Datenschutz in Berlin und Brandenburg

29. April 2008

Das, was in Berlin eine Straftat ist, wird in Brandenburg als Ordnungswidrigkeit bewertet.

Wenn also der Berliner Polizeibeamte das Geburtsdatum seiner Kneipenbekanntschaft “ermittelt” wird er bestraft; der Brandenburger “Ermittler” bekommt dafür einen Bußgeldbescheid.

Was passiert eigentlich dem Bayern?

-> tweet this

Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Datenschutz in Berlin und Brandenburg”

  1. 01

    Wahrscheinlich bekommt er einen Orden, und Herr Beckstein persönlich singt für ihn einmal die bayerische Nationalhymne…

    Marcus am 29. April 2008 um 09:59
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Vermutlich wird in dem ein oder anderen Bundesland erstmal der Duden bemüht. Datenschutz wat ist dat?

    Feltus, Tobias am 29. April 2008 um 10:17
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    In Bayern passiert gar nichts. Weil nach einem Trink-Exzess mit Paulaner und einer weiblichen Kneipenbekanntschaft wird er freigesprochen wegen Unzurechnungsfähigkeit.
    Freundliche Gruesse aus Niedersachsen/Hildesheim

    Kuddel Hildesheim am 29. November 2008 um 11:00
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile