Die Strafe für Raubkopierer
Donnerstag, 7. Dezember 2006

Quelle: gulli
VGH München: Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig
Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr (“Luftsteuer”) für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner von Sondernutzungsgebühren, die die gesamte Wohnanlage betreffen, bedürfe wegen des damit verbundenen Eingriffs in Freiheits- und Eigentumsgrundrechte einer besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, an der es fehle (Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918).
Quelle: Beck Aktuell
Ich verstehe ja nun nichts vom Verwaltungsrecht. Aber daß sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Sache auseinander setzen mußte, zeigt mir, daß da irgendwelche Leute wirklich ernsthaft daran geglaubt haben, aus … Luft Geld zu machen. Ich wundere mich nicht mehr, wenn auch die andere Seite gute Ideen hat, sich dem staatlichen Geldeinsammeln zu entziehen. Und drücke ihr schon fast die Daumen, daß man sie nicht erwischt.
Hier sucht ein Unternehmen einen Anwalt, der für möglichst kleines Geld das Mahnwesen betreibt.
Rechtsanwalt Thomas Reck, seines Zeichens advocatus ravioli, beschreibt das Phänomen etwas genauer.
Ich warte nun auf die erste Anfrage eines Beschuldigten, der für kleines Geld einen Verteidiger sucht.
… in einem Lokal ist das selbe wie die Trennung von wie Pissern und Nichtpissern in einem Schwimmbecken.
Quelle: Footer im usenet
Das Verhalten der Gebühreneinzieher erinnert mich doch stark an das Vorgehen der Betreiber von Abo-Fallen. Erst kommt eine Bitte, dann eine Aufforderung und dann die Drohung. Alles recht groß, laut und deutlich geschrieben. Insbesondere die Drohung mit dem

heben die Eintreiber gern hervor. Das Servicetelefon und der Faxanschluß haben jeweils 0180er-Nummern. Und überhaupt:

Und wer liest die letzten vier Zeilen der drei lauten Seiten? Eigentlich niemand, denn im Gegensatz zu der 12 Punkt großen Schrift des Anschreibens

kann man die 5 Punkt Schrift des wichtigsten Hinweises in diesem Dohrbriefen kaum lesen. Jedenfalls nicht ohne Lupe:

Zum Mitschreiben:
… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.
Also kommen die Drohbriefe eben genau dort hin, wo sie hingehören.
Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluß:
Wer schwindelt (und dabei erwischt wird), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn man nichts sagt, obwohl man was sagen müßte (und dabei erwischt wird), begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die nur auf Antrag verfolgt werden kann (nicht: muß).
Nur zufällig habe ich das Etikett mit dem Namen “Rolf Franke” in der Robe entdeckt, die an meiner Garderobe hing. Es hat auch eine Weile gedauert, bis ich nachvollziehen konnte, wie das Ding dort hin kam.
Gemeinsam mit dem Autor der Lichtenrader Notizen habe ich am Mittwoch vor dem Landgericht einen dritten Kollegen verteidigt. Nach einer Verhandlungspause haben wir dann wohl jeweils die Robe des anderen getragen.
Die Dinger sehen sich aber auch sowas von ähnlich.
Bringt das nun Glück in der Fortsetzungsverhandlung am kommenden Mittwoch? Ich denke schon!
Vermummte schlagen Neonazis in Lichtenberg krankenhausreif. Zwei bekannte Mitglieder der Lichtenberger Neonazi-Szene sind am Mittwochabend von Unbekannten überfallen und verletzt worden. Die unbekannten Täter hätten “ohne viele Worte zu machen” zugeschlagen.
Stefanie P. und Sebastian Z. sind bekannt in der Lichtenberger Neonaziszene. Sie machen keinen Hehl aus ihrer Gesinnung.
Quelle: Berliner Zeitung
Ihr Vorteil: Bis 31. Dezember nur 16 % MWSt.
Wie Sie wissen, wird zum 1. Januar 2007 der Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 19 % erhöht. Das ist eine Steuererhöhung von saftigen 18,75 %
So wirbt ein Unternehmen, das Waren verkauft, deren Kaufpreis meist unter 100,00 Euro liegen. Satte 18,75 % Preisunterschied werden da suggeriert. Tatsächlich ist es eine Erhöhung um 2,29 %. Das macht bei 100,00 Euro (Brutto-)Kaufpreis einen Unterschied von 2,59 Euro.
Sicher. Das ist eine üble, unangemessene Erhöhung einer Verbrauchssteuer. Gerade vor dem Hintergrund, was dafür geboten wird. Aber muß es denn solch eine Bauernfängerei sein, wie in der beschriebenen Werbung?

Danke an Ingmar Greil für den Hinweis in seinem Aktenvermerk.
Um seine Frage zu beantworten: Nein, das schaffen wir (noch) nicht. Bisher begnügen wir uns mit dem leckeren Geschmack. Das mit dem Aussehen kommt noch …
Hier mal eine eMail einer freundlichen Interessentin für meine Dienstleistungen:
soeben kam ich beim Stöbern auf Ihre Seite www.aktiv-gegen-Spam.de, auf der Sie unter anderem anbieten, abstrakte Fragen ohne Mandatsübernahme (also ohne Kostenfolge) zu beantworten. Da ich mir derzeit einen Anwalt nicht leisten kann, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir trotzdem Auskunft erteilen könnten.
Ich habe ein massives Problem mit einem in Österreich ansässigen Spamversender, der mir jede Woche Werbemails schickt und nicht mal auf Abmeldungen reagiert.
Auch habe ich alle Mails gespeichert und könnte zur Not eine Belästigung nachweisen.
Ich habe mir nach dem BDSG ein Auskunftsverlangen zusammengebastelt und möchte den Spammer nun “abmahnen”.
Frage nun: Macht das Sinn, wenn die Firma in Wien sitzt? Sollte der sich einen Anwalt nehmen, müßte ich die Kosten übernehmen? Kann ich meine Forderungen durchsetzen und wenn ja, wo? Müßte ich dafür ans Gericht nach Wien fahren??
Ok, ich setze mich dann gleich mal ein paar Stündchen hin, um der Dame ein Lehrbuch zu schreiben. Kostenlos, selbstverständlich. Ich kann mir sowas ja leisten.
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