Abmahnung nach Paderborn
28. März 2006
Der Kollege Stoffels aus Paderborn weiß, daß ich mich seit Donnerstag über ihn geärgert habe. Er weiß auch, daß er die Verantwortung für diesen Ärger trägt. Gemeldet hat er sich aber nicht. Weder bei mir, noch bei den anderen Betroffenen. Und entschuldigt hat er sich schonmal gar nicht. Gelegenheit dazu hatte er. Fünf Tage lang.
Jetzt darf er sich gegen meine Abmahnung verteidigen. Vielleicht kommt auf diesem Wege mal ein “Es tut mir Leid!” rüber.
Update am 23.10.06: Wir haben uns geeinigt und wieder vertragen.


15 Kommentare zu “Abmahnung nach Paderborn”
01
Was passiert eigentlich, wenn die Strafe der Unterlassungserklärung fällig wird? Kann man sich das Geld einfach so in die Tasche stecken oder ist es auf irgendeine Weise zweckgebunden? Und wie wird es versteuert?
Grüße
02
Hierbei handelt es sich ja nur um die Gebühren aus der anwaltlichen Tätigkeit. Demzufolge muß die USt abgeführt werden und die Gebühr in die Ergebnisrechnung mit aufgenommen werden, woraus sich dann die ESt errechnet.
03
“Schöner” Verschreiber in Zeile 4:
“in der Sie für eine Veranstaltung am Rande des Strafverteidigers warben”..
Da fehlt doch das “-Tages”, oder nicht?
04
Kostennote eines RA bei Abmahnung in eigener Sache? Hat der BGH da nicht kürzlich entschieden, dass das nicht geht?
BGH I ZR 2/03
Oder greift das Urteil etwa nur bei Wettbewerbsverstössen?
05
@2: Die Frage zielte nicht auf die Gebühren ab, sondern auf die Strafe.
06
Man bleibt gespannt.
Ziemlicher Popcornkonsum heute.
07
erst 30. März, dann 31. März mit dem Zusatz “auch”…
Die Daten sind ein wenig verrutscht, oder???
08
“We-blog” ist vermutlich ein weiterer Microsoft-Fehler.
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Richtig zensieren in PDFs für Anfänger (und Anwälte)…
Da stolpere ich doch heute morgen über einen Beitrag im Lawblog, wo Udo über einen Kollegen berichtet, der wiederum einen anderen Kollegen abgemahnt hat.
Anwalt I stellt, scheinbar damit sich auch der geneigte Leser ein Bild von dem Sachverhalt mache…..
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“ob und ggf. an wen Sie diese eMail-Adresse weitergegeben haben.”
Da bin ich ja auf die Antwort gespannt, denn die eMail-Adresse wurde ja, da im CC, an alle Empfänger weitergegeben. Insofern wird das wohl eine lange Aufzählung werden…
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@4: Man kann es ja versuchen
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hmm… eine Abmahnung gegen jemanden, der gar nicht unmittelbarer Verursacher des “Schadens” ist.. ob der Schuss nicht nach hinten losgeht?
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@12: Ich habs so verstanden, dass formal nur wegen des ersten mails abgemahnt wurde, da dies bereits rechtswidrig war, weil mit der Töterlöh-RA keine Geschäftsbeziehung bestand.
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Also, liest sich gut die Abmahnung.
Ich bin ja ein Verfechter, dass Anwälte, die sich in einfach gelagertten Fällen selbst vertreten, ihre Kosten nicht nach RVG berechnen sollten.
GoA-Ersatz nach üblichen Stundensatz berechnet ist m.E. gerichtsfester je höher es die Instanzen geht.
Mehr dazu:
http://sewoma.de/berlinblawg/2006/03/15/sevriens/telefon-spam-oder-findet-frau-franz/
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Ingesamt, könnte meines (nicht juristischen) verständnisses auch noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegen. Zumindest ist mir irgendwas von einem Urteil über einen ähnlichen fall in erinnerung, wo der versender Haftbar gemacht wurde, weil er geheime E-mailadressen über CC verbreitete.
Schade, das nicht alle auf allen Antworten geklickt haben. Das wären dann pro empfänger die anzahl mails der empfänger (=empfängeranzahl hoch 2 mails)
Bei 100Empfängern kommen so schnell 10000 Mails zusammen.
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