Archiv für die Kategorie 'GEZ'

Haushaltsgebühr der GEZ

Mittwoch, 9. Juni 2010

Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät gezahlt werden; dann komme es nicht mehr darauf an, wie
viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Darauf soll sich die Rundfunkkommission der Länder geeinigt habe, berichtet die Berliner Morgenpost.

Ich fürchte, das gibt neuen Ärger.

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Die GEZ, das Internet und die “Zensur”

Samstag, 2. Januar 2010

Da gibt es einen Gebühren-Nicht-Zahler, Bernd Höcker ist sein Name. Er hat sich nicht nur über die GEZ geärgert – wie viele andere auch -, sondern er hat über seinen Ärger geschrieben. In Büchern und im Internet unter www.gez-abschaffen.de, wo er über seine “Zwangsanmeldung” bei der GEZ berichtete.

Juristisch unbedarft hat er sich dabei ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt, die Profis von der GEZ haben seine Archillesferse entdeckt und dem Spatz mit einer Kanone die weitere Verbreitung seiner Meinung untersagt. Dabei ist nicht die GEZ auf Herrn Höcker losgegangen, auch nicht der NDR, mit dem Herr Höcker zu tun bekommen hatte. Sondern der NDR-Jurist Klaus Siekmann, mit dem sich Herr Höcker angelegt hat.

Dieser Herr Klaus Siekmann macht nun das, was er an der Uni und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gelernt hat: Er beantragt und bekommt gerichtliche Hilfe, mit der er Herrn Höcker das Blogger-Leben schwer machen will. Und zwar kam die Hilfe von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (325 O 200/09), die in einschlägigen Kreisen durchaus als bekannt gilt für ein – naja, sagen wir – gewöhnungsbedürftiges Verhältnis zur Meinungsfreiheit.

Das geht natürlich erst einmal in die Kosten und deswegen kommt Herr Höcker auch mit den üblichen Mitteln nur schlecht weiter. Er hat sich dem Zwischenergebnis gebeugt und seine Berichterstattung aus dem Netz genommen (deswegen gibt es oben auch nur den Link auf Archive.org)

Nun berichten andere zunächst über das Verfahren und Herr Höcker hat sich irgend einen Käse ausgedacht, mit dem er eine Retourkutsche beladen will. Ob das eine schlaue Idee ist, wird sich zeigen.

Und ob es von Herrn Klaus Siekmann so schlau war, sich mit juristischen Mitteln gegen den rebellischen Herrn Höcker zu wehren, wird ihm gewiß irgendwann eine gewisse Frau Streisand erklären.

Weitere Berichte über diesen Fall finden sich im Lawblog, im Blog Internet-Law des Kollegen Thomas Stadler, im Gulli und bei MMnews.

Update:
Eine weitere – lesenswerte – Kommentierung dieses “Eklats” findet sich beim/im Rechtsanwalt Markus Kompa – Blog zum Medienrecht.

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Erinnerungsschreiben

Freitag, 7. August 2009

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden
damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Mich stören diese Erinnerungsschreiben nicht. Immer her damit!

Und überhaupt: Ich fülle nichts aus und unterschreibe nichts, wozu ich nicht verpflichtet bin:

… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Hinterher mache ich noch falsche Angaben, und dann? Wer zahlt den Strafverteidiger?

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Rabiate Imagepflege der GEZ

Freitag, 24. August 2007

So bezeichnet Spiegel Online das unerträgliche Verhalten der Gebühreneinzieher, über das ich gestern hier im Blog berichtet habe.

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Abmahnung wegen “GEZ-Gebühren”

Donnerstag, 23. August 2007

Die GEZ ist nun auch unter die Abmahner gegangen.

RA Kadelke berichtete darüber und bezieht sich dabei auf einen Beitrag der akademie.de. In jenem Beitrag heißt es:

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”.

Ich frage mich, welcher Teufel die Leute bei der Gebühreneinzugszentrale geritten hat, damit die auf so ein schmales Brett kommen.

Man schaue sich nur das hier einmal an und urteile selbst über die “Rundfunk- und-nun-auch-Abmahn-Gebühren-Eintreiber”:

“GEZ GEBÜHREN” bei der GEZ,
“GEZ-Gebühr(en)” beim MDR sowie
hier und hier beim WDR.

Hallo?! Negatives Image? Geht’s noch??


Danke an Rechtsanwalt Michael Seidlitz für die Hinweise auf die Seiten der GEZ, des MDR und des WDR.

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GEZ – Die Jagd kann beginnen

Donnerstag, 1. Februar 2007

Für Anmeldepflichtige beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereit gehalten wird. Aufgrund der Übergangsregelung bis zum 31.12.2006 begann die Anmelde- und Zahlungspflicht für Internet-PC aber erst mit dem 1. Januar 2007.

Heute, am 1. Februar 2007, ist der erste Monat abgelaufen, was gemäß § 9 RGebStV bei unterlassener Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit begründet. Wenn die Geräte weiterhin nicht angemeldet werden sollten, müssen Bußgeldverfahren befürchtet werden.

Quelle: maas_rechtsanwälte

Es könnten nun Bußgeldverfahren gegen die säumigen GEZ-Muffel eingeleitet werden. Wie man die Verteidigung aussehen könnte, wurde hier schon einmal veröffentlicht.

Dort war zu lesen:

Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.

Auf die ersten Verfahren bin ich gespannt.

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GEZ – zu nichts verpflichtet

Montag, 4. Dezember 2006

Das Verhalten der Gebühreneinzieher erinnert mich doch stark an das Vorgehen der Betreiber von Abo-Fallen. Erst kommt eine Bitte, dann eine Aufforderung und dann die Drohung. Alles recht groß, laut und deutlich geschrieben. Insbesondere die Drohung mit dem

Bussgeld

heben die Eintreiber gern hervor. Das Servicetelefon und der Faxanschluß haben jeweils 0180er-Nummern. Und überhaupt:

Anmelden ist Pflicht

Und wer liest die letzten vier Zeilen der drei lauten Seiten? Eigentlich niemand, denn im Gegensatz zu der 12 Punkt großen Schrift des Anschreibens

Anmeldung

kann man die 5 Punkt Schrift des wichtigsten Hinweises in diesem Dohrbriefen kaum lesen. Jedenfalls nicht ohne Lupe:

Zu nichts verpflichtet

Zum Mitschreiben:

… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Also kommen die Drohbriefe eben genau dort hin, wo sie hingehören.

Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluß:
Wer schwindelt (und dabei erwischt wird), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn man nichts sagt, obwohl man was sagen müßte (und dabei erwischt wird), begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die nur auf Antrag verfolgt werden kann (nicht: muß).

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Zum letzten Mal die GEZ

Dienstag, 22. August 2006

Die GEZ läßt nicht locker. Im Mai kam die erste Frage, dann im Juni die zweite.

Mit Schreiben vom 17.8.06 erinnert der Gebühreneintreiber ein weiteres Mal. Das dürfte es dann aber endgültig gewesen sein. Schließlich heißt es: “Letzte Erinnerung

Und überhaupt: Die Eintreiberzentrale selbst weist doch in ihrem Fragebogen zwar extrem klein gedruckt und ganz unten auf der Seite versteckt, aber doch noch ausdrücklich darauf hin, daß man gar nicht antworten muß, wenn man kein Gerät zum Empfang bereit hält:

Nur wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Ganz besonders wichtig erscheint mir dann noch dieser Hinweis in dem Fragebogen:

Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Demnach scheint es sogar wesentlich gefährlicher zu sein zu antworten, als nicht zu antworten. Aha.

Also: Zwei Löcher in die linke Seite des Briefes und ab damit in das Familienalbum.

GEZ | Keine Kommentare

Organisierter Kampf gegen die GEZ-Abzocke

Freitag, 28. Juli 2006

Der Widerstand gegen die Zwangsabgaben für Computer formiert sich; es werden Unterschriften im weltweitern Netz gesammelt. Auf der Website der Widerständler unter www.pc-protest.de heißt es:

Die für kommendes Jahr geplanten Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler und Unternehmen sollen für den internetfähigen PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt dieses Vorhaben Abermillionen Euro ein.

Unser Ziel ist, KEINE Gebühren zahlen zu müssen, wenn PC’s NICHT für Radio oder Fernsehen genutzt werden.

Wir sind ein kleines Netzwerk aus Rechtsanwälten, empörten Nutzern, kreativen Köpfen, PR-Agenturen und vielen mehr. Wir suchen nach einer Lösung und sind uns sicher, dass wir die auch finden. Wir setzen uns für eine Aussetzung der oben genannten Regelung bis auf weiteres und für eine gerechte Erhebung der Rundfunkgebühren ein!

Mit dieser Website möchten wir zeigen, dass wir uns mit den Plänen der GEZ nicht stillschweigend abfinden werden. Aus diesem Grund sammeln wir Unterschriften und leiten diese an die entsprechend verantwortlichen Stellen und Behörden weiter.

Gib uns Deine Stimme oder setze einen Protest-Banner auf Deine Website!

Meine Stimme hat das kleine Netzwerk. Denn:


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Die GEZ fragt noch einmal

Montag, 3. Juli 2006

Mein Mandat ist meinem Rat gefolgt, den ich ihm erteilt hatte, als die GEZ zum ersten Male fragte. Deswegen hat er wohl auch noch einmal Post von der GEZ bekommen. Diesmal bitten die Gebühreneintreiber den Mandanten

erneut, uns den ausgefüllten ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe.

Ok, wenn das alles nur Zeit, Geld und Mühe kostet: Warum lassen die meinen Mandanten nicht in Ruhe? Ist doch ganz einfach. Oder habe ich das etwas flasch [tm] verstanden?

GEZ | 1 Kommentar

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