Archiv für die Kategorie 'Richter'
Montag, 15. Februar 2010
Das Gericht geht daher davon aus, dass die Haftungsquote von 70% bisher eher knapp bemessen ist. Dieses sollte im Rahmen einer gütlichen Einigung entweder dadurch beseitigt werden, dass die Beklagten 80% auf sämtliche Schadenspositionen zahlen oder aber 70%, allerdings dann ausgehend von der Schmerzensgeldforderung des Klägers. Beides würde zu Nachzahlungen der Beklagten von mehr als 3.000,00 € führen, wenn sich das Gericht nicht deutlich verrechnet haben sollte.
Quelle: Einzelrichter Dr. H., Zivilkammer 43 beim Landgericht Berlin
Das ist die Qualität der Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen, wie ich sie mir wünsche. Um sich zu trauen, so etwas (und ähnliches auf demselben Niveau) in ein Sitzungsprotokoll zu schreiben , muß man schon promoviert und unabhängig sein.
Richter |
Mittwoch, 6. Januar 2010
.. war Gerichtsreporterin Uta Eisenhardt, als sie der Verhandlung über einen versuchten Diebstahl besuchte, um über ihn zu berichten:
Es ist selten, dass man in Moabit das Taschentuch zücken und mit dem verzweifelten Angeklagten mitheulen möchte.
Es ging um ein Mißverständnis. Richterin und Staatsanwalt zeigten Augenmaß.
Vollständiger Beitrag: Berlin Kriminell
Richter, Staatsanwaltschaft |
Donnerstag, 31. Dezember 2009
Gespräche auf dem Handy lassen sich womöglich viel leichter abhören als allgemein angenommen. Der deutsche Computer-Sicherheitsexperte Karsten Nohl hat auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs in Berlin ein entsprechendes Verfahren beschrieben: Er habe mit einer Gruppe von Unterstützern den Code des GSM-Standard geknackt, mit dem in Europa und Asien fast alle Mobiltelefone arbeiten.
berichtete am 29.12.2009 C. Schrader in der Süddeutschen.
Es gibt Leute, die hören schon seit Jahren Telefonate ab, ohne daß da irgendwas geknackt werden muß. Ein simpler Beschluß eines kleinen Ermittlungsrichters und schon landet das Gespräch in einem roten Aktendeckel.
Richter, Staatsanwaltschaft |
Dienstag, 29. Dezember 2009
Vor dem Hintergrund schwerwiegender sozialer Probleme und psychiatrischer Symptome benötigt Herr Brause aus meiner Sicht dauerhaft Unterstützung bei der Regulierung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten. Diagnostisch ist von einer schweren Persönlichkeitsstörung auszugehen.
schreibt der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Anfang 2009 über den Mandanten. Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahme bestellt ihm das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.
Ich habe nun beantragt, mich dem Mandanten als Pflichtverteidiger zu bestellen, weil er “unfähig ist, sich selbst zu verteidigen ( § 140 II StPO)”
Das Amtsgericht schreibt:
Auch aus sonstigen Gründen (§ 140 Abs. 2 StPO) erscheint die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht geboten. Zwar steht der Angeklagte unter Betreuung. Dennoch ist der Angeklagte nach dem Gutachten des Dr. [anderer Psychiater] geschäftsfähig. Dies beinhaltet Verhandlungs- und Verteidigungsfähigkeit.
Daß das Gutachten des anderen Psychiaters aus dem Jahre 2005 stammt (wir haben bald das Jahr 2010) und daß der Kauf eines Brots oder einer Flasche Wein, für das die Geschäftsfähigkeit meines Mandanten sicher ausreichen dürfte, eine andere Qualität hat, wie eine Verteidigung gegen den Vorwurf (laut Anklage):
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseren Wissens vorgetäuscht zu haben, die Verwirklichung eines gemeingefährlichen Verbrechens der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB stehe bevor,
hat sich bis zu der Richterin am Amtsgericht noch nicht herumgesprochen.
Das werde ich dann mal nachholen.
Richter |
Samstag, 26. Dezember 2009
Ich hatte es ihr versprochen:

(Danke an das Lawblog für den Hinweis.)
Richter, Verteidigung |
Montag, 21. Dezember 2009
Ich hatte für meinen Mandanten gegen einen Beschluß des Amtsgerichts Beschwerde erhoben. Die Akte ging dann wie vorgesehen über die Staatsanwaltschaft zum Landgericht. Der Staatsanwalt hat der Hauptakte die Beiakten hinzugefügt. Zwei dicke, große Kartons.
In den Strafkammern beim Landgericht arbeiten in der Regel drei Richter. Einer davon wird der Berichterstatter sein, der sich in die Sache einarbeiten soll muß.
Ich habe unsere Mitarbeiterin gebeten herauszufinden, wer das ist und wie ich ihn erreiche. Aus ihrer Telefonnotiz:
Anruf um 10 Uhr bei Geschäftsstelle LG: Frau Gluffke teilt mit, Berichterstatter sei Herr RiLG Bullmann, der aber erst nachmittags ins Gericht kommt – deswegen habe er die Sache ja auch bekommen.
Tja. Vielleicht stellt RiLG Bullmann seine Arbeitszeiten künftig um.
Richter |
Freitag, 18. Dezember 2009
Der Prozeß neigt sich seinem Ende zu: Die Sammlung von Informationen, Feststellungen und Müll bedarf lediglich der Strukturierung.
Steht der Hauptvorwurf nicht, führt nichts an der rechtlichen Überprüfung der Nebenpunkte vorbei – gilt es doch, wenigstens die bisherige Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Den Berichterstatter(1) zieht’s in die Bibliothek, neuerdings wohl eher vor den PC. Und selbst Vorsitzende sollen an beide Orten schon gesichtet worden sein, wenn die Hauptverhandlung nicht in gewünschter Eindeutigkeit verlief.
Quelle: Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., Kleines Strafrichter-Brevier, S. 76
Was Föhrig hier in launiger Ironie beschreibt, ist Alltag in solchen Verfahren, in denen es der Verteidigung gelungen ist, die Anklagevorwürfe im Laufe einer Beweisaufnahme zu entkräften.
Zu Beginn eines Mandats erkläre ich meinen Mandanten stets die Regeln der Beweislast:
“Der Richter muß Ihnen nachweisen, daß Sie schuldig sind. Es ist nicht so, daß Sie nachweisen müssen, daß Sie unschuldig sind.”
Das ist die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.
Ein Repetitor hat mir vor gefühlten 100 Jahren mal gesagt: Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen, als vor einer Strafkammer einen Freispruch zu erzielen.
Anm.:
(1) Berichterstatter ist der Beisitzer in einer Strafkammer, der die Sache zur Bearbeitung vorbereitet.
Richter, Verteidigung |
Dienstag, 15. Dezember 2009
Eigentlich wollte ich dem Mandanten schon die Ohren lang ziehen, als er mir den Strafbefehl zuschickte und mich beauftragte, Einspruch einzulegen und einen Freispruch anzustreben.
Er hätte es eigentlich wissen sollen, daß er ein wenig spät kommt. Denn bisher hat er mir die jeweiligen Mitteilungen der Polizei (§ 163 a StPO) immer brav übermittelt, sobald sie bei ihm im Postkasten lagen. Damit ich früh- und rechtzeitig mit der Verteidigung beginnen kann. Je früher, desto besser sind die Aussichten für den Beschuldigten. Das ist bekannt. Und jetzt scheint der Mandant das glatt vertrödelt zu haben.
Nagut, ist ja nicht meine Strafsache … dachte ich mir, legte Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht.
Heute kam die Akte. Die schriftliche Strafanzeige der Geschädigten füllt Blatt 2 bis 17. Blatt 18 ist die Abschlußverfügung der Polizei. Dann kommen zwei Seiten mit internen Verfügungen und auf Blatt 21 folgt der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls. Auf Blatt 24 bis 25 hat der Richter diesem Antrag entsprochen und 50 Tagessätze zu 50 Euro verhängt.
Keine Möglichkeit der Stellungnahme, keine Anhörung, kein Garnichts. Noch nicht einmal der Versuch! Ja, hallo? Lieber Staatsanwalt, lieber Richter. Geht’s noch?? Gibt es jetzt einen Subsumtionsautomat, der von einer dahergelaufenen Anzeigeerstatterin gefüttert wird und unten kommt dann der Strafbefehl raus?!
Ich werde nun die Akte zurückschicken mit der Bitte um Vereinbarung eines Termins zur Hauptverhandlung. Dann klären wir im Termin, warum das Verfahren mit einem Freispruch zu enden hat. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen wird die Justizkasse des Landes Sachsen-Anhalt tragen. Die hamms ja.
Und ich freue mich auf eine anregende Veranstaltung vor einem kleinen Amtsgericht.
Richter, Staatsanwaltschaft |
Samstag, 12. Dezember 2009
… den der Vorsitzende einer Strafkammer dem Angeschuldigten vorschlägt, erfolgt nach Regeln, die in der Regel keiner kennt.

Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., beschreibt in seinem posthum veröffentlichten Büchlein “Kleines Strafrichter-Brevier”, wie er es gemacht hat:
… schlägt der Vorsitzende einen Verteidiger namentlich vor, wobei er aus ethischen Gründen ja-sagende “Gerichtsnutten” ebenso meiden wird wie aus prozessökonomischen Erwägungen die üblichen professioneller Strafvereitlung Verdächtigen.
Ein ganz schön schräges Bild, das Richter Föhrig im Laufe seiner 36 Berufsrichterjahre von Verteidigern gewonnen hat, könnte man nun meinen …
Meine Erfahrungen mit Herrn Föhrig waren allerdings durchweg positiv. Und es gibt ja – wohl auch nach Ansicht dieses Richters – eine Menge Kollegen, die zwischen diesen beiden von ihm beschriebenen Extremen liegen.
Richter, Verteidigung |
Freitag, 11. Dezember 2009
In einer sehr umfangreichen Sache vor dem Amtsgericht – zahlreiche Anklageschriften, viele verbundene Verfahren, bereits jetzt schon über zehn Termine – bittet mich der Richter, die Abschriften meiner Anträge und Erklärungen, die ich vor knapp drei Monaten gestellt bzw. abgegeben und schriftlich zu Protokoll gereicht habe, ihm noch einmal zu übergeben. Die Originale seien verschwunden.
Daß sie verschwunden sind, wundert mich bei dem Akten-Chaos nicht. Aber soll ich das Gericht nun dabei unterstützen, ein revisionsfestes Urteil zu schreiben, das meinem Mandanten ganz bestimmt nicht gefallen wird?
Eine nicht ganz einfache Entscheidung …
Richter, Verteidigung |