Archiv für die Kategorie 'Medien'
Mittwoch, 1. September 2010
Zum Thema Sozialneid. Diesmal nicht der von Richtern, sondern der eines Journalisten.
Anwälte können mehrere hunderttausend Euro mit einem Auftrag des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg verdienen.
schrieb Sebastian Heiser in der taz. Ich hatte den Artikel bereits unter dem Blickwinkel “Arbeit, die kein Anwalt braucht!” im Focus. Der taz-Beitrag ist aber so gut, daß er noch einen weiteren Kommentar verträgt.
Es geht um Geld, schreibt Heiser. Um viel Geld:
Der gesamte Auftragswert soll in einer “Spanne von 350.000 bis 560.000 Euro” liegen,
Das ist der Betrag, der in den Taschen gieriger Anwälte versenkt werden soll. Steuergelder! Da ist Vorsicht geboten.
Aber die Juristen sollen ja auch arbeiten dafür:
Konkret geht es um 500 bis 800 Klagen
Mit diesen Werten – Geld und Arbeit – kann man ‘mal rechnen.
Im Schnitt 455.000 Euro für 650 Klagen. Das sind insgesamt 700 Euro, die der Sozialrechtler für eine Klage abgreifen kann.
Herr Heiser, der Journalist der taz (eine “überregionale Tageszeitung”), wird Herrn Rechtsanwalt Eisenberg kennen. Eisenberg ist zwar kein Sozialrechtler, aber er hat eine Kanzlei. Also ein Unternehmen, das Betriebskosten verursacht.
Ich schätze mal (um die Zahlen unserer Kanzlei nicht veröffentlichen zu müssen), daß Herr Eisenberg und seine Kollegen pro Stunde Kosten in Höhe von 160 Euro für den Betrieb ihrer Kanzlei aufbringen. Das wird bei einer sozialrechtlich ausgerichteten Kanzlei nicht wesentlich anders sein.
So, und nun schauen wir uns mal die Arbeit an einer Hartz-4-Klage an.
Die könnte so aussehen:
Akte anlegen und Sachverhalt erfassen: Antrage, bisheriger Schriftwechsel, frühere Bescheide. Juristische Prüfung und Konzeptentwicklung.
Klage des Bürgers prüfen, Klageerwiderung im Entwurf formulieren, diskutieren und einreichen. Abschriften mit Erläuterung an Auftraggeber.
Weiterer Schriftsatz-Pingpong mit dem Kläger und dem Gericht.
Mündliche Verhandlung vor Gericht (inklusive An-/Abreise). Berichterstattung an Auftraggeber.
Kostenfestsetzung und Abrechnung.
Damit der Anwalt an so einer Klage auch etwas verdient, also zum Beispiel den gesetzlichen Mindestlohn der Gebäudereiniger in Höhe von 10 Euro im Schnitt, blieben ihm für jede Klage 4 Stunden (4 * 160 + 4 * 10 = 680 Euro).
Wer sich einmal nur einen (!) Hartz-IV-Bescheid angeschaut hat, kann sich vorstellen, daß ein Verfahren vor dem Sozialgericht nie und nimmer in vier Stunden zu bewältigen ist. Allein die Kostenfestsetzung und die Abrechnung ist nicht unter einer Stunde zu schaffen!
“Hartz IV macht reich” war der reißerische Titel, den Sebastian Heiser für seinen Besinnungsaufsatz gefunden hat, um das Einkommen der Anwälte zu geißeln. Wenn man sich das ganze aber einmal etwas genauer anschaut, wird Herr Heiser nachrechnen können, daß sein Zeilenhonorar die Anwaltsvergütung für diese öffentlich-rechtliche Müllbeseitigung sicherlich übersteigt.
Wollen Sie tauschen, Herr Heiser?
Medien, Rechtsanwälte |
Freitag, 30. Juli 2010
Der Kollege Udo Vetter berichtet im lawblog über den Artikel der Baseler Zeitung über das Verfahren, das in Mannheim gegen Herrn Kachelmann geführt wird. Es geht in beiden Veröffentlichungen um die mögliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters Michael Seidling, dessen Kammer irgendwann ein Urteil zu sprechen haben wird.
In der Zeitung ist zu lesen:
Richter Seidling sagt gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.»
Udo Vetter kritisiert im Wesentlichen, daß der Richter nicht von dem “mutmaßlichen” Opfer gesprochen habe; nur in einem einleitenden Halbsatz stellt er die Frage:
Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage …
Sein weiterer Beitrag problematisiert die Glaubwürdigkeit der Zeitung und die Vollständigkeit des Zitats nicht mehr. Entsprechend fallen die zahlreichen Kommentare aus, für die es festzustehen scheint, daß der Richter tatsächlich so dämlich war, sich derart zu äußern. Das – finde ich – kann nicht zuverlässig behauptet werden. (Nur nebenbei: Das erfolgreiche – historische – Ablehnungsgesuch gegen Herrn VRiLG Bräutigam ist mir bekannt.)
Meine Erfahrung mit den Medien, egal ob es sich nun um diese überflüssigen Gossenblätter handelt oder um die Bürgerlichen oder auch um die taz, zeigt hingegen, daß Zeitungsartikel nicht den Wert eines Wortprotokolls einer Hauptverhandlung haben.
Die Kritik richtet sich daher an Herrn Vetter, der seinen Lesern – sicherlich unbedacht – suggeriert, Herr Seidling steht unmittelbar vor seiner (erfolgreichen) Ablehnung durch die Verteidigung.
Audiatur et altera pars. Das gilt auch zugunsten verdächtiger Richter. Ich bin gespannt, was er sagt wird, wenn er von kompetenter Stelle gehört werden wird.
Medien, Rechtsanwälte, Richter |
Samstag, 17. Juli 2010
Eigentlich liegen zwischen der Zeit und der Bild Welten. Eigentlich. Bisher.
Wenn angehende Reporter wie z.B. Marcus Heyl und Ulrike Reinhardt die Qualität eines Verteidigers in Frage stellen, indem sie auf Bild.de fragen, ob Herr “Kachelmann den falschen Anwalt” hat, muß man sich nicht weiter darum kümmern. Die Zielgruppe, für die diese Journaille schreibt, erscheint mir wenig geeignet für eine sachkundig geführte Diskussion.
Nachdenklich stimmt allerdings, wenn sich Journalisten mit einem – bislang – guten Ruf, was die Qualität ihrer Arbeit angeht, auf dieses Niveau hinab begeben. Das, was diese Sabine Rückert in Sachen Kachelmann umtreibt, wirft nun doch noch einige Fragen mehr auf.
Angeblich suchte sie den Kontakt zu dem Verteidiger Dr. Reinhard Birkenstock. Allerdings soll sie Bedingungen gestellt haben, berichtet der Kölner Stadtanzeiger:
„Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde.“
Aufgrund welchen vermeintlich überlegenen Wissens will die angebliche Gerichtsreporterin dem Verteidiger in die Suppe spucken? Sie, die Un-, maximal Viertelgebildete, was das Strafrecht angeht, will mit dem Verteidiger dealen? Erwartet sie, daß ein professioneller Strafverteidiger wie Dr. Birkenstock sich prostituiert, nur damit sein Name irgendwann in irgendeinem Sabine-Rückert-Buch gedruckt wird?
Sabine Rückert teilt auf Anfrage mit, dass Birkenstock ihr die Akten angeboten habe, …
Es dürfte bekannt sein, daß die Weitergabe einer Ermittlungsakte an die Presse eine Straftat darstellen kann. Die Motive, die hinter dieser öffentlichen Mitteilung Rückerts stehen dürften, sind – für mich jedenfalls – offenkundig. Egal, ein gestandener Verteidiger kommt auch mit solchen Angriffen klar.
An dieser Stelle einmal nicht (!) nebenbei gefragt:
Wie geht es eigentlich Herrn Kachelmann, der sicherlich auch die Zeit gelesen haben wird? Vielleicht auch die beiden Bücher von Frau Rückert? Merkt diese Frau Rückert eigentlich, was sie bei Herrn Kachelmann mit ihrer maßlosen Selbstüberschätzung anrichtet?
Es ist bekannt, daß der Boulevard-Journalismus stets bereit ist, für eine Schlagzeile Existenzen zu vernichten. In welches Fach gehört dieser verantwortungslose und gefährliche Rückert-Journaillismus? Ich habe für mich eine Antwort gefunden …
Medien, Verteidigung |
Samstag, 17. Juli 2010

… ist es durchaus üblich, dass nach mehrtägigen Alkoholexzessen der ein oder andere auf der Strecke bleibt: Totschlag und Vergewaltigung gelten hier als Kollateralschäden des für Veranstalter und Gastronomen rentablen Volksvergnügens. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, hält sich fern – so wie viele Münchner Bürger inzwischen dem Oktoberfest fernbleiben.
meint Ambros Waibel, Redakteur im Meinungsressort der taz.
Bild: Björn Rauscher / pixelio.de
Medien |
Dienstag, 29. Juni 2010
Sabine Rückert kritisiert in der Zeit den Strafverteidiger von Jörg Kachelmann. Sie wirft dem Anwalt Reinhard Birkenstock vor, einen Schmusekurs zu fahren und an das Gute im Staatsanwalt zu glauben.
Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter.
schreibt sie. Das ist die Verkürzung eines meiner Favoriten eines leider schon verstorbenen Kollegen:
Wer das Falsche verteidigen will, hat alle Ursache, leise aufzutreten und sich zu einer feinen Lebensart zu bekennen. Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten: ein höfliches Recht will gar nichts heißen.
Ob aber der Jurist Johann Wolfgang von Goethe der “bessere” Verteidiger wäre, wenn er im heutigen Medienzeitalter einen Prominenten gegen eine Vergewaltigungsvorwurf zu verteidigen hätte?
Aber ernsthaft: So fundiert, wie der Beitrag in der Zeit (im Verhältnis zu den Kaffeesatzlesereien der Küchenjuristen in den Publikumsblättern) auch scheint, mit der Kritik an der Verteidigungsstrategie greift Frau Rückert zu kurz. Ich denke, ihr fehlen ein paar wesentliche interne Sachkenntnisse. Und die Erfahrung mit den Tücken einer Verteidigung in Haftsachen.
Die Journalistin drängt auf nachdrückliche Durchsetzung aller möglichen Verfahrensrechte in dem Haftverfahren. Wer als Verteidiger aber einmal mit einem Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl beim Obergericht gescheitert ist, wird den Schaden nie wieder vergessen, den ein erfolgloser Kampf gegen die Inhaftierung anrichten kann.
Haftbeschwerden sind keine Mathematikaufgaben aus der Klötzchenschule, so nach dem Motto: Zwei Gutachten wiegen schwerer als eins. Es sind (subjektive) Wertungen und Abwägungen, die zu folgenschweren Entscheidungen führen.
Abwägende Wertungen sind aber (fast) nicht kalkulierbar. Es sei denn, man hat sich vorher mit denjenigen unterhalten, die werten, abwägen und dann entscheiden. Solche Unterhaltungen werden in aller Regel aber nicht nur hinter verschlossenen Türen geführt, die die Medien – auch eine Sabine Rückert – außen vor lassen; sondern man spricht auch später darüber nicht. Jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit.
In concreto: Wenn das Land- und/oder Oberlandesgericht im Fall Kachelmann signalisiert hat, den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr anzunehmen, ist es eine sehr kluge Entscheidung, das Gericht nicht zu einer öffentlichen Entscheidung zu zwingen. Denn es gibt de facto keine Staatsanwälte, die noch einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen, und auch keine Richter am Amts- oder Landgericht, die den Haftbefehl auf Antrag der Verteidigung aufheben, wenn das Oberlandesgericht soeben veröffentlicht hat, daß die Voraussetzungen – Tatverdacht und Fluchtgefahr – vorliegen.
Auch Frau Rückert begeht hier den Kardinal-Fehler, über einen Sachverhalt zu urteilen, ohne ihn vollständig (!) zu kennen. Ich kenne ihn auch nicht, deswegen halte ich mich mit der Bewertung der Arbeit des Kollegen Birkenstock zurück.
Es gibt ihn noch, den Unterschied zwischen dem Boulevard- und dem Qualitätsjournalismus. Die Größe dieses Unterschieds ist aber ein Kriterium, das nicht aus dem Blick verloren gehen sollte.
Medien |
Montag, 28. Juni 2010
Egal, wie das Gericht entscheidet, eines ist sicher: Den Geruch, dass er ohne Not einen fliehenden Eierdieb abgeknallt hat, wird R. nicht mehr los.
Plutonia Plarre beschreibt die Folgen des Strafverfahrens gegen den Zivilfahnder Roland R. in der taz.
Dabei muss auch Staatsanwälten klar sein, dass für einen Vorabendprotagonisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Rufschaden solchen Ausmaßes nicht behoben werden kann. Für die erlittene U-Haft kann Kachelmann dereinst vielleicht ein paar Tausend Euro geltend machen – denn staatliche Entschädigung gibt es bloß für unmittelbare Haftfolgen wie Verdienstausfall. Auf dem exorbitanten Imageverlust aber wird der Fernsehmeteorologe sitzen bleiben.
Sabine Rückert beschreibt die Folgen des Strafverfahrens gegen den Meteorologen Kachelmann in der Zeit.
In beiden Fällen gibt es zur Zeit der Berichterstattung kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts.
In beiden Fällen dürfte das Urteil (oder die Einstellungsverfügung) – fast – von nachrangiger Bedeutung sein.
Medien |
Mittwoch, 26. Mai 2010

Ok, Frank Hanebuth und Peter Maczollek muß man namentlich nicht kennen. Aber der Herr da rechts mit den gold-roten Patches, daß das kein Angel ist, sollte auch ein Reporter Mitarbeiter der BZ-Berlin recht einfach ergooglen können.

Andererseits … man sollte die BZ-Schreiber auch nicht überfordern.
Medien, Rocker |
Mittwoch, 19. Mai 2010
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben.
berichtet SPON in einer Eilmeldung.
Das ging ja verhältnismäßig flott.
Medien, Staatsanwaltschaft, Strafrecht |
Samstag, 1. Mai 2010
Auf dem Gerichtsflur stapelten sich ‘mal wieder die Medienvertreter. Man hatte kaum eine Chance, nicht auf irgend einem Speicherchip abgebildet zu werden.

Der Kameramann, der für irgendeinen Privatsender mit seinem Instrument gnadenlos draufhielt, bestätigte mir – ziemlich übel gelaunt – etwas später: Einfach grinsen und in die Kamera winken, dann kann man sich sicher sein, daß das Material für die TV-Paparazzi unbrauchbar wird.
Foto: Widdertier via Pixelio
Medien |
Dienstag, 20. April 2010
Das LKA ermittelt gegen mich wegen Gewaltdarstellung.
Nein, nicht gegen mich, sondern gegen einen anderen Blogger, der seinen Beitrag mit eben diesen Worten überschreibt. Er berichtet über den Brief, in dem ihm entsprechend § 163a StPO eröffnet wird, daß er einer Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verdächtigt wird.
Selbstverständlich kann der Blogger diesen Vorwurf nun überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist seines Wesens nach doch durch und durch Pazifist. Ein Blick in seine sonstigen Beiträge bestätigt dies.
Und weil der Blogger es nicht versteht, hat er erst einmal einen sehr richtigen Gedanken: Er möchte sich kundig machen.
Der zweite Gedanke ist allerdings ein Mißgriff in die Kiste der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: Er ruft genau bei der Einrichtung an, deren Aufgabe es ist, den Vorwurf zu bestätigen. Der Blogger hat Glück: Er erreicht den zuständigen Henker Ermittler nicht, sondern eine “freundliche Dame”, die seine Rückrufnummer notiert.
Der dritte Gedanke ist eher wieder von der Vernunft gesteuert, wenngleich auch noch kein Volltreffer: Der Blogger wendet sich an einen anderen, ihm wohlgesonnenen Ermittler, an einen “befreundeten LKA-Beamten aus Nordrhein-Westfalen”. Und der gibt ihm dem einzig zutreffenden Rat: Schweigen.
Und wie so Blogger eben sind: Schweigen geht ja nun gar nicht. Deshalb legt der Blogger schnell mal eben ein Geständnis in seinem Weblog ab. Öffentlich.
Selbstverständlich macht der Ermittler – “mein Kriminalkommissar” – von dem Angebot des Bloggers Gebrauch und ruft ihn an. Ebenso selbstverständlich setzt der Kommissar das um, was er auf der Kriminalkommissar-Schule in der ersten Unterrichtsstunde gelernt hat: Wenn Du freundlich zu den Beschuldigten bist, erreichst Du wesentlich mehr, als wenn Du sie anmachst. Diese Strategie scheint auch hier funktioniert zu haben.
Ich frage mich ernsthaft, was solche Menschen, die sicherlich eine fundierte Aus- und Allgemeinbildung haben, dazu bewegt, als Schlachtvieh einen Metzger nach dem richtigen Weg zu fragen?
In zwei Wochen habe ich den Termin, der Kommissar war sehr nett und ich bin zuversichtlich.
Zuversichtlich. Aha.
… was für seltsame Menschen es doch gibt.
Medien, Verteidigung |