Archiv für Dezember 2008

Gehörschutz

Mittwoch, 31. Dezember 2008

Das Signalhorn unseres Autos ist für den Berliner Stadtverkehr nur bedingt geeignet. Deswegen dachte ich an ein Produkt aus der Zulieferindustrie:

gehorschutz

Das könnte das genau das richtige sein. Den Gehörschutz für die Fahrzeuginsassen habe ich dann gleich mitbestellt.

(Anm.: Ja, der screen shot ist ein ganz klein wenig überarbeitet. ;-) )

Allgemeines, Kreuzberg, Staatsanwaltschaft | 2 Kommentare

Stillstand

Mittwoch, 31. Dezember 2008

Das Amtsgericht Tiergarten schickte uns vor ein paar Tagen ein Fax:

In der Bußgeldsache gegen

Wilhelm Brause

war die Richterin leider mehrere Wochen erkrankt und konnte nicht über den Antrag entscheiden. Sie wird in den nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Den Antrag haben wir im April 2008 gestellt, vor gut 8 Monaten.

Justiz, Ordnungswidrigkeitenrecht | 3 Kommentare

Arbeitsmoral eines Amtsrichters

Dienstag, 30. Dezember 2008

Wenn die Bürger die Leute an die Regierung bringen, die die Gelder so verteilen, wie sie verteilt werden, und Justiz schlecht ausstatten, noch schlechter, als sie überhaupt ausgestattet war, dann müssen sie auch die Folgen ausbaden.

Quelle: Christian Rost, Richter am Amtsgericht Rinteln, in “Betrifft JUSTIZ Nr. 81, März 2005

Die Konsequenz des Herrn Rost:

Bei mir wird stur nach Eingang terminiert und abgearbeitet, egal wie lange die Sachen liegen oder ob man vielleicht sagt, das eine wäre besser vorzuziehen. Dann kann man mir am wenigsten an die Karre fahren.

Das ist Beamten-Mentalität, wie ich sie mag.

Richter | 9 Kommentare

Erwischt – aber voll ins Schwarze

Dienstag, 30. Dezember 2008

Es ging um die Kosten meiner Inanspruchnahme im Dezember 2005. Der Gegner meines Mandanten wollte erst gar nicht zahlen. Auch nachdem ihm das Gericht mitgeteilt hatte, daß er zahlen müsse, stellte er sich bockig. Aber richtig bockig, mit allem, was das Zivilprozeßrecht so hergibt.

Naja, nicht schlimm. Schließlich hatten mein Mandant und ich es auch gar nicht so eilig. Denn die Verzinsung der Forderung mit 5 % über dem Basiszins bekommt man auf keinem Bankenmarkt.

Der Gegner hatte auch einen Anwalt, dann sogar einen zweiten. Obwohl er mir wiederholt mitgeteilt hatte, daß er kein Geld habe. Richtig arm sei er, der Arme. Trotzdem legten sich beide Anwälte mächtig ins Zeug für den armen Hartz-IV-Empfänger. Nicht nur ins Zeug legte sich der eine, sondern dann auch noch mit mir an. Über diesen Kerl hatte ich dann hier bereits berichtet.

Immer wieder kam das freche Angebot, die Forderung in Höhe von über 2.000 Euro in Raten zu 20 Euro zahlen zu dürfen. Ich habe den Quatsch natürlich abgelehnt. Trotzdem begann der Gegner – zweieinhalb Jahre nach Entstehen der Forderung – mit der Ratenzahlung. 20 Euro monatlich tröpfelten hier ein.

Nun habe ich eine freundliche Bank, die mir nicht nur mitteilt, wer der Absender der Zahlung ist, sondern auch noch die Kontonummer und die Bankleitzahl “seiner” Bank in die Gutschrift notiert. :-)

Freundliche Mitteilung

Eigentlich wollte ich ihn nur ärgern, deswegen habe ich bis zum 13. Dezember gewartet und dann “zugeschlagen”: Ein vorläufiges Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher an die Bank des Gegners. Damit der Arme von seinem schmalen Hartz-IV-Einkommen nicht so viel für Marzipan und Lebkuchen ausgibt.

Und was passiert? Die Bank überweist auf dieses Zahlungsverbot die volle Forderung. Bis auf den letzten Cent. 2.303,02 Euro! Whow!!

Der arme Kerl hat also irgendwo gelogen. Entweder bei mir mit der Angabe, er sei Hartz-IV-Empfänger. Oder beim Amt, das ihn sicherlich nach seinem Vermögen gefragt hat. Na, hoffentlich nicht auch noch bei seinen Anwälten, die sich für lau zum Affen gemacht haben.

… nun wird das ja doch noch was mit der Silvester-Party.

In eigener Sache, Unerwünschte Werbung, Vollstreckung | 5 Kommentare

Polizeibeamte verprügeln Radfahrer

Montag, 29. Dezember 2008

Vor ein paar Stunden habe ich eine Pressemeldung der Polizei gelesen und den dazugehörigen Bericht im Tagesspiegel zitiert. Danach hatte ich den Eindruck, daß der Radfahrer die Polizisten vermöbelt hatte.

Die taz greift den Vorfall ebenfalls auf. Gereon Asmuth berichtet:

Vier Platzwunden am Kopf, davon eine an der linken Augenbraue. Deutlich sichtbare Prellungen an beiden Handgelenken. Über und über mit Blut bekleckste Kleidungsstücke. Fotos zeigen Blutspritzer an Wänden und Boden im Treppenhaus sowie in der Wohnung. Das ist das Ergebnis eines Polizeieinsatzes gegen Andrew P. Der Anlass: eine Fahrradkontrolle.

Was nun tatsächlich geschah, wird wohl Gegenstand eines oder mehrerer Ermittlungsverfahren. Gegen den Radfahrer läuft nach Polizeiangaben bereits eines. Gegen die Polizeibeamten könnte ebenfalls ermittelt werden, wenn an dem taz.Bericht etwas dran sein sollte.

Medien, Polizei | 3 Kommentare

Radfahrer verprügelt Polizeibeamte

Montag, 29. Dezember 2008

Auch durch Pfefferspray ließ sich der Radfahrer an der Rigaer Straße nur schwer stoppen: Der 39-Jährige setzte sich handgreiflich zur Wehr, als zwei Polizisten ihn auf dem Fußweg erwischten.

Quelle: Tagesspiegel

Einen Radfahrer, der ohne Beleuchtung auf dem Gehweg unterwegs war, einfach so anzuhalten – also, das geht ja gar nicht. Wo kommen wir denn da hin, dann kämen die Polizisten in der Stadt zu gar nicht anderem mehr. Ich mein’, Friedrichshain ist zwar nicht Kreuzberg, aber trotzdem … !

Kreuzberg, Polizei | 2 Kommentare

Kaffeepause

Montag, 29. Dezember 2008

Die beiden ersten Faxe nach Weihnachten, Nummer 01 und Nummer 02. Fast inhaltsgleich. Es hat sich offenbar bewährt.

Bemerkenswert sind die Faxkopfzeilen. Edeltraut hat sich wohl zwischen den beiden Sendungen einen Kaffee am Automaten gezogen.

Jaja, ich hör’ ja schon wieder auf damit …

Allgemeines, Kreuzberg | 4 Kommentare

Akteneinsicht für 30 Euro

Montag, 29. Dezember 2008

Oft kommt sie ungelegen, die Mitteilung der Polizei, daß ein bis hierher unbescholtener Bürger ins Visier der Fahnder geraten ist. “Ihnen wird zur Last gelegt …” liest man auf dem grauen Altpapier. Und etwas weiter unten steht dann das Furcht einflößende Wort “Vorladung“. Was genau die Polizei von dem Bürger will, bleibt meist im Dunkeln.

Es bieten sich nun verschiedene Varianten, wie man auf so ein Schreiben reagiert.

Man könnte der Vorladung folgen und die vielen Fragen der Polizei beantworten. Das wäre die schlechteste aller denkbaren Möglichkeiten. Denn solange man den Hintergrund der Fragen nicht kennt, können (werden!) die Antworten in aller Regel falsch verstanden werden.

Man könnte gar nicht reagieren. Das ist auch nicht ratsam, weil man dann die Möglichkeit aus der Hand gibt, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen. Im schlimmsten Fall bekommt man dann ein paar Wochen später nochmal Post; das könnte dann ein Strafbefehl oder die Anklageschrift sein.

Man könnte der Polizei schriftlich(!) absagen und gleichzeitig selbst Akteneinsicht beantragen. Das ist schon sinnvoller, aber ein wenig kompliziert, wie man hier nachlesen kann.

Man könnte sofort einen Strafverteidiger beauftragen und sich von ihm beraten lassen. Das ist die optimale Reaktion auf die Mitteilung, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Allerdings ist das mit Kosten verbunden, die man nicht unbedingt (jetzt schon) ausgeben möchte.

Es gibt eine weitere sinnvolle Möglichkeit, die unsere Kanzlei nun anbietet. Die Akteneinsicht für 30 Euro. Wie das geht, was man damit erreicht und was man dafür tun muß, haben wir hier auf unserer Website zusammen gefaßt.

Allgemeines | 5 Kommentare

Überwachung, koste es was es wolle

Sonntag, 28. Dezember 2008

Wenn ein Strafverteidiger sich dieselbe Mühe geben würde, wie manche Ermittlungs-Beamte, gäbe es bald keine Strafverteidiger mehr …

Aus einer Berliner Ermittlungsakte:

Im Rahmen einer Fußstreife überprüfte ich am heutigen Tag, gg. 11.00 Uhr, die ordnungsgemäße Parkflächenbenutzung in 10627 Berlin, Goethestr. 37/38. Die Örtlichkeit mündet in einem Wendehammer zur Fußgängerzone Wilmersdorfer Str. und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt.

Direkt vor der Hausnummer 37/38 befinden sich 3 Behindertenparkplätze die in der Zeit von Mo – Sa, 9 – 20 Uhr, ausschließlich von Behinderten mit gültigem Behindertenausweis benutzt werden dürfen. Auf einem dieser Parkplätze parkte der Pkw, VW, amtliches Kennzeichen B-IO 755, ein Behindertenausweis in
neuer EU-Ausstellungsvariante lag auf dem Amaturenbrett.

Ich entfernte mich vom Pkw und beobachtete das Geschehen aus einiger Entfernung. Gegen 12.25 erschien eine weibliche Person am Pkw, stieg ein und fuhr in Richtung Krumme Str. Hier wurde sie
von mir angehalten, …

1 Stunde und 25 Minuten Beobachtung eines Geschehens, das in einem parkenden VW bestand, auf dessen Armaturenbrett ein Behindertenausweis lag. Dafür fehlte mir jedenfalls die Muße, die Zeit dazu hätte ich auch nicht …

Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizei | 5 Kommentare

Sparen auf Teufel komm raus

Samstag, 27. Dezember 2008

Ein Strafverteidiger in Berlin könnte ja auch mal kostenlos arbeiten, meinte ein Rechtspfleger.

Der Mandant wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe 8 Monaten verurteilt. Es hatte eine Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Polizeibeamten gegeben, an deren Ende der Polizist verletzt aus dem Dienst ging.

Weil dem Mandanten es nicht Recht war, diese 8 Monate absitzen zu müssen, hat er mich mit der Verteidigung in der Berufungsinstanz beauftragt.

Mir sind in der Akte ein paar wichtige Ansätze aufgefallen, die in der ersten Instanz nicht Thema waren. Darüber habe ich dann in der Vorbereitung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht mit dem Vorsitzenden Richter ausführlich gesprochen. Wir beide waren uns einig, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Allerdings hatten wir die Rechnung ohne den Staatsanwalt gemacht. Der wollte den Mandanten “hängen” sehen. Deswegen habe ich dann auch nicht darauf verzichten wollen, die Zeugen und insbesondere den geschädigten Polizeibeamten zu hören. Denn der hatte durchaus auch seinen Teil zu diesem Konflikt beigetragen. Diese Zeugen hatte der Richter aber gar nicht geladen, da er – wie ich – nicht davon ausging, es mit mit einem sturen Staatsanwalt zu tun zu bekommen.

Zu dem zweiten Termin – etwa 6 Monate später – erschienen das Gericht und die Staatsanwaltschaft in neuer Besetzung. Plötzlich war man sich einig, daß die Strafe nun doch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Damit die Zeugen möglichst schnell wieder entlassen werden konnten, habe ich nun die Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung begrenzt. Das Urteil fiel wie erwartet aus. Die Geschichte war für den Mandanten damit erfreulich beendet.

Nur der Verteidiger hatte noch zu tun. Er ging “nur” noch um die Frage, in welcher Höhe er bezahlt wird. Und da die Zahlung durch die Landeskasse erfolgt und diese eigentlich nie freiwillig zahlt, mußte ein eigens dafür angestellter Kostenbeamter versuchen, die Kosten wenigstens so gering zu halten, wie irgend möglich.

Hier kam der kostenbeamtete Rechtsfleger auf eine tolle Idee: Wenn der Verteidiger die Berufung begrenzt hat, und zwar im zweiten Termin, dann hätte er das doch auch schon im ersten Termin tun können. Dann wäre der zweite Termin entbehrlich gewesen. Und er streicht dem Verteidiger eine von zwei Terminsgebühren. 270,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Außerdem hätte der Verteidiger dann zum zweiten Termin die Gerichtsakte auch nicht ergänzend kopieren müssen. Zack, nochmal um rund 50 Euro gekürzt.

Also: Wenn der Staatsanwalt beim ersten Mal nicht so stur gewesen wäre, wären diese Kosten tatsächlich nicht entstanden. Aber daß ich für lau zum Gericht laufe … soweit bin ich noch nicht. Nur beschäftigen sich mit dieser Sache (neben den Lesern dieses Beitrags) auch noch drei qualifizierte Richter beim Landgericht damit. So spart man Kosten!

Allgemeines | 9 Kommentare

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile

Du durchsuchst gerade das Archiv von Kanzlei Hoenig Info nach Beiträgen vom Dezember 2008.