Archiv für Oktober 2007
Mittwoch, 31. Oktober 2007

Nein, ich war nicht abwesend. Ich hatte nur keine Lust, morgens um halb zehn mit dem Handy zu telefonieren.
Wer mich – beruflich – um diese Zeit erreichen möchte, bitte sehr: 030 – 310 14 650. Unter dieser Nummer ist die Kanzlei sogar rund um die Uhr erreichbar. An sieben Tagen in der Woche.
In dringenden Fällen stehe ich – gegebenenfalls mitten in der Nacht – gern zur Verfügung. Auch mit dem Funktelefon. Aber am hellichten Tag mit dem fummeligen Quäckeding telefonieren, wo hochwertiges Equipment und das auch noch wesentlich preiswerter zur Verfügung steht? Das muß ich nicht haben.
Allgemeines |
Dienstag, 30. Oktober 2007
Gegen meinen Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ich weiß, wie und wo ich meinem Mandanten erreichen kann. Das weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Deswegen ruft der Staatsanwalt bei uns an und befragt zunächst eine Mitarbeiterin nach seiner Adresse.
Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen wissen, was sie auf so eine Anfrage des Staatsanwalts mitteilen: Nichts.
Deswegen versucht es der Ermittler bei mir (“Dann geben Sie mir eben Ihren Chef!” [Nein, ich habe nicht vergessen, ein "bitte" zu zitieren.]).
Ich habe dem Jäger mit einer Gegenfrage geantwortet: Ob er wisse, daß es nun nur noch von mir abhängt, ob er sich strafbar macht oder nicht. Wenn ich die Frage nach den Daten meines Mandanten beantworte, begehe ich einen Geheimnisverrat, der gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar ist. Dazu hätte er mich angestiftet. Die Anstiftung ist nach § 26 StGB strafbar.
Der Staatsanwalt hat seine Frage nicht noch einmal wiederholt. Ich bin mir sehr sicher, sowas wird er künftig auch bei keinem anderen Verteidiger versuchen. So eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat hinterläßt keinen guten Eindruck in der Personalakte.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung |
Montag, 29. Oktober 2007
Es ist immer wieder ärgerlich, wenn ein Unternehmen nur per kostenintensiver Rufnummer erreichbar ist. Wir bieten unseren Mandanten eine 0800er-Nummer an, damit sie kostenlos mit unserer Kanzlei telefonieren können.
Vattenfall will Strom liefern, wir möchten den Strom gern abnehmen. Und für die Stromlieferung zahlen. Nicht für die Telefonate, um Termine abzustimmen.
Aber vielleicht hat Vattenfall es immer noch nicht verstanden, wie guter Service aussieht.
Allgemeines |
Montag, 29. Oktober 2007
Nach der Rückmeldung des Mandanten wegen der zufriedenstellenden Arbeit des Kollegen Tobias Glienke bekamen wir ein weiteres Lob, diesmal für unseren Service:
Hallo Herr Hoenig
bin durch und durch begeistert von der WebAkte !
Was kann man da schön Papier, Porto und was ich was noch alles sparen! Superschöne Sache !
Schöne Grüße
Es geht nicht (nur) um unsere Ersparnis, sondern (auch) um die des Mandanten. Er ist oft unterwegs, lebt an unterschiedlichen Orten Europas und ist trotzdem ständig gut sortiert und immer aktuell informiert, was die Bearbeitung seiner Sache durch unsere Kanzlei angeht.
Hier haben wir die WebAkte vorgestellt.
Allgemeines |
Sonntag, 28. Oktober 2007
Passend zum Rauswurf der NPD aus dem Hotel in Dresden: Jetzt bekommen die Nazis auch Kritik vom eigenen Vorsitzenden.
Link gefunden im pantoffelpunk
Politisches |
Freitag, 26. Oktober 2007
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein “gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr” gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.
Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.
Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.
Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.
Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.
Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.
Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.
Alles gut?
Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Verkehrs-Strafrecht, Verteidigung |
Freitag, 26. Oktober 2007

Die Ermittlungen seien sofort einzustellen, teilte ein Oberstaatsanwalt dem Landeskriminalamt (LKA) mit, dem Vernehmen nach mit überaus barschem Ton. „Der hat uns richtig einen eingeschenkt“, hieß es kleinlaut im Polizeipräsidium. Bei der Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen schlicht als „Müll“ und als „bizarr“ kritisiert. Völlig unverständlich sei, dass kein Vorgesetzter im LKA den „Fanatismus“ dieser Staatsschutz-Beamten gestoppt habe.
Darum ging’s:
Wie jetzt bekannt wurde, fanden Polizisten im November 2005 bei der Durchsuchung einer linken Wohngemeinschaft ein Plakat mit den Porträtfotos von 36 bekannten Neonazis aus Berlin und dem Umland. Ohne, dass die Neonazis selber Strafanzeige gestellt hatten, begannen Beamte mit den Ermittlungen, weil sie – angeblich – deren „Recht am eigenen Bild“ verletzt sahen.
Sogar Wohnungsdurchsuchungen wollten die Kriminalen mit dem ausgeprägten Jagdinstinkt veranlassen.
Doch schon bei der Staatsanwaltschaft blitzte das LKA im Frühjahr 2006 ab. Da das Plakat nicht verbreitet worden sei, liege auch keine Straftat vor. Zudem habe keiner der abgebildeten 36 Rechtsextremisten Anzeige erstattet.
Aber man kann trotzdem mal ein bisschen herumschnüffeln. Grundrechte? Was ist das denn?!
Nebenbei: Es ging um Ermittlungen gegen die “militante gruppe”, in deren Zusammenhang auch der Berliner Soziologe verhaftet und erst aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 18. Oktober 2007 wieder aus der Haft entlassen wurde.
Quelle der Zitate und weiteres: Tagesspiegel
Foto: Pixelio
Polizei, Staatsanwaltschaft |
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Die Staatsanwaltschaft antwortet:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an das Landgericht S. vom 16.08.2007 … Die Ermittlungsakten liegen hier nicht in digitalisierter Form vor.
Soweit weitergehende Akteneinsicht notwendig erscheint, wird angeregt, eine entsprechende Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft durchzuführen.
Nur weil die Staatsanwaltschaft noch mit Mitteln ausgestattet ist, die irgendwann einmal im vergangenen Jahrhundert up to date waren, soll ich nun durch die halbe Republik reisen, um Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen?!
Ich räume ein, daß es Mühen macht, die 20 (!) Bände der Akten zu versenden. Aber ist der Umfang der Akte nicht allein Grund genug, um die Akten einzuscannen und als Datei zur Verfügung zu stellen?
Daher wundere ich mich auch nicht, daß das – unerledigte! – Verfahren, immerhin wegen des Verdachts eines Mordes, ein Aktenzeichen aus dem Jahre 1992 trägt.
Staatsanwaltschaft |
Mittwoch, 24. Oktober 2007
Polizeibeamte haben gestern Abend einen 22-Jährigen in Schöneberg gefasst. Bei dem Mann handelt es sich um den Häftling, der am vergangenen Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg entwichen war. Intensive Ermittlungen führten die Beamten auf die Spur des Flüchtigen. Gegen 20 Uhr griffen die Fahnder dann in der Hohenstaufenstraße zu. Der 22-Jährige muss nun zurück ins Gefängnis.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Nach hier vorliegenden Informationen hat man den Flüchtling in einem Bordell hopps genommen. Unklar ist nicht, wie und auf was genau die Fahnder zugriffen.
Na, dann kann die Justizsenatorin ja wieder ruhiger schlafen.
Polizei |
Mittwoch, 24. Oktober 2007
… und ich hätte da durchaus den einen oder anderen Vorschlag zu machen, wer sich dort einreihen sollte.
(Danke an den doppelten Fisch für den Link)
Allgemeines |