Die Zivilanwältin im Strafgericht

8. Juli 2009

Gern setze ich mich als Zuhörer in den Gerichtssaal, um in der Verhandlung, die meiner vorangeht, ein wenig Atmosphäre zu schnuppern. Wie ist das Gericht heute drauf, was haben wir für einen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und wie ist überhaupt die Stimmung?

Heute hatte ich das Vergnügen, einer mir unbekannten Rechtsanwältin bei Plädieren zuzuhören. Sie trug flüssig, aber ein wenig steif vor, warum sie ihre Mandantin für “unschuldig” hielt. Das war der erste deutliche Hinweis darauf, daß die Kollegin Strafrecht nur im Nebenfach macht. Der letzte Satz hat sie dann endgültig überführt:

Deswegen beantrage ich komma die Angeklagte freizusprechen.

Die Urteilsbegründung deutete aber darauf hin, daß auch ein Strafverteidiger es nicht hätte besser machen können.

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7 Kommentare zu “Die Zivilanwältin im Strafgericht”

  1. 01

    Unter’m Tisch hatte sie bestimmt das Buch “Strafverteidigung leicht gemacht – Eine Anleitung für Zivilisten” versteckt :D

    doppelfish am 8. Juli 2009 um 09:17
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  2. 02

    ‘komma’…wie geil.

    rodpython am 8. Juli 2009 um 09:49
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  3. 03

    Was ist an dem Wort “unschuldig” denn falsch, bzw. wie wäre es richtig gewesen?

    Ann O. Nym am 8. Juli 2009 um 13:39
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  4. 04

    @Ann O Nym:

    Richtig wäre “nicht schuldig”

    Lord am 8. Juli 2009 um 13:50
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  5. 05

    Noch richtiger wäre: Der Nachweis, daß er die ihm mit der Anklageschrift zur Last gelegte Tat begangen hat, ist nicht erbracht.

    Unschuldig wäre er auch nach einer Verurteilung, solange das Urteil nicht rechtskräftig geworden ist.

    RA Carsten R. Hoenig am 8. Juli 2009 um 14:57
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  6. 06

    Die Formulierung, der “Nachweis, daß er die ihm mit der Anklageschrift zur Last gelegte Tat begangen hat, ist nicht erbracht”, ist zwar zutreffend, klingt aber in vielen Fällen eher so, als sei der Verteidiger von der Schuld seines Mandanten überzeugt.

    Eignet sich meines Erachtens nur für relativ wenige Fälle, z.B., wenn jedem im Saal, einschließlich des Verteidigers, der sich schon auf eine Verurteilung seines Mandanten eingerichtet hat, weiß “der war’s”, der einzige Zeuge den Angeklagten aber überraschend nicht wiedererkennt oder – noch seltener – sogar ausdrücklich und selbst zur Überraschung des Angeklagten sagt, dieser sei nicht der Täter (habe ich erst einmal erlebt – ein Augenblick, wie man ihn nur aus Fernsehgerichten kennt).

    Tom Paris am 8. Juli 2009 um 15:46
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  7. 07

    Viel lustiger sind Strafverteidiger, die meinen, sie könnten Zeit gewinnen, indem Sie sich bei einem VB in die Säumnis flüchten.

    Edding am 10. Juli 2009 um 11:50
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