Urlaub
Donnerstag, 31. Juli 2008

Es gibt Momente im Leben auf dem Mountainbike, da wünscht man sich einen Urlaub in Holland.

Es gibt Momente im Leben auf dem Mountainbike, da wünscht man sich einen Urlaub in Holland.
“Jeder Beteiligte wird [...] nach seiner Schuld bestraft.” So liest man es in § 29 StGB. Der gilt überall, aber nicht im Steuerstrafrecht. Dort wird jeder nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bestraft, teilte mir heute so ein Beamter der Straf- und Bußgeldstelle (StraBu) des Finanzamtes mit:
Henryk M. Broder hat eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft bekommen:
Über den Dilettantismus des Hobby-Strafverteidigers, nämlich sein Ablehnungsgesuch, mit dem er meine Entpflichtung und seine Bestellung als Pflichtverteidiger durchzusetzen versuchte, hatte ich bereits berichtet. Der Mandant sitzt immer noch in Haft, obwohl er bereits am 3. Juli 2008 hätte entlassen werden können, wenn der Blödsinn dieses Mandats-Abjägers nicht zur Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hätte.
Na toll. Das Betriebssystem teilt mir mit, daß ein wichtiges update ansteht.

Und was steckt dahinter? Darüber soll http://support.microsoft.com/kb/955020 Auskunft geben, sagt das Betriebssystem. Und was sagt der Browser:

Perfekt.
…
Update, eine halbe Stunde später:
Der Server von Microsoft wurde wiedergefunden.
Berliner Kriminalbeamte fordern angesichts der jüngsten brutalen Attacken auf Busfahrer und Fahrgäste die Freifahrt für Polizisten in Zivil. Auch Justizbeamte könnten für mehr Sicherheit sorgen, wenn sie in Bussen und Zügen gratis mitfahren dürften. Doch die BVG lehnt dies bislang ab.
berichtet der Berliner Tagesspiegel.
Ich konnte es nicht vermeiden. Ein Auftrag zur Abwehr einer Forderung der freenet AG.
Auf dem Briefbogen dieses Ladens: Keine Faxnummer, an die wir uns wenden können. Eine 0900er Nummer, die ich nicht anrufen werden, solange der Mond nicht viereckig geworden ist. Und dann bekomme die folgende Reaktion auf meine Forderung, sich in dieser Sache nur an uns und nicht mehr an direkt den (minderjährigen) Mandanten zu wenden:
Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in einem Berufungsprozess zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Aus der schriftlichen Aussage einer Zeugin:
Ich saß in der S-Bahn in Richtung Potsdam. Ich saß mit dem Rücken zu den Geschehnissen und hatte die Kopfhörer meines mp3-Players im Ohr und hörte Musik. Wenig später bemerkte ich hinter meinem Rücken Tumulte und drehte mich um. Ich sah, wie sich ein älterer Mann, um die 40 Jahre, in Bayern München Fankluft und ein jüngerer, blonder BVB-Fan, um die 20 Jahre, schlägerten.
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