Der PolPräs bietet an

11. Februar 2008

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Er soll falsch geparkt haben.

ERLÄUTERUNG: Ihre Einlassung konnte Sie nicht entlasten. Sie haben mitgeteilt, selbst Fahrer gewesen zu sein. Um Ihnen die Kosten eines Bußgeldverfahrens zu ersparen, biete ich Ihnen noch mal die Verwarnung an.

Hört sich irgendwie menschlich an, wenn auch nicht auf gehobenem Bildungsniveau, aber man versteht, was der Polizeipräsident damit sagen möchte. Aber dann kam noch der folgende Zusatz:

Beweismittel: Aussage Mitarbeiter/in Ordnungsamt
Zeugen: BEAAOD KLAUSCHKE, M. BA TEMPSCHBG ORDNUNGSAMT

Wenn jemand meint, unsere Texterkennung wäre defekt, der irrt.

-> tweet this

Ordnungswidrigkeitenrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Der PolPräs bietet an”

  1. 01

    [Glücksrad-Mode on]

    Ich möchte lösen.

    Beamter allgemeiner Ordnungsdienst M. Klauschke Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Ordnungsamt

    [Glücksrad-Mode off]

    Kollege S. am 11. Februar 2008 um 10:09
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  
  • Wir speichern die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, und behalten uns die Kuerzung oder Loeschung Ihres Kommentars vor.

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile