Der Eiertanz des vermeintlichen Staatsanwalts

28. September 2009

Die Bayreuther Vollmachts-Festspiele gehen nach ihrem Auftakt am 15. September 2009 in die zweite Runde. Ich habe mit den üblichen Textbausteinen versucht, auf einen Funken Verstand bei dem zuständigen Staatsanwalt zu treffen. Entweder habe ich das Ziel verfehlt oder aber es gibt das angestrebte Ziel nicht: Der Staatsanwalt will die Ermittlungsakte nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde herausgeben (um es mal zivilistisch zu formulieren).

Naja, jedenfalls habe ich dann kurzer Hand eine freundliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vermeintlichen Staatsanwalt erhoben (mit einem weiteren Textbaustein), damit sich das mal ein richtiger (Ober-)Staatsanwalt anschaut. Und weil ich nun gerade dabei war, bot sich auch ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an.

Nun bekomme ich Post, vom Landgericht, das mir Gelegenheit gibt, zu dieser Erwiderung des Herrn Staatsanwalt T. aus B. Stellung zu nehmen:

Vermeintlicher Staatsanwalt

Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung. Dieser Eiertanz, den der Herr Staatsanwalt T. da vorführt, wird wohl noch reichlich Stoff für weitere nette Beiträge hier im Blog liefern.

Hat jemand vielleicht noch einen neuen Textbaustein eine neue Idee, damit mir (und dem Vermeintlichen) nicht langweilig wird? ;-)

-> tweet this

Staatsanwaltschaft, Vollmacht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

11 Kommentare zu “Der Eiertanz des vermeintlichen Staatsanwalts”

  1. 01

    Einmal der „vermeintliche Wahlverteidiger”, einmal der „Wahlverteidiger” – also insgesamt zwei – oder hat der (vermeintliche) Staatsanwalt in seinem heiligen Eifer einmal das „vermeintlich” vergessen? ;-)

    Unglaublich, diese Sturheit!

    RA JM am 28. September 2009 um 09:22
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Ich als Nichtjurist lese dort eine versteckte Nötigung. Nach dem Motto: Schauen wir mal wie gut ich drauf bin und ob ich Lust habe weiterhin in der Suppe zu rühren. Aber vielleicht bin ich auch zu empfindlich und höre Flöhe husten.

    Schön ist, dass der StA die eventuelle Durchsuchung vorab ankündigt. Dann kann der Mandant schon vorab die Unterlagen sortieren und zur Abholung, ähm, zur Durchsuchung bereitlegen.

    Kampfschmuser am 28. September 2009 um 09:25
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Na, da bin ich mal gespannt auf die weiteren Einträge dazu hier im Blog. Da will wohl jemand partout Recht behalten.

    Whippet am 28. September 2009 um 10:16
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    In der Tat: da will jemand partout Recht behalten. Mit den Interessen des Mandanten hat das jedenfalls nichts zu tun.

    (Und nebenbei: Es muss einem ja schon zu denken geben, dass unter den Anwälten, die genug Zeit zu bloggen haben, auch die “Vollmachtsverweigerer” so überproportional vertreten sind.)

    Scotus am 28. September 2009 um 10:52
    Zum Seitenbeginn springen
  5. 05

    Die Argumentation des StA ist absolut nachvollziehbar. Da Rechtsanwälte bekanntlich umsonst arbeiten und auch einfach mal so irgendwelche wildfremde Akten anfordern, weil sie was zum Lesen brauchen, erweckt der Umstand, dass ein RA so hartnäckig ist und so viel Zeit aufwendet, um die Akte zu bekommen, dafür,dass er gar nicht beauftragt ist und das ganze aus Jux und Dollerei macht.

    RALupo am 28. September 2009 um 11:09
    Zum Seitenbeginn springen
  6. 06

    Was wir brauchen, ist eine obergerichtliche Entscheidung, damit diese Herren Staatsanwälte mal Gesetze lesen und nicht nur in ihrem Sinne interpretieren können. In Siegen ist das auch nicht viel besser mit diesen Herren.

    Vielleicht schreibt man mal eine Petition an den bayrischen Landtag. Damit dieser vermeintliche Staatsanwalt merkt, dass man das auch kochen kann.

    Klaus J. Stanek-Nierenz am 28. September 2009 um 12:33
    Zum Seitenbeginn springen
  7. 07

    @ RA Lupo: da kennen sie aber die methoden mancher strafverteidiger um an neue mandanten zu kommen schlecht.

    RA am 28. September 2009 um 12:51
    Zum Seitenbeginn springen
  8. 08

    @ Scotus:
    “Mit den Interessen des Mandanten hat das jedenfalls nichts zu tun.” Und wie, bitte, wollen Sie das beurteilen?

    @ RA:
    So wie dieser hier? ;-)

    RA JM am 28. September 2009 um 13:06
    Zum Seitenbeginn springen
  9. 09

    @ ra jm: ja, genau so;-) da es hier im lg bezirk in letzter zeit ein kollege übertrieben hab – mittlerweile laufen beschwerdeverfahren und strafanzeigen – muss ich leider feststellen, dass immer öfter eine vollmacht verlangt wird, was früher nicht üblich war.

    das sind dann die selben kollegen, die anscheinend permanent über mandanten in der jva ausgerichtet bekommen, sie sollen den insassen xy besuchen.

    soetwas erstaunt vor allem, wenn der entsprechende insasse trennung von allen anderen insassen hat…

    RA am 28. September 2009 um 13:19
    Zum Seitenbeginn springen
  10. 10

    [...] Der Kollege Hoenig schlägt sich mit einem besonders hartnäckigen Vollmachtsverlanger herum. Dessen Aktenvermerk, mit [...]

    Staatsanwaltliche Logik « VollMachtsBlog am 28. September 2009 um 13:19
    Zum Seitenbeginn springen
  11. 11

    Wie wäre es , wenn sie ihm die Akten dann einfach nicht zurücksenden? Mal andersrum;-)
    Erst nach einer Blut Stuhl und Urinprobe mit Fingerabdruck und Schäublenachweiss das er überhaupt lebt und existent ist. Dann erstmal die beiden bestandenen Examen vorlegen …wenn das dann geschafft ist können sie immernoch Würfeln ob er die Akte kriegt.

    Das Ich am 29. September 2009 um 01:23
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile