Datenschutzerklärung für Webseiten
25. Oktober 2005
Bei allem Respekt vor dem juristischen Know How; sowas können sich nur Zivilrechtler ausdenken:
Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten
Quelle: law-blog
Braucht man das wirklich oder dient das nur der Weckung von Beratungsbedarf? Ich warte auf die nächste Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.



2 Kommentare zu “Datenschutzerklärung für Webseiten”
01
Auch sehr hübsch zu dem unsäglichen Thema “Disclaimer” und dem wohl häufigsten Fehlzitat im Internet (Das LG Hamburg hat entschieden …) :
http://www.disclaimer.de
02
Naja, ich meine nicht, dass man deswegen abmahnen kann – die Vorschriften sind ja nicht verbraucherschützend. Ein Bußgeld fangen ist aber sicher möglich.
Und, räusper, ausgedacht hat es sich der Gesetzgeber. Allerdings – zugegebenermaßen – die Zivilrechtler freuen sich ein wenig mehr darüber als die Strafrechtler
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