Samstag, 30. Juni 2007
Soeben erhalte ich (Besitzer einer BahnCard First 50) die folgende Warnung per eMail:
Sehr geehrter Herr Hoenig,
wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, haben die Bahngewerkschaften mit Streiks nach Ablauf der Friedenspflicht am 30. Juni gedroht. Zu möglichen Einschränkungen im Reiseverkehr ab dem 1. Juli liegen uns derzeit leider noch keine Informationen vor.
Die Deutsche Bahn wird in jedem Fall alles dafür tun, eventuelle Unannehmlichkeiten für Reisende so gering wie möglich zu halten.
Informationen über den aktuellen Stand, betroffene Verbindungen, mögliche Verspätungen etc. erhalten Sie unter unserer Service-Hotline 0 8000 99 66 33* oder auf www.bahn.de/fahrplanaenderungen
Danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Marc Fleischhauer
Leiter Kundenbindung
Ihre
Anke Müller
Marketing BahnCard
*Die Rufnummer ist kostenlos. Für Anrufe aus dem Ausland haben wir die Sonder-Hotline +49 1805 33 44 44 (Gebühren abhängig von Land und Anbieter) eingerichtet.
Ich denke, ich werde auf Bahnfahrten besser verzichten, solange das Unternehmen noch weniger als im normalen Alltag für Zuverlässigkeit Gewähr bietet. Aber ich bin dankbar für den Warnhinweis. Das ist ein Service-Plus.
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Mittwoch, 27. Juni 2007
Soeben erreicht mich eine eMail:
… die Telefon- und Faxleitung der Geschäftsstelle ist seit letzter Woche, wie sicherlich schon einige bemerkt haben, gestört. Wann mit der Behebung der Störung durch die Telekom zu rechnen ist, steht in den Sternen, siehe Bericht der \”Berliner Abendschau\” vom gestrigen Tag, in welchem u. a. von der Telekom geäußert wird, dass es bis zu einigen Monaten dauern kann, bis die Anschlüsse wieder funktionieren. Es sollen 100.000 Anschlüsse vom Ausfall betroffen sein.
Wir sind weiter per e-Mail erreichbar oder Sie rufen die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle über die Handy-Nr. 0177 - *** an.
Ich finde es echt gut, daß die Telekomiker nach ihrem Streik nun langsam wieder beginnen, darüber nachzudenken, wann sie demnächst mal wieder anfangen könnten zu arbeiten.
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Sonntag, 24. Juni 2007

Schwedens Außenminister Carl Bildt duldet rassistische Kommentare in seinem Blog. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft - wegen Volksverhetzung.
Quelle und mehr: taz
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Samstag, 23. Juni 2007
Tourismusforscher:
“Wir unterscheiden zwei große Strömungen: den materiellen Luxus, wie er derzeit besonders in Dubai und anderen arabischen Emiraten verwirklicht wird. Und den ideellen Luxus, bei dem es den Menschen nicht um vergoldete Wasserhähne geht, sondern um ein besonderes emotionales Erlebnis, zum Beispiel den Besuch in einem echten Aldi-Markt.”
Quelle: taz
Aber dann bitte ein Aldi in Neukölln. Wenn schon, denn schon.
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Freitag, 22. Juni 2007
Auf Regen folgt Sonnenschein. Gestern noch habe ich mich richtig geärgert, heute habe ich Anlaß mich richtig zu freuen.
Bereits im vergangen Jahr kam eine Mandantin zu mir, die durch die schlechte Arbeit der Staatsanwaltschaft arg in Bedrängnis geraten war. Ein komplizierter Sachverhalt, der darauf hinauslief, daß die Mandantin wegen eines kleinen Ladendiebstahls mehrere Monate in den Knast sollte. Das war weder angemessen, noch fair. Deswegen habe ich ihr geholfen - obwohl sie mir gleich zu Beginn des Mandats mitteilte, daß sie das von mir angesetzte Honorar nicht und schon gar nicht sofort zahlen könne.
Meine Arbeit war erfolgreich, der Mandantin wurde die Verbüßung der Freiheitsstrafe erlassen. Den erfreulichen Beschluß des Gerichts habe ich Anfang des Monats an die Mandantin übermittelt und mich gemeinsam mit ihr über das Ergebnis gefreut.
Heute stelle ich den Eingang einer Zahlung auf das Honorar fest. Ich werde ihr den Rest erlassen. Weil ich mich über ihre Ehrlichkeit mir gegenüber und darüber gefreut habe, daß sie ohne weitere Zahlungsbitte überwiesen hat. Und darüber, daß die Welt viel mehr sonnige als schattige Seiten hat.
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Freitag, 22. Juni 2007
Mich hat es wieder einmal erwischt. Eigentlich hatte ich mir beim letzten Mal geschworen, das passiert mir nie wieder. Und dann kam ein neuer Mandant.
Die Anklage warf ihm Betrug in sechs Fällen vor. Schon am Telefon teilte er mir mit, daß das Honorar überhaupt kein Problem bedeute. Das reicht für sämtliche Alarmglocken.
Tatsächlich war die Vergütungsvereinbarung kein Problem. Es kam die Ermittlungsakte, deren Kopie vereinbarungsgemäß erst nach Vorschußzahlung an den Mandanten geschickt werden sollte. Eine plötzliche Zahlungsstockung verhinderte diese.
Dann kam die Ladung zu Hauptverhandlungstermin. Und ein aufgeregter Anruf des Mandanten. Was denn mit der Akte sei. Die Gegenfrage nach der Vergütung entlockte die Antwort: Kein Problem, kommt sofort. Sie kam auch, um 20 % gekürzt. Dafür bekam der Mandant die Akte (3 Bände und ein Beistück), gekürzt um die Beratung.
Einen Tag vor dem Termin erschien der Mandant in der Kanzlei, nachdem er die Barzahlung des Rests und der Vergütung für die Verteidigung vor Gericht versprochen hatte. Er hatte kein Bargeld dabei, habe aber alles schon vor dem Wochenende überwiesen. Wegen der immer noch (und schon wieder) schrillenden Alarmglocken ging er unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Versprochen hatte er ein Fax mit dem Überweisungsnachweis … die Beratung sollte am Morgen vor dem Termin stattfinden.
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Donnerstag, 21. Juni 2007
Der Warmwasserboiler ist defekt. Seit drei Wochen. Und nichts tut sich. Da scheint eine freundliche Erinnerung an den Hausverwalter, ein Kollege, durchaus einmal angebracht:
Sehr geehrter Herr Kollege,
nachdem ich bereits nun in der dritten Woche noch kein warmes Wasser in der Wohnung habe, ich aber eigentlich ein Warmduscher bin, denke ich, daß es nötig sein könnte, mich mal wieder ordentlich zu brausen.
Ich frage daher an, ob ich zu Ihnen nach Hause kommen darf oder ob Sie in Ihrer Kanzlei eine Dusche mit warmem Wasser zur Verfügung stellen können. Handtuch und Seife bringe ich selbstverständlich gern mit; ein Fön ist altersbedingt nicht mehr erforderlich.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ich bin gespannt, ob das reicht.
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Dienstag, 19. Juni 2007
Ein Polizeibeamter, der in Heiligendamm im Einsatz war, erstattet einen Erlebnisbericht:
Die Reise nach Krawalla*
Herr Glietsch hat keine Klagen bezüglich der Unterbringungssituation rund um den Einsatz in Heiligendamm gehört (so der Videotext des RBB). Ein Beamter, aus welchem Bundesland ist mir nicht bekannt, bekam einen “Maulkorb” verpasst. Er durfte nicht an der Diskussion im ARD (Sabine Christiansen) teilnehmen.
Nun gut…..
Wir brachen mit den Krädern nach Güstrow auf. Ein Teil in die Sportschule. Der Andere in eine Agrarschule – und genau um diesen anderen Teil geht es hier.
Es empfing uns ein Bauwerk mit leicht morbiden “DDR-Charme”. Der innere Eindruck wurde vom Äußeren durchaus bestätigt. Aber immer der Reihe nach.
Das Zimmer (Zwei-Bett-Zimmer) verströmt nach dem Öffnen der Tür einen Geruch, der stark an (sehr) alte Billy-Ikea-Regale erinnerte. Irgendwo dazwischen war noch eine Nuance eines Reinigungsmittels drin. Oder war es doch Desinfektionslösung? Egal – es stank einfach, also Kampflüften.
Das Fenster ließ sich dann auch nach einer kurzen Korrektur am Scharnier tatsächlich öffnen. Kurz noch ein paar Silberfische aus dem feuchten Hohlrahmen geangelt und langsam normalisierte sich der Muff in dem knapp zehn qm großen Verschlag.
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Montag, 18. Juni 2007
Versicherungen müssen bei Brandstiftung nicht zahlen – das ist klar. Doch sie sind oft auch dann fein raus, wenn ein Beschuldigter in einem Prozess freigesprochen wird, weil die Beweislage dünn ist. Denn dem Straf- folgt oft ein Zivilprozess, und da zählen neue Erkenntnisse.
schreibt das Handelsblatt. Und bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 1 U 74/06).
Trotz des Freispruchs vom Vorwurf der Brandstifung wollte der Versicherer nicht regulieren.
So kam es zum Zivilprozess. Und der brachte Neues zu Tage. Die Frau hatte nämlich kurz vor dem Brand in einem Brief an ihre Tochter angedeutet, sie wolle jemanden mit der “Beseitigung” ihres baufälligen Hauses beauftragen. Anders als im Strafverfahren lag dieser Brief dem Zivilgericht als Beweismittel vor. Das Schreiben werteten die Richter als klares Indiz dafür, dass die Frau selbst hinter der Brandstiftung steckte. Folglich muss die Versicherung keinen Cent zahlen.
Auch in diesen Fällen wird deutlich, daß im Zivil- und im Strafrecht mit zweierlei Maß gemessen wird. Beide Rechtsgebiete ähneln sich zwar wie ein Fußballspiel dem Handballspiel: Beides sind Ballsportarten, an den Mannschaften beteiligt sind. Aber wehe, ein Handballspieler tritt nach dem Ball oder ein Fußballspieler faßt den Ball mit der Hand an.
Strafrecht |
Sonntag, 17. Juni 2007
Vergangenen Mittwoch bei Aldi:

Frisch. Aha! Gut.
Oder doch getrocknet? Und eingelegt.
Sind Werbetexter eigentlich doof?
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