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	<title>Kommentare zu: Anwaltshaftung</title>
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	<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 19:40:24 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Gewürzgurkenschmiersalat</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/anwaltshaftung/comment-page-1#comment-11881</link>
		<dc:creator>Gewürzgurkenschmiersalat</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2007 20:45:00 +0000</pubDate>
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		<description>Applaus! Das Pfänden solcher Ansprüche gehört zu meinen Lieblingssportarten. Meist empfinde ich das auch als gerechte Strafe dafür, daß ich den Mist in den Schriftsätzen der "Kollegen" durchlesen mußte.

Zur Beweislast:

Die Rechtsprechung arbeitet hier Vermutungen, daß sich Mandanten typischerweise beratungsgemäß verhalten. Wenn seitens des Gegners ein Prozeßverhalten jenseits jeder Vernunft vorliegt, wird vermutet daß ihm sein Anwalt dazu geraten oder ihn jedenfalls nicht gewarnt hat. Ob der gegnerische Anwalt diese Vermutung wird erschüttern können, kann man einigermaßen abschätzen, weil man ja schon aus seinen bisherigen Schriftsätzen weiß, ob er's blickt oder nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Applaus! Das Pfänden solcher Ansprüche gehört zu meinen Lieblingssportarten. Meist empfinde ich das auch als gerechte Strafe dafür, daß ich den Mist in den Schriftsätzen der &#8220;Kollegen&#8221; durchlesen mußte.</p>
<p>Zur Beweislast:</p>
<p>Die Rechtsprechung arbeitet hier Vermutungen, daß sich Mandanten typischerweise beratungsgemäß verhalten. Wenn seitens des Gegners ein Prozeßverhalten jenseits jeder Vernunft vorliegt, wird vermutet daß ihm sein Anwalt dazu geraten oder ihn jedenfalls nicht gewarnt hat. Ob der gegnerische Anwalt diese Vermutung wird erschüttern können, kann man einigermaßen abschätzen, weil man ja schon aus seinen bisherigen Schriftsätzen weiß, ob er&#8217;s blickt oder nicht.</p>
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		<title>Von: zweifler</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/anwaltshaftung/comment-page-1#comment-11862</link>
		<dc:creator>zweifler</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2007 10:21:54 +0000</pubDate>
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		<description>Hmm, Sie unterstellen jetzt Ihrem Kollegen, dass er falsch beraten habe. Hat er dies aber nicht, weil er auf das Prozeßrisiko hingewiesen hat, dann geht Ihre Pfändung doch ins Leere. 

Haben Sie Ihren Mandanten darauf hingewiesen? Sonst steht er nachher bei Ihnen vor der Tür und macht seinerseits einen Schadenersatzanspruch geltend.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hmm, Sie unterstellen jetzt Ihrem Kollegen, dass er falsch beraten habe. Hat er dies aber nicht, weil er auf das Prozeßrisiko hingewiesen hat, dann geht Ihre Pfändung doch ins Leere. </p>
<p>Haben Sie Ihren Mandanten darauf hingewiesen? Sonst steht er nachher bei Ihnen vor der Tür und macht seinerseits einen Schadenersatzanspruch geltend.</p>
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	<item>
		<title>Von: arno nym II</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/anwaltshaftung/comment-page-1#comment-11814</link>
		<dc:creator>arno nym II</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2007 09:07:38 +0000</pubDate>
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		<description>als gegner weiß man aber regelmäßig nicht, wozu der andere Anwalt geraten und worauf er hingewiesen hat.

Die Pflichtverletzung muß dann immer noch der eigene Mandant beweisen. Erfolgsaussichten hängen letztlich davon ab, wie kooperativ der frühere Gegner heute ist. Wenn sowohl früherer Gegner als auch dessen Anwalt mauern siehts doch eher mau aus.....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>als gegner weiß man aber regelmäßig nicht, wozu der andere Anwalt geraten und worauf er hingewiesen hat.</p>
<p>Die Pflichtverletzung muß dann immer noch der eigene Mandant beweisen. Erfolgsaussichten hängen letztlich davon ab, wie kooperativ der frühere Gegner heute ist. Wenn sowohl früherer Gegner als auch dessen Anwalt mauern siehts doch eher mau aus&#8230;..</p>
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		<title>Von: dpms</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/anwaltshaftung/comment-page-1#comment-11813</link>
		<dc:creator>dpms</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2007 08:41:48 +0000</pubDate>
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		<description>Im Rahmen der Inzidenterprüfung wird doch genau zu prüfen sein, ob der Anwalt seine (Beratungs-)Pflicht verletzt hat. Wer muss was beweisen?

Muss dein Mandant beweisen, dass der Anwalt zur aussichtslosen Klage geraten hat. Oder muss der gegnerische Anwalt beweisen, dass er von einer Klageerhebung abgeraten hat und sein Mandant dennoch klagen wollte?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Inzidenterprüfung wird doch genau zu prüfen sein, ob der Anwalt seine (Beratungs-)Pflicht verletzt hat. Wer muss was beweisen?</p>
<p>Muss dein Mandant beweisen, dass der Anwalt zur aussichtslosen Klage geraten hat. Oder muss der gegnerische Anwalt beweisen, dass er von einer Klageerhebung abgeraten hat und sein Mandant dennoch klagen wollte?</p>
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