Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung

24. Oktober 2005

Nach dem landläufigem Vorurteil sind es ja eigentlich immer die Verteidiger, die Gerichtsverhandlungen platzen lassen. Ich hatte aber jüngst einen Fall, da war die GEZ “schuld”, daß wir (beinahe) nicht verhandeln konnten.

In einer Bußgeldsache sollte der Mandant durch eine Video-Aufzeichnung “überführt” werden. Immerhin ging es für den Berufskraftfahrer um ein Fahrverbot. Es wurde vor ein kleines Amtsgericht in der Nähe von Wolfsburg geladen, Verteidiger und Betroffener sind aus Berlin angereist. Auch die Zeugen, zwei Polizeibeamte, waren gekommen. Und ein Sachverständiger. Der Richter war auch da. Wer oder was fehlte? Der Videorekorder und das Fernsehgerät!

Zwei Tage zuvor war die GEZ beim Gericht erschienen (ohne Ladung). Und meinte, da werde ein Gerät zum Empfang bereit gehalten. Um weiteren Schaden vom Lande fern zu halten, hatte der Direktor des Amtsgerichts kurzer Hand verfügt, das Gerät in eine Fachwerkstatt gleich nebenan zu geben, um das Empfangsteil in dem Rekorder still legen zu lassen …

Stoff genug für eine “praktikable” Lösung des Falles. Den Mandant hat’s gefreut. Danke, GEZ!

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GEZ, Ordnungswidrigkeitenrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

18 Kommentare zu “Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung”

  1. 01

    Kapier ich nicht, was ist da jetzt passiert?

    Kaiser am 25. Oktober 2005 um 13:53
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  2. 02

    Die Videoaufzeichnung war das Beweismittel, das zur Überführung der Täters unabdingbar war, solange der Täter die Tat bestreitet oder aber sich auch nur zur Sache nicht einläßt.

    Das Gericht sah sich also in der Situation, die Verhandlung aussetzen zu müssen und alle Beteiligten wieder zu einem neuen Termin zu laden – zu dem dann der Videorekorder zur Verfügung stehen sollte.

    Die “praktikable” Lösung bestand darin, daß der Betroffen sich dem Vorwurf nicht mehr entgegen stellte und das Gericht auf die Verhängung des Fahrverbotes bei angemessener Erhöhung der Geldbuße verzichtete. Dadurch wurde dem Gericht ein weiterer Hauptverhandlungstag und dem Land zusätzliche Kosten erspart.

    RA Hoenig am 25. Oktober 2005 um 18:32
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  3. 03

    [...] Link: Kanzlei Hoenig – Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung [...]

    Blog 42 » GEZ Terror am 30. Dezember 2005 um 12:19
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  4. 04

    DAs ist echt ein Unding .. sie machen nun nichtmal mehr Halt vor dem Staat.
    Habe mir mal erlaubt, Ihren guten Beitrag bei mir zu zitieren und zu verlinken.

    Beste Grüße!

    Christoph am 30. Dezember 2005 um 12:20
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  5. 05

    Ich versteh es immer noch nicht. Irgendwie fehlt die Hälfte für einen schlüssigen Artikel.

    zufällighierherkommender am 16. Mai 2006 um 04:44
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  6. 06

    Nachdenken!

    Kraftfahrer wird von Polizei gefilmt, bei irgend was, sagen wir mal beim Telefonieren am Steuer. Nun stoppt die Polizei diesen nicht, sondern erstattet Anzeige. Dem Fahrer des LKW droht ein Fahrverbot und er geht vor Gericht.

    Dort soll nun der Beweis seiner Missetat präsentiert werden: Die beiden Beamten als Zeuge und das Video.
    Nun kam aber zwei Tage vor der Verhandlung die GEZ ins Haus, fand TV und Recorder und wollte Kohle. Um das zu vermeiden, schickte der Direktor beide Geräte in die Werkstatt. Dort werden dann die Tuner “tot gelegt” und eine Plombe kommt dran. Damit sind die Geräte nicht mehr GEZ-pflichtig.

    Weil nun das Video nicht angesehen werden konnte, gabs keinen Beweis und mit ein bissle Glück musste die Anzeige fallengelassen werden.

    Wie klingt das??

    Ursulus am 16. Mai 2006 um 09:16
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  7. 07

    Das klingt hervorragend. Danke.

    RA Carsten R. Hoenig am 16. Mai 2006 um 09:22
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  8. 08

    Titel und Inhalt oder wie man doch irren kann…
    Titel:
    “Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung”

    Aus dem Inhalt der Meldung wird klar: “Hauptverhandlung nicht geplatzt”

    Klaus Helfrich am 16. Mai 2006 um 10:03
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  9. 09

    Muahaha jetzt werden wir aber spitzfindig.

    Frido am 16. Mai 2006 um 17:37
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  10. 10

    … durch den Ausbau des Tuners erlischt aber noch nicht die Gebührenpflicht. Diese endet erst nach Kündigung. Durch das Bereithalten des Fernsehers entsteht aber die Gebührenpflicht. Ergo, das Gericht muß trotzdem zahlen. Soweit zur Rechtskenntnis eines Gerichts ;-)

    Karin L am 17. Mai 2006 um 08:21
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  11. 11

    Stimmt! Defekte Fernsehgeräte kann man nämlich wohl nicht abmelden.
    siehe: http://www.olbertz.de/archives/000517.html#a3286

    ORGINALTON GEZ:
    Sie möchten ein defektes Rundfunkgerät abmelden.Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt,weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen.Bitte beachten Sie:
    Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn ein Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn ein Gerät defekt ist, jedoch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand wieder instand gestzt werden kann.

    Joachim am 17. Mai 2006 um 23:58
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  12. 12

    Wieso sollte beim Ausbau nicht die Gebührenpflicht er? Die Plombe garantiert doch eben, dass am Gerät nichts verändert (d.h. der Tuner nicht mehr eingebaut) wurde. Folglich Ist das Gerät nicht defekt, aber es ist auch nicht für Rundgunkempfang geeignet, man kann also kündigen.
    Ich nehme an, dass der Tuner aus beiden Geräten ausgebaut wurde, und der Videorecorder per SCART- Kabel mit dem Fernseher verbunden wurde.
    Liege ich falsch? Schreibt man SCART-Kabel anders?

    bh am 22. Mai 2006 um 18:46
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  13. 13

    …wenn Gerichte schon keine GEZ-Gebühr zahlen und sich durchschummeln, dann mache ich das auch!

    Schummler am 18. Juli 2006 um 17:19
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  14. 14

    Ich sehe das anders. Der Fernseher ist trotzdem zum Empfang bereit, auch wenn er kein Empfangsteil besitzt! Man kann ja theoretisch einen Sat-Receiver oder DVB-T Tuner anschliessen, und dann ueber Scart Fernsehen. Genau so wie der Videorecorder, aus dem auch das Empfangsteil ausgebaut werden musste, mit dem man aber ohne Fernseher eh nichts sehen kann… ist also der Fernsehen ohne Empfangsteil weiterhin gebührenpflichtig.
    Ist sowieso alles Schwachsinn … Oeffentlich rechtliches Fernsehen bezahlen: Ja, aber bitte nur einen Sender, und nicht wer weiss wie viele … z.B. ARD, ZDF, ZDF Theater und noch ein paar andere digitale ZDF Sender, Phoenix, WDR, SWR, MDR, usw. und eben etliche Regionalsender! Was soll das ? Auch das gerede von Wettbewerb zwischen öffentlich/rechtlichen und privaten Sendern – wo ist da bitte der Wettbewerb?
    Die Privaten mussen sich selber Ihr Programm finanzieren, und die öffentlichen werden fürs Programm bezahlt! Aber 7 Millarden reichen dene ja nicht .. es wird ja auch noch Werbung verkauft/gesendet … Und wenn die Kohle dann immernoch nicht reicht, werden einfach nene Gebuehren erfunden oder die bestehenden erhöht, anstatt mal ein paar ueberfluessige Sender abzuschaffen, um so Kosten zu sparen … Jede Firma saniert sich durch abstossen von unrentabelen Geschäftsfeldern, und konzentration aufs Kerngeschaeft … Aber die GEZ arbeitet genau wie dieser Staat: so untrentabel wie nur möglich, denn man hat ja das zahlende Volk, dem man jede Steuer oder Gebühr “legal” auferlegen kann.

    keinschnee am 7. Oktober 2006 um 13:56
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  15. 15

    Lieber Joachim!
    Defektes Gerät kann man abmelden, habe ich gemacht.
    Nur die GEZ will das nicht machen. 1 Jahr lang bekam ich Mahnungen und dann wollte SWR das Geld eintreiben, habe Widerspruch eingelegt, was akzeptiert wurde.

    Hugo am 21. Oktober 2006 um 16:05
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  16. 16

    Schön!
    Irgendwo endlich halt sein! Neulich las ich (ich glaube auf heise.de) die GEZ habe ein Krankenhaus “besucht” – nein, nicht nur eins, es gäbe dort eine Abteilung, die haben sich auf Krankenhäuser spezialisiert! Genau bring ich es nicht zusammen, unter’m Strich stand jedoch eine brutale Summe, OBWOHL das Krankenhaus gezahlt hat! Ein kleiner Formfehler kostete mal eben ein eh wirtschaftlich schwachen Berufszweig eine halbe Millionen Euro!
    Wenn das fair ist…

    abGEZockt am 16. November 2006 um 00:56
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  17. 17

    Wenn wir das gleiche meinen, dann ging es um 75.000 Euro. Wurden angeblich auch bereites gezahlt. Der Witz war, dass man die Fernseher befreien liess, aber die die Quäkradios in den Notrufgeräten die am Bett hängen, vergessen hatte. Man war der Meinung Fernseher befreit = Radio befreit. Teures Lehrgeld! Aber die GEZ kennt da kein Pardon

    http://gez.gebuehrenstop.de

    no-gez-for-pcs am 15. Dezember 2006 um 10:31
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  18. 18

    [...] [...]

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