Die Staatsanwaltschaft Graz hat ein Ermittlungsverfahren wegen des “Anti-Minarett-Spiels” eingeleitet, das auf der Homepage der steirischen FPÖ eingerichtet ist. [...]. Die Anzeige lautet auf Verdacht der Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren, Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bzw. sechs Monaten bedroht sind.
Paßt derzeit gut zu der Stimmung, die momentan im Einflußbereich der deutschen Bundesbank herrscht. Wir haben Glück. In Deutschland wird gerade kein Wahlkampf geführt. Anders allerdings in der Steiermark.
Ich bin gespannt, was die österreichischen Strafverfolgungsbehörden aus diesem Spiel machen.
Die Hinrichtung des Täters ist “innerhalb von drei Monaten” nach einem endgültigen Gerichtsurteil zu vollziehen. Die Hinrichtungsmethode soll das Gericht festlegen.
So berichtet die Andreas Zumach in der taz über eine Volksinitiative in der Oase Schweiz, die die Todesstrafe für Sexualstraftaten wieder einzuführen fordert.
Man sollte genau hinauschauen, wie sich die Helvetier und ihre Volksvertreter gegenüber diesen finsteren Gesellen um ihren Sprecher Marcel Graf aufstellen.
Noch gilt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ich hoffe, es bleibt dabei.
Das Landgericht Frankfurt (Oder), Zivilkammer 2, hat abgewägt:
Auf der einen Seite stand das Persönlichkeitsrecht und der Schutz der „Individualsphäre“ des Neo-Führers der NPD Udo Voigt. Dem stand das Recht des Hoteliers gegenüber, sich seine Gäste aussuchen zu dürfen.
Dem Herrn Voigt paßte es nicht, daß das Hotel Esplanade in Bad Saarow ihn ihn nicht beherbergen wollte. Das hat den Herrn Voigt so gekränkt, daß er eine gerichtliche Klärung dieses Rauswurfs herbeigeführt hat. Hat aber nicht so funktioniert, wie sich der Herr Voigt das vorgestellt hat:
Bei einer Abwägung zwischen den Rechtsgütern Voigts und denen des Hotels sei die Kammer zum Ergebnis gekommen, „dass die Rechtsgüter des Klägers nicht überwiegen“, sagt Peine. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass das Hotel „in Sorge ist um sein Image und seine Außenwirkung“, betont der Richter. Was er damit meint, ist offenkundig: Es könnte den Ruf des Esplanade schädigen, sollte sich der Vorsitzende der rechtsextremen Partei dort einquartieren.
Im Straßenverkehr sorgt das Nebeneinander von Strafrecht und Verwaltungsrecht in einigen Fällen beim Publikum für Verwirrung.
Nur zwei Beispiele:
1.
Wenn der Falschparker nicht ermittelt werden kann, kann er auch nicht “bestraft” werden. Aber dann haftet der Halter des Fahrzeugs; und zwar für die entstandenen Verwaltungskosten, § 25a StVG. Im Zweifel zahlt also der Halter beim Falschparken seines Fahrzeugs, auch wenn seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Strafrechtlich ein Unding, aber der Halter wird ja auch nicht bestraft, sondern “nur” auf dem Verwaltungsrechtsweg mit den Kosten überzogen. Für Halter läuft’s auf’s Selbe hinaus: Ihm fehlen hinterher 25 Euro.
2.
Der Schnellfahrer kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges will aber den Fahrer (zum Beispiel seine Ehefrau) auch nicht verraten. Deswegen wird es nichts aus dem Bußgeld. Statt dessen gibt es eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Auch hier fehlen dem Halter so oder so ein paar Euro im Geldsack und die Auflage empfindet er auch als unangenehm. Auch hier wieder: Nicht das Strafrecht, sondern das Verwaltungsrecht schlägt zu.
Nun gibt es einen weiteren Zaubertrick, den sich die Verwaltungsrechtler ausgedacht haben.
Seit längerer Zeit wird bereits von einigen law-und-order-Sherrifs diskutiert, das strafrechtliche Fahrverbot in den Stand einer Hauptstrafe zu heben. Damit könnte es neben Freiheits- und Geldstrafe verhängt werden und zwar auch für solche Straftaten, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben, Ladendiebstahl oder Urkundenfälschung zum Beispiel.
Diese wahnwitzigen Ideen stoßen allerdings nicht nur auf erheblichen Widerstand beim sachkundigen Publikum, sondern auch an Grenzen unserer Verfassung. Strafrechtlich ist da nichts zu machen.
Das wollen wir doch mal sehen, haben sich die Verwaltungsrechtler in Münster gedacht. Wie die Westfälischen Nachrichten berichteten, hat nun das Verwaltungsgericht Münster die Entziehung einer Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt. Dem Ex-Fahrer wurden strafrechtlich ein paar Gewaltdelikte vorgeworfen und deswegen wurde er auch verurteilt. Im Straßenverkehr hatte er sich allerdings stets regelkonform verhalten.
Aaaaber: Wenn andere Leute verprügelt, der fährt auch gefährlich Auto. So die angewandte Vorurteilsforschung im Münsterland. Wenn man den Schläger nicht mit den Mitteln des Strafrechts auf’s Fahrrad bekommt, dann sucht man sich eben irgendeine passende Norm aus dem Verwaltungsschwammrecht und schon hat der Rechtsstaat sein Ziel erreicht. Ohne medizinisch-psychologische Untersuchung, ohne nichts, einfach mal so.
Diese Herrschaften, Beamte und Richter, die auf diese Weise dem Bürger gegenüber treten, sollten sich nicht wundern, wenn der Bürger irgendwann einmal zurücktritt. Zum Beispiel bei Wahlen oder immer sonst, wenn – außerhalb einer Fußballweltmeisterschaft – Loyalität zum eigenen Staat gefragt ist. Oder indem er meint, wenn der Staat sich nicht an die Spielregeln hält und die Hexerei anfängt, dann darf er das auch. Es muß sich hinterher niemand wundern …
PS: Falls jemandem irgendwann das Urteil des VG Münster vorliegt, würde ich mich über eine Kopie oder einen Link freuen. TIA
Es war schon von weitem zu hören. Sonst wurde es aber schneller wieder ruhig. Denn die Demos verlaufen meist nur über den Kottbusser Damm. Diesmal machte mich der anhaltende Lärm neugierig.
Die Karawane zog doch wahrhaftig durch das Paul-Lincke-Ufer und so hatte ich einen Logenplatz aller erster Güte:
Keine besonderen Vorkommnisse, mal von dem noch üben müssenden Trommlern abgesehen. 5 Minuten später konnte ich weiter arbeiten.
Worum es den Demonstranten ging, war nicht wirklich erkennbar. Aber gut, daß sie mal wieder demonstriert haben.
So ähnlich lautet die amtliche Überschrift des § 113 StGB. Wer den leistet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das halten die deutschen Innenminister für zu wenig. Drei Jahre sollten es schon sein, reklamiertenwie berichtet die Pawlowschen Hunde Innenminister-Konferenz in der vergangenen Woche.
Ehrhart Körting, unser Berliner Minister, meinte sogar, es solle für Gewalt gegen Polizisten eine besondere Vorschrift geschaffen werden; Hauptkommissar Karlheinz Gaertner wird ihm wahrscheinlich beipflichten.
Zur Unterstützung seiner Forderung, lieferte Körting dann gleich auch ein wenig Zahlenmaterial. Er präsentierte die Verletzungsstatistik:
Von insgesamt 3.175 im Vorjahr verletzten Beamten wurden 397 bei Demoeinsätzen verletzt, 492 bei Widerstandshandlungen und 782 bei Sportunfällen.
Ich finde, man sollte sich für die Sportlehrer und Vorturner der Polizeisportvereine auch noch eine besondere Vorschrift einfallen lassen.
Weitere Infos zum Thema gibt es z.B. von Plutonia Plarre in der taz.
Der Rechtsstaat zeigt sich an der Behandlung seiner Täter.
«Es ist ein sehr ernster Fall», betont der Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen. Bereits die Androhung von Folter sei eine Form der grausamen Misshandlung. Wichtig sei daher die Klarstellung: «Folter darf nicht sein.»
82 Prozent der befragten Polizisten gaben an, im vergangenen Jahr im Dienst beleidigt oder bedroht worden zu sein, rund 27 Prozent wurden geschlagen oder getreten. Jeder 50. Polizist wurde mit einer Schusswaffe bedroht.
berichtet die taz über die Studie von Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen.
Und? Wie verhindert man das? Ist doch klar:
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte am Mittwoch, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf vier Jahre anzuheben: “Die höhere Strafe wäre ein wichtiges Signal.”
So sind sie, unsere Innenminister.
Glücklicherweise hat Pfeiffer auch ein paar sinnvolle Ideen, wie man diesem Phänomen begegnen kann.
Mehr als 4 800 Menschen aus 70 Nationen machten beim Umzug mit, …
Etwa eine Millionen Besucher waren am Sonntag laut Veranstaltern in Kreuzberg unterwegs, etwa 750 000 beim Karnevalsumzug, weitere 250 000 beim Straßenfest auf dem Blücherplatz.
… sie sahen verzierte Wagen, spanische Flamencotänzer, Sambatänzerinnen, als Dämonen verkleidete Akrobaten auf Stelzen, etliche Volkstänze etwa aus Peru, Kamerun, Bolivien, Ghana und Thailand.
In den gut drei Stunden, in denen wir das Fest am Sonntagabend besucht haben, haben wir die für Kreuzberg typischen Kopftücher muslimischer Frauen nicht gesehen. Was ist das?
Das Wachstum der griechischen Wirtschaft betrug zwischen 2004 und 2007 4% pro Jahr. 2008 war es 3,2 %. Es ist eine der höchsten Wachstumsraten in der Eurozone, in der das Durchschnittswachstum 1,2% erreichte.
Ich denke nicht, daß es nur die Griechen waren/sind, die uns auf europäischen Niveau dermaßen dreist in die Tasche lügen. Irgendwelche Aktionen und Stellungnahmen hört man derzeit allerorten; Berlin eingeschlossen.
Einige meiner Mandanten wurden für ähnliche Vorträge längere Zeit weggeschlossen … und dabei ging es nicht um Milliardenbeträge.