Archiv für die Kategorie 'Ordnungswidrigkeitenrecht'

Ein Dank für den Dank für die Beratung

Freitag, 22. Januar 2010

Aus völlig durchsichtigen Gründen schiebe ich den nachfolgenden Kommentar zu unserem Beitrag Verkehrsteilnahme in der Umweltzone mal nach vorne in die erste Reihe, da wo er hingehört. ;-)

Wollte mich eben kurz bedanken für die nette Beratung!

Mein Anruf kam äusserst kurzfristig drei Stunden vor dem Gerichtstermin (heute) und keiner der Anwälte Ihrer Kanzlei war im Hause… Ja, meine Schuld, hätte ich doch nur früher bei Ihnen angerufen.

Die nette Dame am Telefon konnte mir dennoch ein paar gute Tips geben, wie ich meine Selbstverteidigung in der Verhandlung zur Umweltplakette am Besten aufbauen solle.

Jedenfalls wurde das Verfahren eingestellt – schiesslich konnte ich mich, der ich ja nur Halter meines Fahrzeuges bin, sechs Monate nach dem Parken ohne Plakette nicht mehr wirklich daran erinnern, wer an diesem Tag gefahren ist. Die Politesse wusste es auch nicht, und damit war die Sache klar.

Vielleicht hat auch mein Plädoyer über den Sinn und Zweck des Gesetzes zur “Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen”, der Tatsache dass diese OWI ausschliesslich einer vereinfachten Verfolgung, aber nicht einer vernünftigen Umsetzung des Gesetzes diene, sowie meine Aussage, dass ich die Verhältnismässigkeit des ganzen nicht sehe auch ein übriges dazu getan, dass das Verfahren in 2 Minuten eingestellt wurde. Das ging wirklich schnell.

Besten Dank und schöne Grüße, TMB

Quelle: Kommentar #27

Lieber TMB, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung, die ich gern an die “nette Dame” weitergeleitet habe.

Vorsorglich: Der nächste Anrufer bekommt wieder eine Rechnung für die Beratung. 8-)

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Die Anfrage der Woche

Sonntag, 17. Januar 2010

Ein freundlicher Mensch schickt uns zwei eMails:

Hallo,

wie haltet ihr es eigentlich mit der Annahme von Beratungshilfescheinen ?

Mfg

Ich wollte ihm gerade darauf anworten, da erreichte uns seine zweite eMail:

Hallo,

ich nochmal. Bei mir ist bis jetzt noch keine Mail für Rückbestätigung eingegangen. Das geht normalerweise nur Sekunden.

Kleine Frage ohne offizielle Mandatserteilung:

Ich habe im Internet gelesen, daß Ordnungswidrigkeiten ab dem ……. (?) nicht mehr verfolgbar sein sollen bzw. man nicht mehr die Strafe bezahlen braucht. Angeblich wurde da vom Bundestag ein Gesetz o. ä. geändert.

Habe dazu gerade keine weiteren Infos. Müßte selber nochmals recherchieren.

Wißt ihr mehr ?

oder ist das nur eine falsche Info oder nicht durchsetzbar oder was auch immer !?

Mfg

Ich glaube (ohne offizielle Mandatsentgegennahme), der Europarat hat heimlich das Beratungshilfegesetz geändert.

Ab sofort müssen Beratungshilfeempfangsberechtigte die gegen sie verhängten Geldbußen nicht mehr selbst bezahlen. Statt dessen können sie den Beratungshilfeschein bei einem Strafverteidiger ihrer Wahl abgeben und die Sache ist damit erledigt.

Für den Fall, daß ein Fahrverbot verhängt wurde, wird der Verteidiger seinen eigenen Führerschein beim Arbeitsamt abgeben.

Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht | 6 Kommentare

Radarfalle für Moppedfahrer

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch “Temposünder” auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können.

Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren.

Quelle: heise Autos

Nun denn, die Praxis wird zeigen, ob die Meßgeräte den hohen Anforderungen an die Beweisführung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten werden.

Zudem erscheint dieses Meßgerät zur Ermittlung eines Motorradfahrers auch nur bedingt geeignet zu sein. Über das (abfotografierte) Kennzeichen kann der Halter ermittelt werden, gut. Aber wenn der Halter nun nicht mitteilt, daß er oder wer sonst das Mopped über die Ziellinie gesteuert hat? Dann muß die Bußgeldbehörde bzw. der Richter meistens durch ein (getöntes?) Visier dem Fahrer tief in die Augen schauen, damit er identifiziert werden kann. Noch ein Grund mehr, nur mit Integralmütze zu fahren. ;-)

Die beste Methode aber, einem Bußgeldverfahren zu entkommen, ist nach herrschender Ansicht aber die gnadenlose Beachtung der Anweisungen der Rennleitung.

Was man sonst noch so machen kann, wenn es einen denn erwischt hat, kann man hier nachlesen. Oder hier erfragen. 8-)

Motorradrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht | 11 Kommentare

Bewußte Täuschung?

Dienstag, 17. November 2009

Die Mandantin aus Berlin bekommt von der Thüringer Polizei einen “Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit”. Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h außerorts. Sie soll mitteilen, wer der erkennbar männliche Fahrer sei, der mit ihrem Auto so schnell unterwegs war.

Für diese Untat gibt es regelmäßig keine Punkte, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Der Mandantin wurde auch mitgeteilt, daß schlicht die 30 Euro gezahlt werden könnten und die Sache wäre vergessen.

Wenn nicht gezahlt würde, müsse sie aber unbedingt allerlei Fragen beantworten.

Fragebogen

Dazu heißt es:

Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang an die umstehend genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ich frage mich, warum die Behörde der Mandantin erst den Fragebogen zuschickt, wenn sie ihn danach wieder zurück verlangt. Das hätte man sich doch eigentlich sparen können.

Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen (wie z.B. Befragung der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß hier ein Polizeibeamter wegen einer Knolle von 30 Euro Haus- und Arbeitsplatzermittlungen durchführen würde. Zumal der Arbeitsplatz nicht bekannt ist. Heiße Luft also.

Zu diesen Angaben sind Sie gem. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. § 161 a Abs. 1 Satz 1 StPO verpflichtet.

Zu welchen Angaben, bitteschön? Die in dem Fragebogen gestellten Fragen muß kein Mensch Zeuge beantworten. Und der § 161 a StPO regelt einen ganz anderen Fall! Die Behörde blufft.

Der Ton wird strenger:

Sollten Sie der Bitte um Benennung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers, des Verantwortlichen, nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden.

Glauben die Kasper Herrschaften da im Amt wirklich, daß ein Richter die Halterin wegen einer solchen Mickey-Maus-Verkehrs-Ordnungswidrigkeit vernehmen wird? Was soll eine solche erkennbar leere Drohung?!

Es wird noch schärfer:

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann der Halterin oder dem Halter gemäß § 31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Nein! Bei Bagatellverstößen wie diesem wäre eine Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig, deswegen rechtswidrig. Genauso wie die Drohung damit.

Dann kommt noch das verquaste Behördendeutsch, mit dem auf die verschiedenen Rechte hingewiesen wird, in bestimmten Fällen keine Angaben machen zu müssen. Das versteht sowieso kein Mensch, der keine Juristerei studiert hat.

Insgesamt scheint mir die Behörde es darauf anzulegen, mit den aufgezeigten empfindlichen Übeln die Mandantin einzuschüchtern, um an die begehrten Informationen zu kommen.

Wenn mit solchen grenzwertigen Aktionen bereits bei einem Verwarnungsgeld Druck auf den Bürger ausgeübt wird – wie sieht es dann erst aus, wenn es an’s Eingemachte geht?!

Auf diesem oben abgebildeten Fragebogen gibt es nichts, was ausgefüllt und unterschrieben werden müßte. Gar nichts. Der dient meines Erachtens nur dazu, den Bürger zu täuschen und einzuschüchtern.

Faires Verfahren, liebe Thüringer Bußgeldbeamte, geht anders.

Behörden, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verteidigung | 40 Kommentare

Die Ausrede der Woche

Donnerstag, 27. August 2009

In einer geschlossenen Ortschaft in Bergisch Gladbach bei Köln zeigte ein Lasergerät der Polizei 117 Kilometer pro Stunde an, und damit 67 km/h zu viel. Der 29-jährige Autofahrer erklärte den Beamten zu seiner Raserei, er habe eine Tiefkühlpizza an Bord, die er möglichst schnell dem Backofen zuführen wolle.

Quelle: dpa vom 26.8.09 via Süddeutsche (Auslese 331)

Na denn, guten Appetit. Die Kalorien kann der Pizzamann dann demnächst auf dem Fahrrad abstrampeln.

Danke an Gideon für den Hinweis auf diese Gurke. crh

Ordnungswidrigkeitenrecht | 8 Kommentare

Verjährt

Montag, 3. August 2009

Eine interessante Variante, ein Bußgeldverfahren in die Verjährung zu treiben, ergibt sich aus folgendem Beschluß:

Einstellungsbeschluss

Nein, das war ich nicht!

    Beweis: Ich wohne am Ufer und in meinem Namen gibt es kein “B.”

;-)

Ordnungswidrigkeitenrecht, Verteidigung | 13 Kommentare

Knolle aus Most

Freitag, 24. Juli 2009

Beim Aufräumen fiel mir das folgende Verwarnungsgeldangebot der tschechischen Polizei in die Hände. Man meinte, ich sei zu schnell gefahren zu sein. Kann nicht sein, aber mir glaubt ja keiner.

Irgendwie muß ich dann aber doch vergessen haben zu bezahlen. Das ist sonst gar nicht meine Art.

knolle-most

knolle-most2

So ich sie ärgern, und die 500 Kronen jetzt noch überweisen? ;-)

In eigener Sache, Ordnungswidrigkeitenrecht | 4 Kommentare

Polizeiliche Gurt- und Telefon-Kontrolle

Dienstag, 9. Juni 2009

Vom 9. bis 11. Juni werden Polizeibeamte im gesamten Stadtgebiet verstärkt das Anlegen von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen sowie die verbotene Benutzung von Mobiltelefonen durch Autofahrer überwachen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Also entweder anschnallen und Telefon aus der Hand nehmen. Oder einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abschließen (für die Verteidigerkosten) und hoffen, daß sich der Airbag rechtzeitig öffnet, wenn man bei unangeschnallten Telefonieren den Vordermann übersieht.

Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizei | 1 Kommentar

Reaktion auf unseren eMail-Kurs

Dienstag, 12. Mai 2009

Ein Teilnehmer unseres kostenlosen eMail-Kurses meldete sich per eMail:

Guten Tag.

Mein Name ist Bulli Bullmann, habe meinen Führerschein seit 1979 und fahre seit 06/2007 wieder intensiv Motorrad. Vorher bin ich PKW oder 50er Roller gefahren. Der E-Mail-Kurs hat mir einen sehr guten Einblick in den “Rechtsalltag” gegeben. Der Kurs war sehr gut, aber, da es nur ein “Kratzen an der Oberfläche” war, leider zu kurz. Über Folge-E-Mail-Kurse würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bulli Bullmann

Über so eine Nachricht freuen wir uns natürlich sehr. Wegen des Wunsches nach einer Fortsetzung habe ich Herrn Bullmann geantwortet:

Lieber Herr Bullmann.

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und das darin enthaltene Lob unserer Arbeit. Was Ihren Wunsch nach einem Folgekurs angeht, schlage ich Ihnen vor, zunächst für einen guten Rechtsschutzversicherungsvertag zu sorgen und dann mit ca. 120 km/h durch eine Tempo-30-Zone zu fahren, in der ein Meßgerät aufgebaut steht.

Mit der Post, die Sie dann vom Polizeipräsidenten bekommen, und Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsvordruck beginnt der zweite Durchgang. Dann werden Sie Gelegenheit haben, sich ein strammes Bußgeldverfahren einmal von innen anzuschauen.

Am Ende dieses Kurses bekommen Sie dann selbstverständlich auch ein amtlich beglaubigtes Zertifikat über Ihre Teilnahme.

Mit freundlichem Gruße aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig

8-)

In eigener Sache, Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht | 17 Kommentare

Man zieht sich aus und wandert los

Montag, 4. Mai 2009

Schluss mit “schamlosem Benehmen” in der Natur: In einem bei FKK-Anhängern beliebten Schweizer Kanton ist Nacktwandern ab sofort strafbar – bis zu 200 Franken kann ein Vergehen in Appenzell-Innerrhoden kosten. Jetzt will Appenzell-Ausserrhoden nachziehen.

Quelle: Spiegel
Link gefunden in den Kommentaren bei ballmann.

Die nackten Wanderer hatten bestimmt eine ganz schlimme Kindheit.

Die hier sind auch gut:

Nach Ende der Wanderung besteht die Möglichkeit zur Einkehr in einer Gaststätte (bekleidet).

Die Wanderung ist auch etwas für Anfängerinnen und Anfänger. Nackt zu wandern ist ganz leicht: Man zieht sich aus und wandert los.

Aus der Ankündigung einer Wanderung durchs Sauerland.

Na denn, auf geht’s; wer ist der erste Nacktbergsteiger, der Herrn Messner in die Schranken verweist?

Allgemeines, Ordnungswidrigkeitenrecht | 2 Kommentare

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