<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Kanzlei Hoenig Info &#187; Staatsanwaltschaft</title>
	<atom:link href="http://www.kanzlei-hoenig.info/category/staatsanwaltschaft/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.kanzlei-hoenig.info</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Jul 2010 13:34:37 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>Strafverfolgungswahn</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfolgungswahn</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfolgungswahn#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 06:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11754</guid>
		<description><![CDATA[Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als 10 Jahren. Es gibt u.a. einen Zeugen, der ihn schwer belastet. Eben dieser Zeuge sitzt bei seiner Vernehmung ca. 3 Meter entfernt von dem Angeklagten. Irgendwann in einer Vernehmungspause, in der sich Strafkammer und Verteidigung über Verfahrensfragen austauschen, entsteht ein mittlerer Tumult. Die beiden Kontrahenten haben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als 10 Jahren. Es gibt u.a. einen Zeugen, der ihn schwer belastet. Eben dieser Zeuge sitzt bei seiner Vernehmung ca. 3 Meter entfernt von dem Angeklagten. </p>
<p>Irgendwann in einer Vernehmungspause, in der sich Strafkammer und Verteidigung über Verfahrensfragen austauschen, entsteht ein mittlerer Tumult. Die beiden Kontrahenten haben sich &#8220;unterhalten&#8221;. Er sei ein &#8220;Hurensohn&#8221;, lies der Angeklagte &#8211; wie später berichtet wurde &#8211; lautstark in Richtung des Zeugen vernehmen.</p>
<p>Sofort schaltet sich die Staatsanwältin ein und beginnt erkennbar einen Vermerk zu schreiben; sie fragt die anderen Beteiligten, ob sie das gehört hätten und den Zeugen, ob er einen Strafantrag stellen würde. </p>
<p>Der Verteidiger schlägt die Hände vor die Augen und schüttelt mit dem Kopf. Bei einer zweistelligen Straferwartung nun noch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Beleidigung einzuleiten, die eigentlich Ausdruck einer szenetypischen Umgangsform ist, grenzt nun wirklich an Irrsinn. </p>
<p>Unter den Verfahrensbeteiligten jedenfalls scheint ein geheimnisvoller Virus die Hörfähigkeit vorübergehend stark beeinträchtigt zu haben &#8230; gehört hat das böse Wort wohl niemand so richtig. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfolgungswahn/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>6</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Warnung</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/warnung</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/warnung#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 06:00:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11684</guid>
		<description><![CDATA[Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich. Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich: Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ 147, 406e [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich. </p>
<p>Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich:</p>
<blockquote><p>Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html" target="_blank">147</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html" target="_blank">406e StPO</a> zulässig ist. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte weisen Sie auch Ihre Mandanten darauf hin.</p></blockquote>
<p>Nun frage ich mich, ob das nur eine schlichte Gedankenlosigkeit war oder eine Überforderung des Staatsanwalts vorliegt. Geht so ein Staatsanwalt wirklich davon aus, daß ein Strafverteidiger, der seit fast anderhalb Jahrzehnten regelmäßig Ermittlungsakten zur Einsichtnahme bekommt, diese grundlegenden Spielregeln nicht beherrscht bzw. beachtet? </p>
<p>Vielleicht fällt mir noch rechtzeitig eine passende Bemerkung dazu ein, wenn ich die CD an den Staatsanwalt zurücksende. </p>
<p>Any suggestions? </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/warnung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>16</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Eiertanz und die Kosten</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/der-eiertanz-und-die-kosten</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/der-eiertanz-und-die-kosten#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 06:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11568</guid>
		<description><![CDATA[In einer Strafsache vor dem Amtsgericht hat es (ausnahmsweise) einmal einen Freispruch gegeben. Nicht nur, weil der Verteidiger es so beantragt hatte; nein, auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte, der Freispruch müsse sein. Drei Wochen später bekommt der Freigesprochene Post vom Gericht: &#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Strafsache vor dem Amtsgericht hat es (ausnahmsweise) einmal einen Freispruch gegeben. Nicht nur, weil der Verteidiger es so beantragt hatte; nein, auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte, der Freispruch müsse sein. </p>
<p>Drei Wochen später bekommt der Freigesprochene Post vom Gericht: </p>
<blockquote><p>&#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.</p></blockquote>
<p>Drei Wochen und eine halbe Minute später ruft der Freigesprochene seinen Verteidiger an und stellt die Drei-D-Frage: Dürfen die das? </p>
<p>Es schließt sich eine umfangreiche Beratung über die Sach- und Rechtslage an, in der die Zulässigkeit eines solchen Eiertanzes der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Möglichkeiten einer Verteidigung vor dem Berufungsgericht besprochen und reichlich blank liegende Nerven beruhigt werden müssen.</p>
<p>Weiter zwei Monate bekommt der Freigesprochene erneut Post vom Gericht:</p>
<blockquote><p>&#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil zurück genommen hat.</p></blockquote>
<p>Und wieder eine halbe Minute später fragt der nun endlich <em>rechtskräftig</em> Freigesprochene, was das denn zu bedeuten habe und wie es mit den Kosten aussieht, die für die Verteidigung in der Berufungsinstanz entstanden sind. </p>
<p>Die schlechte Nachricht vom Gericht: Auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die noch nicht begründet wurde, müsse ein Verteidiger noch nichts unternehmen. Deswegen muß die Landeskasse die Kosten auch nicht erstatten. </p>
<p>Der Verteidiger darf nun noch seinem Mandanten dann erklären, daß er erst freigesprochen, dann &#8211; aus seiner Sicht &#8211; verarscht wurde und dafür nun auch noch die Kosten (im Mittel 321,30 Euro) zu tragen hat. </p>
<p>Ich überlege, es dem Richter und dem Staatsanwalt zu überlassen, diese Erklärung zu liefern und habe das Verzeichnis mit ihren Telefondurchwahlen und Zimmernummern schon in der Hand &#8230; </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/der-eiertanz-und-die-kosten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>21</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mahnungen an die Staatsanwaltschaft</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/mahnungen-an-die-staatsanwaltschaft</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/mahnungen-an-die-staatsanwaltschaft#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 06:00:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11455</guid>
		<description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft säuft nicht nur ab in den Akten dieses Verfahrens, sondern nun auch noch in den Mahnungen der Provider. Diese machen ihre Kosten für die Auskunft geltend, die die Staatsanwaltschaft von ihnen angefordert hatten. Aus der Ermittlungsakte (Bd. V) ein Schreiben des Staatsanwalts an die Kostenstelle: Auf den Schriftsatz des Verteidigers BI. 272 &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Staatsanwaltschaft säuft nicht nur ab in den Akten dieses Verfahrens, sondern nun auch noch in den Mahnungen der Provider. Diese machen ihre Kosten für die Auskunft geltend, die die Staatsanwaltschaft von ihnen angefordert hatten. </p>
<p>Aus der Ermittlungsakte (Bd. V) ein Schreiben des Staatsanwalts an die Kostenstelle: </p>
<blockquote><p>Auf den Schriftsatz des Verteidigers BI. 272 &#8211; 274 hin wurden die dort genannten IP-Adresse bei den verschiedenen Providern abgefragt.</p>
<p>Da die Hauptakten wegen der Haftprüfung und diverser Beschwerden dem AG und LG vorlagen, habe ich ein SH &#8220;Providerauskünfte&#8221; angelegt und die Abfragen und Antworten dort abgelegt.</p>
<p>Dieses SH ist derzeit außer Kontrolle. Einige der Rechnungen sind seinerzeit bezahlt worden (BI. 423 &#8211; 433).</p>
<p>Können nicht auch die noch ausstehendm beiden Rechnungen gezahlt werden? Es handelt sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um berechtigte Forderungen aus einer von hier erfolgten Anfrage.</p></blockquote>
<p>Mir tut der Staatsanwalt leid, der sich mit so einem Mist auch noch auseinander setzen muß. Und wenn ich Provider wäre, würde ich die nächste Anfrage der Staatsanwaltschaft auch nur noch nach einer Mahnung beantworten. Do, ut des. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/mahnungen-an-die-staatsanwaltschaft/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vorteilhafte Schätzung, unter Umständen</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/vorteilhafte-schaetzung-unter-umstaenden</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/vorteilhafte-schaetzung-unter-umstaenden#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 06:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11427</guid>
		<description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft übermittelte mir die Ermittlungsakte und belehrte mich in dem Anschreiben: Die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mandantschaft sind gemäß § 136 StPO aufzuklären. Sie können bei der Bemessung einer eventuellen Geldstrafe (§ 40 StGB) oder von Geldauflagen (§§ 153a StPO, 56b, 59a StGB) bedeutsam sein. Wenn Ihre Mandantschaft hierzu keine Angaben machen möchte, müßte eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Staatsanwaltschaft übermittelte mir die Ermittlungsakte und belehrte mich in dem Anschreiben: </p>
<blockquote><p>Die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mandantschaft sind gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136.html" target="_blank">§ 136 StPO</a> aufzuklären. </p>
<p>Sie können bei der Bemessung einer eventuellen Geldstrafe (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html" target="_blank" title="&sect; 40 StGB: Verh&auml;ngung in Tagess&auml;tzen">§ 40 StGB</a>) oder von Geldauflagen (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank">§§ 153a StPO</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/56b.html" target="_blank" title="&sect; 56b StGB: Auflagen">56b</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/59a.html" target="_blank" title="&sect; 59a StGB: Bew&auml;hrungszeit, Auflagen und Weisungen">59a StGB</a>) bedeutsam sein. Wenn Ihre Mandantschaft hierzu keine Angaben machen möchte, müßte eine für Ihre Mandantschaft unter Umständen nachteilige Schätzung (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html" target="_blank" title="&sect; 40 StGB: Verh&auml;ngung in Tagess&auml;tzen">§ 40 Abs. 3 StGB</a>) erfolgen.</p></blockquote>
<p>Ich bedanke mich ganz recht herzlich für diese Hinweise und frage zurück: Unter welchen Umständen müßte eine <em>vorteilhafte</em> Schätzung erfolgen? </p>
<p>Es ist nachvollziehbar, wenn die Ermittlungsbehörden die Furcht der Beschuldigten ausnutzen und gern eine Art Drohszenario aufbauen, um an die erwünschten Informationen heranzukommen. Der Versuch, einem Strafverteidiger auf diese Tour zu kommen, ist eher befremdlich. Zumal ich davon ausgehen darf, daß ein Gericht nicht vor- oder nachteilig schätzt, sondern möglichst richtig. </p>
<p>Um die oben von mir gestellte Frage selbst zu beantworten: Unter Umständen hat die Staatsanwaltschaft gar keine Vorstellung von dem hohen Einkommen meiner &#8220;Mandantschaft&#8221; und geht irriger Weise von einem gewöhnlichen Durchschnittsauskommen aus. Dann hätte sich die Staatsanwaltschaft unter Umständen vorteilig verschätzt. </p>
<p>Und überhaupt: Eine nachteilige Verschätzung läßt sich in der Regel durchaus später noch einmal korrigieren. Deswegen gilt auch insoweit der Rat: Keine Auskunft. Schweigen. Trotz versteckter Androhung empfindlicher Übel. Denn: Ein Beschuldigter <em>muß</em> keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Dann sollte er es in der Regel auch nicht &#8211; wenn er nicht gerade ALG II bezieht. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/vorteilhafte-schaetzung-unter-umstaenden/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>6</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Strafprozessordung und das Jugendstrafrecht</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/die-strafprozessordung-und-das-jugendstrafrecht</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/die-strafprozessordung-und-das-jugendstrafrecht#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 06:00:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11113</guid>
		<description><![CDATA[In einer Jugendstrafsache wurden die Mandantin, 15 Jahre, und ihre gleichaltrige Freundin angeklagt, in Berlin am 25. März 2009 als Jugendliche mit Verantwortungsreife gemeinschaftlich handelnd I. eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen, sowie durch zwei weitere selbstständige Handlungen II. einen Menschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Jugendstrafsache wurden die Mandantin, 15 Jahre, und ihre gleichaltrige Freundin</p>
<blockquote><p>angeklagt,<br />
in Berlin<br />
am 25. März 2009<br />
als Jugendliche mit Verantwortungsreife<br />
gemeinschaftlich handelnd</p>
<p>I. </p>
<ul>
eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen,</ul>
<p>sowie durch zwei weitere selbstständige Handlungen</p>
<p>II. </p>
<ul>
einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben</ul>
<p>sowie durch eine weitere selbstständige Handlung</p>
<p>III.</p>
<ul>
einen Menschen rechtswidrig unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einer Handlung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich zu Unrecht zu bereichern.
</ul>
<p>[...]</p>
<p>Verbrechen und Vergehen, strafbar nach den<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/255.html" target="_blank" title="&sect; 255 StGB: R&auml;uberische Erpressung">§§ 255</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html" target="_blank" title="&sect; 253 StGB: Erpressung">253</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html" target="_blank" title="&sect; 249 StGB: Raub">249</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html" target="_blank" title="&sect; 240 StGB: N&ouml;tigung">240</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html" target="_blank" title="&sect; 241 StGB: Bedrohung">241</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung">22</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html" target="_blank" title="&sect; 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs">23</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/25.html" target="_blank" title="&sect; 25 StGB: T&auml;terschaft">25 Abs.2</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/52.html" target="_blank" title="&sect; 52 StGB: Tateinheit">52</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/53.html" target="_blank" title="&sect; 53 StGB: Tatmehrheit">53 StGB</a>,<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/JGG/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 JGG: Pers&ouml;nlicher und sachlicher Anwendungsbereich">§§ 1,3 JGG</a></p></blockquote>
<p>Zwei Stunden nach der Verlesung der Anklageschrift erging das Urteil. </p>
<p>Der Mandantin wurde aufgeben, sich für ein Jahr der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen (Betreuungsweisung, <a href="http://dejure.org/gesetze/JGG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 JGG: Weisungen">§ 10 I Nr. 5 JGG</a>). </p>
<p>Die Geschädigte, ebenfalls Jugendliche, konnte sich an vieles nicht mehr erinnern. Deswegen konnten die Vorwürfe aus der Anklage zu I. und III. nicht bestätigt werden. </p>
<p>Die Mandantin hatte sich &#8211; meinem Rat folgend &#8211; erst <em>nach</em> der Vernehmung der Geschädigten als Zeugin zur Sache eingelassen. Üblich und von der Staatsanwältin ausdrücklich gewünscht war die Einlassung der Mandantin unmittelbar nach Verlesung der Anklage und vor Vernehmung der Zeugen.</p>
<p>Ich hatte den Eindruck, die Staatsanwältin war nicht darüber amüsiert, daß die Verteidigung die Rechte der Angeklagten aus der Strafprozeßordnung (StPO) auch im Jugendstrafverfahren wahrnimmt. &#8220;Das tut dem Mädchen nicht gut!&#8221; mußte ich mir anhören. </p>
<p>Ob die Vorenthaltung von Verfahrensrechten, die die Basis eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens sind, dem &#8220;Mädchen&#8221; besser bekommen wäre, wurde nicht erörtert. </p>
<p>Nur nebenbei sei gesagt: Der Beschleunigungsgrundsatz in Jugendstrafsachen gehört auch zum Rechtsstaat. Die Anklageschrift lag jedoch erst ein gutes Jahr nach der Tat auf dem Richtertisch. Aber dann &#8216;rumnörgeln, wenn die Verteidigung sich der Spielregeln bedient, die eben dieser Rechtsstaat zur Verfügung stellt &#8230;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/die-strafprozessordung-und-das-jugendstrafrecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>8</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Und jetzt kommen Sie mir so &#8230;</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/und-jetzt-kommen-sie-mir-so</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/und-jetzt-kommen-sie-mir-so#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 06:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11084</guid>
		<description><![CDATA[Vor Aufruf der Sache teilte mir der Staatsanwalt in einem Gespräch &#8220;außerhalb des Protokolls&#8221; mit, daß er nicht bereit sei, eine Strafaussetzung zur Bewährung mitzumachen: Kommt überhaupt nicht in Frage! Mein Mandant und eine Zeugin haben mir vorher schon mitgeteilt, daß zwei weitere geladene Zeugen nicht kommen werden. An diesen beiden Kriterien orientierte sich mein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2010/05/Schlange.jpg" alt="" title="Schlange" width="400" height="299" class="aligncenter size-full wp-image-11093" /></p>
<p>Vor Aufruf der Sache teilte mir der Staatsanwalt in einem Gespräch &#8220;außerhalb des Protokolls&#8221; mit, daß er nicht bereit sei, eine Strafaussetzung zur Bewährung mitzumachen: </p>
<blockquote><p>Kommt überhaupt nicht in Frage!</p></blockquote>
<p>Mein Mandant und eine Zeugin haben mir vorher schon mitgeteilt, daß zwei weitere geladene Zeugen nicht kommen werden. </p>
<p>An diesen beiden Kriterien orientierte sich mein Rat an den Mandanten: Verteidigung durch Schweigen. </p>
<p>Nach 90 Minuten Beweisaufnahme stand fest, ohne die beiden Zeugen kommen wir nicht aus; und das von mir beantragte Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit ist auch erforderlich. </p>
<p>Es sei denn, wir verzichten auf die Aufklärung und finden einvernehmlich eine &#8220;prozessuale Wahrheit&#8221;. Die Richterin bat den Staatsanwalt und mich zum Rechtsgespräch. </p>
<p>Das Hauptargument des Staatsanwalts: </p>
<blockquote><p>Wenn Ihr Mandant hier schweigt, kommt eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Frage. Das hätte er sich von Anfang an anders überlegen sollen. Jetzt ist es zu spät.</p></blockquote>
<p>Ich habe in langen Jahren mühsam gelernt, in solchen Situationen die Nerven zu behalten und dem Staatsanwalt nicht an die Gurgel zu springen. Statt dessen habe ich die Richterin friedlich gebeten, die Sache wieder aufzurufen und weiter zu verhandeln. </p>
<p>Der Termin wurde ausgesetzt, ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und ein neuer Termin für Oktober 2010 vereinbart. Vielleicht erscheinen diesmal ja alle Zeugen. Oder auch nicht. </p>
<p>Und wenn das Landgericht über die Berufung zu entscheiden hat, ist es sicherlich Winter. 2011/2012. Dann gibt es die Bewährung allein aus Zeitgründen. Sofern sich die Zeugen überhaupt noch an irgendwas aus den März im Jahre 2009 erinnern können. Drei Jahre sind eine sehr lange Zeit für alkoholkranke Menschen. </p>
<p><em>Foto: Jürgen Hüsmert via Pixelio</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/und-jetzt-kommen-sie-mir-so/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>12</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Einmal mehr, die 153a-Nötigung</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/einmal-mehr-die-153a-noetigung</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/einmal-mehr-die-153a-noetigung#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 May 2010 06:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=10996</guid>
		<description><![CDATA[Es ist ein Standard-Thema, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen. Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im RED TAPE über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/par-153-a-stpo-notigung-oder-nur-ein-gut-gemeintes-angebot">Standard-Thema</a>, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen. </p>
<p>Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im <a href="http://www.r-tape.de/?p=1305">RED TAPE</a> über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der Hauptverhandlung im Nebel. </p>
<p>Und dann kommt das Angebot: Weiter stochern, vermutlich über mehrere Tage. Oder eben die Einstellung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank">§ 153a StPO</a>. Herr Schöne hatte Anlaß, seinem Mandanten zur Annahme dieses Angebots zu raten. </p>
<p>Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar <a href="http://www.ra-melchior.de/142.html">berichtete seinerzeit</a> über ein anderes Ergebnis. Sein Fall führte zur Ablehnung des Angebots. Und zum Freispruch. </p>
<p>Beide Verteidiger können auf ihre Weise einen Erfolg verbuchen. In beiden Fällen habe ich jedoch Bauchschmerzen, wenn ich mir überlege, was da eigentlich abgeht.</p>
<p>Die Anklage darf nicht geschrieben, erst Recht nicht zum Hauptverfahren zugelassen werden, wenn nicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Trotzdem liest und hört man immer wieder von Verfahren, die erst angeklagt und dann eröffnet werden, um recht bald festzustellen, daß die Beweise für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichen. Was &#8211; aus meiner Perspektive &#8211; vorhersehbar war. </p>
<p>Der RED-TAPE-Fall ist ein besonders krasses, aber deutliches Beispiel für diese Vorhersehbarkeit: Eine Hauptverhandlung auf 15 Uhr zu terminieren und dazu 10 Zeugen zu laden, ist schon oberdreist. Und dann dem Angeklagten &#8220;anbieten&#8221;, einen weiteren Termin festsetzen zu müssen, wenn er der Einstellung gegen Auflagenzahlung nicht zustimmt, scheint mir weit außerhalb des grünen Bereichs zu liegen. </p>
<p>Irgendwann schreibe ich dann doch mal eine Strafanzeige &#8230; als Erwiderung auf ein Angebot, daß mein Mandant nicht ablehnen kann. Zur Verurteilung des Richters oder des Staatsanwalts wird das sicher nicht führen. Aber für Wirbel und vielleicht zur Nachdenklichkeit. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/einmal-mehr-die-153a-noetigung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anklage gegen Herrn Kachelmann</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/anklage-gegen-herrn-kachelmann</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/anklage-gegen-herrn-kachelmann#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 19 May 2010 08:35:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=10968</guid>
		<description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben. berichtet SPON in einer Eilmeldung. Das ging ja verhältnismäßig flott.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann wegen <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html">Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall</a> erhoben.</p></blockquote>
<p>berichtet <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,695568,00.html">SPON</a> in einer Eilmeldung.</p>
<p>Das ging ja verhältnismäßig flott. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/anklage-gegen-herrn-kachelmann/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Strafverfahren gegen Bischof Mixa?</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfahren-gegen-bischof-mixa</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfahren-gegen-bischof-mixa#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 14:43:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=10797</guid>
		<description><![CDATA[Das Bistum Augsburg hat Bischof Walter Mixa wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs angezeigt. berichtet Philipp Gessler in der taz. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Kirchenmann eingeleitet wird. Eine ziemlich einzigartige Geschichte das; es bewegt sich etwas in der katholischen Kirche.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Bistum Augsburg hat Bischof Walter Mixa wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs angezeigt. </p></blockquote>
<p>berichtet <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/vorermittlungen-gegen-bischof-mixa/">Philipp Gessler in der taz</a>. </p>
<p>Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Kirchenmann eingeleitet wird. Eine ziemlich einzigartige Geschichte das; es bewegt sich etwas in der katholischen Kirche. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-hoenig.info/strafverfahren-gegen-bischof-mixa/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
