Mittwoch, 22. Oktober 2008
Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen zu bekommen, als einen Jugendstrafrichter in Moabit dazu zu bringen, einem Jugendlichen “freiwillig” einen Pflichtverteidiger zu bestellen.
In diesem Fall ging es um drei jugendliche Angeklagte und zwei Geschädigte. Eine heftige Schlägerei unter Einsatz von “gefährlichen Werkzeugen”; ein Teilgeschehen habe ich bereits beschrieben. Der Richter war nicht davon zu überzeugen, daß hier ein Verteidiger für meine Mandantin “notwendig” ist.
Da nun die Finanzierung der Verteidigung nicht von der Landeskasse übernommen werden sollte, habe ich die Mandantin nebst Eltern ausführlich instruiert, sie wollten dann - aus Kostengründen - ohne mich zum Gericht.
Parallel habe ich gegen die ablehnende Entscheidung des Jugendrichters vor vielen Wochen schon Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde hat nun das Landgericht entschieden. Gestern.
Darüber informierte mich soeben der Jugendrichter, telefonisch. Er war ganz verwundert, daß ich nicht zum Termin erschienen war, der vor 20 Minuten hätte beginnen müssen. Schließlich sei ich doch als Pflichtverteidiger bestellt. Ob ich denn den Beschluß des Landgerichts nicht erhalten hätte.
Gericht, Verteidigung |
Dienstag, 21. Oktober 2008
Mein Kollege hat heute Post bekommen. Von seiner Mandantin, die im Knast sitzt und viel Zeit hat:

Ich bin froh, daß meine inhaftierten Mandanten andere Freizeitbeschäftigungen pflegen.
Allgemeines |
Montag, 20. Oktober 2008
Aus den Gründen eines Strafurteils, mit dem mein Mandant vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Rahmen einer zünftigen Wirtshausschlägerei freigesprochen wurde:
Insoweit bekundete der Zeuge Gluffke, der Angeklagte Bulli Bullmann sei „mit erhobener Faust“ auf ihn losgegangen. Daraufhin habe er ihm die flache Hand, ähnlich wie ein Stopp-Signal entgegengehalten. Daraufhin sei der Angeklagte Bulli Bullmann rücklings über die Tische und Stühle geflogen.
Gleiches sei mit dem Boris Bullmann geschehen, auch diesem habe er die flache Hand entgegengehalten und auch dieser sei plötzlich zu Boden gegangen. Wie sich die Auseinandersetzung zwischen ihm und den Bullmännern tatsächlich entwickelt hat, wollte oder konnte er nicht sagen.
Für das Gericht gibt es insoweit nur zwei Auslegungsmöglichkeiten:
Entweder besitzt der Zeuge Gluffke magische Kräfte und vermag es, mit der ausgestreckten flachen Hand Menschen zu Boden zu bringen, oder er hat den beiden Bullmännern zwei Faustschläge versetzt, so dass diese zu Boden gingen.
So unterhaltsam wie dieses Urteilsbegründung war übrigens auch die Beweisaufnahme. Alle Beteiligten hatten richtig Spaß an dieser Veranstaltung.
Allgemeines |
Samstag, 18. Oktober 2008

Zwischengelagert, damit sie für den nächsten Staatsbesuch das gemeine Volk vom Hochadel trennen können.
Allgemeines |
Samstag, 18. Oktober 2008
Hier herrscht Ordnung:

Das Ordnungsamt in Neukölln
Allgemeines |
Freitag, 17. Oktober 2008
Um 17.00 Uhr ruft der Mandant an. Er sei jetzt in Zehlendorf, ob er noch vorbei kommen könnte.
Ich hatte mit ihm einen Besprechungstermin um 16.00 Uhr verabredet. Von Zehlendorf nach Kreuzberg braucht man grob gerechnet um diese Uhrzeit eine knappe Stunde. Er könne nicht mehr vorbeikommen, habe ich ihm ausrichten lassen.
Heute beim Gerichtstermin lieferte er mir die Erklärung für seine Verspätung: Dazu könne er nichts. Er komme immer zu spät. Das liege in seinem Naturell.
Mandanten |
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Selbstverständlich ist man im Kriminalgericht auf jeden (Um-)Fall vorbereitet. Grundsätzlich jedenfalls.

Offenbar hat man dieses hochmoderne Rettungsgerät längere Zeit nicht mehr gebraucht.

Es ist eben kein Vier-Sterne-Hotel, so ein Strafgericht.
Allgemeines |
Mittwoch, 15. Oktober 2008

Ich frage mich, was passiert, nachdem geprüft und festgestellt wurde, daß der Raum unsauber ist. Gibt es dafür ein neues Formular?
Gericht |
Mittwoch, 15. Oktober 2008
Eine Strafaussetzung zur Bewährung war nicht (mehr) zu erreichen. Aber nach fünf Monaten hatte der Mandant die Nase voll von der Untersuchungshaft.
Unter gegen- und wechselseitiger Androhung empfindlicher Übel einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung auf einen Kompromiss: Es gibt keine große Beweisaufnahme, der Mandant legt ein Geständnis ab, dafür es gibt 2 Jahre und 6 Monate. Und der Haftbefehl wird aufgehoben.
Der Mandant wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen und trat die (lange) Reise in seine Heimat an. Wenn er in den nächsten 10 Jahren dort bleibt, kommt er um die Verbüßung der Strafe im deutschen Knast herum.
Ganz schön knapp, aber immerhin. Nun hat es der Mandant selbst in der Hand.
Verteidigung |
Montag, 13. Oktober 2008
… ich schicke Ihnen mal die Akte rüber. Teilte mir der Mandant mit. Dann kam das Paket.

Es hat sich bewährt. Wir schauen uns erstmal die Akten an und teilen dann mit, welche Kosten für die Verteidigung anstehen.
Allgemeines |