Archiv für die Kategorie 'Verkehrs-Strafrecht'

Bischöfliches Alkoholproblem

Dienstag, 23. Februar 2010

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer von der Polizei gestoppt worden.

berichtet der NDR.

Wer mit 1,54 Promille noch imstande ist, ein Auto zu steuern, sollte sich ernsthafte Gedanken über seinen Alkoholkonsum machen.

Die Spitzen der beiden großen Kirchen scheinen derzeit massive Probleme in Bereichen zu haben, die eigentlich nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören. Vielleicht forscht jemand einmal nach den Ursachen?

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Nicht zitierfähige Einlassungen

Samstag, 16. Januar 2010

„Wenn ich mit dir fertig bin, dann bist du tot – solche Sachen sagte sie. Die anderen Äußerungen kann ich leider nicht wiedergeben.“

Aufgrund ihres Zustands wurde sie zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht. „Wir unterhalten uns in Ruhe mit ihr, wenn sie wieder nüchtern ist“, so der Polizeisprecher.

Der Tagesspiegel berichtet über die Spritztour einer 20-Jährigen, die mit ihrem Auto von Kreuzberg nach Lichtenberg unterwegs war und nach einem Billard-Spiel im Tunnel Alt-Friedrichsfelde schließlich ihr Ziel erreicht hatte.

Polizei, Verkehrs-Strafrecht | 1 Kommentar

Schutzkleidung, individuell

Montag, 16. November 2009

Aus einer Ermittlungsakte:

Die zweite Person auf dem Motorrad soll ca. 14-15 Jahre gewesen sein, schlank, schulterlange Haare, ein Hasenfell am Helm und auf der Jacke soll ein Gerippe abgebildet gewesen sein.

Keine sehr erfolgversprechende Täterbeschreibung, aber immerhin unterhaltsam.

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Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Sonntag, 15. November 2009

behindert

Auch behinderte Autofahrer dürfen in Berlin am Verkehr teilnehmen.

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Vor Schreck gehupt

Freitag, 30. Oktober 2009

Aus einer Strafanzeige, die in der Internetwache aufgegeben wurde:

Was ist passiert:
Mir wurde als Autofahrer von einem anderen Autofahrer der Mittelfinger gezeigt.

Wo ist es passiert:
Stadtautobahn Berlin, Höhe Auffahrt Kaiserdamm, Richtung Norden, also kurz vor der Baustelle an der Abfahrt Spandauer Damm.

Wann ist es passiert:
06.06.2009 gegen 10 Minuten vor drei, nachmittags.

Wie ist es passiert:
Ich bin auf der mittleren Spur der Stadtautobahn gefahren und in Höhe einer Auffahrt kamen mehrere Fahrzeuge mit auf die Autobahn. Die ganz rechte Spur war leer, also konnten alle ohne Probleme auffahren. Einer dieser Fahrer hat dann ohen Schulterblick
und ohne Blinker auf die mittlere Spur gewechselt. Er ist in einem Abstand von ca. 5 Metern bei Tempo 60 vor mir eingeschert. Er selbst hatte aber noch nicht Tempo 60 erreicht. Konnte nicht so ohne weiteres Bremsen, da hinter mir weitere Fahrzeuge waren. Bin davon ausgegangen, dass er mich nicht gesehen hat und habe vor Schreck gehupt. Daraufhin reckte er seinen Arm in die Höhe und zeigte mir seinen Mittelfinger.

Warum ist es passiert:
Überschätzung des gegnerischen Fahrers.

Wem ist es passiert:
Mir selbst ist es passiert als Fahrerin des PKW OHV – XX 000

Wer hat etwas gesehen:
Meine Beifahrerin: Wilhelmine Brause [Anschrift, Telefonnummer]

Weitere Ergänzungen:
Finanzieller Schaden ist zum Glück nicht entstanden, da die Fahrer, der Fahrzeuge hinter mir entsprechend zügig und gut reagiert haben. Mußte zum Glück keine Vollbremsung machen.

Ein paar Minuten später kam dann noch ein Nachtrag:

Zu meiner eben gestellten Strafanzeige habe ich folgende Angabe leider vergessen. Das Kennzeichen des Fahrers mit dem erhobenen Mittelfinger lautet: B-XX 000. Ein Silber-Metallic Mercedes Cabriolet. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.

Die Polizisten auf der Internetwache haben daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Anzeigeerstatterin noch einmal einen Fragebogen geschickt, auf dem sie dann ergänzende Angaben gemacht hat:

Kannten Sie diese Person:
Nein

Bitte beschreiben Sie sie:
Blonde kurze Haare; T-Shirt

Würden Sie diese Person auf Lichtbildern wiedererkennen:
Nein, habe den Fahrer nur von hinten gesehen.

Wo saß diese Person:
Auf dem Fahrersitz.

Stellen Sie Strafantrag:
JA !!

Die angeschriebene Zeugin wiederholte ziemlich genau das, was die Anzeigeerstatterin bereits mitgeteilt hatte. Die Fahrerbeschreibung war allerdings etwas genauer:

Blonde kurze Haare, T-Shirt, braun-gebrannt.

Die mir von der Staatsanwaltschaft übersandte Ermittlungsakte habe ich dann kommentarlos wieder zurück geschickt. Jeder Kommentar, der mir zu so einer Anzeige eingefallen ist, hätte unweigerlich zu einem weiteren Ermittlungsverfahren geführt – gegen mich.

Manchmal tun mir die Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden echt Leid.

Staatsanwaltschaft, Verkehrs-Strafrecht | 20 Kommentare

Vierfach

Sonntag, 11. Oktober 2009

Kurz hinter der Stadtgrenze, Sonntagmorgen so gegen 4 Uhr, sieht der Mandant den Polizeibeamten mit der Kelle, der den glasigen Blick, erweiterte Pupillen und verlangsamte Reaktionen bei ihm feststellt. Außerdem liegt auf der Mittelkonsole eine Tüte mit Marihuana.

Der Mandant ist überrascht, was nun alles auf ihn zukommt.

    1. Strafsache: Fahren unter Einfluß von berauschenden Mitteln.
    2. Strafsache: Besitz von erlaubnispflichtigen Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis.
    3. Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung zur Verhinderung künftiger Straftaten.
    4. Fahrerlaubnisrecht: Die Behörde hat Zweifel an seiner Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und schickt ihn zur MPU.

Das war die Party am Samstagabend nicht wert.

Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht, Verkehrs-Strafrecht | 8 Kommentare

Dunkle Gestalten

Samstag, 10. Oktober 2009

„Wegen fehlender Beleuchtung passiert ganz selten was.“ Aber wenn, sei fast immer auch der Autofahrer dran. Juristisch gehe von jedem Auto eine „allgemeine Betriebsgefahr“ aus. Die spiele nur dann keine Rolle, wenn den Unfallgegner eine besonders große Schuld treffe, also beispielsweise ein Radler bei Rot gefahren sei. Komme der Dunkelmann an gleichrangigen Straßen von rechts, treffe beide Beteiligte eine Mitschuld. Schlechte Karten haben Autofahrer, wenn sie einen parallel fahrenden Radler rammen, weil auch im Dunkeln „auf Sicht gefahren“ werden müsse.

Quelle: Tagesspiegel

Das ist einmal mehr eine Haftungsregelung, die keinem nicht-juristisch denkenden Menschen einleuchtet.

Der Kreuzberger Radfahrer im Gegenverkehr ohne Licht und im Regen, dahinter Autos mit aufgeblendeten Scheinwerfern. Wenn man diesen Radfahrer auf der Haube hat, hat man ein Problem.

Übrigens: “Radfahrer” im Sinne dieses Beitrags sind auch “Radfahrerinnen”. Erst recht in Kreuzberg.

Kreuzberg, Verkehrs-Strafrecht, Verkehrsunfall | 4 Kommentare

Das war knapp

Freitag, 14. August 2009

Ich habe meinen Mandanten wegen eines Verkehrsdelikts verteidigt. Die Fahrerlaubnis war bereits seit ca. 8 Monaten vorläufig entzogen. Es erging ein Strafbefehl, der Tagessatz war zu hoch, eine Einstellung nach § 153a StPO nicht ausgeschlossen. Ich bitte den Mandanten, zum Termin die letzten Gehaltsabrechnungen mitzubringen. So ist es geschehen. Zur Sicherheit schaue ich mir die Gehaltsabrechnungen noch einmal an.

Und siehe da ! In den letzten drei Monaten hat er Betriebsfahrten mit dem Geschäftswagen für knapp 300 Euro mit seinem Arbeitgeber abgerechnet ! Das war knapp. … Wir haben dann doch lieber das aktuelle Einkommen nur geschätzt und nicht belegt :-) Das Verfahren wegen des Verkehrsdelikts wurde eingestellt.

Verkehrs-Strafrecht, Verteidigung | 8 Kommentare

Kreuzberg wird kontrolliert

Mittwoch, 1. Juli 2009

Die Berliner Polizei kündigt in einer Pressemitteilung an:

Im Zeitraum vom 1. bis 12. Juli wird die Berliner Polizei im gesamten Stadtgebiet intensive Verkehrskontrollen zum Schutz, aber auch zur Überwachung des Radfahrverkehrs durchführen.

[...]

Kontrollen werden überwiegend dort stattfinden, wo es in der Vergangenheit vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung gekommen ist, bzw. dort, wo in der täglichen Verkehrsüberwachung auffällig viele dieser Verstöße festgestellt werden.

Insbesondere die zweite Variante wird wohl zu erhöhtem Kontrollaufkommen in Kreuzberg führen. ;-)

Kreuzberg, Verkehrs-Strafrecht | 3 Kommentare

Keine Chance für Auslandsknollen

Dienstag, 30. Juni 2009

Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

Das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies bestätigte die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin. Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde. Damit werden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist. Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, werden gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.

Quelle: Verkehrsanwälte Info – 08/2009

Manchmal hat es ja auch Vorteile, wenn es ein wenig dauert, bis die Herrschaften, die von unseren Steuergelder leben, mal in Bewegung kommen.

Politisches, Verkehrs-Strafrecht | 9 Kommentare

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