Archiv für die Kategorie 'Zeugen'
Mittwoch, 21. Juli 2010
Der V-Mann hatte das Vertrauen seiner Landsleute, die irgendwie gemeinsam Geschäfte gemacht haben sollen, die nicht unbedingt gesellschaftsfähig sind. Über diese Geschäfte hat er das Bundeskriminalamt informiert, und zwar immer wieder und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Irgendwann schnappte die Falle zu und die Landleute sitzen nun als Angeklagte vor der großen Strafkammer.
Stolz berichtete er, der nun als Zeuge geladen war, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, was seine damaligen Gefährten so alles angestellt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm die meist diffusen Schilderungen des Verräters Zeugen vollständig für bare Münze und hofierte ihn. Das Gericht lies den V-Mann an der langen Leine “laufen” und hörte sich alles interessiert an.
Über sechs Hauptverhandlungstage lang hatte dieser Zeuge sein Forum gefunden, dem er seine “Agententätigkeit” in epischer Breite präsentieren konnte. Kein Widerspruch und nur wenige Nachfragen des Gerichts störten seinen großen Auftritt.
Am siebten Tag endlich hatte die Verteidigung das Fragerecht. Die Mittagspause mußte vorgezogen werden, weil der ansonsten stahlharte Zeuge plötzlich Konditionsschwächen zeigte. Die Verteidigung hatte eben nicht darauf verzichtet, konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu erhalten; wenn der Zeuge eine Frage unscharf oder mit einem Wortschwall beantwortete, wurde die Frage einfach noch einmal gestellt. Und gegebenenfalls noch einmal und noch einmal und noch einmal. Bis eine bestimmte, abgrenzbare und knackige Antwort vorlag.
Der Zeuge war es aber nicht gewohnt, einfach mal mit einem “Ja” oder “Nein” zu antworten oder konkrete Daten statt Kaffeesatzleserei zu liefern. Bisher haben immer statt einer Antwort großen Mengen heiße Luft von ihm gereicht, dann kam schon die nächste Frage.
Nach der Mittagspause beschwerte sich der Zeuge dann heftigst über den Dolmetscher. Er würde falsch übersetzen, deswegen verstehe der Verteidiger auch seine Antworten falsch. Die Übersetzungen waren korrekt, die Befragung ging also weiter und weiter und weiter.
Irgendwann ging’s aber nicht mehr. Erst wurde der Zeuge zornig, dann griff er den Verteidiger persönlich an. Es folgten Fragen, und wieder seine indifferenten Antworten. Die Vernehmung mußte schließlich abgebrochen werden, als der V-Mann den Verteidiger und die Angeklagten für alles Elend der Welt, seine Zahnschmerzen, die gestörte Beziehung zu seinen Kindern und was-weiß-ich-noch-alles verantwortlich machte.
Wie ein Häufchen Elend saß der Verräter schließlich da und weinte.
Nein, er hat mir nicht Leid getan und er wird beim nächsten Verhandlungstag mit weiteren Fragen rechnen müssen …
Zeugen |
Sonntag, 27. Juni 2010
Es ging um eine Prügelei unter Jugendlichen. Die Zeugin sollte die Polizei dabei unterstützen, einen Beschuldigten zu identifizieren.
Dazu wurden ihr sechs Bilder vorgelegt, von denen eines den Beschuldigten zeigt, eine so genannte Wahllichtbildvorlage (WLV). Dazu vermerkte der Polizeibeamte:
Bei Vorlage d. WLV reagierte sie insbesondere auf Blatt 58 der Akte. Sie drehte sich vom Blatt weg, zeigte sich übermäßiger Weise angeekelt. Sie legte die Nase in Falten und wiederholte mehrfach laut singemäß: “iiiihhhhhh, sind die eklig”, “iiiiiiihhhhhhh”, “iiihhhh sind die alle fett”.
Auch im übrigen war die Vernehmung dieser Zeugin nicht sehr ergiiiiiiiihhhbig.
Polizei, Zeugen |
Mittwoch, 28. April 2010
Der kluge Zeuge redete sich um Kopf und Kragen. Belastete sich und andere. Und erzählte erkennbar viel unwahres Zeug.
Irgendwann war es genug und das Gericht unterbrach die Vernehmung. Förmlich entlassen wurde der Zeuge allerdings nicht, er sollte später noch weiter vernommen werden.
Der Zeuge scheint dann doch etwas gemerkt zu haben; jedenfalls erschien er im zweiten Termin dann mit einem Strafverteidiger als Zeugenbeistand. Der Kollege reagierte auf die erste Frage des Vorsitzenden mit dürren Worten:
1. Das, was sein Mandant in dem ersten Teil seiner Vernehmung ausgesagt hatte, sei unrichtig gewesen. Er nehme die Aussage zurück. Weitere Erklärungen dazu gebe er nicht ab.
2. Im übrigen mache er von nun von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch.
Ob das nun ausreicht, um zumindest die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Falschaussage zu verhindern, glaube ich allerdings nicht.
Zeugen |
Dienstag, 20. April 2010
Der Zeuge hatte den Angeklagten angerufen, zu einer Zeit, als die Staatsanwaltschaft noch ermittelte. Er wollte “etwas für die Nase” bestellen, war in dem aufgezeichneten Gespräch zu hören. Der Angeklagte hatte dem Anrufer unfreundlich und ganz bestimmt geantwortet und das Gespräch beendet.
Nun stand der Zeuge als ebensolcher vor dem Gericht. Er wurde nach allen Regeln der Kunst belehrt. Über seine Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Und über sein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er sich durch seine Aussage möglicherweise sich der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (§ 55 StPO). Und er bekam den Hinweis, daß er auf Antrag auch einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand bekommen wird, wenn er das beantragt (§ 68b StPO). Soweit, so ordnungsgemäß unter den kritischen Augen von sechs Verteidigern.
Daß der Ankauf und der Besitz von Kokain strafbar ist, dürfte sich auch in den entlegensten Winkeln des Berliner Nachtlebens herumgesprochen haben. Die Verteidiger, die Strafkammer und sogar die Staatsanwaltschaft gingen also von einer extrem kurzen Befragung des Zeugen aus.
Aber nein. Der Zeuge wußte es besser:
Ich brauche keinen Beistand, und ich möchte aussagen.
tönte er selbstbewußt.
Zwei Stunden später weiß er nun, daß er eben nicht klüger ist als die zehn Volljuristen im Saal. Und falls er es doch noch nicht so richtig verstanden hat, wird ihm das sein künftiger Verteidiger erklären. Den wird er brauchen und notfalls bekommen, wenn es losgeht mit dem Verfahren gegen ihn. Wegen Falschaussage und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Es ist einfach ungerecht, daß die Evolution bei der Entstehung des Gehirns um manche Menschen einen großen Bogen gemacht hat.
Zeugen |
Freitag, 19. Februar 2010
So ist das nun mal: Erst machen die Kollegen in Vertretung einer angeblich Geschädigten mit zivilrechtlich ausgefeilten Schriftsätzen nebst fein säuberlich sortierter Anlagen die Akten dick: Eine Strafanzeige gegen den Mandanten, die sich liest, wie die Begründung einer Klage. Schließlich haben sie ja nun mal den Auftrag, möglichst für einen Geldeingang bei ihrer Mandantschaft zu sorgen. Dabei soll dann auch die Strafjustiz helfen, weil diese Zivilisten es mit ihren Mitteln nicht auf die Reihe bekommen.
Aber als es dann darauf ankommt, daß die Geschädigte dem Gericht persönlich schildern soll, was und wann passiert ist und warum sie sich denn nun als geschädigt betrachtet, kneift sie.
Vor Erstattung einer Strafanzeige sollte man sich eben genau überlegen, ob man sich den Mühen eines Strafprozesses unterziehen will. Geld gibt es ohnehin beim Strafrichter nicht.
Die Zeit arbeitet jedenfalls für den Angeklagten …
Zeugen |
Dienstag, 16. Februar 2010
Ich hatte in einem Beweisantrag die Ladung und Vernehmung eines Zeugen erwünscht. Dem Antrag hat das Gericht auch stattgegeben und den Zeugen geladen. Es stellte sich allerdings heraus, daß der Zeuge – für die Post unbekannt – verzogen war. Die Richterin hatte daher verfügt, beim zuständigen Meldeamt nachzufragen, wohin der Zeuge sich denn umgemeldet hat. Und ist dann erst einmal in den Urlaub gefahren.
Die Urlaubsvertretung der Richterin bekam die Antwort des Meldeamtes auf den Tisch und hat dann kurzer Hand den Zeugen für den nächsten Termin geladen.
Zu diesem Termin – morgens früh um 9 Uhr – im schönen Lande Brandenburg war der Zeuge dann auch angereist. Aus dem noch schöneren Lande Hessen; Südhessen, um genauer zu sein. Am Vortag, um in einem noch viel schöneren Hotel der brandenburgischen Kleinstadt zu übernachten, damit er auch pünktlich ist. Bei diesem Winterwetter weiß man es ja nie …
Allerdings hatte die urlaubende Richterin mit dem Staatsanwalt und mir vereinbart, daß an diesem Termin keine Zeugen vernommen werden sollten. Weder der Ermittler noch ich waren daher auf die Vernehmung des Zeugen vorbereitet. Im übrigen war für diesen Tag eine Verhandlung von 30 Minuten geplant, was für das umfangreiche Beweisthema, zu dem der Zeuge gehört werden sollte, nun überhaupt nicht ausreichte; für den Zeugen brauche ich allein schon fast einen ganzen Verhandlungstag.
Der Zeuge wurde also pünktlich um 9 Uhr in den Saal gebeten, damit die Richterin ihm mitteilen konnte, daß er sofort wieder ins schöne Hessen zurück fahren dürfe. Er wurde dann aber zum nächsten Termin in drei Wochen (wieder um 9 Uhr) mündlich geladen. Aber nicht, ohne ihn auf die ganz häßlichen Folgen hinzuweisen, die ihn treffen werden, wenn er nicht erscheint.
Ich bin mir ganz sicher, daß der Zeuge richtig gut gelaunt wieder nach Hause gefahren ist. Und mit noch besserer Laune in drei Wochen wieder durch die Republik reisen wird. Zumal er meinen Mandanten auch ohne diesen Ladungs-Blödsinn nicht mehr so richtig lieb hat.
So sind sie eben, die Pflichten eines Zeugen. Gnadenlos.
Gericht, Zeugen |
Montag, 15. Februar 2010
Den Zeugen hat’s erwischt. Und zwar doppelt sowie ziemlich übel.
Er hat telefoniert. Mit einem guten Bekannten. Sie haben gemeinsame Pläne für die Zukunft erörtert. Etwas über zwanzig Minuten lang. In einer Sprache, die den Beamten vom Bundeskriminalamt (BKA) nicht unbedingt geläufig war. Das BKA hatte das Telefon des Bekannten abgehört und damit auch sein Gespräch mit dem Zeugen. Am Ende wurde das überwachte Gespräch von der Staatsanwaltschaft als konspirativ eingestuft.
Dieser Wertung ist das Gericht dann bei der Vorbereitung der Beweisaufnahme gefolgt. Die Richter haben das Gespräch auch nicht so richtig verstanden. Deswegen wollten sie den Zeugen hören; er wurde zur Vernehmung geladen. Für 9.00 Uhr.
Um 10.00 Uhr wurde ihm mitgeteilt, daß es noch ein wenig dauern würde. Um 11.00 Uhr hat es eine kurze Unterbrechung gegeben, die bis kurz vor halb 12 gedauert hat. Dann endlich konnte der Dolmetscher dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten das aufgezeichnete Telefonat vorspielen und Detailfragen zu seiner Übersetzung beantworten. Seine Übersetzung unterschied sich wesentlich von der Deutung des BKA. Also gab es Nachfragen, Mißverständnisse, Diskussionen …
Um 13.00 Uhr wurde der Zeuge in den Saal gebeten. Ihm wurde mitgeteilt, daß seine Vernehmung heute nicht stattfinden könne. Dazu sei es nun zu spät.
Er wurde erneut geladen für einen Terminstag eine Woche später. Und darauf hingewiesen, daß er mit Ordnungsgeld und Zwangsmitteln rechnen müsse, wenn er nicht oder unpünktlich erscheinen würde.
Der Zeuge versucht gerade, sich auf seiner neuen Arbeitsstelle beliebt zu machen.
Es wird gebaut im Gericht … auf dem Gerichtsflur ist es zugig und kalt.
Gericht, Zeugen |
Dienstag, 19. Januar 2010
Der Geschädigte wurde von Wilhelm ziemlich übel zugerichtet. Seine Aussage, die er noch im Krankenhaus ins Protokoll diktierte, war nicht sehr ausführlich; es gab aber auch nicht viel zu erzählen: Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.
Seine Zeugenaussage beendete er mir den Worten:
Mehr kann ich nicht sagen, möchte aber, dass der Wilhelm eine gerechte Strafe erhält.
Was den Wortlaut angeht, sind sich alle Beteiligten sicher einig. Ich vermute aber, daß der Geschädigte eine etwas andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat wie ich. Schauen wir mal, wo das Schwurgericht sich einpendelt.
Verteidigung, Zeugen |