Freitag, 23. März 2007
Im Lawblog beschwert sich “Thomas” über eine angebliche “Klassenjustiz”:
Hier entscheidet einzig alleine der Geldbeutel. Das ist traurig.
Thomas kritisiert, daß nur der, der seinen Verteidiger (ausreichend) bezahlen kann, zu seinem Recht kommt. Diejenigen, die die Mittel nicht haben, werden verurteilt und weggeschlossen.
Ich habe mir ein weiteres Mal Gedanken über dieses Thema gemacht. Mir fällt keine Alternative zu dem jetzigen System ein: Wer eine gute Leistung haben will, muß dafür auch gute Gegenleistung bringen. Die Grundversorgung ist nun einmal nicht das Optimale.
Wie, lieber Thomas, stellen Sie sich das anders vor? Machen Sie ‘mal einen akzeptablen Vorschlag.
Strafrecht |
Donnerstag, 22. März 2007

Ich war froh, den Dom wieder verlassen zu können.
Off Topic |
Mittwoch, 21. März 2007

Ich geh jetzt ‘mal besser ins Bett.
Blick aus dem Fenster |
Mittwoch, 21. März 2007
… habe ich mir eigentlich anders vorgestellt.

Allgemeines |
Mittwoch, 21. März 2007
Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15.12.1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebenen Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.
BGH, Bechluß v. 13.05.2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217
Die Botschaft hör’ ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.
Allerdings: “Davon ausgehen” heißt ja auch nicht “daran glauben”.
Allgemeines |
Mittwoch, 21. März 2007
Ein 13-Jähriger wurde im Klassenraum seiner Schule in der Fichtestraße in Reinickendorf von einem 15-jährigen Schulfremden geschlagen. Der Schüler betrat gegen 8 Uhr 40 das Klassenzimmer und sah dort den ihm Fremden an einem Tisch sitzen. Zwischen den beiden entwickelte sich ein Streit in dessen Verlauf der 15-Jährige den 13-Jährigen zunächst schubste und ihn dann mehrmals ins Gesicht schlug. Während der Junge aus der Klasse lief und sich auf der Toilette versteckte, trafen mehrere Lehrer ein, die den Schläger der Schule verwiesen. Beamte einer alarmierten Funkstreife nahmen den 15-Jährigen in unmittelbarer Nähe der Schule fest. Ersten Ermittlungen zu Folge hatte ein Schulkamerad des Opfers den Täter mit in die Klasse gebracht. Der Schüler erlitt durch die Schläge leichte Verletzungen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei
Wieso braucht man für sowas eigentlich einen Polizeieinsatz??
Allgemeines |
Mittwoch, 21. März 2007
Verkehrssünder können aufatmen: Geldstrafen und Bußgelder, die im EU-Ausland verhängt wurden, werden vorerst nicht in Deutschland eingetrieben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bis morgen umgesetzt sein. Wegen ihrer Komplexität werde sie “aber nicht in den nächsten Tagen kommen”, so das Verkehrsministerium.
Quelle: taz vom 21.3.2007
Eine Ausnahme bildet die österreichischen Knolle. Die kann hier auf dem Wege der Amtshilfe durch das deutsche Finanzamt vollstreckt werden. Aber auch dagegen gibt es ein (Rechts-)Mittelchen.
Verkehrs-Strafrecht |
Dienstag, 20. März 2007
Der Gegner hat sich einen Anwalt genommen, um eine - seiner Ansicht nach bestehende - Forderung durchzusetzen. Dieser Anwalt erkennt aber nicht, daß der Gegner keine Chance hat, den anstehenden Prozeß zu gewinnen. Der geltend gemachte Anspruch wurde dann vom Gericht auch problemlos abgewiesen. Der Gegner muß nun - aufgrund der Falschberatung durch seinen Anwalt - die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, inklusive der meinem Mandanten entstandenen Kosten.
Dazu hat das Oberlandesgericht Koblenz am 12.06.2006 (12 U 315/05; veröffentlicht in NJW-RR,2006 1358) geurteilt:
Hat eine Klage erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten des Rechtsanwalts, wenn er dem Mandanten mitteilt, die Klage habe überwiegende Erfolgsaussichten. … eine anhand des Gesetzes, allgemeiner Rechtssätze sowie der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu bewertende Rechtslage kann dazu führen, dass der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Prozessführung nicht positiv darstellen darf, wenn danach tatsächlich ein erhebliches Prozessrisiko besteht.
Der Anwalt muß also von einer Klageerhebung abraten, wenn die Klage praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat. Tut er das nicht, verletzt er seine Pflichten und muß den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
An dieser Stelle erwächst nun eine recht unangenehme Situation für den pflichtverletztenden Anwalt.
Allgemeines |
Montag, 19. März 2007
Aus der selben Ermittlungsakte wie der Liegevermerk:
10.07.2006
Vermerk
Wegen weiterer Abwesenheit der ursprünglichen Sachbearbeiterin KHK’in K*** wurde der Vorgang am heutigen Tage dem neuen Sachbearbeiter zugewiesen.
Hat also mit dem Rumliegen noch was gedauert.
Strafrecht |