Archiv für die Kategorie 'Mandanten'

Kein Lebenszeichen

Montag, 30. August 2010

Dem Mandanten wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er bestreitet den Tatvorwurf massiv.

Dann haben wir von der Staatsanwaltschaft die Akte bekommen. Den Inhalt würde ich gern mit dem Mandanten erörtern, um in einer Verteidigungsschrift den Vorwürfen entgegen zu treten.

Der Mandant meldet sich nicht. Nicht auf einen normalen Brief, nicht auf einen roten Brief, nicht auf die Wannen-Postkarte und auch nicht auf mehrere SMS.

Die Staatsanwaltschaft forderte uns noch ein zweites Mal zur Stellungnahme auf. Der Mandant gibt kein Lebenszeichen.

Es bleibt mir nichts übrig, als – untätig – den Eingang einer Postzustellung abzuwarten: Die Anklageschrift wird kommen. Und das, obwohl der Tatvorwurf durchaus zu entkräften ist. Dann eben erst in der Beweisaufnahme vor dem Gericht.

Für den Mandanten beginnt der count down, wenn er nicht aufersteht : 1. Zustellung der Anklage. 2. Zustellung der Ladung. 3. Vorführung oder Verhaftung (§ 230 II StPO).

Alles vermeidbar, wenn er sich nur mal melden würde.

Mandanten | 9 Kommentare

Extremer Kaffee

Sonntag, 29. August 2010

Es geht nichts über eine leckere Tasse Caffè.

Aber ich weiß nicht, was passieren wird, wenn ich dieses Zeug unseren Mandanten serviere.

In eigener Sache, Mandanten | 4 Kommentare

Überführung zunächst zurückgestellt

Dienstag, 24. August 2010

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, eine verbotene Substanz mit der Post verschickt zu haben. Das Pülverchen war in einem Briefumschlag verpackt, der dann einer CD-Hülle steckte. Die CD wurde ihrerseits dann in einen Umschlag gelegt, der dann von einem DHL-/Postmitarbeiter abgeholt wurde.

Der Absender war ein Fake. Der DHL-/Postmitarbeiter, der die Sendung abgeholt hat, kann sich an nichts mehr erinnern. Der “Empfänger” ist ein Postfach im Ausland. Die Polizei hatte nur eine Telefonnummer auf dem telefonisch erteilten Abhol-Auftrag an die DHL. Anschlußinhaber der Rufnummer war der Beschuldigte. Damit war der Anfangsverdacht vorhanden und ein roter Aktendeckel wurde mit dem Namen des Beschuldigten versehen.

Die Spurensuche auf dem Briefumschlag lieferte kein Ergebnis:

Das eingesandte Untersuchungsmaterial weist keine für die Identifizierung eines Verursachers geeigneten daktyloskopischen Spuren auf.

heißt es in dem Auswertungsbericht des LKA KT (*). Mehr ist erst einmal nicht vorhanden.

Mir wurde die Akteneinsicht gewährt und ich wurde aufgefordert gebeten, binnen zweier Wochen eine Stellungnahme abzugeben.

Aus dem Schlußbericht der Kriminaloberkommissarin (KOK’in) spricht der schiere Glauben an das Gute im Menschen:

Der DHL-Umschlag (Kopie BI. 5 d.A.), sowie die CD-Hülle (Kopie BI. 6 d.A.) wurden ebenfalls als mögliche FA-Spurenträger behandelt. Sie werden bei LKA KT 9999 asserviert. Eine Untersuchung wird zunächst zurückgestellt, da diese ggf. durch eine Einlassung zur Sache durch den Beschuldigten entbehrlich wird.

Angesichts der Beweislage in der Akte erscheint es mir sinnvoll, dem Beschuldigten zu raten, der weiteren Entwicklung schweigend entgegen zu sehen.

Der Optimismus der KOK’in in allen Ehren. Aber sie sollte eigentlich wissen, was ein Strafverteidiger seinem Mandanten empfiehlt, wenn er so einen Schlußbericht auf den Tisch bekommt. Es dürfte wenig Verteidiger geben, die einem Mandanten in dieser Situation zu einer umfassenden Aussage raten – etwa in der Art: Ja, das Koks ist von mir, aber ich wußte nicht, daß der Versandt per Post verboten ist. Oder so.

Die KT mag sich die Spuren auf dem DHL-Umschlag und der Hülle in Ruhe anschauen. Dann sehen wir weiter. Der Beschuldigte ist da völlig entspannt.

(*) Landeskriminalamt Kriminaltechnik

Mandanten, Polizei | 4 Kommentare

Gelernt ist gelernt

Dienstag, 17. August 2010

Frollein F. wurde dabei beobachtet, wie sie mit einem Stoffbeutel, in dem sich Hundefutter und sonstiges Zubehör für Vierbeiner befand, an der Kasse vorbei schlenderte. Die zwei Tüten Milch, die sich in ihrem Einkaufswagen befanden, hat sie bezahlt.

Der freundliche Detektiv hielt Frollein F. bis zum Eintreffen der Polizei fest. Frollein F. wurde noch vor Ort belehrt und vernommen.

Aus dem Vernehmungsprotokoll:

Frollein F. wählte die Möglichkeit, sich später über einen Anwalt äußern zu wollen. Sie lehnte eine Entscheidung zwischen dem Bestreiten der Tat oder deren Eingeständnis mit Hinweis auf die anwaltliche Beratung ab.

Frollein F. hat aus der Vergangenheit (von ihrem Strafverteidiger) also bereits gelernt, wie sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollte. Die zweite Phase der Ausbildung wird in Kürze beginnen. Dann wird sie lernen, daß sie auch Hundefutter bezahlen muß; hilfsweise: sich nicht beim Klauen erwischen zu lassen.

Mandanten | 5 Kommentare

Das Geständnis des Räubers

Montag, 16. August 2010

Auf frischer Tat ertappt, damit war ein späterer Freispruch eigentlich eher ausgeschlossen. Gleich vier Polizeibeamte hatten den Mandanten seit geraumer Zeit beobachtet, bevor er der Rentnerin die Tasche aus der Hand riß.

Nach einer nicht ganz ruhig verlaufenden Verhaftung und einem nachfolgenden Besuch beim Arzt schloß sich eine Vernehmung auf Dienststelle der Polizei an. Als Übersetzer fungierte ein Polizeibeamter; dessen Migrantenhintergrund ließ für die Beamten die Hinzuziehung eines Dolmetschers entbehrlich erscheinen.

Am Ende standen nicht nur der eine Raub, sondern gleich weitere zehn in dem Vernehmungsprotokoll. Die Beamten hatten nämlich seit 14 Tagen schon vermehrt Fälle zu bearbeiten, in denen die Handtaschen älterer Damen jeweils das Tatobjekt waren. Alle in der selben Gegend. Der Mandant unterschrieb das Geständnis und wechselte seinen Status als Tourist zum Untersuchungsgefangenen.

Die Staatsanwaltschaft übernahm das Ergebnis der Ermittlungen aus dem Schlußbericht der Polizei und formulierte daraus die Anklageschrift.

Ein etwas intensiveres Aktenstudium hätte allerdings einige wesentliche Unstimmigkeiten ans Licht gebracht. Zwischen den Schilderungen der ausgeraubten Damen und den Unterlagen, die der Mandant bei der Verhaftung mit sich führte, gab es Widersprüche. Beispielsweise wiesen die Fahrscheine, mit denen er nach Berlin ein- und wieder ausgereist war, Daten auf, die nicht mit den protokollierten Tatzeiten korrespondierten. Die Schilderungen der Tathergänge durch die Geschädigten deckten sich oft nicht mit denen des Mandanten, ohne daß hier weiter nachgefragt und ermittelt wurde. Auch hinsichtlich der Summen des geraubten Geldes stimmte so einiges nicht.

Nun wurde der Hauptverhandlungstermin vor der großen Strafkammer anberaumt. Zeuginnen wurde keine geladen, sondern “nur” zwei Polizeibeamte, die den Mandanten verprügelt verhaftet hatten.

Und jetzt? Sollte der Mandant nun die Anklage abnicken, also – zumindest teilweise – ein falsches Geständnis abgeben? Was sicherlich einen ganz erheblichen Rabatt geben dürfte.

Oder ist hier eine Verteidigungsstrategie angesagt, die zur Beweisaufnahme führt. Dies hätte zur Folge, daß zehn hochbetagte Damen als Zeuginnen ins Gericht müßten (so sie denn gesundheitlich überhaupt noch dazu in der Lage sind.).

Es erscheint eher unwahrscheinlich, daß auch nur eine der Zeuginnen den Mandanten als Täter wiedererkennt. Sie konnten schon unmittelbar nach der Tat keine Beschreibung liefern.

Nur eine Tat, bei der er erwischt wurde, ist nachgewiesen. Im Kern geht es daher also um die zwei Fragen:

    Soll der Mandant sich verurteilen lassen für Taten, die er nicht begangen hat?
    Soll der Mandant Taten einräumen, die ihm nicht nachzuweisen sind?

Nicht ganz einfach …

Mandanten, Verteidigung | 8 Kommentare

Nachschub für Kreuzberger Strafverteidiger

Samstag, 7. August 2010

Wer demnächst mal einen richtig knackigen Raub plant, sich aber

    entweder die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Zueignungsabsicht mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben noch nicht so richtig zutraut,
    oder aber bei der Wahl der Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, die er dabei verwenden möchte, noch nicht schlüssig ist,

kann sich hier beraten lassen:

Und wer erstmal ein bisschen rauben üben möchte … für den werden sogar individuelle Schnupperkurse im Rahmen eines Praktikums angeboten.

Tja, liebe Leser, sowas gibt es nur bei uns in Kreuzberg. Hier wird sich noch um den Nachschub Nachwuchs gekümmert.

Kreuzberg, Mandanten | 1 Kommentar

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Freitag, 6. August 2010

Der Mandant beauftragte mich mit seiner Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Nachdem ich Akteneinsicht erhalten habe, stellte ich fest, daß dem Mandanten bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde und die Rechtsmittelfrist mittlerweile abgelaufen ist.

Außer der Mitteilung der Polizei, daß gegen ihn ermittelt wird und er sich äußern könne, habe er nichts bekommen, teilte mir der Mandant mit. Er schwört Stein und Bein, daß er auch keinen Strafbefehl in seinem Briefkasten gefunden hat.

Ich habe in seinem Auftrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) beantragt, seinen Schwur (s.o.) in eine “Eidesstattliche Versicherung” gegossen und zur Glaubhaftmachung (§ 45 II StPO) dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügt.

Das Gericht hält diesen Antrag für unzulässig:

Ich frage mich, was der Mandant hätte vortragen sollen, um glaubhaft zu machen, daß das, was der Mitarbeiter der

da auf den gelben Zettel (vulgo: Zustellungsurkunde) notiert hat. Das Landgericht wird mir diese Frage wohl beantworten.

Gericht, Mandanten, Verteidigung | 13 Kommentare

Der Rechtsstaat in der Praxis

Mittwoch, 4. August 2010

Wir waren zu zweit angerückt. Der Sozialrechtler und ich. Der Mandant wartete außerhalb des Gerichtssaals auf den Aufruf der Sache.

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, zu Unrecht Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen zu haben. Der Vorwurf lautete: Gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen.

Bis zu diesem Ermittlungsverfahren war mein Mandant 67 Jahre lang unbescholten, hatte über 50 Jahre lang gearbeitet und hat sich verfrührenten lassen, um seine Mutter pflegen zu können. Der Vorwurf hat ihn in’s Mark getroffen.

Gegen die Rückforderungsbescheide hatte der Mandant mit Hilfe des Sozialrechtlers Klage erhoben und die Bescheide angefochten. Vor dem Sozialgericht kam es dann zu einem Vergleich, nachdem der Vorsitzende Richter am Sozialgericht dem Arbeitsamt (oder wie immer diese Behörde nun auch heißen mag) die Leviten gelesen hatte:

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass viel dafür spricht, dass den Klägern [meinem Mandanten und seiner Ehefrau] im Leistungszeitraum [...] ein erheblich geringeres Vennögen zur Verfügung stand. [...] Vor diesem Hintergrund bestehen schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide. Hinzu kommt, dass die Beklagte [das Arbeitsamt] die Auswirkungen ihrer Änderungsbescheide unberücksichtigt gelassen und deshalb mehr zurückgefordert hat als sie bewilligt und ausgezahlt hat. Insoweit spricht sehr viel dafür, dass die Bescheide wegen fehlender Bestimmtheit rechtswidrig sind und aufgehoben würden.

Diese Standpauke wurde gehalten, nachdem zwei Monate zuvor der Staatsanwalt die Stellungnahme des Arbeitsamtes in die Anklage formuliert hatte. Der Spezialist beim Sozialgericht hat diese Stellungnahme statt dessen zerpflückt.

Nun sollte sich das Strafgericht noch einmal mit derselben Sache beschäftigen.

Die Staatsanwältin war – wie erwartet – nicht eingearbeitet; auf meine Frage, wann ihr die Akte vorgelegt wurde, damit sie sich auf den Termin vorbereiten könne, teilte sie mir zähnefletschend mit: Am Vorabend, zusammen mit vier anderen Akten. Sie kannte noch nicht einmal die Anklageschrift, die sie vorlesen sollte.

Und dann kam auch schon der Vorschlag des Gerichts, ob man sich denn hier nicht irgendwie einigen könne. Der Strafrichter muß wohl geahnt haben, was die Verteidigung plante; denn es wird schon seinen Grund haben, weshalb ich einen ausgewiesenen Spezialisten für das Sozialrecht mitgebracht habe.

Die Staatsanwältin ging dazwischen und verweigerte ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens, noch bevor darüber geredet wurde.

Ich konnte nur pokern – eine umfangreiche Beweisaufnahme wollte mein Mandant nicht. Ich bin mir sicher, das hätte auch seine Gesundheit nicht ausgehalten. Und erst Recht nicht die seiner Frau. Also konnte ich die Folterwerkzeuge nur beschreiben, aber nicht anwenden: Beweisanträge, die das aufarbeiten, wozu schon der Sozialrichter keine Lust hatte.

Und dann kam ein trickreicher Vorschlag des Richters. Eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung, keine weiteren Auflagen, Bewährungszeit zwei Jahre. Der Mandant solle bei Aufruf der Sache nicht in den Saal kommen, man geht dann über ins Strafbefehlsverfahren, die Staatsanwältin solle einen entsprechenden Antrag stellen und ich den Mund halten.

Das war nicht schlecht. Eine Bewährungsstrafe und Ruhe ist’s. Der Mandant braucht kein sauberes Führungszeugnis mehr, weitere strafrechtliche Probleme sind eher unwahrscheinlich.

Der Mandant war erleichtert, daß er nicht in den Saal muß, und war nach meiner Beratung damit einverstanden.

Die Staatsanwältin knirschte noch einmal mit ihren zerfletschten Zähnen, stimmte ebenfalls zu und tat, wie ihr der Richter geheißen.

Mit dem Strafprozeßrecht hat das aber nichts zu tun, meinte der Sozialrechtler beim Hinausgehen. Recht hat. Aber um Prozeßrecht geht es bei solchen Verfahren auch nicht.

Gericht, Mandanten, Rechtsanwälte, Strafrecht, Verteidigung | 21 Kommentare

… wie es wirklich war

Dienstag, 3. August 2010

Es war nicht ganz einfach, den Haftrichter davon zu überzeugen, daß er den Haftbefehl besser außer Vollzug setzt. Jedenfalls ist es ganz schön eng geworden.

Der Mandant hatte bereits vorher schon großes Glück gehabt. Die Polizeibeamtin war fair. Sie hat ihn telefonieren lassen, bevor sie ihn vernommen hat. Ich konnte dem Mandanten daher am Telefon den Standard-Rat erteilen: Außer seinem Namen und seine Anschrift solle er nichts sagen. Auch und gerade, wenn er so unschuldig ist, wie er mir erzählte.

Ich habe dann die Polizeibeamtin gebeten, ihn nicht (weiter) zu vernehmen. Sie hat sich an meine Bitte gehalten und den Mandanten dann nicht weiter befragt.

Ein paar Stunden nach seiner Entlassung rief der Mandant mich wieder an. Er wollte sich nochmal bei mir bedanken, daß ich ihn “rausgeholt” hätte. Er sei nun gerade auf dem Weg zur Polizei. Um dort mal eindeutig klarzustellen, wie das Ganze sich wirklich abgespielt hat.

Ich mußte mir auf die Zunge beißen, um ihm die naheliegende Frage nicht zu stellen. Statt dessen habe ich ihn mit gesetzten Worten darauf hingewiesen, daß dies keine schlaue Idee sei. Es hat ein wenig gedauert, aber dann haben wir uns darauf geeinigt, daß er besser statt zur Polizei zu uns nach Kreuzberg kommt.

Nun warten wir die Akteneinsicht ab, sprechen dann mit den Verteidigern der Mitbeschuldigten und sehen weiter. Ob der Mandant dann Gelegenheit bekommen wird, seine wahre Geschichte zu erzählen, entscheiden wir später. Viel später.

Mandanten | 4 Kommentare

Beruhigend

Freitag, 23. Juli 2010

Ein freundlicher Aufkleber, den ich in einer Herrentoilette des Kriminalgerichts gefunden habe:

Gut, daß es immer noch ein paar nette Menschen gibt, die an das karge Überleben der Strafverteidiger denken.

Mandanten | 9 Kommentare

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