Archiv für November 2007
Donnerstag, 22. November 2007
Gestern hat die Berliner Verwaltung den zig-tausenden Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, die Feinstaubplakette online auf Berlin.de zu erwerben. Heute morgen (8:30 Uhr) sind dringende Wartungsarbeiten am Server von Berlin.de erforderlich.

Aber vielleicht besteht da ja gar kein Zusammenhang?
Allgemeines |
Donnerstag, 22. November 2007
Naja, nicht die Kanzlei direkt. Aber ein Bild des Hauses, in dem wir unsere Kanzleiräume gemietet haben:

Quelle und ein Bericht über das Paul-Lincke-Ufer in Kreuzberg: Wikipedia
Blick aus dem Fenster, Kreuzberg |
Mittwoch, 21. November 2007
Aus dem Schreiben einer Generalstaatsanwaltschaft an einen Verteidiger:
Wie Ihnen die Staatsanwaltschaft in dem von Ihnen angegriffenen Bescheid vom 1. September 2007 bereits mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) in ständiger Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass ein Beugen des Rechts immer nur dann vorliegt, wenn der Täter sich “bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt”. Danach setzt die Beugung des Rechts mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus, vielmehr muss sich der Angriff des Täters - zugleich mit dem Bruch des Gesetzes - gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als Ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtstaatlicher Rechtspflege richten.
Daher sind allein die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung oder objektive Willkür allein noch nicht ausreichend, um den objektiven Tatbestand des § 339 StGB zu erfüllen.
Mit anderen Worten: Bis weit über die Grenze der Willkür hinaus handelt es sich niemals um Rechtsbeugung, sondern immer noch um richterliche Unabhängigkeit. Sagt der Bundesgerichtshof. Beziehungsweise: Sagen die Richter am Bundesgerichtshof.
Justiz, Richter, Strafrecht |
Dienstag, 20. November 2007
Um 10:02 Uhr erreicht uns ein Fax des Rechtsschutzversicherers mit der Deckungszusage. Soweit, sogut.
Um 10:03 Uhr bekommen wir ein zweites Fax desselben Versicherers: Noch einmal die Deckungszusage, diesmal mit dem Aufdruck “Mehrfertigung”. Ob das notwendig war?
Egal, wir drucken die Faxe ohnehin nicht aus. Delete-Taste und gut ist’s.
Allgemeines |
Dienstag, 20. November 2007
Das Kölner Amtsgericht hat nur vormittags geöffnet, also musste Witzke sich freinehmen. “Ich saß da, wo sonst die Verbrecher sitzen, und musste stundenlang warten”, erinnert er sich.
Das sagt ein Jurist, der aus der Kirche austreten wollte. Er ärgert sich über die Gebühren, die er für den Austritt bezahlen soll. Das kann ich verstehen.
Aber daß er weiß, wovon er redet (wenn man ihn korrekt zitiert hat), glaube ich nicht. Dort, wo beim Amtsgericht “sonst die Verbrecher sitzen”, trifft man Kläger, Beklagte, Zeugen, Sachverständige, Wachtmeister, Justizbedienstete, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Prozeßbevollmächtigte, Verteidiger. Und Dummschwätzer.
Aber dem Juristen geht es ja um’s Prinzip.
Quelle: fr-online.de
Link gefunden in der Handakte
Allgemeines |
Freitag, 16. November 2007
Es funktioniert, immer mal wieder, aber leider noch viel zu selten.
Gestern Nachmittag habe ich ein Fax an das Landgericht Konstanz übermittelt. Darin hieß es am Ende:
Wenn der Akteneinsicht Hinderungsgründe entgegen stehen, bitte ich um eine kurze Nachricht, gern telefonisch, per Fax oder per eMail.
Eigentlich hatte ich nicht ernsthaft daran geglaubt, daß dieser kleine Textbaustein überhaupt Beachtung findet. Ich habe mich getäuscht. Heute morgen lag eine eMail des Landgerichts Konstanz in meiner Mailbox:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
Ihr Aktengesuch wurde zuständigkeitshalber an über die StA Konstanz (34 Js 25637/05) an das AG Villingen-Schwenningen (8 Ds AK 479/06) weitergeleitet, da das Verfahren hier seit 24.09.07 rechtskräftig abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Justizangestellte
Besten Dank!
So einfach könnte es auch hier in Berlin und Brandenburg sein. Isses aber nich.
Justiz |
Donnerstag, 15. November 2007
Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. “Wir hatten den ‘größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten”, assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.
Quelle: taz
Eva Hermann hat man für deutlich gemäßigtere verbale Diarrhoe beinahe gesteinigt. Der Herr Minister ist für mein Dafürhalten nicht mehr tragbar, unerträglich sozusagen.
Was mir jetzt noch für weitere Assoziationen hierzu kommen, schreibe ich besser nicht. Ich bin ja nicht geschmacklos.
taz-Link gefunden bei Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar.
Allgemeines |
Donnerstag, 15. November 2007
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als “Piratenjäger” der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien “ausgewertet”.
Quelle: Heise
Welchen Wert die auf diesem Wege gewonnenen “Beweise” haben, wird sicher irgendwann einmal ein Obergericht zu entscheiden haben.
Polizei, Staatsanwaltschaft |
Donnerstag, 15. November 2007
Immer mal wieder bekommen wir schriftliche Urteile, in denen die Auszüge aus dem Vorstrafenregister schlicht hineinkopiert wurden. Bei einem umfangreichen Register möchte sich das Gericht damit eine Menge Schreibarbeit sparen. Daß das beim Verurteilten nicht gut angekommt, kann ich nachvollziehen. Zeigt dies doch, daß der Richter eigentlich keine oder zumindest wenig Lust hat, sich mit der Sache auseinander zu setzen.
Das Oberlandesgericht Hamm meinte nun auch, so geht das nicht. Und urteilte:
Der Senat weist erneut darauf hin, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt. Sie ist abzulehnen und “belastet die Justiz in nicht zumutbarer Weise”, da die blosse Aufzählung der Vorverurteilungen wenig sagt und der Eindruck entstehen kann, das Gericht habe sich mit der Eigenart der Vorverurteilungen nicht genügend auseinandergesetzt.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8.05.2007, Az.: 4 SS 159/07
Ein bisschen Mühe sollte sich ein Gericht also schon machen, wenn es jemanden im Namen des Volkes verurteilt hat.
Gericht |
Mittwoch, 14. November 2007

Ein böser Hinweis, dort in der Großen Wallanlage, wenn man ‘mal um die Ecke denkt.
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