Die Steuerfahndungsstelle lädt ein

1. September 2008

In einer Steuerstrafsache erhält der Mandant die Ladung zur “Vernehmung im Strafverfahren”. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, teilt die Steuerfahndung mit. Zutreffend wird der Mandant belehrt:

Sie sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet, vor der Steuerfahndungsstelle zu erscheinen, …

Der Belehrung folgt sodann die in blumigen Worten verpackte knackige Drohung, sein Kommen zu erzwingen, wenn er nicht freiwillig erscheint:

… jedoch kann Ihr Erscheinen durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle, die sich ebenfalls hier im Haus befindet, gemäß §§ 385, 386, 399 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 163 a Abs. 3 Strafprozessordnung oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erzwungen werden.

Der Mandant hat sich dadurch nicht einschüchtern lassen. Erstmal Akteneinsicht, dann schauen wir in aller Ruhe weiter. Bis dahin passiert gar nichts. Auch nicht mit Zwang … der im Übrigen unzulässig wäre, nachdem sich der Verteidiger mit entsprechendem Ansinnen gemeldet hat.

Warum bloß wächst mir jedes Mal eine Feder, wenn ich mit der Steuerfahndung zu tun bekomme?

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Verteidigung | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

8 Kommentare zu “Die Steuerfahndungsstelle lädt ein”

  1. 01

    Das ist ganz normal.

    doppelfish am 1. September 2008 um 18:21
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  2. 02

    Reichen die Federn schon für ein Pfauenrad? ;-)

    RA JM am 1. September 2008 um 18:30
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  3. 03

    Lieber Jürgen, das sind Hühnchenfedern, zu nix zu gebrauchen, außer zum Rupfen.

    RA Carsten R. Hoenig am 1. September 2008 um 18:34
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  4. 04

    … die sich ebenfalls hier im Haus befindet … angeordnet und erzwungen werden …

    Schöne blumige Worte… Leider ziehen solche Drohungen wohl zu einem hohen Prozentsatz.

    Warum bloß wächst mir jedes Mal eine Feder, wenn ich mit der Steuerfahndung zu tun bekomme?

    Nicht nur ihnen.

    Kampfschmuser am 1. September 2008 um 20:34
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  5. 05

    Ich war vor über zehn Jahren im Fadenkreuz der Steuerfahndung. Mit großem Tara wurde alles einen ganzen Tag lang durchsucht und kistenweise beschlagnahmt. Meine Firma war danach platt. Im Dorf und Umkreis bekam ich kein Fuss mehr auf den Boden. Acht Angestellte verloren ihren Job, ich meine Existenz. Nach genau zehn Jahren harter Ermittlungsarbeit wurde das Verfahren eingestellt. Ein Hoch auf diese Vernichter. Eigentlich fallen mir noch viel bösere Worte für solche Typen ein, aber ich denke, dass sich jeder denken kann, was ich über solche Subjekte denke.
    Was mir geblieben ist: Der Einsatzleiter sitzt heute dank MS im Rollstuhl. Der liebe Gott schaut wohl doch ab und zu runter. Klingt makaber, ist aber so.

    Peterle am 1. September 2008 um 20:43
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  6. 06

    @ Peterle:
    Sind Sie (professionell) verteidigt worden?

    RA Carsten R. Hoenig am 1. September 2008 um 23:12
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  7. 07

    Ja, das erste Jahr hatte ich anwaltlichen Beistand, der aber nicht viel im laufendem Ermittlungsverfahren bewirken konnte. Danach ist mir endgültig finanziell die Puste ausgegangen. Ich hatte eine Familie zu ernähren. Die anfängliche Hoffnung auf Fairneß und Lösungsbereitschaft, sowie menschlichem Miteinander wurde dann von mir zu Grabe getragen. Daneben im Grab liegt zwischenzeitlich auch der Rechtsstaat. Heute bin ich alleine, habe rund 75.000,00 Euro Schulden aus der Firma (Danke Vater Staat) und kämpfe mich durch das Leben.

    Herr Hoenig, ich habe früher an die Gesellschaft und an das Gesetz geglaubt, mich dran gehalten und mich sicher gefühlt. Heute weiß ich, dass das alles nur Fassade ist und sich so hingebogen wird, wie man es braucht.

    Peterle am 2. September 2008 um 15:12
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  8. 08

    Sowas scheint gar nicht so selten zu sein…
    Die Steuerfahndung war es bei uns zwar nicht aber das Finanzamt war der Meinung, etwa 140.000,- DM Steuern von uns erhalten zu müssen. Wie haben jahrelang mit dem Bundesamt für Finanzen prozessiert. Bevor es zu einem Urteil vor dem Bundesfinanzhof kam hat das Amt auf die Forderung verzichtet bzw. von seiner Auffassung abgerückt. Unser Geld bekamen wir 8 Monate nicht zurück weil sich sdas Finanzamt mit dem Bundesamt für Finanzen stritt, wer denn die Kohle zurückzahlen muss. Und das Tollste zum Schluss: Mit dem FA FFM sind wir vor Gericht gezogen, weil die auf die dann aufgehobene Steuerschuld noch 80.000,- DM Säumniszuschläge kassieren wollten.
    Meinem privatem Steuerberater – Sportkamerad seit 20 Jahren – musste ich Schriftwechsel kopieren, damit er mir die Story glaubte.
    Apropos Story – ich wollte die Geschichte damals in die Presse bringen, hat aber niemanden bei einer Zeitung oder so interessiert.

    Der Gerd am 2. September 2008 um 20:09
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