Archiv für Juli 2009
Samstag, 25. Juli 2009
Das Dauerbrennerthema unter den Strafverteidigern
Vom (Un-)Sinn der schriftlichen “Strafprozessvollmacht”
wird von den Strafverteidigern Jes Meyer-Lohkamp, Hamburg, und Nikolai Venn, Berlin, noch einmal ausführlich diskutiert in einem Aufsatz, der in der aktuellen StaFo (2009, Heft 7, Seite. 265) erschienen ist.
Die Autoren kommen zu dem einzig sinnvollen Ergebnis. Da der Strafverteidiger in der Regel nicht verpflichtet ist, seine Bevollmächtigung durch Vorlage einer Urkunde nachzuweisen gilt der übliche Satz:
Es kommt darauf an.
Meyer-Lohkamp und Venn formulieren es so:
Vorzugswürdig erscheint es, im Einzelfall das Für und Wider der Vorlage einer schriftlichen “Strafprozessvollmacht” im Mandanteninteresse gegeneinander abzuwägen.
Es gibt ein paar Vorteile, die schriftliche Vollmacht abzugeben; aber es gibt eben auch gefährliche Nachteile für den Mandanten. Das muß am konkreten Fall geprüft werden. Der Aufsatz gibt dazu noch einmal wertvolle Hinweise, die hier, da und dort in anderer Form bereits angesprochen wurden.
Und dann ist da noch ein weiterer Grund, dem stumpfen Verlangen von Behörden und Gerichten nicht nachzugeben. Höflich und dem Forum angemessen formulieren es Meyer-Lohkamp und Venn so:
Unabhängig von diesen Erwägungen, die (je nach Sachlage) gegen oder für die Vorlage einer “Strafprozessvollmacht” sprechen können, verbietet es zu guter Letzt die Errungenschaft der Freien Advokatur, der Aufforderung, eine Vollmacht vorzulegen, unkritisch bzw. in vorauseilendem Gehorsam nachzukommen und dem in einer solchen Aufforderung enthaltenen Misstrauen gegenüber der Erklärung des Verteidigers, er habe die Verteidigung des Beschuldigten übernommen, Vorschub zu leisten.
Etwas legerer könnte man auch sagen:
Strafverteidiger sind keine Tanzbären, die man am Nasenring durch die Manege führen kann.
Vollmacht |
Freitag, 24. Juli 2009
Daß die Gerüchte in’s Kraut schießen, wenn ein Prominenter aus (noch) ungeklärter Ursache seinen finalen Abgang von der Bühne gemacht hat, ist nicht verwunderlich. Nun aber nimmt die Küche Gestalt an:
Jacksons Tod war “fast sicher” Mord
titelt T-Online und wird von Herrn Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg im Beck Blog zitiert. Es wird berichtet,
dass sich die Strafverfolgungsbehörden “fast sicher” seien, der King of Pop wurde ermordet.
Nun, denn: Das Thema M.J. wird dann also noch eine längere Zeit die Sommerlöcher in den Blätter und Blogs stopfen.
Allgemeines, Strafrecht |
Freitag, 24. Juli 2009
Beim Aufräumen fiel mir das folgende Verwarnungsgeldangebot der tschechischen Polizei in die Hände. Man meinte, ich sei zu schnell gefahren zu sein. Kann nicht sein, aber mir glaubt ja keiner.
Irgendwie muß ich dann aber doch vergessen haben zu bezahlen. Das ist sonst gar nicht meine Art.


So ich sie ärgern, und die 500 Kronen jetzt noch überweisen?
In eigener Sache, Ordnungswidrigkeitenrecht |
Donnerstag, 23. Juli 2009
führt zu brillanten Kommentaren (Nr. 95 ist der Hit!).
Chapeau!
Allgemeines |
Donnerstag, 23. Juli 2009
freischuß, das ultimative Magazin aus der Verlagsgruppe C.F. Müller für Studierende, stellt seinen Lesern (auf Seite 17) eine ultimative Auswahl ultimativer Blawgs vor:
An diesem Ranking sollte sich Matthias Klattenbach ‘mal ein Beispiel nehmen.
In eigener Sache |
Donnerstag, 23. Juli 2009
In einer Bußgeldsache, die allein deswegen weltbewegende Bedeutung hat, weil sie vor Richter K. verhandelt wird, soll eine Polizistin als Zeugin aussagen. Sie wurde zu 12.00 Uhr geladen und sie ist auch rechtzeitig von ihrer Dienststelle losgefahren.
Es war nicht vorauszusehen, daß es auf der Strecke nach Moabit mal wieder einen Stau gab, weil irgend ein Polit-Promi in einem schwarzen Auto in Begleitung von reichlich Motorradpolizisten in der Stadt herumkutschiert wurde.
Die Polizistin telefonierte noch vor 12 Uhr mit der Geschäftsstelle und kündigte eine Verspätung von maximal 10 Minuten an. Um 12:05 Uhr war sie ihm Saal, also nur fünf Minuten zu spät.
Diese fünf Minuten reichten dann Herrn Richter K., um einen Ordnungsgeldbeschluß gegen die Polizeibeamtin zu erlassen: 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft:.

Richter K. ist übrigens der Richter mit dem Lutschbonbon, dem erst der Herr Direktor des Amtsgerichts mitteilen mußte, daß Verteidiger ihre Laptops ans Stromnetz des Gerichts anschließen dürfen.
Ich habe erstmal eine Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Richter K. wird sich freuen, wieder einmal Post von mir zu bekommen.
Und ich freue mich über dieses Mandat.
… to be continued.
Richter |
Mittwoch, 22. Juli 2009
Aus glücklichen Zeiten, als es noch richtige Männer gab:





Anzeigen aus einem im Oktober 1988 erschienenen Satire-Magazin
Das traut sich heute so keiner mehr.
Off Topic |
Dienstag, 21. Juli 2009
Es war nervtötend. Unsere sonntägliche Runde durch die Hasenheide und den Viktoriapark wurde begleitet von permanentem Geräusch eines Hubschraubers. Über eine Stunde lang knatterte es in der Luft. Heute lese ich den Grund: Die Polizei hat für Nachschub in unseren Mandatseingängen gesorgt:
Bei einem ganztägigen Einsatz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität sind am Sonntag im Volkspark Hasenheide zehn Männer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen worden. Die rund 25 Zivilbeamten hatten insgesamt 24 Menschen überprüft, teilte die Polizei am Montag mit. Die Beamten waren zwischen 10 und 23 Uhr mit Rauschgiftspürhunden und Polizeihubschraubern im Einsatz. Durch die Informationen aus der Luft sei es möglich gewesen, Drogenhändler und -käufer festzustellen und zu beobachten, hieß es.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Wir sind unbehelligt durch den Park gekommen.
Kreuzberg, Polizei |
Dienstag, 21. Juli 2009
Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zu BILD.de: „Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben.
Es ist schon spannend, welche Umgangsformen manche Strafverfolger pflegen. Erst mal zum Pöpel rennen und dann weiter sehen. Der Beschuldigte und sein Verteidiger können sich ja die Zeitung kaufen, wenn sie wissen wollen, womit sich die Staatsdiener ihre Zeit vertreiben.

Dieser Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring scheint die Spielregeln eines fairen Verfahrens noch nicht ganz verstanden zu haben.
Update:
Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die BILD- Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird.
[...]
Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD- Zeitung.
Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt.
Quelle: Rechtsanwalt Jan Mönikes auf tauss.de
Ich kenne die Interna nicht. Aber der Gedanke an § 353d StGB sollte doch zumindest für ein freundliches Schreiben an die Dienstaufsicht dieses mediengeilen Staatsdieners reichen.
Staatsanwaltschaft |
Dienstag, 21. Juli 2009
In einer recht heftigen Strafsache, die von der Staatsanwaltschaft München betrieben wurde, hat mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt. Es wurde verhaftet, saß nun in Untersuchungshaft und wartete auf seine Verschubung nach München.
Seine Mutter war eine von der unangenehmen Sorte Verwandtschaft, aber sie mochte mich wohl auch nicht besonders. Jedenfalls habe ich den Kontakt zu ihr nicht gepflegt. Das hat sie dann zum Anlaß genommen, einen Kollegen mit der Verteidigung meines Mandanten zu beauftragen. Dieser Kollege hat die Mutter einst in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten.
Er versuchte in der Vergangenheit mehrfach, die Verteidigung zu entern, was an so einfachen Dingen wie die Vorlage einer von meinem Mandanten unterschriebenen Volllmacht schlicht mißlang. Eine Besuchserlaubnis für die JVA Moabit hat er zwar bekommen, aber erst nachdem mein Mandant bereits in München war.
Irgendwann war es dann soweit. Ich habe die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen können; der Mandant ist wieder nach Berlin zurück. Jetzt bekam ich ergänzende Akteneinsicht, damit ich begründen kann, warum das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen ist.
In der Akte befindet sich das folgende Schreiben des Kollegen an die Staatsanwaltschaft München.

Dem Kundigen stellen sich die Fußnägel auf, wenn er so etwas liest. Und damit meine ich nicht nur die äußere Form dieses Schreibens und die zwei nachgeschobenen updates.
Warum lassen Anwälte nicht einfach die Finger von den Sachen, die sie nicht verstehen? Ich begreif’s nicht.
Verteidigung |