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	<title>Kanzlei Hoenig Info &#187; Verteidigung</title>
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		<title>Ein zuckersüßes Schwesterchen! In der That! &#8211; Sabine heißt die Canaille?</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 14:33:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich liegen zwischen der Zeit und der Bild Welten. Eigentlich. Bisher. Wenn angehende Reporter wie z.B. Marcus Heyl und Ulrike Reinhardt die Qualität eines Verteidigers in Frage stellen, indem sie auf Bild.de fragen, ob Herr &#8220;Kachelmann den falschen Anwalt&#8221; hat, muß man sich nicht weiter darum kümmern. Die Zielgruppe, für die diese Journaille schreibt, erscheint [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich liegen zwischen der <a href="http://www.zeit.de">Zeit</a> und der <a href="http://www.bild.de/">Bild</a> Welten. Eigentlich. Bisher. </p>
<p>Wenn angehende Reporter wie z.B. Marcus Heyl und Ulrike Reinhardt die Qualität eines Verteidigers in Frage stellen, indem sie <a href="http://www.bild.de/BILD/news/2010/07/01/joerg-kachelmann/in-u-haft-hat-er-den-falschen-anwalt.html">auf Bild.de fragen</a>, ob Herr &#8220;Kachelmann den falschen Anwalt&#8221; hat, muß man sich nicht weiter darum kümmern. Die Zielgruppe, für die diese Journaille schreibt, erscheint mir wenig geeignet für eine <em>sachkundig</em> geführte Diskussion. </p>
<p>Nachdenklich stimmt allerdings, wenn sich Journalisten mit einem &#8211; bislang &#8211; guten Ruf, was die Qualität ihrer Arbeit angeht, auf dieses Niveau hinab begeben. Das, was diese <a href="http://www.zeit.de/2010/26/DOS-Justiz-Kachelmann?page=all">Sabine Rückert in Sachen Kachelmann</a> umtreibt, wirft nun doch <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/ein-hoefliches-recht-will-gar-nichts-heissen">noch einige Fragen mehr</a> auf. </p>
<p>Angeblich suchte sie den Kontakt zu dem <a href="http://www.kanzlei-birkenstock.de/">Verteidiger Dr. Reinhard Birkenstock</a>. Allerdings soll sie Bedingungen gestellt haben, berichtet der <a href="http://www.ksta.de/html/artikel/1278663521648.shtml">Kölner Stadtanzeiger</a>:</p>
<blockquote><p>„Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde.“</p></blockquote>
<p>Aufgrund welchen vermeintlich überlegenen Wissens will die angebliche Gerichtsreporterin dem Verteidiger in die Suppe spucken? Sie, die Un-, maximal Viertelgebildete, was das Strafrecht angeht, will mit dem Verteidiger dealen? Erwartet sie, daß ein professioneller Strafverteidiger wie Dr. Birkenstock sich prostituiert, nur damit sein Name irgendwann in irgendeinem Sabine-Rückert-Buch gedruckt wird? </p>
<blockquote><p>Sabine Rückert teilt auf Anfrage mit, dass Birkenstock ihr die Akten angeboten habe, &#8230;</p></blockquote>
<p>Es dürfte bekannt sein, daß die Weitergabe einer Ermittlungsakte an die Presse eine Straftat darstellen kann. Die Motive, die hinter dieser öffentlichen Mitteilung Rückerts stehen dürften, sind &#8211; für mich jedenfalls &#8211; offenkundig. Egal, ein gestandener Verteidiger kommt auch mit solchen Angriffen klar. </p>
<p><strong>An dieser Stelle einmal nicht (!) nebenbei gefragt: </strong></p>
<p>Wie geht es eigentlich Herrn Kachelmann, der sicherlich auch die Zeit gelesen haben wird? Vielleicht auch die beiden Bücher von Frau Rückert? Merkt diese Frau Rückert eigentlich, was sie bei Herrn Kachelmann mit ihrer maßlosen Selbstüberschätzung anrichtet? </p>
<p>Es ist bekannt, daß der Boulevard-Journalismus stets bereit ist, für eine Schlagzeile Existenzen zu vernichten. In welches Fach gehört dieser <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Journaille">verantwortungslose und gefährliche Rückert-Journaillismus</a>? Ich habe für mich eine Antwort gefunden &#8230; </p>
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		<title>Der Eiertanz und die Kosten</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 06:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer Strafsache vor dem Amtsgericht hat es (ausnahmsweise) einmal einen Freispruch gegeben. Nicht nur, weil der Verteidiger es so beantragt hatte; nein, auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte, der Freispruch müsse sein. Drei Wochen später bekommt der Freigesprochene Post vom Gericht: &#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Strafsache vor dem Amtsgericht hat es (ausnahmsweise) einmal einen Freispruch gegeben. Nicht nur, weil der Verteidiger es so beantragt hatte; nein, auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte, der Freispruch müsse sein. </p>
<p>Drei Wochen später bekommt der Freigesprochene Post vom Gericht: </p>
<blockquote><p>&#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.</p></blockquote>
<p>Drei Wochen und eine halbe Minute später ruft der Freigesprochene seinen Verteidiger an und stellt die Drei-D-Frage: Dürfen die das? </p>
<p>Es schließt sich eine umfangreiche Beratung über die Sach- und Rechtslage an, in der die Zulässigkeit eines solchen Eiertanzes der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Möglichkeiten einer Verteidigung vor dem Berufungsgericht besprochen und reichlich blank liegende Nerven beruhigt werden müssen.</p>
<p>Weiter zwei Monate bekommt der Freigesprochene erneut Post vom Gericht:</p>
<blockquote><p>&#8230; teilen wir mit, daß die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil zurück genommen hat.</p></blockquote>
<p>Und wieder eine halbe Minute später fragt der nun endlich <em>rechtskräftig</em> Freigesprochene, was das denn zu bedeuten habe und wie es mit den Kosten aussieht, die für die Verteidigung in der Berufungsinstanz entstanden sind. </p>
<p>Die schlechte Nachricht vom Gericht: Auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die noch nicht begründet wurde, müsse ein Verteidiger noch nichts unternehmen. Deswegen muß die Landeskasse die Kosten auch nicht erstatten. </p>
<p>Der Verteidiger darf nun noch seinem Mandanten dann erklären, daß er erst freigesprochen, dann &#8211; aus seiner Sicht &#8211; verarscht wurde und dafür nun auch noch die Kosten (im Mittel 321,30 Euro) zu tragen hat. </p>
<p>Ich überlege, es dem Richter und dem Staatsanwalt zu überlassen, diese Erklärung zu liefern und habe das Verzeichnis mit ihren Telefondurchwahlen und Zimmernummern schon in der Hand &#8230; </p>
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		<title>Warte-Bierchen</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 05:43:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrs-Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Thema &#8220;Nachtrunkbehauptung&#8221; gibt es hier eine nette Geschichte: Ein offenbar gelangweilter Autofahrer hat sich in einem Stau auf der Autobahn 8 [...] in der Nacht zum Sonntag ein Bierchen gegönnt und ist anschließend in seinem Wagen eingeschlafen. [...] Den Angaben zufolge wachte der Autofahrer &#8220;erst nach mehreren Minuten starken Rüttelns&#8221; auf. Bei dem deutlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Thema &#8220;Nachtrunkbehauptung&#8221; gibt es hier eine nette Geschichte:</p>
<blockquote><p>Ein offenbar gelangweilter Autofahrer hat sich in einem Stau auf der Autobahn 8 [...] in der Nacht zum Sonntag ein Bierchen gegönnt und ist anschließend in seinem Wagen eingeschlafen. </p>
<p>[...]</p>
<p>Den Angaben zufolge wachte der Autofahrer &#8220;erst nach mehreren Minuten starken Rüttelns&#8221; auf. Bei dem deutlich alkoholisierten Autofahrer wurde eine Blutentnahme veranlasst. Er musste seinen Führerschein abgeben.</p></blockquote>
<p>ist im <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/nachrichten/eingeschlafen_nach_bierchen_im_stau_-_fuehrerschein_weg_/299994.php">Berliner Kurier</a> zu lesen.</p>
<p>Es leicht vorstellbar, wie die Verteidigung argumentieren wird: </p>
<p>Der Mann ist nach einem 10-Stunden-Arbeitstag völlig nüchtern in den Stau geraten und bekam beim Warten Durst. Er stellte die Warnblinkanlage an sowie den Motor ab und holt sich ein Pils (1a, 1b. 1c &#8230;) aus dem Kofferraum. </p>
<p>Ein schönes juristisches Problem, über das man sich ganz herrlich mit den zuständigen Amtsanwälten streiten kann. </p>
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		<title>Knifflig</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/knifflig</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/knifflig#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 19 Jun 2010 06:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gottfried Gluffke hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Das war vor gut zwei Jahren. Ich habe mich für ihn bei der Polizei gemeldet und war für ihn im Ermittlungsverfahren tätig, das sich längere Zeit hinzog. Irgendwann brach der Kontakt zum Mandanten ab. Er meldete sich nicht mehr, auch nicht per frankiertem Rückumschlag, den wir ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gottfried Gluffke hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Das war vor gut zwei Jahren. Ich habe mich für ihn bei der Polizei gemeldet und war für ihn im Ermittlungsverfahren tätig, das sich längere Zeit hinzog. </p>
<p>Irgendwann brach der Kontakt zum Mandanten ab. Er meldete sich nicht mehr, auch nicht per frankiertem Rückumschlag, den wir ihm an seine neue Anschrift mit der Bitte um Kontaktaufnahme übermittelt hatten. Telefonisch und per eMail war er nicht mehr erreichbar.</p>
<p>Nun schreibt das Gericht und fragt, ob das Mandatsverhältnis immer noch fortbestehe. Es habe sich ein anderer Anwalt für Gluffke gemeldet und seine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. </p>
<p>Und jetzt? </p>
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<p>Ein kleines kniffliges Problem. Allerdings eines, das auch den &#8220;neuen&#8221; Anwalt betrifft: Solange ich als Wahlverteidiger noch in der Akte bin, wird seinem Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger nicht stattgegeben, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/141.html" target="_blank">§ 141 I StPO</a>.  </p>
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		<title>Schutzbehauptung</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/schutzbehauptung</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 06:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vermerk der Staatsanwaltschaft nach Eingang einer gut 50-seitigen Verteidigungsschrift Nach umfangreichen Ermittlungen sind nur hinreichend nachweisbar die 4 Taten aus dem Strafbefehlsantrag. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht für noch 19 Taten. Diese sind auf BI. 226 I ff. aufgelistet. Die sehr gute Stellungnahme des Verteidigers widerlegt den Tatverdacht zu den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vermerk der Staatsanwaltschaft nach Eingang einer gut 50-seitigen Verteidigungsschrift</p>
<blockquote><p>Nach umfangreichen Ermittlungen sind nur hinreichend nachweisbar die 4 Taten aus dem Strafbefehlsantrag. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht für noch 19 Taten. Diese sind auf BI. 226 I ff. aufgelistet.</p>
<p>Die sehr gute Stellungnahme des Verteidigers widerlegt den Tatverdacht zu den Fällen 1-14 und 19. Er hat zu diesen Taten eine Einlassung gereicht, die eine Rechtsfertigung des Verhaltens nicht ausgeschlossen macht.</p></blockquote>
<p>Soweit das Lob. Und nun der Tadel:</p>
<blockquote><p>Die Einlassung zu den Fällen 15 bis 18 überzeugt mich jedoch nicht. Die Einlassung zur Tatzeit nicht anwesend gewesen zu sein, ist nicht überzeugend. Es wurde zwar ermittelt, dass zu dieser Zeit zwar tatsächlich eine auswärtige Tätigkeit angesetzt war, aber wer und wie daran teilgenommen wurde, wird nicht vermerkt, vgl. BI. 55 I. Auch die Hypothese, dass jemand anders mit der Nutzernummer des Angesch. und dessen Passwort sich eingeloggt haben könnte, ist als Schutzbehauptung anzusehen.</p></blockquote>
<p><strong>Schutzbehauptung</strong>. Ahja, aber was ist das eigentlich? Nach meiner Erfahrung als Strafverteidiger in zahlreichen Verfahren argumentiert die Staatsanwaltschaft mit dieser Worthülse immer dann, wenn es ihr nicht gelingt, mit substantiierten Gegenargumenten den erforderlichen Beweis zu führen. </p>
<p>Es wird nun darauf ankommen, wie das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme mit den Argumenten der Verteidigung und denen der Staatsanwaltschaft umgehen wird. Die Beweislastverteilung im Strafprozeß ist jedenfalls knackig geregelt: Die Strafverfolgungsbehörden bzw. das Gericht müssen nachweisen, daß der Angeklagte die Tat begangen hat. Es ist nicht so, daß der Angeklagte nachweisen muß, daß er die Tat nicht begangen hat. Heiße Luft statt Argumente hilft hier nicht weiter. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verdächtig leere Speicher im Telefon</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/verdaechtig-leere-speicher-im-telefon</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 06:00:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus einer Ermittlungsakte: Auffallend war das keinerlei SMS/MMS Nachrichten gespeichert waren. Es waren lediglich vom Hersteller installierte Standardnachrichten gespeichert. Auch Listen der gewählten Rufnummern, angenommenen sowie verpassten Anrufen waren leer. Dies kann aber über die Menüsteuerung des Mobiltelefons gewollt eingestellt werden. So ähnlich sieht es in meinem Telefon auch auch. Insbesondere dann, wenn es das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einer Ermittlungsakte:</p>
<blockquote><p>Auffallend war das keinerlei SMS/MMS Nachrichten gespeichert waren. Es waren lediglich vom Hersteller installierte Standardnachrichten gespeichert.</p>
<p>Auch Listen der gewählten Rufnummern, angenommenen sowie verpassten Anrufen waren leer. </p>
<p>Dies kann aber über die Menüsteuerung des Mobiltelefons gewollt eingestellt werden.</p></blockquote>
<p>So ähnlich sieht es in meinem Telefon auch auch. Insbesondere dann, wenn es das einzige Spielzeug ist, daß mir bei langweiligen Wartereien zur Verfügung steht. So macht man sich verdächtig.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Juristisches Problem der Woche</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/juristisches-problem-der-woche</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 06:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kollege aus einer Kleinstadt irgendwo im Westen der Republik fragt: Was kann man tun, wenn eine Nachbarin (die als Eigentümerin von 2 Mietshäusern sicherlich nicht zu den Ärmsten gehört) ihren Müll auf fremde Mülleimer ihrer Nachbarn verteilt? In der fraglichen Gemeinde richten sich die Müllkosten nach der Größe der Mülleimer; wenn der Mülleimer größenmäßig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2010/06/deutsche_ordnung.jpg" alt="" title="deutsche_ordnung" width="400" height="241" class="aligncenter size-full wp-image-11157" /></p>
<p>Ein Kollege aus einer Kleinstadt irgendwo im Westen der Republik fragt:</p>
<blockquote><p>Was kann man tun, wenn eine Nachbarin (die als Eigentümerin von 2 Mietshäusern sicherlich nicht zu den Ärmsten gehört) ihren Müll auf fremde Mülleimer ihrer Nachbarn verteilt?</p>
<p>In der fraglichen Gemeinde richten sich die Müllkosten nach der Größe der Mülleimer; wenn der Mülleimer größenmäßig nicht ausreicht, muss ein größerer Mülleimer bei der Gemeinde bestellt und bezahlt werden. </p>
<p>Die Dame selbst hat zwar einen eigenen Mülleimer, der aber wohl größenmäßig zu klein dimensioniert ist. Sie verteilt daher ihren Müll auf fremde Mülleimer, teilweise geschieht das wohl auch kurz vor der Leerung, nachdem die Nachbarn ihren Mülleimer am Abend vor der Leerung an den Straßenrand gestellt haben. </p>
<p>Kann hier zivilrechtlich Unterlassung verlangt werden? Ich meine, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" target="_blank" title="&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch">§ 1004 BGB</a> müßte durchgehen, auch wenn er nicht so ganz paßt. Es geht ja nicht um das Eigentum am Mülleimer, sondern mit Bezahlung der Müllgebühr wird die Dienstleistung der Gemeinde &#8220;eingekauft&#8221;, dass in einem bestimmten Turnus von der Gemeinde eine<br />
mengenmäßig begrenzte Menge Müll abgeholt wird. </p>
<p>Besteht eine Strafbarkeit? Erschleichen von Leistungen greift ja wohl nicht, und auch Betrug halte ich für problematisch?</p></blockquote>
<p>Ob die Römer damals auch solche Probleme zu lösen hatten, kurz bevor ihr Reich zugrunde ging? </p>
<p>Nebenbei: Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen werden in unserer Kanzlei nach Zeithonorar abgerechnet. Leichter kann ein Strafverteidiger sein Honorar nicht verdienen. <img src='http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p><em>Foto:  <a href="http://www.pixelio.de/details.php?image_id=425346&#038;mode=search">OpaRolf via Pixelio</a></em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Strafprozessordung und das Jugendstrafrecht</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/die-strafprozessordung-und-das-jugendstrafrecht</link>
		<comments>http://www.kanzlei-hoenig.info/die-strafprozessordung-und-das-jugendstrafrecht#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 06:00:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=11113</guid>
		<description><![CDATA[In einer Jugendstrafsache wurden die Mandantin, 15 Jahre, und ihre gleichaltrige Freundin angeklagt, in Berlin am 25. März 2009 als Jugendliche mit Verantwortungsreife gemeinschaftlich handelnd I. eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen, sowie durch zwei weitere selbstständige Handlungen II. einen Menschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Jugendstrafsache wurden die Mandantin, 15 Jahre, und ihre gleichaltrige Freundin</p>
<blockquote><p>angeklagt,<br />
in Berlin<br />
am 25. März 2009<br />
als Jugendliche mit Verantwortungsreife<br />
gemeinschaftlich handelnd</p>
<p>I. </p>
<ul>
eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen,</ul>
<p>sowie durch zwei weitere selbstständige Handlungen</p>
<p>II. </p>
<ul>
einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben</ul>
<p>sowie durch eine weitere selbstständige Handlung</p>
<p>III.</p>
<ul>
einen Menschen rechtswidrig unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einer Handlung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich zu Unrecht zu bereichern.
</ul>
<p>[...]</p>
<p>Verbrechen und Vergehen, strafbar nach den<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/255.html" target="_blank" title="&sect; 255 StGB: R&auml;uberische Erpressung">§§ 255</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html" target="_blank" title="&sect; 253 StGB: Erpressung">253</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html" target="_blank" title="&sect; 249 StGB: Raub">249</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html" target="_blank" title="&sect; 240 StGB: N&ouml;tigung">240</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html" target="_blank" title="&sect; 241 StGB: Bedrohung">241</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung">22</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html" target="_blank" title="&sect; 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs">23</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/25.html" target="_blank" title="&sect; 25 StGB: T&auml;terschaft">25 Abs.2</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/52.html" target="_blank" title="&sect; 52 StGB: Tateinheit">52</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/53.html" target="_blank" title="&sect; 53 StGB: Tatmehrheit">53 StGB</a>,<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/JGG/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 JGG: Pers&ouml;nlicher und sachlicher Anwendungsbereich">§§ 1,3 JGG</a></p></blockquote>
<p>Zwei Stunden nach der Verlesung der Anklageschrift erging das Urteil. </p>
<p>Der Mandantin wurde aufgeben, sich für ein Jahr der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen (Betreuungsweisung, <a href="http://dejure.org/gesetze/JGG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 JGG: Weisungen">§ 10 I Nr. 5 JGG</a>). </p>
<p>Die Geschädigte, ebenfalls Jugendliche, konnte sich an vieles nicht mehr erinnern. Deswegen konnten die Vorwürfe aus der Anklage zu I. und III. nicht bestätigt werden. </p>
<p>Die Mandantin hatte sich &#8211; meinem Rat folgend &#8211; erst <em>nach</em> der Vernehmung der Geschädigten als Zeugin zur Sache eingelassen. Üblich und von der Staatsanwältin ausdrücklich gewünscht war die Einlassung der Mandantin unmittelbar nach Verlesung der Anklage und vor Vernehmung der Zeugen.</p>
<p>Ich hatte den Eindruck, die Staatsanwältin war nicht darüber amüsiert, daß die Verteidigung die Rechte der Angeklagten aus der Strafprozeßordnung (StPO) auch im Jugendstrafverfahren wahrnimmt. &#8220;Das tut dem Mädchen nicht gut!&#8221; mußte ich mir anhören. </p>
<p>Ob die Vorenthaltung von Verfahrensrechten, die die Basis eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens sind, dem &#8220;Mädchen&#8221; besser bekommen wäre, wurde nicht erörtert. </p>
<p>Nur nebenbei sei gesagt: Der Beschleunigungsgrundsatz in Jugendstrafsachen gehört auch zum Rechtsstaat. Die Anklageschrift lag jedoch erst ein gutes Jahr nach der Tat auf dem Richtertisch. Aber dann &#8216;rumnörgeln, wenn die Verteidigung sich der Spielregeln bedient, die eben dieser Rechtsstaat zur Verfügung stellt &#8230;</p>
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		<title>Einmal mehr, die 153a-Nötigung</title>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 06:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist ein Standard-Thema, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen. Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im RED TAPE über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/par-153-a-stpo-notigung-oder-nur-ein-gut-gemeintes-angebot">Standard-Thema</a>, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen. </p>
<p>Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im <a href="http://www.r-tape.de/?p=1305">RED TAPE</a> über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der Hauptverhandlung im Nebel. </p>
<p>Und dann kommt das Angebot: Weiter stochern, vermutlich über mehrere Tage. Oder eben die Einstellung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank">§ 153a StPO</a>. Herr Schöne hatte Anlaß, seinem Mandanten zur Annahme dieses Angebots zu raten. </p>
<p>Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar <a href="http://www.ra-melchior.de/142.html">berichtete seinerzeit</a> über ein anderes Ergebnis. Sein Fall führte zur Ablehnung des Angebots. Und zum Freispruch. </p>
<p>Beide Verteidiger können auf ihre Weise einen Erfolg verbuchen. In beiden Fällen habe ich jedoch Bauchschmerzen, wenn ich mir überlege, was da eigentlich abgeht.</p>
<p>Die Anklage darf nicht geschrieben, erst Recht nicht zum Hauptverfahren zugelassen werden, wenn nicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Trotzdem liest und hört man immer wieder von Verfahren, die erst angeklagt und dann eröffnet werden, um recht bald festzustellen, daß die Beweise für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichen. Was &#8211; aus meiner Perspektive &#8211; vorhersehbar war. </p>
<p>Der RED-TAPE-Fall ist ein besonders krasses, aber deutliches Beispiel für diese Vorhersehbarkeit: Eine Hauptverhandlung auf 15 Uhr zu terminieren und dazu 10 Zeugen zu laden, ist schon oberdreist. Und dann dem Angeklagten &#8220;anbieten&#8221;, einen weiteren Termin festsetzen zu müssen, wenn er der Einstellung gegen Auflagenzahlung nicht zustimmt, scheint mir weit außerhalb des grünen Bereichs zu liegen. </p>
<p>Irgendwann schreibe ich dann doch mal eine Strafanzeige &#8230; als Erwiderung auf ein Angebot, daß mein Mandant nicht ablehnen kann. Zur Verurteilung des Richters oder des Staatsanwalts wird das sicher nicht führen. Aber für Wirbel und vielleicht zur Nachdenklichkeit. </p>
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		<title>Die Worte zum Pfingstsamstag</title>
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		<pubDate>Sat, 22 May 2010 10:22:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandanten]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieses Jahr von der Koblenzer Strafverteidigerin Kerstin Rueber: Dem Mandanten habe ich gesagt: &#8220;Sie müssen das nicht verstehen. Meine Eltern haben viel Geld dafür bezahlt, dass ich das verstehe.&#8221; Eine echt elegante Ausrede.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Jahr von der <a href="http://strafverfahren.blogspot.com/2010/05/der-mandant-der-mich-verstand.html">Koblenzer Strafverteidigerin Kerstin Rueber</a>:</p>
<blockquote><p>Dem Mandanten habe ich gesagt: &#8220;<em>Sie</em> müssen das nicht verstehen. Meine Eltern haben viel Geld dafür bezahlt, dass <em>ich</em> das verstehe.&#8221;</p></blockquote>
<p>Eine echt elegante Ausrede.</p>
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