Die 2. Runde beginnt

26. Oktober 2005

Daß das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig gegen den Strafverteidiger keinen Bestand haben wird, hat gewiß niemand ernsthaft bezweifelt, oder?
Die erste Voraussetzung für die Aufhebung durch das Rechtsmittelgericht wurde heute abend geschaffen. Die Vier Strafverteidiger und die Öffentlichkeit warten nun auf das schriftliche Urteil.

Darf eigentlich das Sitzungsprotokoll veröffentlicht werden (§ 353 d Nr. 3 StGB)?

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Ein Kommentar zu “Die 2. Runde beginnt”

  1. 01

    Recht so! Wenn dieses Urteil Bestand hätte, dann Gute Nacht, Strafverteidigung!

    RA J. Melchior am 26. Oktober 2005 um 22:43
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