Archiv für April 2007

Leitender Mitarbeiter des D.A.S. als Vorstand RAK Düsseldorf

Mittwoch, 18. April 2007

Am 25.04.2007 finden im Rahmen der Kammerversammlung die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf statt. Das ist an sich keine Meldung aus Berlin wert.

Bemerkenswert ist allerdings die Bewerbung von Herrn Rechtsanwalt Helmut Beckmann aus Düsseldorf. Herr Beckmann ist Syndikusanwalt und möchte Vorstandsmitglied der Kammer werden. Er schreibt in seiner Vorstellung:

Seit 1986 bis heute Leiter im Bereich Leistung der D.A.S. Versicherungs-AG. Arbeitsschwerpunkte sind dabei das Versicherungsrecht, Kostenrecht und nahezu die gesamte Bandbreite sonstiger juristischer Tätigkeiten.

Die Kammer in Düsseldorf scheint auch sonst keine Berührungsängste mit der Wirtschaft zu haben. Eine weitere Bewerbung kommt von einem Syndikusanwalt der Soldan GmbH und die Website der Kammer läuft auf den Servern der DATEV.

Danke an Rechtsanwalt Thomas Reck aus 79183 Waldkirch für den Hinweis auf der Anwalts-Mailingliste

Allgemeines | 5 Kommentare

15 Minuten Takt beim Anwaltshonorar unzulässig

Dienstag, 17. April 2007

Beinhaltet eine anwaltliche Honorarvereinbarung einen Zeittakt von 15 Minuten in einer Vertragsklausel, so ist dies aufgrund einer übermässigen Benachteiligung des Mandanten unwirksam.

Aus den Gründen:

Die Zeittaktklausel verstösst gegen § 9 I, II Nr.1 AGBG (jetzt § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB), weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrunde liegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung empfindlich zu verletzen, wodurch der Gegner des Formular-Verwenders unangemessen benachteiligt wird. Die Unangemessenheit der Zeittaktklausel ergibt sich aus den folgenden Umständen. Nach ihr ist nicht nur jede Tätigkeit des Klägers, die etwa nur wenige Minuten oder gar auch nur Sekunden in Anspruch nimmt, im Zeittakt von jeweils 15 Minuten zu vergüten, sondern auch jede länger andauernde Tätigkeit, die den jeweiligen Zeitabschnitt auch nur um wenige Sekunden überschreitet…).

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: I-24 U 196/04
Leitsatz veröffentlicht in RVGREPORT 2006, 420

Da wird wohl der eine oder andere Kollege ein Problem haben. Solcherlei Vereinbarungen sind durchaus nicht selten.

Es geht eben nichts über eine EDV-gesteuerte Zeiterfassung (wie in unserer Kanzlei), nach der dann auf die Minute genau abrechnet werden kann. Genau so, wie es sein sollte – auch ohne daß Richter über das Honorar von Anwälten zu richten haben.

In eigener Sache | 2 Kommentare

A. Becker-Spam droht mit Moskau-Inkasso

Dienstag, 17. April 2007

Über die Droh-eMails des Absenders mit dem Namen A. Becker habe ich bereits zweimal berichtet: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen – Ihr kommender Schufa-Eintrag und A. Becker geht in die 2. Runde. Mittlerweile haben einige andere Genervte, die den Müll ebenfalls erhalten haben, Strafanzeige gestellt erstattet.

Der Spammer legt jetzt noch einen nach – heute mit der Adresse im Header:

From: “Moskau Inkasso”

In der eMail heißt es dann:

Betrifft: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen und
SCHUFA-Eintrag
Gerichtlicher Streitwert unserer Forderung inkl. Zinsen mittlerweile Euro
1131693 Euro
Ihre Forderung wird bald an Moskau-Inkasso-Team weitergeleitet:
www.moskau-inkasso.com

Ich finde es sehr mutig, wenn auf diese Weise Druck gemacht wird. Nicht deswegen, weil die Staatsanwaltschaft dies als Nötigung oder Erpressung ansehen könnte. Nein. Aber wenn die Jungs vom Inkasso-Team-Moskau das mitbekommen, daß man ihren guten Namen für sowas mißbraucht, könnte es richtig Mecker geben.

Lieber A. Becker. Seien Sie vorsichtig.

Unerwünschte Werbung | 10 Kommentare

Jogging

Montag, 16. April 2007

Heute morgen in der Hasenheide:

jogging.jpg

Nordic Walking in der muslimischen Variante. Fröhliche Mädels. :-)

Allgemeines | 1 Kommentar

Beinharte Hinrichtung

Montag, 16. April 2007

“Viel Spaß beim Sterben!” Es war ein Satz voller Hass, den Rainer K. ( 59) seinem krebskranken Cousin Bernd J. (57) an den Kopf warf. Der rannte daraufhin in seine Wohnung – und holte eine Pistole! Mit sieben Schüssen in Mund, Gesicht und Bauch streckte er Rainer K. wenig später nieder. Die Leiche schrie er an: “Wer ist jetzt tot von uns beiden!?”

Quelle und mehr beim: Berliner Kurier

Wenn es wirklich so sein sollte, daß Bernd J. noch 3 Monate zu leben hat, könnte er lebenslang in Untersuchungshaft sitzen. Haftfähigkeit vorausgesetzt. In drei Monaten gibt es jedenfalls keine Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht.

Strafrecht | Keine Kommentare

A. Becker geht in die 2. Runde

Sonntag, 15. April 2007

Über meinen künftigen Schufa-Eintrag hatte ich hier bereits berichtet. Da ich der Zahlungsaufforderung von Herrn A. Becker (wenn er denn nicht nur der Kontoinhaber, sondern auch der Absender jener eMail war) nicht nachgekommen bin, ist die Forderungen explodiert. Heute (am heiligen Sonntag) erhalte ich diese eMail:

Betrifft: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen Gerichtlicher Streitwert unserer Forderung inkl. Zinsen mittlerweile 131693 Euro

Bitte lesen Sie sich diese Mail VOLLSTAENDIG und GRUENDLICH durch.

Sehr geehrter Kunde,

vor laengerer Zeit wurde unter IHRER EMAIL-ADRESSE ein Jahreszugang zu dem Erwachsenenservice Livecamflatrate.com bestellt. Ihre Zugangsdaten sowie eine Rechnung erhielten Sie daraufhin per Mail. Eine Wiederholung Ihrer Zugangsdaten finden Sie weiter unten in dieser Mail hier.

Durch die Auswertung unserer Logfiles mit Hilfe einer neuen Software und der Verknuepfung mit unseren Buchungsdaten konnten wir nun feststellen, dass TROTZ MEHRFACHER NUTZUNG unseres Angebotes bislang keine Zahlung zu Ihrem Account vorliegt.

Bei JEDER BESTELLUNG und JEDEM ZUGRIFF AUF UNSERE MEMBERSEITEN protokollierten wir die IP-Nummer sowie den Zugangsknotenrechner (bei Ihrem Provider) mit. Mit Hilfe dieser Daten und der zugehoerigen Zeitstempel ist eine EINDEUTIGE IDENTIFIZIERUNG aller Besteller jederzeit moeglich, unabhaengig von den bei der Bestellung gemachten Angaben.

Wir werden diese ueberpruefung nun aufgrund der ausstehenden Zahlung auch fuer die unter Ihrer Email-Adresse durchgefuehrte Bestellung einleiten. Mit Hilfe dieser Daten werden wir gerichtliche Vollstreckungsmassnahmen gegen Sie bzw. den tatsaechlichen Besteller veranlassen.

Sollten SIE SELBST die Bestellung zu livecamflatrate.com duchgefuehrt und bislang noch nicht bezahlt haben, empfiehlt es sich fuer sie nun UMGEHEND – spaetestens bis zum 07.06.2006 – die Bezahlung zu veranlassen. Alle hierfuer benoetigten Daten finden Sie weiter unten in dieser Mail.

Sollte die Bezahlung ausbleiben und unsere Recherche ergeben, dass von IHREM COMPUTER AUS die Bestellung durchgefuehrt wurde, kommen weitere Kosten fuer die Adressrecherche SOWIE die dann sofort eingeleiteten gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen auf Sie zu. Falls Sie bei der Bestellung zusaetzlich falsche Angaben (Name, Adresse…) gemacht haben, stellen wir bei fortbestehendem Zahlungsverzug ZUSAETZLICH Anzeige wegen Betruges.

Sollten Sie bestellt und nicht bezahlt haben und uns NICHT glauben, dass Ihre Identitaet ermittelbar ist, dann warten Sie einfach ab…

Mit freundlichen Gruessen,

A. Becker
livecamflatrate.com Billing-Team

IHRE ZUGANGSDATEN:

So erhalten Sie Zugang zum Memberbereich:

Bitte gehen Sie auf http://www.livecamflatrate.com, klicken Sie ganz unten auf MITGLIEDEREINGANG und verwenden Sie als Userdaten:

Username: hsycy
Passwort: jqc366

BEZAHLEN SIE SCHNELLSTMOEGLICH:

Unsere Bankverbindung:

Kontonummer 101 661 312
Bankleitzahl 570 501 20
Sparkasse Koblenz
Inhaber A. Becker

Betreff: 2007 / 58545 – AR

Fuer kostenguenstige Ueberweisungen aus dem Euro-Ausland:
IBAN: DE60 5705 0120 0101 6613 12 , SWIFT-BIC: MALADE51KOB

Betrag: 39 Euro Mitgliederbeitrag zzgl. 10 Euro Mahn- und Schufa-Meldegebuehren: 49 Euro

SIE GLAUBEN, DIESE MAIL UNBERECHTIGT EMPFANGEN ZU HABEN?

——————————————

Wenn Sie der Meinung sind, diese Mahnung zu Unrecht erhalten zu haben, kann dies die folgenden Gruende haben:

1.) Falls Dritte Ihre Emailadresse zur Bestellung unseres Dienstes verwendet haben, werden wir dies mit Hilfe der Adressrecherche ueber die mitprotokollierten IP-Nummern, Knotenrechner und einige weitere Daten feststellen. Wenn die Bestellung also weder von Ihnen selbst, noch von einer
Person in Ihrem Umfeld VON IHREM COMPUTER AUS durchgefuehrt wurde, muessen Sie auf diese Mail hier NICHT reagieren. Wir wenden uns nach der Recherche direkt an den eigentlichen Besteller.

2.) Falls Ihnen in einem frueheren Schriftwechsel eine Stornierung der Forderung zugesagt wurde, senden Sie uns unser Bestaetigungsmail an Sie bitte noch einmal zu.

3.) Falls Sie bereits bezahlt haben, konnten wir offenbar die Bazahlung bisher nicht zuordnen. Dies kommt aufrund von unvollstaendig uebermittelten Betreffangaben bei ueberweisungen aus dem In- und Ausland leider hin und wieder vor. Bitte MAILEN Sie uns in diesem Fall kurz das Datum Ihrer
Bezahlung sowie den verwendeten Namen und den Betreff.

Lieber A. Becker. Ich schlage vor, Sie kommen einfach mal bei mir vorbei und holen sich das ab, was Sie verdient haben. Ob das aber die begehrten 39 Euro Mitgliederbeitrag zzgl. 10 Euro Mahn- und Schufa-Meldegebuehren: 49 Euro sind, diskutieren wir dann ganz fair miteinander aus. Ich lade gern noch ein paar meiner Mandanten …

mandanten.jpg

… zu unserem Caffè-Plausch ein. Ist das ok?

Allgemeines | 15 Kommentare

Aus Dachrinnen Geld machen

Sonntag, 15. April 2007

Zwei offenbar professionell agierende Buntmetalldiebe sind der Polizei heute früh ins Netz gegangen. Zivilbeamten des Polizeiabschnitts 56 war gegen 2 Uhr 15 ein weißer VW-Transporter aufgefallen, der ziellos im Bereich Alt-Rudow umher fuhr. Schließlich stoppte der Wagen auf einem Parkplatz an der Rudower Straße. Die beiden 24 und 30 Jahre alten Insassen aus Kreuzberg stiegen über einen Zaun auf das Gelände eines Supermarktes, demontierten mehrere Regenfallrohre vom Gebäude und legten sie in den Transporter.

Als die Diebe mit ihrem Fahrzeug den Parkplatz verlassen wollten, wurden sie von den Beamten gestoppt und festgenommen. In dem Transporter stießen die Fahnder auf weitere Fallrohre, Werkzeuge, Handschuhe und Unterlagen über die Standorte weiterer Lebensmittelmärkte. Das Fahrzeug und die aufgefundenen Beweismittel wurden beschlagnahmt, die Festgenommenen nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Das könnte ein teures Hobby gewesen sein: Wenn das Gericht später zum Ergebnis kommt, es handelt sich pro Fallrohr um einen besonders schweren Fall des Diebstahls, gibt es pro Fallrohr mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Liebe Nachahmer: Lohnt nicht!

Strafrecht | 2 Kommentare

9 Euro …

Samstag, 14. April 2007

… für den Besuch dreier Moppedfahrer in einer kleinen Ausstellung des Fürst-Pückler-Parks, Bad Muskau. Alte Motorräder und eine alte Tankstelle sollten zu sehen sein. Weitere 6 Euro für den Besuch der benachbarten Ausstellung einiger Bilder, die die Natur darstellen.

Wir haben uns dann doch für moderne Motorräder entschieden und waren rechtzeitig vor Geschäftsschluß zurück in Berlin.

9 Euro für das Kilo neuen Spargels, 6 Euro für den Wacholder-Schinken.

spargel.jpg

Das war angemessen.

Allgemeines, Off Topic | 3 Kommentare

Anwohner fühlen sich gestört

Freitag, 13. April 2007

Der Polizeiticker auf Berlin.de berichtet:

Die Polizei beendete gestern Abend gegen 21 Uhr 10 eine unangemeldete Party mit über 200 Teilnehmern im Volkspark Friedrichshain. Etwa 150 Leute tranken auf dem Kleinen Bunkerberg Alkohol und tanzten an einer mit Notstromaggregat betriebenen Musikanlage, eine weitere Gruppe befand sich im Neuen Hain. Anwohner fühlten sich durch den Krach gestört und riefen die Polizei. Gegen 22 Uhr waren alle „Partygäste“ verschwunden. Gegen den Verantwortlichen wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.

… tranken Alkohol und tanzten … Alles Terroristen, die eingesperrt gehören! Mindestens.
Manche Anwohner brauchen eben ihre Friedhofsruhe schon zu Lebzeiten.

Foto: pixelio.de

Ordnungswidrigkeitenrecht | 1 Kommentar

Vorbildlich: Gericht bestätigt Klageeingang per Fax

Freitag, 13. April 2007

Obwohl es ja eigentlich nicht der Rede wert ist: Korrespondenz mit Gerichten und moderne Kommunikationsmittel – das muß dann auch ‘mal positiv kommentiert werden, wenn Anlaß dazu besteht.

Unsere Kanzlei hat Klage vor dem Landgericht Cottbus erhoben. Wie üblich haben wir die Klage ausschließlich per Fax eingereicht und dies mit dem folgenden Hinweis mitgeteilt:

Unter Hinweis auf Zöller § 130 ZPO Rdz. 18 und den dortigen Rechtsprechungszitaten übersende ich diesen Schriftsatz in 2-facher Ausfertigung nebst Anlagen ausschließlich per Fax und bitte um Beglaubigung der erforderlichen Abschrift(en) gem. § 169 II ZPO.

Mehr als einmal wurden wir gleichwohl von verschiedenen (Amts-!)Gerichten aufgefordert, die Originale hinterher zu schicken (und damit völlig sinnlos die Akten des Gerichts dick zu machen).

Heute bekamen wir aus Cottbus ein Fax.

faxklage.jpg

Darin bestätigt man den Eingang unserer “Fax-Klage” und teilt uns zugleich auch das Aktenzeichen mit. Und das binnen eines guten Tages nach Eingang.

Das finde ich gut und lobenswert.

Allgemeines | 8 Kommentare

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