Archiv für die Kategorie 'Vollstreckung'

Beschränkungen und Ausantwortungen

Freitag, 9. April 2010

Seit Anfang des Jahres haben wir neue Regeln für die Untersuchungshaft. Beschränkungen der Kommunikation des Inhaftierten müssen jetzt ausdrücklich angeordnet werden.

schreibt der Düsseldorfer Verteidiger Udo Vetter im law blog.

So sieht eine solche Anordnung – ein Beschluß gem. § 119 StPO – in Berlin aus:

Als ich so einen Beschluß Anfang diesen Jahres zum ersten Mal in den Händen hielt, mußte ich erst einmal nachlesen, was denn eine “Ausantwortung” ist. Eine Definition liefert die Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) vom 1. Juli 1965.

Ausanwortung ist das befristete Überlassen des Gefangenen in den Gewahrsam einer Polizeibehörde.

Der Verteidiger muß aufpassen, daß er rechtzeitig davon erfährt, was mit seinem Mandanten passiert.

Und er muß den Auszuantwortenden darauf hinweisen, daß auch im Falle seiner Ausanwortung keine Fragen der Ausbeantwortenden beantworten sollte. Jedenfalls nicht, solange der Verteidiger nicht dabei ist.

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Noch ein Weihnachtsgeschenk

Sonntag, 20. Dezember 2009

Nachdem meiner Haftbeschwerde stattgegeben wurde, gab es nun auch in Berlin einen Grund zum Feiern, berichtet die taz:

Als Richterin Petra Müller am Donnerstagmittag gleich zu Beginn des Prozesstages die Aufhebung des Haftbefehls gegen die Angeklagten verkündet, ist im Saal kein Mucks zu hören. Für eine Sekunde. Dann bricht unter den Zuhörern Applaus und Jubel aus. Der 20-jährige Yunus K. springt auf, nimmt seinen Freund und Mitangeklagten, den 17-jährigen Rigo B., in die Arme. Die Eltern schlagen weinend die Hände vors Gesicht. Selbst die Verteidiger wischen sich Tränen aus den Augenwinkeln.

Nach mehr als sieben Monaten: Frohes Fest, yeah!

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Personalmangel und Menschenrechte in Köln

Dienstag, 24. November 2009

Eigentlich wollte ich den Mandanten noch am Freitag in der Untersuchungshaftanstalt Köln besuchen. Die dortige freundliche Mitarbeiterin teilte mir jedoch mit, daß Besuche in der JVA Köln am Freitag grundsätzlich nicht möglich seien. Dies wurde mir dann auch von einem Kölner Kollegen bestätigt: Freitags geht da gar nichts.

Meine Frage an einen Kölner Staatsanwalt blieb inhaltlich unbeantwortet:

Ich weiß nur, dass angeblich organisatorische Gründe (heißt wohl Personalmangel) verantwortlich sind.

Gibt es in Köln eigentlich keine engagierten Verteidiger, die der dortigen Verwaltung mal vor’s Schienbein treten können bzw. wollen?

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Todesstrafe auch in Hessen

Freitag, 18. September 2009

Zu meinem Beitrag über die amerikanische Mörderbande paßt das hier ganz gut:

Artikel 21 der Landesverfassung Hessen lautet:

[Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Spannend ist hier zunächst einmal der Vergleich zwischen Absatz 1, Satz 2 und Absatz 3. Das muß mir mal ein Verfassungsrechtler erklären, wie das zusammen geht.

Das hessische Landesverfassungsrecht ist seit dem 1. Dezember 1946 in Kraft. Bislang hat es dort niemand für nötig gehalten, diese in eine Verfassung gegossene Widerlichkeit ersatzlos zu streichen.

Glücklicherweise haben sich aber ein paar kluge Köpfe am 8. Mai 1949 sinnvolle Gedanken gemacht und zwei äußerst knappe, aber bedeutsame Vorschriften geschaffen: Art. 102 GG und Art. 31 GG.

Trotzdem: Der Hessische Verfassungsgeber sollte in seinem Saustall vielleicht mal aufräumen! Es wäre endlich an der Zeit, zumal die Bayern vor elf Jahren vorgemacht haben, wie das geht.

(Danke an den Knilch für diese Erinnerung.)

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Entsetzliche Barbaren!

Mittwoch, 16. September 2009

Ein Todeskandidat ist [...] der Giftspritze vorläufig entgangen, weil die [Vollstrecker] keine Vene fanden. Zeitweise half der Delinquent bei der Suche.

Der Delinquent versuchte laut Medienberichten eine Stunde nach Beginn der Prozedur [...] sogar, dem Team zu helfen, indem er den linken Arm auf und ab bewegte und die Muskeln anspannte. Schließlich ließ sich die Nadel auch einführen, dann kollabierte jedoch die Vene. Wie es in dem Bericht hieß, brach auf Brooms Stirn Schweiß aus, sein Oberkörper hob und senkte sich heftig, und die Füße zuckten.

Nein, das ist kein Bericht über einen Totschlags- oder Mordversuch durch eine kriminelle Vereinigung. Sondern der mißglückte Versuch der Vollstreckung der Todesstrafe in einem Land, daß sich berühmt, sich für die Menschenrechte einzusetzen.

Quelle: Tagesspiegel

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Aufgeweckter Vollstrecker

Mittwoch, 29. Juli 2009

Aus der freundlichen Vollstreckungsankündigung eines westdeutschen Finanzamts:

Für Rückfragen stehe ich unter der oben genannten Telefonnummer in der Zeit von 7.30 – 8.30 Uhr zur Verfügung.

Aber sonst geht’s noch?! Als wenn der Mandant zu dieser Zeit schon imstande wäre, die Tastatur seines Telefons zu erkennen, geschweige denn zu bedienen.

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Japanische Mörder

Mittwoch, 29. Juli 2009

In Japans Todeszellen sitzen jetzt noch 106 Verurteilte, 63 von ihnen kämpfen für eine Revision. Seit 1945 wurden weit über 650 Menschen am Galgen hingerichtet, 2008 waren es 15, dieses Jahr bisher sechs.

Quelle: Martin Fritz in der taz

Nur mal so zwischendurch zur Erinnerung an die Kultur eines asiatischen High-Tech-Landes.

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Demnächst: Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Mittwoch, 17. Juni 2009

Erstmals sollen in Berlin alle Belange rund um die Untersuchungshaft in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. [...]

Bislang ist die Untersuchungshaft lediglich in Einzelbestimmungen in der Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz sowie in der Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelt. Dieser Zustand ist, gemessen an den weitreichenden Auswirkungen der Untersuchungshaft für die Betroffenen, unbefriedigend.

Der Gesetzentwurf unterstreicht, dass die Untersuchungshaft keine Strafhaft ist, sondern allein der Sicherung des Strafverfahrens dient. Für die Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Gerade der Beginn der Haftzeit ist für viele Inhaftierte erfahrungsgemäß besonders belastend. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem die Anstalt darauf hinzuwirken hat, dass der Untersuchungsgefangene frühzeitig Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen kann. Darüber hinaus betont er die Bedeutung von Maßnahmen zur Vermeidung von Selbsttötungen.

Außerdem stärkt das Gesetz die Position des Untersuchungsgefangenen in weiteren Punkten:

Während der Ruhezeit sollen die Untersuchungsgefangenen einzeln in den Hafträumen untergebracht werden. Die Untersuchungsgefangenen sollen nach Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen können. Ihr Arbeitslohn soll an den der Strafgefangenen angeglichen werden. Strafgefangene verdienen durchschnittlich 11,00 EUR pro Tag.

Weiter ist vorgesehen, die monatliche Besuchszeit bei erwachsenen auf zwei, und bei jungen Untersuchungsgefangenen auf vier Stunden zu erhöhen. Schließlich werden alle vollzuglichen Entscheidungen auf die Verantwortlichen vor Ort übertragen.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz

Das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat dazu bereits am 23. April 2009 Stellung genommen.

Wegen der Unschuldsvermutung bedeutet U-Haft Freiheitsentzug für Unschuldige. Ob der Berliner Gesetzentwurf den sich daraus ergebenden Anforderungen gerecht wird, diskutieren am 22. Juni 2009, 18 Uhr, auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Mit diesen Worten kündigt die Rechtsanwaltskammer Berlin eine Veranstaltung in ihren Räumen an.

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Kollateralschaden

Montag, 1. Juni 2009

Bei der Vorbereitung der kommenden Woche bin ich einmal wieder über den § 466 StPO gestolpert, der die Kostenverteilung im Strafverfahren regelt, wenn es mehrere Angeklagte gibt.

Das kann im Einzelfall bitterböse ins Auge gehen. Auf einfachem Wege ist manchmal eine Geld- oder Bewährungsstrafe im Verhältnis zu den Verfahrenskosten das weitaus geringere Übel.

Man denke zum Beispiel an die Kosten für eine Telefonüberwachung oder andere Observationen, die sich gegen einen Großhändler rund um die Uhr über einige Wochen oder gar Monate hingezogen haben. Und bei dem man dann ein paar Mal ein paar Gramm eingekauft hat.

Mein lieber Herr Gesangsverein! Wohl dem, der sowieso kein Geld hat. Oder einen gnädigen Richter, der sich mit freundlicher Unterstützung des Verteidigers auf eine annehmbare Kostengrundentscheidung einläßt.

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Verhaftungsauftrag

Samstag, 14. März 2009

Die Schuldnerin wollte nicht zahlen. Die eidesstattliche Versicherung wollte sie aber auch nicht abgeben; dem Gerichtsvollzieher hat sie “die Tür vor der Nase zugeschlagen” (O-Ton Pfändungsprotokoll). Erst als der Exekutor, diesmal gemeinsam mit 8 (!) Polizeibeamten, bei ihr auf der Matte stand, war die Zahlungsbereitschaft plötzlich vorhanden. Schwups, kam das Fax mit der Kopie des Einzahlungsbelegs, zusammen mit der dringenden Bitte, ihr die Terrier vom Hals zu halten.

Die Zahlung kam einen Tag später. Es fehlten noch knapp 20 Euro von ein paar Tausend. Kurze Mitteilung per eMail, das Fax mit dem weiteren Einzahlungsbeleg kam ein paar Minuten später. Freitagnachmittag habe ich dann mal auf’s Konto geguckt und Montag irgendwann werde ich dem Gerichtsvollzieher Bescheid sagen.

Schönes Wochenende! ;-)

Was Rechtsanwaltsfachangestellte für Gemeinheiten in ihrer Ausbildung gelernt haben, treibt mir immer wieder Tränen der Rührung in die Augen.

Die Schuldnerin hätte echt ernsthaftes Geld gespart, wenn sie gleich zu Beginn dieses häßlichen Mandats auf mich gehört hätte. Aber auf mich hört ja keiner …

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