Archiv für November 2008

Lieblingsmandanten

Samstag, 29. November 2008

Manche Mandanten machen einem Strafverteidiger besondere Freude. Einer von dieser Sorte wurde erwischt, weil er einem anderen eine mit der flachen Hand gesemmelt hat. Beide sind dann umgefallen. Das lag mehr an dem zuvor genossenen Alkohol als an dem Schlag. Sonst war eigentlich nicht viel mehr passiert.

Außer daß er sich gegen die Festnahme durch die Polizei gewehrt hat. Mit Herumgezappel und begleitenden Worten. Der Vorwurf ist der klassische Dreisprung: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.

Das alles streitet der Mandant auch nicht ab.

Ich habe Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft bekommen. Den Kopiesatz habe ich dem Mandanten zugeschickt, damit er mir dazu seine Stellungnahme aufschreiben kann.

Die Stellungnahme trifft dann auch hier ein. Überschrieben mit “Strafanzeige”. Der Mandant verlangt von mir, Strafanzeige gegen den Polizeibeamten zu erheben, der das Vorgangsdeckblatt geschrieben hat. Wegen Verleumdung. Denn der Polizeibeamte habe ihn in diesem Formular bezichtigt, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Und das stimme ja ganz offensichtlich nicht!

Der Mandant ist Angehöriger eines bei Rechtsanwälten besonders beliebten Berufe.

Allgemeines | 28 Kommentare

Genervt, hat er gesagt

Freitag, 28. November 2008

Drango läßt aber auch nicht locker. Eine Woche vor dem Termin beim Landgericht nimmt er noch einmal “in der gebotenen Kürze” Stellung zu meiner Erwiderung, daß er mir auf die Nerven geht.

In rechtlicher Hinsicht, wird nochmals darauf hingewiesen, dass es dem Kläger als Rechtsanwalt nicht gestattet war, Anrufe des Beklagten im Büro des Klägers für eine Terminsabsprache zu untersagen. Das steht der Regelung des § 5 BORA entgegen. Es handelte sich nicht um einen Telefonanruf zum Zwecke des Wettbewerbs, sondern im Zusammenhang mit der beruflichen Ausübung des Klägers als Rechtsanwalt.

Derjenige, der sich mit dem Berufsrecht auskennt, wird seine helle Freude an dieser Argumentation haben. Die Berufsordnung, die sich die

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern [...] durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter

selbst gegeben haben, soll nun Drango, einem Sachbearbeiter der Gothaer, dazu berechtigen, unsere Kanzlei mit seinem Telefonterror zu überziehen. Aha.

Sehr schön ist aber auch dieses Argument hier:

Der Kläger hat nunmehr auch erklärt, dass er sich von Telefonaten des Beklagten genervt fühlte. Allein das berechtigt den Kläger in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und im Rahmen einer Mandatsausübung nicht, eine telefonische Kontaktaufnahme aus jedwedem Grund zu verbieten.

In eigener Sache | 5 Kommentare

Doppel-Freispruch

Freitag, 28. November 2008

Angeklagt war ein Polizeibeamter. Während der drei Hauptverhandlungstermine saß neben anderen Interessierten stets eine Dame mittleren Alters auf der Galerie und machte sich Notizen.

Sie war sichtlich enttäuscht, als am letzten Verhandlungstag auf meine Anregung die Verhandlung unterbrochen wurde, um ein sogenanntes Rechtsgespräch zu führen. Denn auch sie mußte nun den Saal verlassen. Und das, was dann zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger besprochen wurde, kann man später auch nicht in der Akte nachlesen.

Aber die Dame konnte sich eine Stunde später das Ergebnis der Besprechung anhören. In der richterlichen Begründung des Freispruchs aus tatsächlichen Gründen.

Noch einmal war ihr der Unmut anzumerken. Denn nun wird sie Schwierigkeiten haben, das Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten fortzusetzen.

Polizei, Strafrecht, Verteidigung | 3 Kommentare

Ende des Mandats

Freitag, 28. November 2008

Marco W. hatte zwei deutsche Verteidiger. Bis er sein Buch veröffentlichte. Jetzt hat er nur noch einen.

“Ich habe stets versucht, Schaden von Marco abzuwenden”, sagte Matthias Waldraff der in Hannover erscheinenden “Neuen Presse”. Mit dem Erscheinen des Buches noch während des laufendes Verfahrens sehe er keine Möglichkeit mehr, in diesem Sinne zu wirken und werde deshalb seine Tätigkeit beenden.

Quelle: Tagesspiegel

Die taz zitiert den Strafverteidiger:

“Ich bedaure das wirklich sehr. Aber allein die Art und Weise, wie dieses Buch angekündigt wird, konterkariert die Strategie, die ich und meine Kollegen bisher verfolgt haben”, erklärte Waldraff gegenüber der taz. “Wir waren bisher immer darum bemüht, das Gericht in der Türkei nicht unnötig zu provozieren. Öffentliche Einmischung hochrangiger Politiker oder Aktionen der Bild-Zeitung, 18.000 Protest-Leserbriefe zum türkischen Gericht zu transportieren, waren schon damals, als Marco in Haft saß, nicht gerade hilfreich.”

Ich kann den Frust verstehen, der entsteht, wenn der Mandant seinem Verteidiger in den Rücken fällt. Die Konsequenz, dann das Mandat zu beenden, ist manchmal hart, aber dann auch notwendig.

Es ist zu hoffen, daß weder die Buchveröffentlichung noch die Mandatsbeendigung dem Angeklagten schadet.

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Legales Kiffen in der Oase

Donnerstag, 27. November 2008

Am Sonntag stimmt die Schweiz über die Straffreiheit des Cannabis-Konsums ab. Sie könnte das erste Land der Welt werden, das die vor 60 Jahren eingeführte Hanf-Prohibition abschafft.

Quelle: Mathias Bröckers in der taz

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Verschubung

Donnerstag, 27. November 2008

Die Person wird in eine Kabine eingesperrt. Die Kabine befindet sich eingebaut in einem Bus. Die Fahrt wird mehrere Stunden dauern. In Stehhöhe dieser Kabine ist ein Sehschlitz angebracht. Die Milchglasscheibe lässt sich nicht öffnen. Die Person kann die Außenwelt nicht sehen. Eine Frischluftzufuhr von außen gibt es nicht. Ebenso wenig ist der Raum klimatisiert. An sonnigen Tagen wird es in der Kabine unerträglich heiß. Die Grundfläche der Kabine beträgt weniger als einen halben Quadratmeter. Die Person erreicht irgendwann am Tag ein Zwischenziel. Sie wird nun in einen spärlichst eingerichteten Haftraum verbracht. Nichts persönliches ist vorhanden. Den Rest des Tages bleibt sie unter Verschluss. Findet die Weiterfahrt erst am übernächsten Tag statt, mag die Person am Folgetag an einem einstündigen Hofgang teilnehmen dürfen. Eine Kontaktmöglichkeit zur Familie, zu Angehörigen oder zum Verteidiger gibt es in dieser Zeit nicht. Die Behandlung kann zwei Wochen oder länger dauern.

Quelle: Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick von Strafverteidiger Andreas Mroß aus Lübeck.

Nota bene: Es geht in vielen Fällen um den Transport von Untersuchungshäftlingen. Also von Gefangenen, die nicht rechtskräftig verurteilt wurden, also als unschuldig gelten.

Link gefunden im lawblog

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Dienstaufsichtsbeschwerde

Donnerstag, 27. November 2008

In der Bußgeldsache gegen

Graf Gottfried von Gluffke
- 290 OWi 9999/08 -

erhebe ich

D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E

gegen

Herrn Richter am Amtsgericht Wilhelm Brause.

I.
Am 25. November 2008 fand in der vorstehend genannte Sache ein Hauptverhandlungstermin statt. Pünktlich um 12:45 Uhr erfolgte der Aufruf in den Saal, den der Betroffene und ich im Wartebereich hörten. Wir betraten dann ohne Verzögerung gemeinsam den Saal.

Herr Richter Wilhelm Brause forderte meinen Mandanten auf, auf dem vorgesehen Stuhl Platz zu nehmen; der Betroffene legte seinen Helm auf den Tisch und tat wie ihm geheißen. Während ich noch im Begriff war, meinen Mantel auszuziehen, die Tasche zu öffnen, um meine Robe, den Laptop und die Akte herauszuholen, begann Herr Richter Wilhelm Brause bereits mit der Verhandlung, in dem er den Betroffenen zu seiner Person befragte. Während der Angaben des Betroffenen zu seiner Fahrerlaubnis hatte ich es gerade geschafft, den Laptop ans Stromnetz anzuschließen und war im Begriff, meine Robe anzuziehen, als der Richter den Betroffenen bereits über die Freiwilligkeit hinsichtlich der Höhe seines Einkommens belehrte und ihn danach fragte. Noch im Stehen mußte ich auf diese Frage für meinen Mandanten eine entsprechende Erklärung abgeben. Erst dann war ich eigentlich verhandlungsbereit und habe Platz genommen.

Allgemeines, Kreuzberg | 9 Kommentare

Kinder wegschließen

Mittwoch, 26. November 2008

Ich bin die, die eure Kinder einsperrt, aber das macht mir keinen Spaß.”

So wird die Jugendrichterin Kirsten Heisig von der Berliner Morgenpost zitiert.

Sie werde deutliche Worte finden, kündigte Heisig vor der ersten Informationsveranstaltung für türkische Eltern am Mittwochabend im Rathaus Neukölln an.

Die Veranstaltung soll am 1.12.2008 stattfinden. Man kann den Umgang dieser Richterin mit Verteidigern und der Unschuldsvermutung kritisieren. Aber daß sie außerhalb des Gerichtsaals recht gute Arbeit macht, muß man ihr schon lassen. Mal sehen, ob man mir die Teilnahme an der Veranstaltung gestattet.

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Hüte und Lutscher in Moabit

Mittwoch, 26. November 2008

Die Verhandlung war gerade beendet. Ich war dabei, meine Sachen einzupacken: In die linke Hand die Tasche, die rechte Hand trug die Robe und der Hut war, wo er hingehört.

Ziehen Sie bitte den Hut ab, solange Sie sich in meinem Gerichtssaal befinden.

maßregelte mich der Richter und schob dabei die letzten Reste seines Lutschbonbons, das er sich während der Verhandlung bereits den Mund geschoben hatte, geräuschvoll von der eine Backentasche in die andere.

Richter | 11 Kommentare

Besten Dank, liebe Rechthaber

Mittwoch, 26. November 2008

;-)

In eigener Sache, Off Topic | 3 Kommentare

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