Der Lutscher des OLG Köln

8. Oktober 2008

Wohin das messerscharfe Denken von Zivilrichtern führt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01:

Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.

Rechtsanwalt Michael Gleiten zitiert und kommentiert bei den Rechthabern diese bahnbrechende Erkenntnis hochqualifizierter Zivilisten.

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Ein Kommentar zu “Der Lutscher des OLG Köln”

  1. 01

    War bei der Verhandlung denn auch Anschauungsmaterial verfügbar?

    doppelfish am 9. Oktober 2008 um 18:52
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