Dreiste Lügengeschichten

27. Oktober 2005

N24.de berichtet hier über den Prozess um eine deutsche Zelle des islamistischen Topterroristen Abu Mussab Al Sarkawi vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den Strafverteidiger in Braunschweig, dem man vorwirft, Polizeibeamte beleidigt zu haben, finde ich den folgenden Auszug aus der mündlichen Urteils-Begründung spannend:

Der Senat [gemeint ist das Gericht] kritisierte auch die Verteidiger. Sie hätten «Berufskriminelle mit dreisten Lügengeschichten» präsentiert, um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu erschüttern. Zudem hätten sich Anwälte mit Zeugen zu heimlichen Gesprächen getroffen - diese Vorgänge würden inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Dreiste Lüge. Hier wie dort die selben Worte. Auch mit den selben Konsequenzen? Oder mal wieder einmal mehr: Quid licet Jovi, non licet bovi?

Danke an die Jurastudentin für den Link.

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3 Kommentare zu “Dreiste Lügengeschichten”

  1. 01

    erfrischende Worte, wie ich finde ;-)

    Siebers, Werner am 27. Oktober 2005 um 07:32
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  2. 02

    Kann man dies nicht als Argumentationshilfe in dem anderen Prozess gegen den Strafverteidiger nutzen?

    paulo am 27. Oktober 2005 um 08:21
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  3. 03

    Der Strafsenat des OLG Düsseldorf scheint der Ansicht der Staatsanwaltschaft zu sein und hat den Zeugen wohl auch nicht geglaubt. Deshalb fehlt in Düsseldorf ein entsprechender Ansatz, wie in Braunschweig, nur diesmal gegen Staatsanwälte, vorzugehen.

    Die Drohgebärden gegen Verteidiger, die legitimerweise Zeugen angehört haben, sind bedenklich.

    Rolf J. Franke am 27. Oktober 2005 um 09:23
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