Donnerstag, 31. Mai 2007
Kanzleikette Juraxx steht vor der Pleite
Ein revolutionäres Geschäftsmodell für den deutschen Anwaltsmarkt steht vor dem Scheitern. Dem Kanzleiverbund Juraxx droht nach Informationen der FTD aus der Branche die Insolvenz.
Quelle: FTD
Link gefunden bei Selzers LaW

Daß ein Unternehmen wirtschaftlichen Mißerfolg erntet, ist bedauerlich. Zumal mit den Untergang auch persönliche Schiksale verbunden sind. Allerdings sollte man als Unternehmer darauf achten, nicht noch weiteren Schaden als nötig anzurichten. Das, was die FTD hier noch berichtet, wäre einfach daneben, wenn es denn zuträfe:
Juraxx-Gründer Eugen Boss wird von Ex-Partnern beschuldigt, neu hinzukommende Anwälte nicht über die Schieflage aufgeklärt zu haben. Sie ist durch ein Gutachten seit Sommer 2006 intern bekannt. Die arglosen Junganwälte hätten Juraxx Partnerdarlehen in Höhe von 50.000 Euro geben müssen, die zur Quersubventionierung der laufenden Kosten verwendet worden seien. “Die meisten stehen vor dem finanziellen Ruin”, sagt Harald Schörverth, ehemaliger Anwalt in der Nürnberger Juraxx-Filiale.
Das wird dann wohl noch ein Ermittlungsverfahren zur Folge haben.
Foto: juraXX
Allgemeines |
Donnerstag, 31. Mai 2007
Am 7. Februar 2007 fordert der verheiratete Informatiker Ciro St. (46), Vater zweier Kinder, in einem Erpresserschreiben von der Deutschen Bahn AG zwei Millionen Euro. Er unterzeichnet mit “Gerhard Schröder” und droht mit Anschlägen auf das Schienennetz der Bahn. Am 21. Februar 2007 scheitert sein Coup bei der Geldübergabe am Saupark Springe. – Ciro St. droht jetzt nach § 253 StGB eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über einen gescheiterten Erpressungsversuch und schildert eindrucksvoll, wie (oder besser: dass) man eine Erpressung nicht durchführen sollte.
Am 5. Juni 2007 wird das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Berlin erwartet. Das geschilderte Nachtatverhalten deutet auf eine recht milde Strafe hin, zumal die 3. Strafkammer durchaus für ein gewisses Augenmaß bekannt ist.
Strafrecht |
Dienstag, 29. Mai 2007

So schön kann es nach Regen in der Stadt sein …
Kreuzberg |
Dienstag, 29. Mai 2007
Auch in der Nacht zu Sonntag sind in Berlin wieder Autos angezündet und schwer beschädigt worden. Wie die Polizei mitteilte, bemerkten Anwohner zunächst gegen 1.25 Uhr in einem Hof in der Adalbertstraße in Mitte einen brennenden Mercedes. Die alarmierte Feuerwehr löschte den Brand schnell. Rund eine Stunde später brannte in der Köpenicker Straße in Kreuzberg ein weiteres Fahrzeug. Ein daneben stehender Wagen wurde durch die Brandhitze beschädigt. In der direkten Umgebung nahm die Polizei wenig später acht Menschen im Alter zwischen 21 und 38 Jahren fest. In beiden Fällen ermittelt der Staatsschutz. Seit Beginn des Jahres wurden in Berlin insgesamt mehr als 50 Brandanschläge auf Autos verübt. Wie bei den aktuellen Fällen wurde bei vielen dieser Taten ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen.
Quelle: DPA, DDP via taz
Die festgenommenen acht Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt.
Nebenbei: Den Schaden an den Fahrzeugen wird nicht durch eine Teilkaskoversicherung ersetzt. Nur die Vollkasko-Versicherung liefert (teilweise) Ersatz. Dasselbe gilt übrigens auch für die Autos, die nur zufällig neben dem angezündeten Fahrzeug geparkt waren.
Kreuzberg, Strafrecht |
Sonntag, 27. Mai 2007
Eine todkranke Niederländerin will kommende Woche in einer TV-Show ihre Niere verschenken. Drei Kranke bewerben sich um das Organ. Die Zuschauer: Sie stimmen per SMS ab, wem die Frau die Niere nach ihrem Tod spenden soll.
SPIEGEL ONLINE
Wieso eigentlich spenden? Sie könnte ihre Innereien doch eigentlich verkaufen, um sich noch ein paar nette Tage zu finanzieren.
Allgemeines |
Samstag, 26. Mai 2007
Nur mal eben in eigener Angelegenheit eine kleine Rückfrage per Fax an den Versicherer? Geht nicht. Die Faxnummern sind offenbar geheim. Auf den Policen und Prämienrechnungen stehen sie jedenfalls nicht.
Aber es gibt ja noch andere Quellen. Zwei Nummer habe ich ermitteln können. Genützt hat es nichts: Die Faxe gehen in beiden Fällen nicht durch. “Nicht erreichbar” meldet Fritzfax.
Dann mal schnell ins Netz geschaut, was da los ist. Unter www.gothaer.de sollte ja etwas zu finden sein. Fehlanzeige:

Ist das nicht unglaublich?
Ich habe es dann nochmal per Telefon versucht: Unter der angebenen Rufnummer 0221-308-00 meldet sich die “Notrufnummer”, Wartemusik und eine Stimme vom Band, die mir erzählt, daß alle Mitarbeiter beschäftigt sind und den Anruf nicht entgegen nehmen können. 15 Minuten lang (das war die Zeit, in der ich zwei andere Akten abgearbeitet habe).
Doch, den Versicherer kann ich empfehlen, wenn man nichts mit ihm zu tun haben möchte …
Allgemeines, In eigener Sache |
Mittwoch, 23. Mai 2007
Im Landgericht Potsdam:

Wer auch immer dieses Kommando an die Saaltür getackert hat, wollte bestimmt damit sagen:
Wir möchten unsere Besucher darum bitten, ihre Funktelefone vor dem Betreten des Sitzungssaales auszuschalten. Vielen Dank.
Im übrigen: Ich schalte mein Funktelefon dann aus, wenn ich das will. Es gibt ja auch andere Möglichkeiten, das Klingeln zu verhindern.
Allgemeines |
Dienstag, 22. Mai 2007

Das ist war nicht etwa ein Luxus-Dienstwagen, sondern das Familienauto von Kai Diekmann.
Foto: dpa via Netzzeitung
Nur ganz nebenbei: Das ist kein Bild aus Kreuzberg, sondern aus dem piek-feinen Hamburg.
Strafrecht |
Mittwoch, 16. Mai 2007
Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich
Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren. Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.
Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner Berufsausübungsfreiheit verletzen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Der in der Anordnung der Abhörmaßnahme liegende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist nicht gerechtfertigt. Die Maßnahme diente zwar dem legitimen öffentlichen Zweck der Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten. Der Eingriff war jedoch unverhältnismäßig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer von den Tätern kontaktiert werden würde, war von vornherein so gering, dass die Erfolgsaussichten der Maßnahme außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs standen. Die Umstände, die aus Sicht der Fachgerichte Kontakte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Täterumfeld erwarten ließen, sind wenig konkret und tragen lediglich den Charakter von Vermutungen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Ende der Entführung schon mehr als eineinhalb Jahre zurücklag. Soweit sich die Fachgerichte auf ein „Ende des Jahres 2005 (wieder-) erwachtes Medieninteresse“ berufen, bleiben die Angaben zu unbestimmt. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass bereits ab Beginn des Jahres 2005, auch in der ausländischen Presse und auch unter Nennung des Namens des Beschwerdeführers, über die Verschleppung des El Masri durch Geheimdienstkreise berichtet worden war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar 2006 zu erwarten gewesen wäre.
Darüber hinaus verletzt die Maßnahme die Berufsausübungsfreiheit des Beschwerdeführers. Die herausgehobene Bedeutung einer nicht- kontrollierten Berufsausübung eines Rechtsanwalts zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und hätte die Fachgerichte zu einer Ablehnung der Anordnung veranlassen müssen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 55/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2007
Beschluß vom 30. April 2007 – 2 BvR 2151/06 –
Es ist immer wieder eine helle Freude, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsgerichte zu beobachten und wie sie anschließend von kompetenten Verfassungsrechtlern kommentiert werden. Manchen Menschen lernen. Andere Menschen weniger.
Strafrecht |
Dienstag, 15. Mai 2007
Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 15.05.2007 bekanntgewordenen Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verneinten einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte (Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 BvR 910/05 und 1 BvR 1389/05).
§ 22 Abs. 2 RVG begrenzt im Gegensatz zur früheren Rechtslage den Gegenstandswert auf maximal 30 Millionen Euro, bei mehreren Auftraggebern auf höchstens 100 Millionen Euro. Sofern ein Rechtsanwalt mit den Mandanten keine abweichende Honorarvereinbarung trifft, ist seine Vergütung hierdurch für einen Zivilprozess in erster Instanz auf maximal 228.740 Euro netto begrenzt.
Quelle und ausführlicher Beitrag: Beck aktuell
Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom Nr. 54/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2007
Die Entscheidung erging nicht einstimmig. Nach Auffassung des Richters Gaier stellt die gesetzliche Regelung eine eingriffsgleiche Beeinträchtigung der Berufsfreiheit dar. Mehr dazu in der oben zitierten Pressemitteilung am Ende.
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