Abmahnung nach Paderborn

28. März 2006

Der Kollege Stoffels aus Paderborn weiß, daß ich mich seit Donnerstag über ihn geärgert habe. Er weiß auch, daß er die Verantwortung für diesen Ärger trägt. Gemeldet hat er sich aber nicht. Weder bei mir, noch bei den anderen Betroffenen. Und entschuldigt hat er sich schonmal gar nicht. Gelegenheit dazu hatte er. Fünf Tage lang.

Jetzt darf er sich gegen meine Abmahnung verteidigen. Vielleicht kommt auf diesem Wege mal ein “Es tut mir Leid!” rüber.

Update am 23.10.06: Wir haben uns geeinigt und wieder vertragen. :-)

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15 Kommentare zu “Abmahnung nach Paderborn”

  1. 01

    Was passiert eigentlich, wenn die Strafe der Unterlassungserklärung fällig wird? Kann man sich das Geld einfach so in die Tasche stecken oder ist es auf irgendeine Weise zweckgebunden? Und wie wird es versteuert?

    Grüße

    Oliver J. am 28. März 2006 um 12:29
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  2. 02

    Hierbei handelt es sich ja nur um die Gebühren aus der anwaltlichen Tätigkeit. Demzufolge muß die USt abgeführt werden und die Gebühr in die Ergebnisrechnung mit aufgenommen werden, woraus sich dann die ESt errechnet.

    Peter the man without hair am 28. März 2006 um 12:36
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  3. 03

    “Schöner” Verschreiber in Zeile 4:

    “in der Sie für eine Veranstaltung am Rande des Strafverteidigers warben”..

    Da fehlt doch das “-Tages”, oder nicht? ;-)

    Hendrik am 28. März 2006 um 12:37
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  4. 04

    Kostennote eines RA bei Abmahnung in eigener Sache? Hat der BGH da nicht kürzlich entschieden, dass das nicht geht?

    BGH I ZR 2/03

    Oder greift das Urteil etwa nur bei Wettbewerbsverstössen?

    stefan am 28. März 2006 um 12:53
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  5. 05

    @2: Die Frage zielte nicht auf die Gebühren ab, sondern auf die Strafe.

    Jan Almer am 28. März 2006 um 13:37
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  6. 06

    Man bleibt gespannt.

    Ziemlicher Popcornkonsum heute.

    Axel Eble am 28. März 2006 um 13:48
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  7. 07

    erst 30. März, dann 31. März mit dem Zusatz “auch”…

    Die Daten sind ein wenig verrutscht, oder???

    chakamoto am 28. März 2006 um 14:41
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  8. 08

    “We-blog” ist vermutlich ein weiterer Microsoft-Fehler.

    Thomas Bliesener am 28. März 2006 um 15:11
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  9. 09

    Richtig zensieren in PDFs für Anfänger (und Anwälte)…

    Da stolpere ich doch heute morgen über einen Beitrag im Lawblog, wo Udo über einen Kollegen berichtet, der wiederum einen anderen Kollegen abgemahnt hat.
    Anwalt I stellt, scheinbar damit sich auch der geneigte Leser ein Bild von dem Sachverhalt mache…..

    adminblogger.de am 28. März 2006 um 19:03
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  10. 10

    “ob und ggf. an wen Sie diese eMail-Adresse weitergegeben haben.”

    Da bin ich ja auf die Antwort gespannt, denn die eMail-Adresse wurde ja, da im CC, an alle Empfänger weitergegeben. Insofern wird das wohl eine lange Aufzählung werden… :-)

    BloggingTom am 28. März 2006 um 19:44
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  11. 11

    @4: Man kann es ja versuchen :-)

    Tilman am 28. März 2006 um 20:58
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  12. 12

    hmm… eine Abmahnung gegen jemanden, der gar nicht unmittelbarer Verursacher des “Schadens” ist.. ob der Schuss nicht nach hinten losgeht?

    Alhelor am 29. März 2006 um 00:25
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  13. 13

    @12: Ich habs so verstanden, dass formal nur wegen des ersten mails abgemahnt wurde, da dies bereits rechtswidrig war, weil mit der Töterlöh-RA keine Geschäftsbeziehung bestand.

    Tilman am 29. März 2006 um 07:45
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  14. 14

    Also, liest sich gut die Abmahnung.

    Ich bin ja ein Verfechter, dass Anwälte, die sich in einfach gelagertten Fällen selbst vertreten, ihre Kosten nicht nach RVG berechnen sollten.

    GoA-Ersatz nach üblichen Stundensatz berechnet ist m.E. gerichtsfester je höher es die Instanzen geht.

    Mehr dazu:
    http://sewoma.de/berlinblawg/2006/03/15/sevriens/telefon-spam-oder-findet-frau-franz/

    dpms am 29. März 2006 um 07:50
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  15. 15

    Ingesamt, könnte meines (nicht juristischen) verständnisses auch noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegen. Zumindest ist mir irgendwas von einem Urteil über einen ähnlichen fall in erinnerung, wo der versender Haftbar gemacht wurde, weil er geheime E-mailadressen über CC verbreitete.

    Schade, das nicht alle auf allen Antworten geklickt haben. Das wären dann pro empfänger die anzahl mails der empfänger (=empfängeranzahl hoch 2 mails)

    Bei 100Empfängern kommen so schnell 10000 Mails zusammen.

    frustblogger II am 29. März 2006 um 14:45
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