Archiv für die Kategorie 'Mandanten'

Kurz vor dem Wochenende …

Freitag, 12. März 2010

… noch schnell eine gute Nachricht an den Mandanten:

Keine große Sache für uns, aber für den Mandanten ein Stein von der Größe eines 乔戈里峰, der ihm da irgendwo ‘runter gefallen ist.

Es ist besser, gute Nachrichten zu überbringen. Für schlechte sollen schon manche Verteidiger Überbringer hingerichtet worden sein.

Mandanten | 10 Kommentare

Die Auflösung – Wie würden Sie bestrafen

Montag, 1. März 2010

Ich hatte über einen bemerkenswerten Fall berichtet, in dem es um einen mehrfach vorbestraften Mandanten ging, der vier Bewährungsstrafen “offen” hatte.

Nun stand er erneut vor Gericht wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt. In der ersten Instanz hatte die Sitzungsvertreterin eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung beantragt.

Da es nach mehrstündiger Verhandlung, in der drei Zeugen vernommen und der Betreuer des Mandanten angehört wurden, mehrere “Gespräche außerhalb des Protokolls” gegeben hatte, konnte ich auf einen konkreten Antrag verzichten. Ich ahnte, daß die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren werde und wollte mir auf diesem Wege alle Optionen der Verteidigung in der Berufungsinstanz offen halten.

Der Mandant wurde im August 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. 50 Tagessätze. Bingo! Aber ich brauchte keine Glaskugel, um zu erkennen, daß das Urteil nicht halten wird.

Aus den Gründen:

Der 33 Jahre alte Angeklagte ist ledig und hat keine Kinder. Er ist zu 50 % geistig behindert und steht unter Betreuung. Er arbeitet 35 bis 38 Stunden wöchentlich in einer Behindertenwerkstatt in Kleinstadt und erhält hierfür 119,00 Euro monatlich. Die Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigt er gemeinsam mit seinem Einzelfallhelfer. Wöchentlich stehen ihm hierfür 50,00 Euro zur Verfügung. Seit dem Jahr 2008 nimmt er an einer Gruppentherapie der Suchtberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kleinstadt teil. Der regelmäßige Besuch der Gruppensitzungen ist für ihn allerdings mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden, weil er über 15 km von Kleinstadt entfernt wohnt und öffentliche Verkehrsmittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Er versucht derzeit, in eine andere Therapiegruppe, die sich jeweils Freitags abends trifft, zu wechseln, weil er das Wochenende frei hat. Die Therapie hat ihm geholfen, seinen Alkoholkonsum zumindest zu reduzieren.

Soweit zu den persönlichen Verhältnissen. Zur Strafzumessung schrieb das Amtsgericht:

Das Gesetz sieht für vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Das Gericht hat die Strafe nach § 21 StGB in Vernehmen mit § 49 Abs. 1 StGB gemildert, weil nicht auszuschließen war, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war. Damit ergibt sich ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten oder Geldstrafe.

Zwischenbemerkung:
Mit ihrem Antrag hatte die Staatsanwaltschaft also die Höchststrafe gefordert. Dazu muß man aber wissen, daß die Sitzung von einer Referendarin vertreten wurde. Sie hatte die Weisung von ihrem Ausbilder erhalten, eine solche Strafe zu beantragen; der kannte aber eben nur die Akte. Und nicht den Menschen, der hier vor Gericht stand.

Weitere Gesichtspunkte zur Strafzumessung:

Zugunsten des Angeklagten hat das Gericht berücksichtigt, dass er sich in vollem Umfang geständig eingelassen und einsichtig gezeigt hat.

Die Erklärung des Angeklagten in seinem Schlusswort, er werde auch weiterhin versuchen, sich zu ändern, ist glaubhaft, zumal seit der Tat, die bereits mehr als ein Jahr zurückliegt, keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind.

Auch unter Berücksichtigung der zum Teil einschlägigen strafrechtlichen Vorbelastung und des Umstandes, dass der Angeklagte die Straftat während der laufenden Bewährungszeit begangen hat, erschien dem Gericht die Verhängung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je [einstellig] Euro als ausreichend und tat- und schuldangemessen. Denn trotz seiner zahlreichen Vorstrafen ist eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten heute nicht mehr erkennbar.

Zwar hat er in Kenntnis der Strafbarkeit seines Tuns erneut am Straßenverkehr teilgenommen, nachdem er zuvor erhebliche Mengen Alkohols zu sich genommen hatte. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich der Angeklagte in einem Konflikt befindet, weil er einerseits auf die Nutzung seines Fahrrades als Fortbewegungsmittel angewiesen ist, um die täglichen Wege zu seiner Arbeit, die er sehr ernst nimmt und gewissenhaft erfüllt, zurückzulegen, und es ihm anderseits noch nicht gelungen ist, seine Alkoholsucht wirksam zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund erscheint seine Schuld gering. Insgesamt ist das Bemühen des Angeklagten zu erkennen, sein Leben in den Griff zu bekommen und nicht mehr straffällig zu werden.

Es kam erwartungsgemäß die Berufung der Staatsanwaltschaft, ich habe “Anschlußberufung” eingelegt und es folgten zwei Termine vor der Berufungskammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft war vertreten durch einen ausgewachsenen und erfahrenen Staatsanwalt, das Gericht besetzt mit zwei Schöffinnen, die – ebenso wie der Mandant – Tierhalter waren (was im Rahmen der Einlassung des Mandanten – Hundehalter (!) – eine wesentliche Rolle gespielt hat. ;-) ). Also insgesamt eine ideale Besetzung.

Ich hatte ein paar Schriftstücke vorgelegt und ansonsten den Mandanten reden lassen. Er hat es auf seine Art geschafft, die Türen offen zu halten.

Allein sein Vortrag, er habe seit über 2 Monaten keinen Alkohol mehr getrunken und sei nun festen Willens, dies auch künftig nicht mehr zu tun, wollten ihm der Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter nicht so richtig glauben. Meinem entsprechenden Beweisantrag folgend wurde für zweiten Verhandlungstag dann der Betreuer als Zeuge geladen, der all das, was der Angeklagte mit seinen ganz einfachen Worten geschildert hatte, als völlig zutreffend bestätigte.

Es hat ein wenig gedauert, bis das Gericht nach den Schlußvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wieder aus dem Beratungszimmer zurück kam – beide hatten eine Bewährungsstrafe beantragt: sechs Monate der Staatsanwalt, ich habe eine Freiheitsstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt wird, und deren Höhe ich in das Ermessen des Gerichts gestellt habe.

Herausgekommen sind am Ende 3 Monate Freiheitsstrafe, die für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Mandant bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der ihm helfen soll, 30 Stunden Sozialdienste zu leisten.

Der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Angeklagte erklären den Verzicht auf Rechtsmittel. V.u.g.

steht als letzter Satz im Sitzungsprotokoll.

Ich finde, diese Chance hat der Mandant verdient. Und ich bin überzeugt, daß er sich bewähren wird.

Nebenbei:
Meine Anträge in den beiden Instanzen hatte zur Folge, daß die Landeskasse einen Teil der Kosten des Angeklagten übernimmt.

Mandanten, Staatsanwaltschaft, Verteidigung | 15 Kommentare

Wochenend-Lektüre

Sonntag, 21. Februar 2010

Der Mandant sitzt seit längerer Zeit schon in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Ein Gutachten aus dem Jahre 2007 diagnostizierte eine unheilbare psychische Erkrankung.

Eine Diagnose, mit der sich weder der Mandant, noch ich als sein Verteidiger und antragsgemäß dann auch die Strafvollstreckungskammer auf Dauer nicht zufrieden geben wollten.

Es gab dann im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung (§ 67e StGB) ein weiteres Gutachten, diesmal von einem anderen Sachverständigen. Das liegt nun vor …

… und wartet auf die Durcharbeitung. 218 Seiten, prall gefüllt mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen.

Verteidigungen im Vollstreckungsverfahren sind Mandate, bei denen der Stundensatz des Verteidigers denen eines Mc-Jobs in nichts nachsteht – wobei die Kosten der Kanzlei allerdings in unbeeindruckter Höhe weiterlaufen. Trotzdem werden solche Mandate übernommen. Wer hilft den Menschen dort sonst, wenn nicht ein Verteidiger.

Die Hoffnung, daß dann irgendwann ein anderer Job in die Kanzlei kommt, der den Durchschnittslohn des Verteidigers wieder auf ein akzeptables Niveau anhebt, liefert einen weiteren Teil der Motivation, sich mit solcher Arbeit das Wochenende um die Ohren zu schlagen.

Mandanten, Verteidigung | 10 Kommentare

Möchten Sie etwas trinken?

Mittwoch, 17. Februar 2010

Ich hatte dem jugendlichen Mandanten bereits in einer Fortbildungsveranstaltung in seiner Schule mitgeteilt, daß er gegenüber der Polizei nicht aussagen muß und sollte.

Trotz theoretischer Kenntnis dieses Schweigerechts lies er sich ein paar Monate später nicht davon abhalten, einer Ladung der Polizei zu folgen, auszusagen und sich dabei um Kopf und Kragen zu reden. Mit viel Verteidigerarbeit ist es dann gerade nochmal gut gegangen. Ich habe dem Mandanten das mit dem Schweigerecht dann noch einmal ganz individuell erklärt …

Wiederum ein paar Monate später folgt er erneut der Ladung eines Polizeibeamten. Und sagt wieder aus. Und wieder gibt es Arbeit für mich. Das Verfahren läuft noch und es sieht so aus, als wäre seine Aussage wenigstens relativ unschädlich gewesen. Wegen des Schweigerechts haben wir uns dann ein weiteres Mal unterhalten.

Gestern rief mich ein Polizeibeamter ziemlich angesäuert an; er drohte mir, meinen Mandanten aber bei nächsten Mal zu verhaften und mit auf die Wache zu nehmen. Der Polizeibeamte war zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen gerufen worden. Und hatte meinen Mandanten ein paar Fragen gestellt.

Ich bin mir sicher, daß der Mandant es endlich gefressen hat: Fragen von Polizeibeamten sollte man nur dann beantworten, wenn sie einem damit ein Glas Wasser anbieten wollen. Alle anderen nicht.

Mandanten, Polizei | 8 Kommentare

Teures Telefonat

Samstag, 13. Februar 2010

Den Vogel abgeschossen hat ein uns nicht ganz unbekannter Mandant. Man will ihn beim Telefonieren während der Fahrt erwischt haben.

Die Regelbuße dafür beträgt 40 Euro. Er hat jetzt eine Rechnung bekommen, in der die Kosten für dieses Telefonat wegen “Voreintragungen im Verkehrszentralregister… bußgelderhöhend berücksichtigt wurden”.

Für diese 190 Euro hätte er sich eine ganze Telefonzelle kaufen können. Mal sehen, was das Amtsgericht daraus macht.

Mandanten, Ordnungswidrigkeiten | 10 Kommentare

High tech oder Büttenpapier?

Dienstag, 9. Februar 2010

Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

ist in dem von der Kanzlei Dr. Schöne + Pfuhl betriebenen Blog Redtape zu lesen.

Im Grunde möchte ich den Kollegen zustimmen. Auch ich erfreue mich (spätestens seit meiner Aushilfs-Tätigkeit in einer Druckerei) an hochwertigem Papier, das handwerklich sauber bedruckt wurde.

Aber an wen richten sich die Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei? Zunächst einmal an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und (sonstige) Gegner. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man die dortig Beschäftigten mit GOHRSMÜHLE LEINEN, das das per Tiegeldruckverfahren aufgetragene Kanzlei-Logo trägt und mit Wasserzeichen versehen ist, beeindrucken kann und möchte.

Nun gut, es gibt die Mandanten, für die ist ein wenig Show immer gut. Aber brauchen die wirklich das teure Papier, oder ist denen nicht eine handliche Information lieber, die sie auf kurzem Wege erreicht? Wir freuen uns jedenfalls über den Anruf unseres freudig überraschten Mandanten um 17:00 Uhr, der unsere Kanzlei um 16:00 Uhr verlassen und zuhause in seinem eMail-Postkasten bereits unsere Mandatsbestätigung vorgefunden hat.

Es kommt eben drauf an.

In eigener Sache, Mandanten | 5 Kommentare

Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant

Dienstag, 2. Februar 2010

Wie berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten

unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.

Sein Verhalten mir gegenüber hatte durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit seinem Verhalten gegenüber der Polizei, weswegen ich ihn zu verteidigen hatte.

Da ich insoweit doch echt sensibel bin, habe ich auf weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erst einmal verzichtet.

Am 27.1.2010 erreichte uns daher dann der folgende Brief:

… mit Schreiben vom 6.1.2010 forderte ich Sie zur Herausgabe der bei ihnen vorhandenen Akten und Unterlagen auf. Dieser Aufforderung sind Sie ohne Rückmeldung nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf, verbunden mit ihrer Erklärung, dass das Herausgegebene alles bei Ausführung und Geschäftsbesorgung des erteilten Auftrags Erlangte und Angelegte enthält. Sollten Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich an.

Sie werden ihrer Verpflichtung nachkommen indem Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.2.2010, mindestens drei Termine in der Zeit vom 28.1.2010 bis zum 12.2.2010 mitteilen, zu denen ich während der üblichen Geschäftszeiten das Verlangte bei ihnen abholen kann und mir dies dann aushändigen.

Er scheint irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein. Den kann er sich gern hier abholen. Für eine Ablenkung von der Alltags-Arbeit bin ich immer gern zu haben. Aber vielleicht liefert er ja einfach nur noch ein wenig Stoff weitere Blogbeiträge. ;-)

Mandanten | 16 Kommentare

Schwierige Strafmaßverteidigung

Freitag, 29. Januar 2010

Der Mandant wurde der Richterin vorgeführt, die den Erlaß eines Haftbefehls verkünden wollte. Ihm hat das aber gar nicht gefallen und das hat er der Richterin auch mitgeteilt. In dem Protokoll liest sich das so:

Eine Freispruch-Verteidigung war ohnehin nicht mehr sinnvoll, man hatte ihn auf frischer Tat ertappt. Aufgabe der Verteidigung wäre gewesen, ihn mit Blick auf das Strafmaß möglichst “billig” aus der Sache herauszuholen. Nach diesem Protokoll wird das wohl auch nicht mehr gut möglich sein.

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Dann eben nicht

Donnerstag, 28. Januar 2010

Zum Thema “Ihr könnt mich mal!” ein Auszug aus einer Ermittlungsakte:

Gegen 12.15 Uhr wurde durch KHK Bullmann und KK Gluffke die Gefangenensammelstelle aufgesucht, um den Beschuldigten WILHELM BRAUSE verantwortlich zur Sache zu vernehmen.

Der Beschuldigte wurde in Zelle Nr. 7 aufgesucht und schlafend angetroffen. Herr BRAUSE wurde durch mehrfaches lautes Ansprechen geweckt. Ihm wurde erklärt, dass er zur Sache vernommen werden soll. Entsprechend befragt, bestätigte er, sich in der Lage zu fühlen, vernommen zu werden.

Gemeinsam wurde in den Räumen der Dienststelle der Schreibraum aufgesucht, wo Herr BRAUSE auf einem Stuhl Platz nahm. Er fragte, ob er von seinen in den Effekten befindlichen entsprechenden Utensilien rauchen darf. Diesbezüglich wurde auf der Wache durch KK Gluffke nachgefragt. Es wurde bestätigt, dass Rauchverbot besteht und dies dem Beschuldigten mitgeteilt.

Daraufhin erklärte Herr BRAUSE, dass er nicht mehr bereit ist, weiter mit uns zu reden und sich nicht zur Sache äußert. Der Beschuldigte stand auf, verließ den Schreibraum, suchte seine Zelle auf und legte sich schlafen.

Es wurde nicht überliefert, welchen Finger Brause beim Verlassen des Schreibraums in die Höhe streckte.

Ach so: Es ging um einen räuberischen Diebstahl von fünf Flaschen Eierlikör.

Mandanten, Polizei | 4 Kommentare

Ein Dank für den Dank für die Beratung

Freitag, 22. Januar 2010

Aus völlig durchsichtigen Gründen schiebe ich den nachfolgenden Kommentar zu unserem Beitrag Verkehrsteilnahme in der Umweltzone mal nach vorne in die erste Reihe, da wo er hingehört. ;-)

Wollte mich eben kurz bedanken für die nette Beratung!

Mein Anruf kam äusserst kurzfristig drei Stunden vor dem Gerichtstermin (heute) und keiner der Anwälte Ihrer Kanzlei war im Hause… Ja, meine Schuld, hätte ich doch nur früher bei Ihnen angerufen.

Die nette Dame am Telefon konnte mir dennoch ein paar gute Tips geben, wie ich meine Selbstverteidigung in der Verhandlung zur Umweltplakette am Besten aufbauen solle.

Jedenfalls wurde das Verfahren eingestellt – schiesslich konnte ich mich, der ich ja nur Halter meines Fahrzeuges bin, sechs Monate nach dem Parken ohne Plakette nicht mehr wirklich daran erinnern, wer an diesem Tag gefahren ist. Die Politesse wusste es auch nicht, und damit war die Sache klar.

Vielleicht hat auch mein Plädoyer über den Sinn und Zweck des Gesetzes zur “Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen”, der Tatsache dass diese OWI ausschliesslich einer vereinfachten Verfolgung, aber nicht einer vernünftigen Umsetzung des Gesetzes diene, sowie meine Aussage, dass ich die Verhältnismässigkeit des ganzen nicht sehe auch ein übriges dazu getan, dass das Verfahren in 2 Minuten eingestellt wurde. Das ging wirklich schnell.

Besten Dank und schöne Grüße, TMB

Quelle: Kommentar #27

Lieber TMB, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung, die ich gern an die “nette Dame” weitergeleitet habe.

Vorsorglich: Der nächste Anrufer bekommt wieder eine Rechnung für die Beratung. 8-)

Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht | 1 Kommentar

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