Einer so, der andere anders
Freitag, 20. Juni 2008
Die einen wollen raus, und zwar so schnell wie möglich. Die hier wollen lieber drin bleiben.

Naja, jeder nach seiner Façon.
Die einen wollen raus, und zwar so schnell wie möglich. Die hier wollen lieber drin bleiben.

Naja, jeder nach seiner Façon.
Aus einer Ermittlungsakte, die nach einem Verkehrsunfall angelegt wurde:
Das geringe Untersuchungsergebnis seines Blutes von einer BAK 0,17 %o ist nicht ahndungsfähig.
Es ist immer wieder eine helle Freude, Polizeibeamten beim Verquasen der deutschen Sprache zuzuschauen.
Die Amtsanwaltschaft hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 153 a Abs. 2 StPO einzustellen, wenn er bereit ist, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Das ist für den Mandanten grundsätzlich akzeptabel, nur: Er hat keine Zeit zum gemeinnützigen Arbeiten und würde lieber zahlen. Deswegen habe ich heute an das Gericht geschrieben:
Ich schlage daher vor, die Einstellung von der Zahlung eines Betrages in Höhe von 150,00 Euro abhängig zu machen. Bei der Höhe der Auflage habe ich einerseits den Vorschlag der Amtsanwaltschaft (30 Stunden) und andererseits den Vorschlag unseres Herrn Finanzsenators Sarrazin (er würde für 5 Euro arbeiten) zugrunde gelegt.
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Liebe Frau Kommissarin S.
Eine Erkrankung ist etwas, daß jeden einmal trifft; den einen mehr, den anderen weniger. Sie kommt meist auch zu unpassenden Zeiten und kündigt sich nur selten an.
Ich freue mich aber, daß es Ihnen noch gelungen ist, Ihre Kollegen im Amt zu benachrichtigen, daß Sie heute nicht zum Dienst erscheinen konnten. Sicherlich waren Sie dann nicht mehr imstande, auch noch bei uns in der Kanzlei anzurufen und unsere Verabredung für heute morgen abzusagen. Und Ihre Kollegen hatten unsere Rufnummer nicht. Oder so.
Deswegen habe ich mich heute morgen pünktlich um 9.00 Uhr nett mit der Wachtmeisterin am T-Damm unterhalten und bin dann unverrichteter Dinge wieder zurück in die Kanzlei gefahren.
Übrigens: Gegen plötzliche Erkrankung kann man in gewissem Umfang vorbeugen. Sport ist dazu ein bewährtes Mittel. Zum Beispiel Radfahren. Deswegen schlage ich vor, sie nehmen sich - nach Ihrer Rekonvaleszenz - ein Dienstfahrrad, rollern den Mehringdamm runter bis zum Landwehrkanal, dort rechts bis zur Kottbusser Brücke und bringen mir die Asservate meines Mandanten in die Kanzlei am Paul-Lincke-Ufer.
Sie betätigen sich sportlich und ich muß nicht noch einmal meine Zeit am T-Damm vertrödeln. Einverstanden?
Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.
Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.
Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO (“Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.”) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.
Heute ist ein ganz normaler Werktag. Schade eigentlich. Ausschlafen am 17.6.? Oder gar streiken? Demonstrieren? Das war einmal.
Aus einer Ermittlungsakte:
Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner “HELLS ANGELS MC” angetroffen und überprüft.
Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.
Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.
Ja-nee, is klar.
Das lawblog bringt es auf den Punkt:
Was Haufe.de noch schreibt, liest sich eher so, wie der Rechtsanwalt erfolgreich Erfolgshonorare vermeidet.
Andreas Kunze (statt des urlaubenden(?) Udo Vetter) zitiert aus einem Aufsatz auf Haufe Recht, in dem es um die höchst komplizierten Voraussetzungen der wirksamen Vereinbarung eines Erfolgshonorars geht. Dort sind wohl ausschließlich zivilrechtliche Mandate gemeint.
Wir Strafverteidiger haben es da wesentlich einfacher: Der Verteidiger vereinbart mit seinem Mandanten ein Honorar, nimmt von ihm aber keinen Vorschuß. Und schon handelt es sich um ein Erfolgshonorar.
Die drei Mitangeklagten waren keine Freunde mehr. Die Entlastung des einen führte zur Belastung des anderen. Und umgekehrt. Die Stimmung auf der Anklagebank war gereizt.
Nach einer Verhandlungspause berichtete die Dolmetscherin dem Gericht, daß der eine Anklagte geplatzt sei und den anderen heftigst mit dem Tode bedroht habe. Der Staatsanwalt hat aufmerksam zugehört sich Notizen gemacht. Es war mit einem weiteren Verfahren gegen den Geplatzten zu rechnen.
In einer weiteren Pause, ein paar Stunden später und nachdem für alle eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, kam der Staatsanwalt zur Anklagebank, verscheuchte den Verteidiger und fragte mit geneigtem Kopf nach der Ernsthaftigkeit der Drohung. Die beiden Kontrahenten gaben sich die Hand, eine Entschuldigung wurde ausgesprochen und akzeptiert.
Der Staatsanwalt zerriss einen Notizzettel und ging zurück zu seinem Platz. So geht’s also auch, nur besser.
Ok, dann ist eben heute nichts mit Nachtruhe in Neukölln und Kreuzberg. Glückwunsch, Türkiye!
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