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	<title>Kommentare zu: Einer der letzten &#8230;</title>
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	<pubDate>Thu, 08 Jan 2009 11:18:12 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Hauke</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/einer-der-letzten/comment-page-1#comment-26683</link>
		<dc:creator>Hauke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 12:57:49 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, diese Überlegungen hatte ich vor einiger Zeit auch mal angestellt, als mal wieder ein älterer NS-Taten Beschuldigter »plötzlich und aus Versehen« entdeckt wurde und sich eine Strafverfolgung nicht vermeiden lies...
Ich bin dann zum folgendenden Ergebnis gekommen, sofern die Betreffenden einigermaßen verhandlungsfähig sind und die Voraussetzungen für eine Verurteilung objektiv und subjektiv vorliegen, sollte man sie auch - ohne Berücksichtigung des Alters - verurteilen. Allerdings könnte man dann, kurz nach Haftantritt überlegen, diese dann vom Bundespräsidenten - in Anbetracht ihrer wenigen Restlebenszeit - begnadigen zu lassen bzw. den Rest der Strafe zu erlassen. Je nachdem wie das von den betreffenden Regelungen her möglich ist. Natürlich müßte der Bundespräsident da »mitspielen«. 
Damit würde man zeigen, das NS-Taten - von früheren Ausnahmen mal abgesehen - in Deutschland doch noch juristisch verfolgt werden. Ebenso das in einem demokratischen (zumindest offiziell gibt es ja noch eine Demokratie...), Rechtsstaat auch Gnade vor Recht möglich ist. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, das diese Personen nach der Begnadigung oder wie auch immer man das nennen will, plötzlich wieder aufblühen, aber das Risiko muß man halt in Kauf nehmen, es kann ja nicht ewig dauern...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, diese Überlegungen hatte ich vor einiger Zeit auch mal angestellt, als mal wieder ein älterer NS-Taten Beschuldigter »plötzlich und aus Versehen« entdeckt wurde und sich eine Strafverfolgung nicht vermeiden lies&#8230;<br />
Ich bin dann zum folgendenden Ergebnis gekommen, sofern die Betreffenden einigermaßen verhandlungsfähig sind und die Voraussetzungen für eine Verurteilung objektiv und subjektiv vorliegen, sollte man sie auch - ohne Berücksichtigung des Alters - verurteilen. Allerdings könnte man dann, kurz nach Haftantritt überlegen, diese dann vom Bundespräsidenten - in Anbetracht ihrer wenigen Restlebenszeit - begnadigen zu lassen bzw. den Rest der Strafe zu erlassen. Je nachdem wie das von den betreffenden Regelungen her möglich ist. Natürlich müßte der Bundespräsident da »mitspielen«.<br />
Damit würde man zeigen, das NS-Taten - von früheren Ausnahmen mal abgesehen - in Deutschland doch noch juristisch verfolgt werden. Ebenso das in einem demokratischen (zumindest offiziell gibt es ja noch eine Demokratie&#8230;), Rechtsstaat auch Gnade vor Recht möglich ist. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, das diese Personen nach der Begnadigung oder wie auch immer man das nennen will, plötzlich wieder aufblühen, aber das Risiko muß man halt in Kauf nehmen, es kann ja nicht ewig dauern&#8230;</p>
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