Datenschutzerklärung für Webseiten

25. Oktober 2005

Bei allem Respekt vor dem juristischen Know How; sowas können sich nur Zivilrechtler ausdenken:

Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten

Quelle: law-blog

Braucht man das wirklich oder dient das nur der Weckung von Beratungsbedarf? Ich warte auf die nächste Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.

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2 Kommentare zu “Datenschutzerklärung für Webseiten”

  1. 01

    Auch sehr hübsch zu dem unsäglichen Thema “Disclaimer” und dem wohl häufigsten Fehlzitat im Internet (Das LG Hamburg hat entschieden …) :
    http://www.disclaimer.de

    RA J. Melchior am 25. Oktober 2005 um 21:40
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  2. 02

    Naja, ich meine nicht, dass man deswegen abmahnen kann – die Vorschriften sind ja nicht verbraucherschützend. Ein Bußgeld fangen ist aber sicher möglich.

    Und, räusper, ausgedacht hat es sich der Gesetzgeber. Allerdings – zugegebenermaßen – die Zivilrechtler freuen sich ein wenig mehr darüber als die Strafrechtler ;-)

    Arne Trautmann am 25. Oktober 2005 um 21:41
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