Archiv für Mai 2008
Freitag, 30. Mai 2008
Frage unserer Mitarbeiterin an den Mitverteidiger:
Ich habe den Auftrag herauszufinden, ob wir Ihre Telefonnummer unserem Kontaktmann in Italien übermitteln können.
Anwort des Mitverteidigers an unsere Mitarbeiterin:
Wenn Sie meine Durchwahl rausgeben, können wir gucken, ob Sie schneller rennen können als ich mopppedfahren; mit der linken Hand werde ich dann eine Kette schlenkern …
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Freitag, 30. Mai 2008
Die Staatsanwaltschaft hat die Akten eingescannt und mir die pdf-Dateien zur Verfügung gestellt. In dem Anschreiben dazu schreibt mir der Staatsanwalt:
Soweit im Übrigen Lücken festgestellt werden, handelt es sich ggf. nicht um einen Versuch, die Verteidigung ihrer Rechte zu berauben, sondern um ein Versehen. Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar und werde ggf. umgehend nachbessern.
Wenn ich den Staatsanwalt, den ich als völlig integer einschätze, nicht persönlich kennen würde, käme ich spätestens bei diesem Anschreiben auf seltsame Gedanken.
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Donnerstag, 29. Mai 2008
Richter K. hatte den Verhandlungstermin zum zweiten Mal festgelegt, ohne Rückfrage mit dem Verteidiger zu halten. Und daß, obwohl der Verteidiger ihn darum gebeten hatte.
Und vor dem Hintergrund, daß es bereits beim ersten Mal ein Problem gab, weil der Verteidiger verhindert war. Damals war Richter K. nicht bereit, den Termin zu verlegen. Deswegen ist seinerzeit weder der Verteidiger, noch der Betroffene zu dem Termin erschienen. Richter K. hat daher den Einspruch verworfen. Und der Verteidiger hat beim Landgericht die erste Wiedereinsetzung durchgesetzt.
Dieses Mal war der Verteidiger wieder verhindert, wieder wurde der Termin nicht verlegt, wieder sind Verteidiger und Betroffener zum Termin nicht erschienen, wieder hat Richter K. den Einspruch verworfen und wieder hat das Landgericht die zweite Wiedereinsetzung verfügt.
Welcher Richter macht sowas?
Der hier.
Macht dieser Richter das noch einmal?
Zutrauen würde ich es ihm.
Warten wir’s ab. Wie man anhand der beiden Beschlüsse gut erkennen kann, sind da durchaus noch eine Menge weitere Verteidigungs-Möglichkeiten gegeben; einen Teil davon kennt der Richter ja schon.
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Donnerstag, 29. Mai 2008
Irgendwann traten sie gehäuft auf, die Jungs und Mädels an großen Ampelkreuzungen, die die Frontscheiben der wartenden Autos reinigten. Eine Zeit lang waren es polnische Punks, die den Saubermann gaben. Eine Art des Bettelns mit Gegenleistung. Wenn die Scheibe unseres Vito geputzt wurde, gab es einen Euro dafür; war es die Scheibe der Wanne, mußten zwei Punks gleichzeitig ran, das gab dann auch zwei Euros. (Für’s Putzen des Helmvisirs hätte es einen Satz heiße Ohren gegeben
)
Die Punks sind verschwunden, jetzt stehen häufiger kleine Gruppen rumänischer Frauen an den Ampeln. Leider ist nun auch die Fröhlichkeit verschwunden und ich habe öfters Autofahrer (insbesondere in Autos mit Nicht-Berliner Kennzeichen) beobachtet, die eher ängstlich der Scheibenreinigung zugestimmt haben.
Dazu passend gibt es nun eine Pressemeldung der Polizei Berlin:
Eine 18-jährige rumänische Fensterputzerin kam gestern in polizeiliches Gewahrsam, nachdem sie einen von der Polizei ausgesprochenen Platzverweis ignoriert hatte. Gegen 10 Uhr 30 war die junge Frau von Polizisten an der Skalitzer Straße bemerkt worden, wie sie die Windschutzscheiben von Autos auch gegen den Willen der Fahrer putzte. Als sie dafür keinen „Lohn“ erhielt, schrie sie die Autofahrer an, spritzte Reinigungsflüssigkeit gegen die Autos und spuckte teilweise auf den Lack. Die Beamten erteilten ihr einen Platzverweis. Eine halbe Stunde später entdeckten sie die Ordnungshüter erneut an derselben Stelle und nahmen sie mit. Ein Richter, dem die Frau vorgeführt wurde, ordnete den Gewahrsam bis 22 Uhr an, den sie bei der Polizei absaß.
Da sind mir die Clowns und Jongleure an den Ampeln dann doch sympathischer.
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Donnerstag, 29. Mai 2008
Zur Beurteilung des von Ihnen geltend gemachten Schadenersatzanspruchs kann es erforderlich sein, dass wir die Angaben prüfen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus Unterlagen (z.B. Bescheinigungen, Atteste) oder Mitteilungen beispielweise eines Krankenhauses oder Arztes ergeben.
schreibt uns der Haftpflichversicherer, nachdem wir die Ansprüche unseres Mandanten aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht haben. Ich frage mich, ob es auch sein kann, daß der Versicherer die Ansprüche nicht prüft und einfach auf erstes Anfordern den Schadensersatz überweist.
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Mittwoch, 28. Mai 2008
Der Kollege Bert Handschumacher hat im Anwaltszimmer des Landgerichts Braunschweig eine außerordentlich wichtige Genehmigung entdeckt:

Die Genehmigung des Herrn Präsidenten zum Betrieb einer Kaffeemaschine. Mich würde ja mal interessieren, was für ein Teil dort steht: Die übliche Pullerkaffeemaschine oder etwas Feineres, dem anwaltlichen Berufsstand entsprechend Angemessenes?
In eigener Sache, Justiz |
Mittwoch, 28. Mai 2008
Immer wieder sind Entscheidungen von Ermittlern und Gerichten anzutreffen, in denen es ganz deutlich wird, daß mit dem Bauch entschieden wurde, nicht mit dem Kopf.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschied mit Urteil vom 12.10.2007 (Ss 64/07) über einen Computerbetrug an einer Selbstbedienungzapfsäule.
Die Angeklagte hatte einen Defekt der vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle ausgenutzt: Wenn für Beträge zwischen 71 und 80 Euro getankt wird, werden die Betankungen vom System nicht als Treibstoffentnahme erfasst und dementsprechend auch nicht “von der Bankkarte” abgebucht. Auf diese Weise ist die Angeklagte in den Genuß von 33 “kostenlosen” Tankfüllungen gekommen.
Das ist so ein Fall, an dem sich Jurastudenten die Zähne ausbeißen. Kein Betrug, da keine Person getäuscht wird. Kein Diebstahl, da der Sprit ja nicht weggenommen wird – kein Bruch fremden Gewahrsams. Unterschlagung sollte es nach Ansicht der Vorinstanz auch nicht sein. Also muß es ja was anderes geben, denn laufen lassen wollte man die Angeklagte ja nicht.
Computerbetrug nach § 263a StGB soll es sein und zwar in der Variante: “Beeinflussung durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs.”
Das Einführen der Bankkarte und das anschließende Betanken zu einem Betrag von – sagen wir mal 72,76 Euro – wird also als eine “unbefugte Einwirkung” gewertet. Der Unterschied zwischen einem “normalen” Tankvorgang und dem hier zur Rede stehende Vergehen findet sich im Kopf der Täterin:
Denn die Angekl. hat ihr besonderes Wissen eingesetzt und einen Defekt des Tankautomaten ausgenutzt.
“Ausnutzen besonderen Wissens” ist also die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs.
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 40, 331 = NJW 1995, 669 = NStZ 1995, 135) liegt ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf der automatischen Datenverarbeitung jedenfalls dann vor, wenn jemand mit rechtswidrig erlangtem Wissen den Programmablauf zu Lasten des Automatenbetreibers (Rechtsinhabers), dessen Willen eine maßgebliche Bedeutung zukommt, beeinflusst.
Nun denn, aber “rechtswidrig erlangtes Wissen”? Die Angeklagte hat den Defekt zufällig herausgefunden, den Automaten also nicht geknackt.
Aber auch dafür hat das OLG ein Argument:
Auf die [...] Frage, wie die Angekl. zu dem das kostenlose Tanken ermöglichenden Wissen gekommen ist, kommt es vorliegend nicht entscheidend an.
Der BGH (BGHSt 40, 331 = NJW 1995, 669 = NStZ 1995, 135) hat in dem von ihm zu beurteilenden Fall zwar auf die Rechtswidrigkeit der Kenntniserlangung abgestellt, zugleich aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass der Tatbestand des Computerbetrugs auch ohne diesen Umstand gegeben sein kann.
Deutlicher kann man es eigentlich nicht sagen: Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!
Entscheidung gefunden bei Jur-Blog.de von Rechtsanwalt Siegfried Exner.
Allgemeines |
Mittwoch, 28. Mai 2008
Jeden Tag sterben 150 Tier- und Pflanzenarten aus, höre ich seit ein paar Tagen wiederholt im Radio. Deswegen gibt es jetzt eine Naturschutzkonferenz.
Dann haben wir noch den Klimaschutz, über den seit ein paar Jahren ständig geredet wird.
Manchmal wird auch gehandelt. Zum Beispiel sollen Heizpilze verboten werden, um das Abschmelzen der Polkappen zu verhindern. Vor dem Hintergrund des Artensterbens sollte man endlich nun auch die Fliegenklatschen verbieten!
Übrigens: Die Art der Leute, die versuchen, das Klima, die Tiere und die Pflanzen zu retten, ist die selbe Art von Leuten, der es seit Jahren nicht gelingt, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten.
Off Topic |
Dienstag, 27. Mai 2008
In allen Berliner Gefängnissen sollen Ausbrüche erschwert werden. In der Jugendstrafanstalt müssen die Insassen jetzt Häftlingskleidung tragen und vor der Mauer wird ein zusätzlichen Zaun errichtet.
Darüber berichtet heute der Tagesspiegel.
In den letzten Jahren gab es einen (einzigen) – gescheiterten – Fluchtversuch, bei dem sich der verhinderte Flüchtling beide Beine brach. Allein die Kosten für den Zaun liegen bei 900.000 Euro. Man tut was man kann, um das ramponierte Image der Justizsenatorin aufzupolieren. Koste es (den Steuerzahler), was es wolle.
Politisches, Strafvollstreckung |
Dienstag, 27. Mai 2008
In dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen, dessen Muttersprache nicht die deutsche ist und der erkennbar nicht fehlerfrei Deutsch spricht, heißt es: Der Täter hat damit begonnen, den am Boden liegenden (bereits lebensgefährlich von einem anderen verletzten) Geschädigten zu treten.
Das reichte der Staatsanwaltschaft für die Anklage des Täters. Wegen Körperverletzung. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts.
Bereits nach den ersten paar Sätzen in der gerichtlichen Vernehmung desselben Zeugen stellt sich heraus, daß der Täter gar nicht getreten hat, sondern der Zeuge den Eindruck gewonnen hatte, der Täter wolle gleich lostreten. Eine Bewegung mit dem Bein oder dem Fuß des “Täters” habe er nicht gesehen. Aber habe den Eindruck gehabt, als wenn es gleich losginge mit den Tritten …
Der Verteidiger führte zutreffend aus, daß der Anklagevorwurf also nicht zutreffe. Der Staatsanwalt hielt aber daran fest und räumte nach einiger Diskussion widerwillig ein, es sei aber zumindest eine versuchte Körperverletzung. Wenn der “Täter” einräume, daß er versucht habe, den Geschädigten zu treten, könne man über die Einstellung des Verfahrens einmal nachdenken.
Ich meine, wenn man Fehler macht (und die machen wir alle ‘mal), sollte man sich dazu bekennen. Und nicht auf Biegen und Brechen sowie auf Kosten anderer versuchen, eine einmal vorgefaßte Ansicht als unumstößlich und richtig durchzusetzen. Hoffentlich bleiben der Verteidiger und sein Mandant standhaft und setzen den Freispruch durch.
Anmerkung: Ich vertrete den Geschädigten.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Verteidigung |