keine Kommentare

Rockmusik aus Berlin

Sonntag, 24. September 2006

Aus einer Werbe-eMail eines Mopped fahrenden Schlagzeugers:

Wir machen Rockmusik die wirklich jung und alt hören kann. Also fernab von kreischendem Punk oder finsterer Metalmusik. Ansonsten können Sie ja auch bei uns auf der Hp vorbeischauen www.10miles.de

Die Rocker machen Musik am 30.9. (Magnet Club – für Ossis) und am 9.10. (Juncion-Bar – für Wessis). Hier gibt es weitere Infos.

Ich höre mir an den beiden Tagen – neben fröhlichem Punk und Heavy Metal – das sonore Brummen eines Boxers in den Dolomiten an. Das ist auch was für alt und jung, nur schneller. ;-)

Off Topic | Keine Kommentare

Rückrufaktion für Gammelfleisch

Sonntag, 24. September 2006

Eine Idee übernommen hat jetzt der beliebte bayerische Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf. Nach den Gammelfleischskandalen der letzten Zeit hat sich Bayerns oberster Verbraucherschützer gestern für Rückrufaktionen von Lebensmitteln ausgesprochen.

Dann sollte der Herr Minister aber auch konsequent sein und die Idee ganz übernehmen: Er sollte sein Büro zur Verfügung stellen, damit wir ihm bei der erstbesten Rückrufaktion für Gammelfleisch den Schreibtisch vollkotzen können.

Quelle: taz

Off Topic | Keine Kommentare

Zypries meint: Straftaten dürfen sich nicht lohnen

Samstag, 23. September 2006

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten gebilligt. Damit können Straftätern die finanziellen Gewinne aus Straftaten künftig leichter entzogen werden. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni 2006 beschlossen, es wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.

„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb abgeschöpft werden und den Opfern zugute kommen. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Vermögensabschöpfung in den vergangenen Jahren zunehmend nachgegangen – und hat damit auch die Organisierte Kriminalität, die insbesondere durch ihr Gewinnstreben gekennzeichnet ist, effektiv bekämpft. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sind die Instrumentarien weiter verbessert worden“, sagte Zypries.

Kernstück des neuen Gesetzes ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter zurückgegeben werden. Die Neuregelung schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem sie ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der rechtskräftigen Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

* Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

* Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen “ergaunert”, etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um “Schwarzgeld” (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:

Bisheriges Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Neue Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber den Ansprüchen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z. B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält das neue Gesetz zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z. B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Newsletter vom 22. September 2006

Das hört sich für den unbefangenen Betrachter erst einmal nicht schlecht an. Der Kundige aber weiß, daß hinter diesen wohlklingenden Worten eine Menge Sprengstoff steckt: Für die Arrestierung von sämtlichen Bankkonten eines Beschuldigten brauchen die Strafverfolger lediglich einen kleinen Anfangsverdacht, an den weit weniger Anforderungen gestellt werden, wie beispielsweise an eine Wohnungsdurchsuchung. Erst nach 9 Monaten muß sich der Verdacht verdichtet haben. Bis dahin ist jeder Beschuldigter beim Sozialamt und vielleicht auch bei der Treberhilfe vorstellig geworden.

Die Rechtsnormen für diese einschneidenden Maßnahmen sind eigentlich schon uralt. Sie werden aber erst in den letzten paar Jahren extensiv angewandt. Deswegen hat sich auch erst jetzt herausgestellt, was damit angerichtet werden kann. Eine Korrektur dieser Existenzvernichtungs-Normen hält das BMJ allerdings nicht für nötig.

Strafrecht | Keine Kommentare

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile

Du durchsuchst gerade das Archiv von Kanzlei Hoenig Info nach Beiträgen vom September 2006.