Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

20. Juli 2007

Das kann auch dem seriösesten Verwaltungsrechtler passieren: Die Durchsuchung der Kanzlei durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sich der Rechtsanwalt dabei verhalten sollte, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin in einem Merkblatt (pdf) veröffentlicht, welches vom Kollegen Dr. Eckhart Müller entwickelt wurde.

Das vierseitige Merkblatt enthält eine ganze Menge wichtiger und richtiger Informationen. Wer sich das alles nicht merken möchte, kann sich auf vier Punkte beschränken:

    1. Schweigen!
    2. Schweigen!
    3. Schweigen!
    4. Einen gestandenen Strafverteidiger anrufen.

Meine Erfahrungen mit der Verteidigung von Rechtsanwälten hat mir allerdings gezeigt, daß es Anwälten noch viel schwerer fällt zu schweigen als “normalen” Verdächtigen. Durch enorme Geschwätzigkeit fallen insbesondere Strafverteidiger auf. ;-)

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Ein Kommentar zu “Durchsuchung einer Anwaltskanzlei”

  1. 01

    Sollte die Reihenfolge nicht andersherum sein?
    1) Den anderen Anwalt anrufen
    2-4) Den eigenen Schnabel halten

    ;-)

    svenm am 20. Juli 2007 um 13:30
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