Montag, 3. Juli 2006
Mein Mandat ist meinem Rat gefolgt, den ich ihm erteilt hatte, als die GEZ zum ersten Male fragte. Deswegen hat er wohl auch noch einmal Post von der GEZ bekommen. Diesmal bitten die Gebühreneintreiber den Mandanten
erneut, uns den ausgefüllten ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe.
Ok, wenn das alles nur Zeit, Geld und Mühe kostet: Warum lassen die meinen Mandanten nicht in Ruhe? Ist doch ganz einfach. Oder habe ich das etwas flasch [tm] verstanden?
GEZ |
Montag, 29. Mai 2006
Seit wann ist Ihr Autoradio angemeldet?
Und erläutert die Frage gleich auch auf zwei Seiten. Und formuliert die Antwort schon vor. Ein adressierter Umschlag für die Antwort liegt auch dabei. Das nenn’ ich vorbildlichen Service!
Ganz toll ist auch der Wunsch:
Bitte prüfen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Dann werde ich meinen Mandanten mal ordentlich beraten.
GEZ |
Donnerstag, 18. Mai 2006
Überquellende Postfächer, eine Flut von Daten und gestresste Mitarbeiter: Seit gut einem Jahr muss die Gebühreneinzugszentrale sämtliche Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebühren selbst bearbeiten. Und das ist viel mehr Arbeit als angenommen. Täglich über 25.000 so genannte Befreiungsanträge.
Quelle: wdr.de
Mir kommen die Tränen.
GEZ |
Mittwoch, 8. Februar 2006
Angeregt durch den Artikel im Spiegel über die bevorstehende GEZ-Abzocke und die dadurch in Gang gesetze erneute Diskussion (z.B. hier bei Udo Vetter) ist mir folgender Gedanke gekommen, welchen Gegenmaßnahmen denkbar sind.
Stufe 1
Zunächst einmal könnte der grundsätzlich Gebührenpflichtige sämtliche Aufforderungen der GEZ, seine Rechner, Handys, Autoradios und sonstiges elektronische Gerümpel anzumelden, schlicht ignorieren.
Stufe 2
Dem Besucher von der GEZ an der Kanzlei- oder Wohnungstür würde wortlos, aber freundlich der Weg nach draußen gewiesen.
Stufe 3
Durch den Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten käme die GEZ zum Schluß, der Pflichtige verheimlicht vorsätzlich oder fahrlässig etwas, was er nach den gesetzlichen Vorschriften eigentlich anmelden müßte. Die Landesrundfunkanstalt würde dann den Antrag nach § 9 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Dem Pflichtigen würde dann ein Bußgeld von 5,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR drohen. Es erginge dann ein Bußgeldbescheid, z.B. beim Ersttäter über 100,00 EUR.
Stufe 4
Der Pflichtige könnte dann Einspruch einlegen, ohne ihn zu begründen; er würde sich sich erst einmal durch Schweigen verteidigen. Irgendwann würde das Verfahren dann vor dem zuständigen Amtgericht landen, das dann den Termin zur Hauptverhandlung anberaumen müßte. In diesem Termin würd dann Beweis erhoben über die Frage, ob der Pflichtige tatsächlich verpflichtet gewesen wäre, die Gebühren zu zahlen. Die Kosten für das Verfahren übernähme ggf. ein Rechtsschutzversicherer.
An dieser Stelle wird es spannend. Geht man einmal mit dem Spiegel von den 800.000 Freiberuflern aus, die diesen Weg bestreiten, bedeutet das die Schaffung einer drei- bis vierstelligen Anzahl von neuen Arbeitsplätzen – bei den Gerichten, nur um die GEZ-Abzocke zu bearbeiten.
Daneben gibt es Millionen von weiteren PC- und Handy-Nutzern … auf die laut Spiegel zutreffen könnte:
dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlungsmoral noch weiter untergraben – wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln.
Deswegen meine ich, die ganze Aufregung ist nicht notwendig. Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.
GEZ, Ordnungswidrigkeitenrecht |
Montag, 24. Oktober 2005
Nach dem landläufigem Vorurteil sind es ja eigentlich immer die Verteidiger, die Gerichtsverhandlungen platzen lassen. Ich hatte aber jüngst einen Fall, da war die GEZ “schuld”, daß wir (beinahe) nicht verhandeln konnten.
In einer Bußgeldsache sollte der Mandant durch eine Video-Aufzeichnung “überführt” werden. Immerhin ging es für den Berufskraftfahrer um ein Fahrverbot. Es wurde vor ein kleines Amtsgericht in der Nähe von Wolfsburg geladen, Verteidiger und Betroffener sind aus Berlin angereist. Auch die Zeugen, zwei Polizeibeamte, waren gekommen. Und ein Sachverständiger. Der Richter war auch da. Wer oder was fehlte? Der Videorekorder und das Fernsehgerät!
Zwei Tage zuvor war die GEZ beim Gericht erschienen (ohne Ladung). Und meinte, da werde ein Gerät zum Empfang bereit gehalten. Um weiteren Schaden vom Lande fern zu halten, hatte der Direktor des Amtsgerichts kurzer Hand verfügt, das Gerät in eine Fachwerkstatt gleich nebenan zu geben, um das Empfangsteil in dem Rekorder still legen zu lassen …
Stoff genug für eine “praktikable” Lösung des Falles. Den Mandant hat’s gefreut. Danke, GEZ!
GEZ, Ordnungswidrigkeitenrecht |