Archiv für die Kategorie 'Polizei'
Dienstag, 9. März 2010
Der Beschuldigte muß “belehrt”, also über seine Rechte informiert werden, die er hat, wenn er vernommen werden soll. Ob er und – wenn ja – dann auch richtig belehrt wurde, ist sehr oft sehr streitig.
Eine unterbliebene oder falsche Belehrung hat nämlich meist zur Folge, daß die Inhalte der Vernehmung nicht mehr verwertet werden dürfen. Und das ist für den Vernehmungsbeamten der Super-GAU. Die korrekte Belehrung kann für die Frage “Haft oder Nicht-Haft” entscheidend sein.
Auch wenn die Polizeibeamten gut ausgebildet und entsprechend trainiert sind, unterlaufen ihnen Fehler, die von findigen Verteidigern ihrerseits entsprechend verwertet werden können. Dagegen hat die Polizei Berlin nun ein Kraut wachsen lassen – im Garten des § 114b StPO:

Wenn der Beschuldigte dieses Formular ausfüllt und unterschreibt, braucht sich sein Verteidiger keine Gedanken mehr zu machen. Der Zug mit dem Namen “Belehrungsrüge” ist dann für alle Zeiten abgefahren.
Deswegen der Hinweis: Ein Beschuldigter muß weder aussagen, noch irgendwas bestätigen. Ausweis zeigen und Schweigen. Mehr muß er nicht. Einen Verteidiger anrufen, sollte er aber schon. Damit der Verteidiger ihn belehrt. Und nicht ein Ermittlungsbeamter.
Polizei, Verteidigung |
Donnerstag, 25. Februar 2010
Die Polizei entdeckt soziale Netzwerke: Plattformen wie Facebook seien “wahre Fundgruben”, schreiben zwei Dozenten in einer Polizei-Fachzeitschrift – und geben Kollegen Tipps.
berichtet Thomas Schmid in der taz.
Es erscheint nicht nur wenig sinnvoll, einen geplanten Bankraub auf Facebook, StudiVZ oder Wer-kennt-wen anzukündigen. Man sollte auch darauf achten, wen man sich als als “Freund” in’s Netz holt.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafrecht |
Mittwoch, 17. Februar 2010
Ich hatte dem jugendlichen Mandanten bereits in einer Fortbildungsveranstaltung in seiner Schule mitgeteilt, daß er gegenüber der Polizei nicht aussagen muß und sollte.
Trotz theoretischer Kenntnis dieses Schweigerechts lies er sich ein paar Monate später nicht davon abhalten, einer Ladung der Polizei zu folgen, auszusagen und sich dabei um Kopf und Kragen zu reden. Mit viel Verteidigerarbeit ist es dann gerade nochmal gut gegangen. Ich habe dem Mandanten das mit dem Schweigerecht dann noch einmal ganz individuell erklärt …
Wiederum ein paar Monate später folgt er erneut der Ladung eines Polizeibeamten. Und sagt wieder aus. Und wieder gibt es Arbeit für mich. Das Verfahren läuft noch und es sieht so aus, als wäre seine Aussage wenigstens relativ unschädlich gewesen. Wegen des Schweigerechts haben wir uns dann ein weiteres Mal unterhalten.
Gestern rief mich ein Polizeibeamter ziemlich angesäuert an; er drohte mir, meinen Mandanten aber bei nächsten Mal zu verhaften und mit auf die Wache zu nehmen. Der Polizeibeamte war zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen gerufen worden. Und hatte meinen Mandanten ein paar Fragen gestellt.
Ich bin mir sicher, daß der Mandant es endlich gefressen hat: Fragen von Polizeibeamten sollte man nur dann beantworten, wenn sie einem damit ein Glas Wasser anbieten wollen. Alle anderen nicht.
Mandanten, Polizei |
Freitag, 12. Februar 2010
Der Zeuge diktiert der Polizei ins Protokoll:
Ich bestehe auf Entgegennahme der Strafanzeige. Ich habe in der Vergangenheit schon zweimal eine Strafanzeige erstattet und erst danach war Ruhe.
Ich habe den Eindruck, als wenn die Polizei keine besonders große Lust dazu hatte, für diesen Querulanten zu arbeiten. Welche Botschaft sonst wollte der Polizeibeamte vermitteln, der diesen Satz am Ende der Strafanzeige aufnimmt?
Mal sehen, wie sich die Staatsanwaltschaft dazu verhält.
Polizei |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Beim Fund einer Cannabisplantage wird eine Regelanfrage gemacht – beim örtlichen Stromlieferanten, in Berlin bei Vattenfall. So auch in einem aktuellen Fall, den ich zu verteidigen habe. Diese Anfrage führte allerdings zu einer erheblichen Verzögerung, und dies wiederum zu dem bekannten Liegevermerk:

Es ist bemerkenswert, daß man fast drei Monate auf die Antwort des Stromversorgers wartet. Ein Anruf dort hätte ungefähr die Hälfte der Zeit beansprucht, die die fleißige Kriminaloberkommissarin für die Anfertigung dieses Liegevermerks gebraucht hat.
Glücklicherweise hatte es mein Mandant nicht eilig.
Polizei |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Und dann war da noch
die 32-Jährige, der von einem Polizisten auf einer Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a in Hamburg am 15. Dezember 2007 das Nasenbein gebrochen wurde. Nun hat sie einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung.
Die taz berichtet über eine Gegenanzeige eines Polizeibeamten.
Die Bilder sorgten für Aufsehen: Eine eher kleine Frau mit blutender Nase wird nach vorne gebeugt von Hünen einer Festnahme-Einheit abgeführt – Szenen die auch die Redakteure von Spiegel TV entsetzten. Die Polizisten waren zuvor in die Menge gestürmt, weil ihre Freundin angeblich vermummt gewesen sei, sagt Klein. “Sie hatte den Schal übern Mund, es war ja kalt.” Dann habe sich ein Beamter umgedreht und ihr einen Faustschlag versetzt.
Klein erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Nachdem die Bilder von Kleins Festnahme über den Bildschirm geflimmert waren, stellte der Polizist seinerseits Strafantrag wegen “versuchter Gefangenenbefreiung”. Das Verfahren gegen Sabine Klein wurde zwar schnell wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eines wegen falscher Anschuldigung ein.
Macht man ja auch nicht, einfach so einen Polizeibeamten anzeigen.
Danke an doppelfish für den Hinweis auf den taz-Artikel.
Polizei, Staatsanwaltschaft |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Aus einer Ermittlungsakte:
Obwohl es sich um ein altes sanierungsbedürftiges Wohnhaus handelt, machte die Eingangstür des Beschuldigten, im Vergleich zu den anderen Wohnungstüren einen extrem dicht verschlossenen Eindruck.
Die Polizei hat (angeblich) einen anonymen Hinweis bekommen, daß sich hinter dieser Tür eine Cannabisplantage befinden soll.
Ich werde den Polizeibeamten fragen müssen, wie man eine extrem dicht verschlossene Tür erkennt. Oder ob es ich bei dem gewonnenen Eindruck um angewandte Vorurteilsforschung handelt.
Polizei, Verteidigung |
Donnerstag, 28. Januar 2010
Zum Thema “Ihr könnt mich mal!” ein Auszug aus einer Ermittlungsakte:
Gegen 12.15 Uhr wurde durch KHK Bullmann und KK Gluffke die Gefangenensammelstelle aufgesucht, um den Beschuldigten WILHELM BRAUSE verantwortlich zur Sache zu vernehmen.
Der Beschuldigte wurde in Zelle Nr. 7 aufgesucht und schlafend angetroffen. Herr BRAUSE wurde durch mehrfaches lautes Ansprechen geweckt. Ihm wurde erklärt, dass er zur Sache vernommen werden soll. Entsprechend befragt, bestätigte er, sich in der Lage zu fühlen, vernommen zu werden.
Gemeinsam wurde in den Räumen der Dienststelle der Schreibraum aufgesucht, wo Herr BRAUSE auf einem Stuhl Platz nahm. Er fragte, ob er von seinen in den Effekten befindlichen entsprechenden Utensilien rauchen darf. Diesbezüglich wurde auf der Wache durch KK Gluffke nachgefragt. Es wurde bestätigt, dass Rauchverbot besteht und dies dem Beschuldigten mitgeteilt.
Daraufhin erklärte Herr BRAUSE, dass er nicht mehr bereit ist, weiter mit uns zu reden und sich nicht zur Sache äußert. Der Beschuldigte stand auf, verließ den Schreibraum, suchte seine Zelle auf und legte sich schlafen.
Es wurde nicht überliefert, welchen Finger Brause beim Verlassen des Schreibraums in die Höhe streckte.
Ach so: Es ging um einen räuberischen Diebstahl von fünf Flaschen Eierlikör.
Mandanten, Polizei |
Montag, 25. Januar 2010
Wie das sächsische Landeskriminalamt (LKA) den Medien mitteilte, meldeten sächsische Apotheker im vergangenen Jahr 69 verdächtige Medikamentenbestellungen. Darüber berichtete der Sachsenspiegel, eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks.
Das LKA habe die Apotheker aufgefordert, Informationen über den Kauf von Rhinopront, ein Schnupfenmittel, an die Ermittler weiterzugeben. Dabei sollen nicht nur statistische Angaben verraten geliefert worden sein, sondern eben auch Personendaten.
Wegen letzteren rudern die Mittäter nun zurück;
Dabei gehe es jedoch nicht um die Bespitzelung von Kunden, sondern um den Schutz vor Medikamentenmissbrauch und Drogenhandel. Man habe das Landeskriminalamt (LKA) über auffällige Massenbestellungen bestimmter Medikamente informiert, aus denen die Droge Crystal hergestellt werden könne. Vertrauliche Daten über Patienten seien dabei nicht übermittelt worden
berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Das Schnupfenmittel ist ein rezeptfreies Medikament, das den Wirkstoff Pseudoephedrin enthält. Aus diesem kann die Partydroge “Crystal” hergestellt werden.
Verboten und mit Strafe bedroht ist aber nicht nur die Droge, sondern auch die Weitergabe von Kundendaten durch Apotheker. Den Herrschaften vom Landeskriminalamt und den Verrätern unter den Pillendrehern sei die Lektüre des § 203 StGB an’s Herz gelegt:
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis [...], offenbart, das ihm als [...] Apotheker [...] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Sicherlich gibt es daneben auch noch ein paar knackige berufsrechtlichen Regeln, die den Apothekern das kollusive Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden untersagt.
Übrigens:
Das Aspirin Complex, das ich vergangene Woche eingenommen habe, beinhaltet auch das Pseudoephedrin. Außerdem habe ich Kontakt zur Drogen-Szene. Stehe ich nun auch unter dem Verdacht, ein Partydrogen-Hersteller zu sein?
Wir leben in einer wunderbaren Welt …
Polizei, Strafrecht |
Samstag, 23. Januar 2010
Die Staatsanwaltschaft hat herausgefunden, daß es keine Videoaufzeichnungen von dem “Kampfeinsatz” gibt. So lautet die Mitteilung aus Moabit, die uns am Freitag erreichte.
Die Ermittler müssen sich richtig Mühe gegeben haben. Denn seit meiner Nachfrage, wen der Kameramann der Polizei denn eigentlich vor der Linse gehabt hat, sind immerhin knapp neun Monate vergangen. Aber jetzt wissen wir es ganz genau: Der Mandant und die drei Polizeibeamten, die ihn während der Demo am Oranienplatz beamtshandelt hatten, sind keine Mitwirkenden in dem Dokumentarfilm.
Mal schauen, was die Ermittlungsbehörde aus den verbliebenen Beweismitteln zaubert.
Polizei, Staatsanwaltschaft |