Dienstag, 9. Februar 2010
Verbrecher pflegen sich an Orten aufzuhalten, die andere Leute eher meiden: heruntergekommene Gegenden, ethnisch homogene Milieus, bestimmte Bars, Boxstudios, Klubs, die voll sind, während die normale Bevölkerung arbeitet oder schläft.
schreibt Jürgen Kaube in der FAZ.
Philosophisches |
Montag, 8. Februar 2010
Im Jahr 1988 hat noch niemand daran gedacht, daß der Staat geklaute Daten kauft, um damit für Steuermehreinnahmen zu sorgen. In jenem Jahr schrieb der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hassemer in seiner Festschrift für Werner Maihofer:
Das Problem dieser Entwicklung liegt in dem Verlust an Würde und überlegener Distanz, den der ermittelnde Staat sich selber zufügt; er greift zu Mitteln der intimen Ausforschung, der Hinterlist und des Taktierens mit Tatverdächtigen und verkleinert so die ethische Differenz zwischen Strafverfolgung und Straftat. Er begibt sich damit in die Gefahr, die moralische Überlegenheit des Strafverfahrens zu verspielen, welche die Rechtfertigung für die einschneidende Maßnahmen ist, die in ihm verhängt werden dürfen.
Wer als Organ der Rechtspflege mit Straftätern gemeinsame Sache macht, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die ethische Differenz sich auch beim Normalbürger verringert – zwischen bürgerlicher Rechtschaffenheit einerseits und der Bereitschaft, eben dieser den Mittelfinger zu zeigen.
Zitat gefunden bei Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg im beck-blog.
Philosophisches, Politisches, Staatsanwaltschaft |
Montag, 8. Februar 2010
Eine Gefängnisbiographie zu haben, ist auch eines der verlässlichsten Signale dafür, es mit dem Verbrechen als Beruf ernst zu nehmen.
schreibt Jürgen Kaube in der FAZ.
Philosophisches |
Samstag, 9. Januar 2010
Ein Fabel zum Wochenende:
Nachdem Gott die Welt erschaffen hatte, wollte er die Lebenszeit aller Kreaturen bestimmen. Dem Esel, dem Hund, dem Affen und dem Menschen gab er je dreissig Jahre. Der Esel wusste, dass ihn ein mühseliges Dasein erwartete, daher bat er, ihm seine Lebenszeit zu verkürzen. Da erliess ihm Gott achtzehn Jahre. Der Hund und der Affe beklagten sich ebenfalls über ein zu langes Leben, und so wurde die Lebenszeit des Hundes um zwölf, die des Affen um zehn Jahre gekürzt.
Der Mensch hingegen fand, dass dreissig Jahre zu wenig seien. Daraufhin gab Gott ihm die Jahre, die er dem Esel, dem Hund und dem Affen weggenommen hatte, also lebt der Mensch siebzig Jahre. Die ersten dreissig sind seine, die menschlichen Jahre, in denen er gesund ist, mit Lust arbeitet und sich seines Daseins erfreut. Die nächsten sind die mühseligen Jahre des Esels, in denen er sich für andere abrackert und dafür nur Schläge und Tritte bezieht. Denen schliessen sich die Jahre des Hundes an, er liegt nur in der Ecke, knurrt und hat keine Zähne zum Beissen mehr. Zuletzt kommen die Jahre des Affen, da wird der Mensch zu einem alten Narren und zum Gespött der Kinder
Quelle: Dubravka Ugrešić via NZZ
Ich kenne aber auch ein paar Leute, die sich bereits im besten Mannesalter zum Affen machen.
Link gefunden bei Markus Felber (felnzz)
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Mittwoch, 6. Januar 2010
Es war vorauszusehen. Irgendwann trifft die neue Kronzeugenregelung auch in unserer Kanzlei ein.
Dem Mandanten wird eine Tat zur Last gelegt, die mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die schon im Mindestmaß nicht mehr bewährungsfähig ist. Vor dem Verteidigungsziel, der minder schwere Fall, bei dem es knapp noch reichen könnte für die Zwei-Jahres-Grenze (§ 56 Abs. 2 StGB), liegt ein steiniger Weg. Der Mandant ist Realist und richtet sich bereits auf einen längeren Aufenthalt in Tegel ein. Eine schwere räuberische Erpressung mit einer Schußwaffe ist eben kein Kindergeburtstag.
Es gehört hier mittlerweile zum Standard-Programm, den frisch verhafteten Mandanten über die neue Kronzeugenregelung zu informieren. Dazu gehört zunächst, ihn vor der Gefahr “vertraulicher” Gespräche mit Mitgefangenen zu warnen. Der neue § 46 b StGB belohnt nämlich den Verräter. Dringt aus solchen Knastgesprächen etwas nach außen, z.B. auf den Tisch eines Staatsanwalts, hilft das der Verteidigung sicherlich nicht weiter.
Andererseits habe ich dem Mandanten nicht verheimlicht, daß auch er einen Rabatt bei der Strafzumessung bekommt, wenn er
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung aufgedeckt werden
kann.
Bei dieser Belehrung sah ich ein Blitzen in den Augen des Mandanten. Durch seine Integration in den Randschichten unserer ehrenwerten Gesellschaft verfügt er selbstredend über Insiderkenntnisse, an denen die Strafverfolgungsbehörden größtes Interesse haben dürften.
Der Untersuchungshäftling steht nun vor der schwierigen Entscheidung: Fünf Jahre plus X in Tegel oder die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe, zumindest aber eine Verbüßung im offenen Vollzug. Der Preis ist der Verrat. Soweit das Problem des Mandanten.
Aber auch der Verteidiger muß sich Gedanken darüber machen, ob er diesen Weg mit dem Mandanten gehen will. Um das Problem zu verdeutlichen: Erwartet man von einer Nebenklägerin-Vertreterin, die sich auf die Vertretung von Geschädigten in Sexualstrafsachen spezialisiert hat, die Übernahme der Verteidigung eines Vergewaltigers? Keine einfache Entscheidung, wenn es um einen Grundsatz geht.
Mandanten, Philosophisches, Verteidigung |
Dienstag, 29. Dezember 2009
Offenbar waren die vier freien Tage über das Weihnachtswochenende zuviel des Guten. Es ist ja unter Familientherapeuten bekannt, daß es oft zu Streit kommt, wenn die Familienmitglieder – ungewohnt und mit hohen Erwartungen – zu lange und zu dicht aufeinander hocken. Die Polizei berichtet:
Aus verbalen Pöbeleien entwickelte sich gestern Abend in Tiergarten binnen kürzester Zeit eine größere Schlägerei. Gegen 18 Uhr gerieten in der Pohlstraße bis zu 60 Mitglieder dreier Großfamilien in Streit und versuchten ihre Argumente kurz darauf offenbar durch körperliche Attacken gegeneinander zu untermauern.
Soweit der Bericht vom 29.12.2009 – 16:05 Uhr
Eine Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern mehrerer Großfamilien hat in der vergangenen Nacht zu einem Polizeieinsatz in Kreuzberg geführt. Ein Taxifahrer hatte gegen 0 Uhr 40 die Beamten zur Großbeerenstraße Ecke Yorckstraße alarmiert. Dort trafen die Polizisten auf ca. 35-40, zum Teil mit Baseballschlägern und „Nun-Chakkus“ bewaffnete Personen, die sich stritten und körperlich attackierten.
und dies der Bericht vom 29.12.2009 – 16:15 Uhr
Scheinbar ist den Herrschaften die Weihnachtsgans nicht bekommen. Oder so.
Kreuzberg, Philosophisches |
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Es ist nicht wahr, dass irgendein Mensch in Europa Angst vor dem Islam hat. Wo er sichtbar wird durch Moscheen, verschleierte Frauen und bärtige Imame, ruft der Islam bei Europäern keine Angst hervor, sondern eher eine diffuse Abneigung. Und diese Abneigung gilt nicht dem Koran oder den muslimischen Glaubensinhalten – sie gilt der eklatanten Rückständigkeit, die mit Einwanderern oder Arbeitsemigranten aus Südostanatolien oder dem arabischen Raum so oft zusammen ins Land dringt.
Quelle: Barbara Sichtermann auf Deutschlandradio Kultur
Frau Sichtermann beschreibt in ihrem Beitrag das Problem der angeblichen “Ausländerfeindlichkeit” im alten Europa. Und übt berechtigte Kritik an einer “tiefen Religiosität”, die ihrer Ansicht nach nichts anderes ist als Rückständigkeit.
Lesens- und nachdenkenswert!
Off Topic, Philosophisches |
Donnerstag, 3. Dezember 2009

… kommt nach dem Kampf ums Recht. Darauf freuen sich nicht nur die Zeugen Jehovas.
Allerdings: Nach diesem heutigen Vormittag beim Gericht habe ich da so meine Zweifel mit dem friedlichen Nebeneinander von Löwen, Lämmern … und Schlangen. Trotz Berufsoptimismus.
Philosophisches, Staatsanwaltschaft, Verteidigung |
Montag, 30. November 2009
Vor dem Kriminalgericht in der Wilsnacker Straße steht ein symbolträchtiges Monument:

Ich vermute mal, daß damit der Kampf um’s Recht dargestellt werden soll:
Der Verteidiger als Löwe, der Staatsanwalt als Schlange und ganz hinten die kleine Miezekatze, der Richter. Und unter dem Verteidiger? Die Nebenklägerinvertreterin.
Fotos: hu
Philosophisches |
Sonntag, 29. November 2009
Knapp 60 Prozent der volksabstimmenden Schweizer haben sich heute gegen den Bau von (weiteren) Minaretten in der Oase ausgesprochen.
Unbestätigten Berichten zufolge soll Saudi Arabien sogleich mit einem Verbot des Baus von christlichen Kirchen in Riad, Dschidda, Mekka, Medina, Dammam und Taif reagiert haben.
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