Es gibt eine Menge Möglichkeiten, ohne Arbeit an das Geld anderer Leute zu kommen. Die meisten dieser Möglichkeiten sind strafbar, einige wenige bewegen sich im grauen Bereich und noch viel weniger sind legal.
Eine Möglichkeit hat sich die Berliner Volksbank ausgedacht. Da gibt es nämlich eine Kundin, die hat seit reichlich Jahren dort ein Girokonto. Ein kostenloses sogar, weil die monatlichen Zahlungseingänge im satten vierstelligen Bereich liegen. So weit, so zufriedenstellend.
Bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge fiel der Kundin Anfang diesen Jahres auf, daß die Berliner Volksbank plötzlich, ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen hatte. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Bank führte ebenfalls nicht dazu, diesen unkommentierten Griff ins Konto zu erklären.
Deswegen schrieb die Kundin an die Bank und bat um eine Erläuterung. Das war am 5. Februar. Statt sich die Sache anzuschauen und der Kundin zu erklären, warum man ihr nun die 5 Euro berechnet, schickt das Qualitätsmanagement der Kundin am 8. Februar einen Brief:
Seitdem schweigen die Qualitätsmanger der Berliner Volksbank.
Die Kundin bat mich, die Sache zu übernehmen, und der Bank auch einen Brief zu schreiben. Das habe ich hiermit nun getan.
Ich frage mich aber jetzt noch: In welche Kategorie der Abzocke gehört das Verhalten der Bank: Strafbar? Grau? Erlaubt?
Deutschlands größtes Pokerturnier in Berlin ist am Sonnabendnachmittag überfallen worden. Die maskierten und bewaffneten Täter hätten Geld erbeutet und seien damit geflüchtet, sagte eine Polizeisprecherin.
Alle hatten Glück: Die Räuber entkamen mit einer unbekannten Summe Bargeld, ernsthaft verletzt wurde niemand und das Pokerturnier konnte fortgesetzt werden. Und das Hyatt steht im Rampenlicht.
Jetzt müssen die Ermittlungsbehörden nur noch die Räuber erwischen (die angeblich einen (Groß-?)Teil ihrer Beute verloren haben sollen). Dann ist alles wieder gut.
Unser Regierender Bürgermeister hat sich den Müll in der Stadt zu eigen gemacht. Gestern besuchte er die BSR und lies sich zeigen, wie man mit einem Besen umgeht.
Der tote Terrorist Acme Achmet ist zwar schon ein paar Tage alt. Aber unsterblich. Der Gag mit den katholischen Priestern (ab ca. 06:00) ist gerade mal wieder aktuell.
(Ich brauchte einen neuen Klingelton für eine Gruppe nervender Anrufer.)
Letzte Nacht ist einer der schillernsten Persönlichkeiten der deutschen Netzgemeinde freiwillig aus dem Leben geschieden. Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich letzte Nacht erschossen.
Die Partnerin des Mandanten bat mich, ihm ein wenig Geld auf sein Haftkonto in der Untersuchungshaftanstalt zu überweisen. Sie stellte uns dafür 150 Euro zur Verfügung.
Die Sorgen unserer Mitarbeiterin waren nicht berechtigt. Dem Mandanten wird kein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
Eigentlich wollte ich eine weitere Leistung bei diesem Provider buchen. Auf seiner Website begrüßte mich dann aber diese aktuelle Meldung:
Wenn ich mir überlege, nicht nur am 11.2. und am 15.2. im Notfall keinen Ansprechpartner ans Telefon zu bekommen, sondern mich auch an den jeweils folgenden Tagen mit verkaterten Mitarbeitern auseinander setzen zu müssen, werde ich nachdenklich.
Mit solchen Pappnasen sollte man besser keine Geschäfte machen. Oder?
Liebe Mandanten, uns erreicht man rund um die Uhr, auch an Tagen, an denen sich Mitarbeiter anderer Serviceunternehmen sinnlos besaufen, nur weil es so im Kalender so steht.
Im vergangenen Monat machte Google bekannt, man sei am 12. Januar Opfer eines raffinierten Hacker-Angriffs geworden.
Chinesische Hacker hätten es bewerkstelligt, Google und 20 weitere große Unternehmen aus den Bereichen Internet, Finanzen, Technologie und Medien zu hacken. Den Suchmaschinen-Betreiber habe es hierbei besonders hart getroffen. So sei ans Tageslicht gekommen, dass zahlreiche Google-Mail-Konten von chinesischen Menschenrechtsaktivisten ausgespäht wurden. Auch seien unheilbringende Schadprogramme zum Einsatz gekommen.
Google wolle den Vorfall nicht auf sich sitzenlassen. Um die Hack-Angriffe aufzuklären und weitere Überfalle solcher Art vorzubeugen, hat der Software-Gigant nun den US-Geheimdienst NSA (National Securtiy Agency) eingeschaltet.
Über einen Mandanten, den ich gleich zweimal vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht verteidigt habe, berichtet Berlin Kriminell. So ein wiederholter Auftritt eines Angeklagten beim Schwurgericht ist eigentlich höchst selten, urteilt diese Spezialkammer des Landgerichts doch über solche Taten, die auf das Ende des Lebens eines Geschädigten gerichtet sind, also – knackig formuliert – über Mord und Totschlag.
Auch wenn ich nie den Blick auf die Geschädigten in einem solchen Verfahren verliere, so ist es doch meine eigentliche Aufgabe als Verteidiger, das Wohl und Wehe des Mandanten im Auge zu behalten. Und bei diesem Mandanten, mit dem ich auch nach der Verbüßung seiner ersten Freiheitsstrafe noch Kontakt hatte, muß ich sagen, daß er die zweite Tat nicht verdient hat.
Und was er auch nicht verdient hat – darüber berichtet Berlin Kriminell nicht – war ein solches Verfahren. Zunächst wurde ihm in dem Haftbefehl, der unmittelbar nach der Tat verkündet wurde, eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde daraus später u.a. der Tatvorwurf eines versuchten Totschlags.
Diese Änderung des Tatvorwurf teilte die Haftrichterin unserer Mitarbeiterin telefonisch mit – allerdings fehlte bei dieser Information das Wort “Versuch“; mir teilte die Mitarbeiterin dann folgerichtig mit, daß der Geschädigte nach Mitteilung der Richterin verstorben sei. Als ich dies dem Mandanten, der mittlerweile zwei Wochen in der Untersuchungshaft saß, sagte, brach er zusammen. Er sah dem Termin für die Verkündung des neuen Haftbefehls mit großer Furcht entgegen.
Die Haftrichterin hat sich ob dieses Mißverständnisses bei ihm entschuldigt, konnte damit aber das, was dadurch bei ihm angerichtet wurde, nicht wieder reparieren.
Ein weiterer stark emotional besetzter Moment war die Begegnung meines Mandanten mit dem Geschädigten im Gericht. Die Entschuldigung, um die mein Mandant am Ende der Vernehmung bat, war erkennbar ehrlich gemeint und berührte alle Anwesenden, auch den Staatsanwalt – der nach Verkündung des Urteils meinem Mandanten die Hand gab, und sich den guten Wünschen des Gerichts anschloß.
So böse wie die Tat war, es gab keinen Grund, diesem Mann, der in der Obhut einer psychisch kranken Mutter aufgewachsen ist, nicht dabei zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Ich bin sicher, das wird ihm mit professioneller Hilfe in den nächsten Jahren gelingen.
Am 7. Januar 2005 verstarb der in Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können.
Über Mouctar Bah, der väterliche Freund von Ouri Jallow, seine Bemühungen um die Aufklärung des Vorfalls und seine Erfahrungen in Dessau berichtet heute Michael Bartsch in der taz:
Mit seinem Engagement gilt er Behörden wie auch Einwohnern in Dessau offenbar als Störenfried. Um sein 2003 in der Naumannstraße im südlichen Stadtzentrum Dessaus eröffnetes Telecafé ist eine Art Stellvertreterkrieg entbrannt. Es ist zum Anlaufpunkt für viele hier lebende Afrikaner geworden. Doch es gab Nachbarn, die sich über “Negerpisse” beschwerten und auch mal tätlich wurden, und es gab mehrere Anzeigen gegen Inhaber Bah, die jedoch alle ins Leere liefen.
Auch die Stadtverwaltung sieht ihn offenbar als Nestbeschmutzer an. Unter dem Vorwand, den Drogenhandel zu begünstigen, wurde Bah wegen “charakterlicher Nichteignung” die Lizenz für den Laden entzogen.
Soweit die Stimmung in Desslau, in deren Kontext auch das Urteil des Landgerichts zu sehen ist.
Offenbar ist es dem Landgericht Dessau-Roßlau in seinem Urteil vom 8. Dezember 2008 nicht gelungen, Mouctar Bah und den Bundesgerichtshof davon zu überzeugen, sauber gearbeitet zu haben. Der BGH begründet in der Pressemitteilung die Aufhebung des schlampig begründeten Urteils des Landgerichts:
Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes “Anschmoren” des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.
Die Geschichte wird – fünf Jahre nach dem Tod von Ouri Jallow – nun in Magdeburg wieder neu verhandelt. Es bleibt zu hoffen, daß das dortige Landgericht die Chance erkennt und wahrnimmt, die Umstände des Todes mit der gebotenen emotionsfreien Sorgfalt aufzuklären.
Dies steht nicht zuletzt auch im Interesse der Dessauer Polizei, um deren Ansehen sich Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bemüht, der das Bild der Polizei in Sachsen-Anhalt generell zu verbessern versucht.