Archiv für März 2008
Montag, 31. März 2008
“Kanake, bring uns zwei Bier.” Daraufhin forderte Özer R. Respekt und machte die Beiden darauf aufmerksam, dass Bedienung nur noch im Lokal zu haben sei. Als Antwort erhielt er: “Was willst du hier, Kanake, geh zurück nach Kreuzberg.”
Quelle: Berlin Kriminell
Ja, hier in Kreuzberg wäre Özer R. sicher. Da trauen sie sich nicht hin, die Dumpfbacken.
Allgemeines |
Montag, 31. März 2008
So sieht es aus in dem Schrank eines Wochenendseminars zum Thema: “Wie futtere ich mir einen soliden Diabetes an?”

Wieso steht dieser Schrank eigentlich in unserer Kanzlei-Küche?
In eigener Sache |
Montag, 31. März 2008
Die Mandantin, 46 Jahre, wurde angeklagt. Gerfährliche Körperverletzung in drei Fällen. Sie sollte mit einem Stock einen 14- und zwei 18-Jährige geschlagen haben, die ihren 10-jährigen Sohn gemobbt und geschlagen hatten. In der ersten Instanz wurde sie vom Amtsgericht deswegen zu 9 Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt. Sie hatte damals noch keinen Verteidiger.
Mit diesem Urteil kam sie zu uns. Ich habe gegen das Urteil (Sprung-)Revision eingelegt. Das Kammergericht folgte meiner Ansicht, daß dies ein Fall notwendiger Verteidiger war und hob das Urteil des Amtsgericht auf. Darüber hatte ich bereits im Januar berichtet.
Heute wurde erneut verhandelt. Zwei der drei Fälle wurden eingestellt. Der verbliebene Fall war ein minder schwerer. Heraus kam dann eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Kann es sein, daß es manchmal sehr sinnvoll ist, der geballten Macht von Staatsanwaltschaft und Gericht einen Verteidiger entgegen zu setzen, der kontrolliert und steuert, was in der Verhandlung so gemacht wird?
Verteidigung |
Sonntag, 30. März 2008
Verkehrsrichter K. am Amtsgericht Tiergarten hatte verfügt, daß Verteidiger grundsätzlich nicht mit Strom für ihre Rechner versorgt werden. Darüber hatte ich bereits berichtet.
Das sieht der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten ein wenig anders. Er schreibt am 20.3.2008 dem Herrn Verkehrtsrichter ins virtuelle Gesangbuch, indem er auf ein Schreiben des Verteidigers antwortet:
Bezug nehmend auf die von Ihnen aufgeworfene Frage der Anschlussmöglichkeit eines Laptops ans Stromnetz teile ich mit, dass mit hiesiger Verfügung vom 03. März 2008 – 5330 E – A2 (Sdh. XIV) AG – alle Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiter des Amtsgerichts Tiergarten darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass der Anschluss von Laptops an das hiesige Stromnetz in Sitzungssälen durch Rechtsanwälte und Sachverständige von der Behördenleitung grundsätzlich genehmigt wird.
Es ist schon interessant, zu welchen Größen sich so manche Richter entwickelt haben. Das ist aber auch irgendwie verständlich: Wenn ich mich mein halbes Berufsleben lang mit der Aburteilung von Verkehrssündern beschäftigen müßte, würde ich auch sonderbar.
Und spätestens wenn mir dann ein Präsident sagen würde, es ist verboten, die Stromentnahme im Wert von Zehntel-Cents zu verbieten, würde ich mir Gedanken über einen Jobwechsel machen.
Danke an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für diese Gerichtsposse.
Richter |
Samstag, 29. März 2008
Ein 25-Jähriger alarmierte heute Morgen die Polizei zu seinem Lebensmittelgeschäft nach Lichtenberg. Zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren hatten gegen 7 Uhr 35 vor dem Geschäft in der Weitlingstraße Naziparolen gebrüllt. Außerdem beschmierte der Ältere der beiden das ausgestellte Obst und Gemüse mit tierischen Exkrementen, welches er von der Straße aufgenommen hatte und urinierte auf die Ware. Beide Männer stahlen diverse Lebensmittel aus dem Ladeninneren und entfernten sich mit zwei weiteren Personen in Richtung U-Bahnhof Lichtenberg. Die Polizisten stellten das Quartett noch in Tatortnähe. Die beiden alkoholisierten Tatverdächtigen wurden mitgenommen und nach polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Was muß dieses feige braune Pack erlebt haben, daß es sich derart widerwärtig aufführt?! Das läßt sich mit einer verpfuschten Kindheit sicherlich nicht mehr erklären.
Ob die “polizeilichen Maßnahmen” dann auch in einer (ganz bestimmt notwendigen) Behandlung mit einem Hochdruckreiniger oder durch einen Wasserwerfer bestanden hat, wurde leider nicht übermittelt.
Allgemeines |
Samstag, 29. März 2008
Die Polizei nahm gestern Nachmittag zwei mutmaßliche Internetbetrüger in der Roscherstraße in Charlottenburg fest.
Die 18- und 19-jährigen Männer stehen im Verdacht, in der vergangenen Woche hochwertige Elektronikartikel im Wert von mehreren Tausend Euro im Internet bestellt und mit gestohlenen Kreditkartennummern bezahlt zu haben. Die Lieferung der Ware, bei der es sich größtenteils um Laptops handelte, erfolgte an die jeweilige Wohnanschrift der Täter.
Woher die beiden Betrüger die Kreditkartendaten hatten, ist Gegenstand derzeitiger Ermittlungen, die das Landeskriminalamt übernommen hat.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
… Wohnanschrift der Täter. Tja, es könnte sein, daß genau die sich nun auf längere Zeit ändert. Auch Straftäter brauchen ein gewisses Mindestmaß an Intelligenz, um erfolgreich zu sein.
Strafrecht |
Samstag, 29. März 2008
Sonniges Wetter nach dem Schneefall hat auch so seine Nachteile:

Am Ende der Tour sahen nicht nur die Räder entsprechend aus.

Nun sind wir wieder fit für den Kampf gegen die alltäglichen Unbillen nicht nur des Wetters.
Urlaub |
Donnerstag, 27. März 2008
Ein Stehlgutliste in der Ermittlungsakte:

Wenigstens ist er konsequent, der aufnehmende Polizeibeamte.
Polizei |
Mittwoch, 26. März 2008
Eigentliche wollte wir im Harz ein paar Tage mit dem Rad fahren. Das haben wir dann gelassen, weil Schnee angesagt war. Deswegen sind wir dann an die Ostsee:

Da hilft nur noch passende Kleidung.
Allgemeines, Urlaub |
Mittwoch, 26. März 2008
Aus einem Vermerk eines Polizeibeamten, der zwei Verdächtige eines Diebstahls entdeckt hatte:
Neben den beiden Personen standen 8 große Kästen mit leeren 1,5 I Coca Cola- und auch Spriteflaschen. Auf Befragen gab der Beschuldigte S. an, dieses Leergut hätten beide von seinem Opa bekommen. Der soll hier in der Nähe wohnen. Beide Beschuldigte sollten das Leergut jetzt (um 01:20 Uhr !) abgeben.
Dem Unterzeichner war der polizeilich bekannte Beschuldigte G. aus anderen Einsätzen her bekannt. Der zweite Beschuldigte wurde nach einem Ausweisdokument gefragt. Dieser gab an, keinen Ausweis mit sich zu führen. Aber er heiße Benni G. und sei der Bruder vom weiteren Beschuldigten. Der Unterzeichner kennt aber Benni G. auch aus dem Dienstgeschehen her.
Der Beschuldigte S. wurde durch den Unterzeichner mit der Tatsache vertraut gemacht, dass er nicht der Bruder des weiteren Beschuldigten G. sei. Auch wurde ihm kein Glauben geschenkt, dass dieses Leergut von seinem Großvater stammte.
Das sind die Momente, wo selbst das Studium staubtrockener Akten zur hellen Freude eines Strafverteidigers wird.
Einen habbich noch:
Durch eingesetzte Zivilkräfte wurde das Tatobjekt auf mögliche Hinweise zum Tatablauf oder mögliche Beschädigungen am Zaun aufgesucht. Es wurden keinerlei Feststellungen getroffen.
Polizei |